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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.

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Termins für das Inkrafttreten desselben zu vermeiden sei, weil da¬
durch unsre freie Verfügung gehindert und der Speculation zu unserem Schaden
Thür und Thor geöffnet werde. Selbst die Publication des Gesetzes, auch ohne
Fixirung des Termins seiner Ausführung, fürchtete ich, könne die Börsen mehr
als für unsern Vortheil gut in Bewegung setzen, weil aus der Veröffentlichung
des ganzen Gesetzes in gewissem Grade auf die Absicht seiner baldigen
Ausführung geschlossen werden könnte. Betreffs Nichtfixirung des Ter¬
mins bin ich noch jetzt ganz entschieden derselben Ueberzeugung. Was dagegen
die einstweilige NichtPublication betrifft, so lege ich jetzt nicht mehr den Werth
darauf, weil wir durch die französischen Kriegsentschädigungen in eine den
Börsen gegenüber unabhängigere Stellung versetzt werden. Also über den
letzteren Punkt bedarf es keines Disputirens unter uns.

6) Herr Dr. Weibezahn sagt (S. XXV) "Die Consequenzen eines solchen
Verhältnisses im Einzelnen ergeben sich von selbst, und ich erlaube mir nur,
auf das Bild zu verweisen, das Hr. ^. in seiner neusten Schrift unter der
Ueberschrift: ""III. Die Rechtsfrage in Bezug auf dauernde Schuldverhält¬
nisse"" von den Uebergangszuständen selbst entrollt. Jedermann wird hieraus
das Nöthige zu entnehmen im Stande und mit mir auch darin einverstanden
sein, daß, abgesehen von allem Anderen, die in § 53 von Hrn.
ausgesprochene Voraussetzung, die deutschen Zettelbanken würden dazu über¬
gehen, während der Uebergangsperiode ihre auf Silber lautenden Noten durch
auf Gold lautende zu ersetzen, nicht zutreffen dürfte. Selbst die preußische
Bank möchte sich hüten, durch ihre Noten die Zahlung eines bestimmten
Quantums Gold zu versprechen, zu dessen demnächstiger Beschaffung sie vor¬
aussichtlich mehr Silber zu verwenden haben würde, als sie im Momente der
Verausgabung der Noten dafür erhält!"

Hier haben wir, was in der Fechtkunst eine "Finte" genannt wird. Hier
wäre der Ort gewesen, meine Anschauung der Rechtsfrage, welche,
wenn richtig, das ganze Gebäude seiner Goldguldenwährun g
und ihrer Einführungstheorie über den Hausen wirft, einer
Kritik zu unterwerfen, ihre UnHaltbarkeit nachzuweisen; denn
das ist hier vor Allem der Punkt, worauf es ankommt. Herr Dr. Weibezahn
geht mit einer geschickten Wendung: "Jedermann wird hieraus das Nöthige
zu entnehmen im Stande sein," über diese undankbare Aufgabe hinweg und
kommt mit seinem "abgesehen von allem Anderen" jenseits auf ein Feld, wo
er meint, sein Hieb müsse "sitzen". Ich werde versuchen ihn zu pariren. Herr
Dr. Weibezahn ist nämlich, wie es scheint, betreffs der Edelmetalle ein großer
Freund des Ansammelns und Aufbewahrens, während Geschäftsleute im Gegen¬
theile die fortwährende Bewegung des Capitals lieben. Wenn eine Bank
während der Uebergangsperiode Goldnoten aufgäbe, um das dafür empfangene


Termins für das Inkrafttreten desselben zu vermeiden sei, weil da¬
durch unsre freie Verfügung gehindert und der Speculation zu unserem Schaden
Thür und Thor geöffnet werde. Selbst die Publication des Gesetzes, auch ohne
Fixirung des Termins seiner Ausführung, fürchtete ich, könne die Börsen mehr
als für unsern Vortheil gut in Bewegung setzen, weil aus der Veröffentlichung
des ganzen Gesetzes in gewissem Grade auf die Absicht seiner baldigen
Ausführung geschlossen werden könnte. Betreffs Nichtfixirung des Ter¬
mins bin ich noch jetzt ganz entschieden derselben Ueberzeugung. Was dagegen
die einstweilige NichtPublication betrifft, so lege ich jetzt nicht mehr den Werth
darauf, weil wir durch die französischen Kriegsentschädigungen in eine den
Börsen gegenüber unabhängigere Stellung versetzt werden. Also über den
letzteren Punkt bedarf es keines Disputirens unter uns.

6) Herr Dr. Weibezahn sagt (S. XXV) „Die Consequenzen eines solchen
Verhältnisses im Einzelnen ergeben sich von selbst, und ich erlaube mir nur,
auf das Bild zu verweisen, das Hr. ^. in seiner neusten Schrift unter der
Ueberschrift: „„III. Die Rechtsfrage in Bezug auf dauernde Schuldverhält¬
nisse"" von den Uebergangszuständen selbst entrollt. Jedermann wird hieraus
das Nöthige zu entnehmen im Stande und mit mir auch darin einverstanden
sein, daß, abgesehen von allem Anderen, die in § 53 von Hrn.
ausgesprochene Voraussetzung, die deutschen Zettelbanken würden dazu über¬
gehen, während der Uebergangsperiode ihre auf Silber lautenden Noten durch
auf Gold lautende zu ersetzen, nicht zutreffen dürfte. Selbst die preußische
Bank möchte sich hüten, durch ihre Noten die Zahlung eines bestimmten
Quantums Gold zu versprechen, zu dessen demnächstiger Beschaffung sie vor¬
aussichtlich mehr Silber zu verwenden haben würde, als sie im Momente der
Verausgabung der Noten dafür erhält!"

