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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.

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für die katholische Kirche zu versprechen. Sein Verlangen, den Nachweis der
Irrigkeit der neuen Lehre über das Verhältniß des Episkopats zum Papst¬
thum, gestützt auf die gemeinsamen Erkenntnißquellen alles historischen Wissens
zu führen, feine Provocation auf das Urtheil gelehrter katholischer Laien, er¬
scheint als eine so offenbare Häresie gegenüber der von ihm selbst bisher ver¬
flochtenen Autoritätslehre der Kirche, welche im Gegensatz zum menschlichen
Wissen die göttliche Inspiration zur Grundlage hat, daß er bei fernerem Fest¬
halten an diesem Verlangen sich nothwendig von der Gemeinschaft mit
der jetzigen katholischen Kirche lossagen muß. -- Unser Landesbischof wird,
auch ohne die Ermuthigung von Seiten der Regierung, sich einem solchen
Dilemma nicht aussetzen. Er nahm zwar bisher als einer der bedeutendsten
katholischen Kirchenhistoriker eine der ersten Stellen unter den Gegnern der
Jnfallibilitätslehre ein, er war namentlich durch seine unwiderlegliche Beweis¬
führung über die von dem VI. allgemeinen Concil (im Jahre 681) verdammte Irr¬
lehre des Papstes Honorius, durch seinen Kampf für die "moralische Unani-
mität" als ein Erforderniß für die Gültigkeit allgemeiner Concilienschlüsse in
Glaubenssachen dem Papst und den Jesuiten auf dem letzten Concil ein be¬
sonderer Stein des Anstoßes gewesen, dennoch glauben wir, sicher zu wissen,
daß wenn Bischof Hefele in diesem Augenblick seine Unterwerfung unter das
neue Dogma nicht bereits ausgesprochen hat, diese Unterwerfung jedenfalls
eine beschlossene Sache ist. Mochte es auch dem gelehrten Bischof, der es
bisher so trefflich verstanden hatte, die bei Hof und im Cultusministerium
herrschenden großdeutschen Sympathieen zu benutzen, um schon bei Lebzeiten
seines Vorgängers, wie nach seiner Erhebung auf den Bischofsstuhl die katho¬
lische Kirche und ihre Würdenträger zu Schooßkindern der Stuttgarter Re¬
gierungskreise zu machen, dem Mann, von welchem Großdeutsche und De¬
mokraten geschworen hätten, daß er nimmermehr sich der neuen Lehre unter¬
werfen werde, in der That schwer fallen, seine auf solider wissenschaftlicher
Forschung beruhende Ueberzeugung durch eine Mehrheit von unwissenden spa¬
nischen und orientalischen Bischöfen niederstimmen zu lassen, so vermochte er
sich doch als orthodoxer Canonist der Consequenz nicht zu entziehen, daß die
göttliche Offenbarung sich ebenso gut des Mundes jener orientalischen Bischöfe
als eines deutschen Gelehrten zur Verkündung der neuen Glaubenswahrheit
bedienen könne. Ganz anders liegt dagegen die Sache bei der Regierung.
Das bekannte Gutachten der Juristenfacultät zu München, und die neueste
Erklärung Döllingers läßt jedem, der überhaupt sehen will, keinen Zweifel
übrig, daß es sich bei den Concilsdecreten vom 18. Juli 1870 nicht bloß um
ein inneres kirchliches Dogma, sondern um die zunächst allerdings nur theo¬
retische Wiederaufrichtung der jetzt schrankenlosen Herrschaft der Päpste in
weltlichen wie geistlichen Dingen, um die endliche formelle Anerkennung der
Unterwerfung des Imperiums unter das Sacerdotium, um die Durchführung
der Grundsätze des Shllabus im Staatsleben handelt. Dennoch fordert die
Regierung eines seiner geschichtlichen Entwickelung nach vorherrschend prote¬
stantischen, jetzt paritätischen Staats, welcher seit 'Jahren sich der Uebergriffe
des Katholicismus kaum zu erwehren vermochte, den Bischof geradezu auf,
diese Grundsätze zu proclamiren! Und mit welchen Waffen tritt man in diese
neue Phase des tausendjährigen Kampfs? Haben etwa die Männer, welche
dermalen am Ruder der Regierung sind, den Muth und die Kraft, die Rechte
der Staatsgewalt mit jener standhaften Energie zu wahren, durch welche die
badische Negierung in den letzten Jahren sich ausgezeichnet hat, untergräbt
