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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.

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rungen mit fremden Fürsten "gegen Kaiser und Reich" anstifteten, um sich
zu bereichern und ihre dynastischen Interessen zu pflegen. -- Man erlaubt
sich dabei zu bemerken, daß, wenn hier eine frühere, längst geschwundene Zeit
berührt wird, die Franzosen der Neuzeit an demselben Gebrechen noch labo-
riren. Daß sie von jeher auch gern "Gebiete mitnahmen, die etwas abtrugen,
ohne Rücksicht auf Nationalität" und ohne Selbstbestimmungsrecht der Be¬
troffenen, beweisen Algerien, Savoyen und Nizza, später die Gelüste auf
Corsika, Belgien und die Rheinlands. Daß in Frankreich dynastische Inter¬
essen bis in die letzten Tage hinein noch recht üppig wucherten und Boden
gewinnen konnten, dafür sprechen die jüngsten Borgänge zur Genüge. Aber
auch hier werden vom Verfasser die Franzosen in Schutz genommen, denn
diese ließen sich "zum Dank für die Italien geleistete Hülfe" Savoyen und
Nizza abtreten und zur Bekräftigung fand ein in Scene gesetztes Plebiscit
der Bevölkerung der abgetretenen Gebiete statt. Dabei wird aber doch zuge¬
geben, daß zwischen Napoleon und Victor Emanuel längst vorher Alles ab¬
gekartet war. Doch weiter! Herr Rüstow docirt ferner:

2. Elsaß und Lothringen sind stückweise durch vollkommen regelmäßige
und im europäischen Staatsrecht allgemein anerkannte Verträge an Frankreich
übergegangen, können also, so lange das heutige europäische Staatsrecht auch
nur einen Funken von Gültigkeit haben soll, wieder nur durch solche Ver¬
träge von Frankreich abgetrennt und einem anderen Staatswesen überwiesen
werden. Hierbei erinnern wir an einige Nebenumstände, die Herr Rüstow
übersieht oder übergeht, nämlich die: Auf welche Art und Weise Straßburg
und Elsaß an Frankreich kamen, welche Ränke und Infamien diesen "allge¬
mein anerkannten Verträgen" vorausgingen, -- Da im gewöhnlichen Leben,
nach dem bekannten Sprüchwort, aller guten Dinge drei sind, so finden wir
das auch hier.

So bemerkt denn der Herr Rüstow weiter: daß Elsaß und Lothringen
erst durch die große französische Revolution zu einem Nationalgefühl gelangen
konnten, und zwar einem französischen, indem sich beide Lande "mit Leib und
Seele der großen französischen Nation" anschlössen. Nur die Sprache ist ge¬
blieben, aber auch darüber kömmt er hinweg, denn im Bezug darauf heißt
es: Es giebt Sympathieen, es giebt Interessen, die ohne Zuthun der Sprache
die Gemüther zusammenführen und zusammenhalten. -- Dieses dürfte im
Allgemeinen wohl mehr für einzelne Personen, als für ganze Volksstämme
gelten, da gerade die Sprache als wesentliches Bindemittel unter Stämmen
und Völkern sich behauptet und die Zusammengehörigkeit nächst der Race
bedingt. Herr Rüstow ist von seiner Annahme so überzeugt, daß er sagt:
"Wir denken, die von uns aufgestellten drei Sätze sind unbestreitbar. Nur
eine sich ihrer selbst völlig bewußte Parteilichkeit kann denselben ihr Recht
absprechen." Doch das Raisonnement ist hier von seiner Seite noch keines¬
wegs abgeschlossen. Zunächst meint er: Daß diese historischen Argumente für
die Wiedergewinnung der Länder Elsaß und Lothringen eben so zweifelhafter
Natur, eben so auf die Vernichtung alles geschichtlichen Werdens gerichtet
wären, wie diejenigen gewisser Polen für die mittelalterlich- feudale Wieder¬
herstellung Polens in den ' alten Grenzen. Dabei kann er noch constatiren,
daß auch von den leitenden deutschen Staatsmännern das "historische" Argu¬
ment der Wiedergewinnung nicht gebraucht worden sei; sie hätten sich eines
anderen, nämlich desjenigen des "öffentlichen Wohles" bedient, gegen welches
auch Herr Rüstow von seinem Standpunkt aus an und für sich nichts ein¬
wenden kann. -- Dann habe Graf Bismarck aber auch strategische Gründe
für die Einverleibung von Elsaß-Lothringen angeführt und dabei kommt Herr