Hier haben wir, was in der Fechtkunst eine „Finte" genannt wird. Hier
wäre der Ort gewesen, meine Anschauung der Rechtsfrage, welche,
wenn richtig, das ganze Gebäude seiner Goldguldenwährun g
und ihrer Einführungstheorie über den Hausen wirft, einer
Kritik zu unterwerfen, ihre UnHaltbarkeit nachzuweisen; denn
das ist hier vor Allem der Punkt, worauf es ankommt. Herr Dr. Weibezahn
geht mit einer geschickten Wendung: „Jedermann wird hieraus das Nöthige
zu entnehmen im Stande sein," über diese undankbare Aufgabe hinweg und
kommt mit seinem „abgesehen von allem Anderen" jenseits auf ein Feld, wo
er meint, sein Hieb müsse „sitzen". Ich werde versuchen ihn zu pariren. Herr
Dr. Weibezahn ist nämlich, wie es scheint, betreffs der Edelmetalle ein großer
Freund des Ansammelns und Aufbewahrens, während Geschäftsleute im Gegen¬
theile die fortwährende Bewegung des Capitals lieben. Wenn eine Bank
während der Uebergangsperiode Goldnoten aufgäbe, um das dafür empfangene


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[0383] Termins für das Inkrafttreten desselben zu vermeiden sei, weil da¬ durch unsre freie Verfügung gehindert und der Speculation zu unserem Schaden Thür und Thor geöffnet werde. Selbst die Publication des Gesetzes, auch ohne Fixirung des Termins seiner Ausführung, fürchtete ich, könne die Börsen mehr als für unsern Vortheil gut in Bewegung setzen, weil aus der Veröffentlichung des ganzen Gesetzes in gewissem Grade auf die Absicht seiner baldigen Ausführung geschlossen werden könnte. Betreffs Nichtfixirung des Ter¬ mins bin ich noch jetzt ganz entschieden derselben Ueberzeugung. Was dagegen die einstweilige NichtPublication betrifft, so lege ich jetzt nicht mehr den Werth darauf, weil wir durch die französischen Kriegsentschädigungen in eine den Börsen gegenüber unabhängigere Stellung versetzt werden. Also über den letzteren Punkt bedarf es keines Disputirens unter uns. 6) Herr Dr. Weibezahn sagt (S. XXV) „Die Consequenzen eines solchen Verhältnisses im Einzelnen ergeben sich von selbst, und ich erlaube mir nur, auf das Bild zu verweisen, das Hr. ^. in seiner neusten Schrift unter der Ueberschrift: „„III. Die Rechtsfrage in Bezug auf dauernde Schuldverhält¬ nisse"" von den Uebergangszuständen selbst entrollt. Jedermann wird hieraus das Nöthige zu entnehmen im Stande und mit mir auch darin einverstanden sein, daß, abgesehen von allem Anderen, die in § 53 von Hrn. ausgesprochene Voraussetzung, die deutschen Zettelbanken würden dazu über¬ gehen, während der Uebergangsperiode ihre auf Silber lautenden Noten durch auf Gold lautende zu ersetzen, nicht zutreffen dürfte. Selbst die preußische Bank möchte sich hüten, durch ihre Noten die Zahlung eines bestimmten Quantums Gold zu versprechen, zu dessen demnächstiger Beschaffung sie vor¬ aussichtlich mehr Silber zu verwenden haben würde, als sie im Momente der Verausgabung der Noten dafür erhält!" Hier haben wir, was in der Fechtkunst eine „Finte" genannt wird. Hier wäre der Ort gewesen, meine Anschauung der Rechtsfrage, welche, wenn richtig, das ganze Gebäude seiner Goldguldenwährun g und ihrer Einführungstheorie über den Hausen wirft, einer Kritik zu unterwerfen, ihre UnHaltbarkeit nachzuweisen; denn das ist hier vor Allem der Punkt, worauf es ankommt. Herr Dr. Weibezahn geht mit einer geschickten Wendung: „Jedermann wird hieraus das Nöthige zu entnehmen im Stande sein," über diese undankbare Aufgabe hinweg und kommt mit seinem „abgesehen von allem Anderen" jenseits auf ein Feld, wo er meint, sein Hieb müsse „sitzen". Ich werde versuchen ihn zu pariren. Herr Dr. Weibezahn ist nämlich, wie es scheint, betreffs der Edelmetalle ein großer Freund des Ansammelns und Aufbewahrens, während Geschäftsleute im Gegen¬ theile die fortwährende Bewegung des Capitals lieben. Wenn eine Bank während der Uebergangsperiode Goldnoten aufgäbe, um das dafür empfangene

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125781/383>, abgerufen am 29.09.2024.