man sich nicht durch die Ertheilung des Planet oder durch das Sophisma,


für die katholische Kirche zu versprechen. Sein Verlangen, den Nachweis der
Irrigkeit der neuen Lehre über das Verhältniß des Episkopats zum Papst¬
thum, gestützt auf die gemeinsamen Erkenntnißquellen alles historischen Wissens
zu führen, feine Provocation auf das Urtheil gelehrter katholischer Laien, er¬
scheint als eine so offenbare Häresie gegenüber der von ihm selbst bisher ver¬
flochtenen Autoritätslehre der Kirche, welche im Gegensatz zum menschlichen
Wissen die göttliche Inspiration zur Grundlage hat, daß er bei fernerem Fest¬
halten an diesem Verlangen sich nothwendig von der Gemeinschaft mit
der jetzigen katholischen Kirche lossagen muß. — Unser Landesbischof wird,
auch ohne die Ermuthigung von Seiten der Regierung, sich einem solchen
Dilemma nicht aussetzen. Er nahm zwar bisher als einer der bedeutendsten
katholischen Kirchenhistoriker eine der ersten Stellen unter den Gegnern der
Jnfallibilitätslehre ein, er war namentlich durch seine unwiderlegliche Beweis¬
führung über die von dem VI. allgemeinen Concil (im Jahre 681) verdammte Irr¬
lehre des Papstes Honorius, durch seinen Kampf für die „moralische Unani-
mität" als ein Erforderniß für die Gültigkeit allgemeiner Concilienschlüsse in
Glaubenssachen dem Papst und den Jesuiten auf dem letzten Concil ein be¬
sonderer Stein des Anstoßes gewesen, dennoch glauben wir, sicher zu wissen,
daß wenn Bischof Hefele in diesem Augenblick seine Unterwerfung unter das
neue Dogma nicht bereits ausgesprochen hat, diese Unterwerfung jedenfalls
eine beschlossene Sache ist. Mochte es auch dem gelehrten Bischof, der es
bisher so trefflich verstanden hatte, die bei Hof und im Cultusministerium
herrschenden großdeutschen Sympathieen zu benutzen, um schon bei Lebzeiten
seines Vorgängers, wie nach seiner Erhebung auf den Bischofsstuhl die katho¬
lische Kirche und ihre Würdenträger zu Schooßkindern der Stuttgarter Re¬
gierungskreise zu machen, dem Mann, von welchem Großdeutsche und De¬
mokraten geschworen hätten, daß er nimmermehr sich der neuen Lehre unter¬
werfen werde, in der That schwer fallen, seine auf solider wissenschaftlicher
Forschung beruhende Ueberzeugung durch eine Mehrheit von unwissenden spa¬
nischen und orientalischen Bischöfen niederstimmen zu lassen, so vermochte er
sich doch als orthodoxer Canonist der Consequenz nicht zu entziehen, daß die
göttliche Offenbarung sich ebenso gut des Mundes jener orientalischen Bischöfe
als eines deutschen Gelehrten zur Verkündung der neuen Glaubenswahrheit
bedienen könne. Ganz anders liegt dagegen die Sache bei der Regierung.
Das bekannte Gutachten der Juristenfacultät zu München, und die neueste
Erklärung Döllingers läßt jedem, der überhaupt sehen will, keinen Zweifel
übrig, daß es sich bei den Concilsdecreten vom 18. Juli 1870 nicht bloß um
ein inneres kirchliches Dogma, sondern um die zunächst allerdings nur theo¬
retische Wiederaufrichtung der jetzt schrankenlosen Herrschaft der Päpste in
weltlichen wie geistlichen Dingen, um die endliche formelle Anerkennung der
Unterwerfung des Imperiums unter das Sacerdotium, um die Durchführung
der Grundsätze des Shllabus im Staatsleben handelt. Dennoch fordert die
Regierung eines seiner geschichtlichen Entwickelung nach vorherrschend prote¬
stantischen, jetzt paritätischen Staats, welcher seit 'Jahren sich der Uebergriffe
des Katholicismus kaum zu erwehren vermochte, den Bischof geradezu auf,
diese Grundsätze zu proclamiren! Und mit welchen Waffen tritt man in diese
neue Phase des tausendjährigen Kampfs? Haben etwa die Männer, welche
dermalen am Ruder der Regierung sind, den Muth und die Kraft, die Rechte
der Staatsgewalt mit jener standhaften Energie zu wahren, durch welche die
badische Negierung in den letzten Jahren sich ausgezeichnet hat, untergräbt
man sich nicht durch die Ertheilung des Planet oder durch das Sophisma,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125781/126>, abgerufen am 29.09.2024.