rungen mit fremden Fürsten „gegen Kaiser und Reich" anstifteten, um sich
zu bereichern und ihre dynastischen Interessen zu pflegen. — Man erlaubt
sich dabei zu bemerken, daß, wenn hier eine frühere, längst geschwundene Zeit
berührt wird, die Franzosen der Neuzeit an demselben Gebrechen noch labo-
riren. Daß sie von jeher auch gern „Gebiete mitnahmen, die etwas abtrugen,
ohne Rücksicht auf Nationalität" und ohne Selbstbestimmungsrecht der Be¬
troffenen, beweisen Algerien, Savoyen und Nizza, später die Gelüste auf
Corsika, Belgien und die Rheinlands. Daß in Frankreich dynastische Inter¬
essen bis in die letzten Tage hinein noch recht üppig wucherten und Boden
gewinnen konnten, dafür sprechen die jüngsten Borgänge zur Genüge. Aber
auch hier werden vom Verfasser die Franzosen in Schutz genommen, denn
diese ließen sich „zum Dank für die Italien geleistete Hülfe" Savoyen und
Nizza abtreten und zur Bekräftigung fand ein in Scene gesetztes Plebiscit
der Bevölkerung der abgetretenen Gebiete statt. Dabei wird aber doch zuge¬
geben, daß zwischen Napoleon und Victor Emanuel längst vorher Alles ab¬
gekartet war. Doch weiter! Herr Rüstow docirt ferner:

2. Elsaß und Lothringen sind stückweise durch vollkommen regelmäßige
und im europäischen Staatsrecht allgemein anerkannte Verträge an Frankreich
übergegangen, können also, so lange das heutige europäische Staatsrecht auch
nur einen Funken von Gültigkeit haben soll, wieder nur durch solche Ver¬
träge von Frankreich abgetrennt und einem anderen Staatswesen überwiesen
werden. Hierbei erinnern wir an einige Nebenumstände, die Herr Rüstow
übersieht oder übergeht, nämlich die: Auf welche Art und Weise Straßburg
und Elsaß an Frankreich kamen, welche Ränke und Infamien diesen „allge¬
mein anerkannten Verträgen" vorausgingen, — Da im gewöhnlichen Leben,
nach dem bekannten Sprüchwort, aller guten Dinge drei sind, so finden wir
das auch hier.

So bemerkt denn der Herr Rüstow weiter: daß Elsaß und Lothringen
erst durch die große französische Revolution zu einem Nationalgefühl gelangen
konnten, und zwar einem französischen, indem sich beide Lande „mit Leib und
Seele der großen französischen Nation" anschlössen. Nur die Sprache ist ge¬
blieben, aber auch darüber kömmt er hinweg, denn im Bezug darauf heißt
es: Es giebt Sympathieen, es giebt Interessen, die ohne Zuthun der Sprache
die Gemüther zusammenführen und zusammenhalten. — Dieses dürfte im
Allgemeinen wohl mehr für einzelne Personen, als für ganze Volksstämme
gelten, da gerade die Sprache als wesentliches Bindemittel unter Stämmen
und Völkern sich behauptet und die Zusammengehörigkeit nächst der Race
bedingt. Herr Rüstow ist von seiner Annahme so überzeugt, daß er sagt:
„Wir denken, die von uns aufgestellten drei Sätze sind unbestreitbar. Nur
eine sich ihrer selbst völlig bewußte Parteilichkeit kann denselben ihr Recht
absprechen." Doch das Raisonnement ist hier von seiner Seite noch keines¬
wegs abgeschlossen. Zunächst meint er: Daß diese historischen Argumente für
die Wiedergewinnung der Länder Elsaß und Lothringen eben so zweifelhafter
Natur, eben so auf die Vernichtung alles geschichtlichen Werdens gerichtet
wären, wie diejenigen gewisser Polen für die mittelalterlich- feudale Wieder¬
herstellung Polens in den ' alten Grenzen. Dabei kann er noch constatiren,
daß auch von den leitenden deutschen Staatsmännern das „historische" Argu¬
ment der Wiedergewinnung nicht gebraucht worden sei; sie hätten sich eines
anderen, nämlich desjenigen des „öffentlichen Wohles" bedient, gegen welches
auch Herr Rüstow von seinem Standpunkt aus an und für sich nichts ein¬
wenden kann. — Dann habe Graf Bismarck aber auch strategische Gründe
für die Einverleibung von Elsaß-Lothringen angeführt und dabei kommt Herr


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125781/447>, abgerufen am 29.09.2024.