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Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, II. Semester. II. Band.

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aus den braven Küstenbewohnern, die Sie repräsentiren, meinen Dank; sie
mögen sich bereit halten, meine Anordnungen hierzu, die sie in Bälde erhalten
sollen, zur Ausführung bringen zu können."

Nach diesen Schriftstücken hatte der General-Gouverneur die Absicht,
von der Mitwirkung freiwilliger Kräfte nicht nur zur Bewachung, sondern
auch zur Vertheidigung der Küsten Gebrauch zu machen. Es ist in denselben
ausdrücklich von einer Bewaffnung, von einer Bildung von Abtheilungen
unter Führung von Offizieren. von einer Hilfeleistung in Fällen militärischer
Abwehr des Feindes die Rede. "Jeder Franzmann, der Eure Küste betritt,
sei Euch versallen", so konnte der General-Gouverneur nur sprechen, wenn er
an bewaffnete, militärisch organisirte Freiwilligencorps dachte. In diesem
Sinne wurde der "Aufruf" und das "offene Schreiben" daher mit Recht all¬
gemein aufgefaßt. Man erwartete die verheißenen "Anordnungen" zu
diesem Zweck, die "in Bälde" erfolgen sollten, und die in bestimmte Aus¬
sicht gestellten "weiteren Mittheilungen" durch das stellvertretende General-
Commando.

Sofort nach Veröffentlichung des Aufrufes fanden an verschiedenen Orten
in Mecklenburg Vorbereitungen statt, den Absichten des General-Gouverneurs
zu entsprechen. Ein ehemaliger Militär forderte in der "Rostocker Zeitung"
zur Bildung bewaffneter Abtheilungen für den Küstenschutz und zu einer ge¬
meinsamen Berathung dieser Angelegenheit auf. Eine Versammlung in
Rostock am 30. Juli, an deren Verhandlungen sich auch zwei mecklenburgische
Reichstagsmitglieder betheiligten, einigte sich, der von einer Stimme ausge¬
henden Empfehlung einer noch rascheren und selbständigeren Handlungsweise
gegenüber, in der Ueberzeugung, daß man zur Zeit auf Annahme von Mel¬
dungen für das zu errichtende Freiwilligencorps und auf Veranstaltung mili¬
tärischer Vorübungen der zum Eintritt in dasselbe sich Meldenden sich zu be¬
schränken, dagegen weitere Schritte bezüglich der Uniformirung und Bewaffnung
bis dahin auszusetzen habe, wo die in kürzester Frist zu erwartende nähere In
struction Seitens des General-Gouverneurs eingegangen sein würde. Durch
Einzeichnung in eine ausgelegte Liste verpflichtete sich eine Anzahl junger
Leute, unter der Voraussetzung einer militärischen Organisation des zu bil¬
denden Corps, zum Eintritt in dasselbe. Weitere Anmeldungen erfolgten in
den nächsten Tagen und die Exercier- und Schießübungen nahmen ihren An-
fang. Aehnliche Vorbereitungen wurden in Doberan getroffen. Aber die
in Aussicht gestellten näheren Anweisungen blieben aus. Wiederholte drin¬
gende Anfragen und Bitten, theils an den General-Gouverneur selbst, theils
an die ihm untergeordneten Militär-Commandos gerichtet, führten dieselben
nicht herbei. Nachdem man bis Ende August vergeblich gewartet, konnte
man nur annehmen, daß der General-Gouverneur auf die Mitwirkung von


aus den braven Küstenbewohnern, die Sie repräsentiren, meinen Dank; sie
mögen sich bereit halten, meine Anordnungen hierzu, die sie in Bälde erhalten
sollen, zur Ausführung bringen zu können."

Nach diesen Schriftstücken hatte der General-Gouverneur die Absicht,
von der Mitwirkung freiwilliger Kräfte nicht nur zur Bewachung, sondern
auch zur Vertheidigung der Küsten Gebrauch zu machen. Es ist in denselben
ausdrücklich von einer Bewaffnung, von einer Bildung von Abtheilungen
unter Führung von Offizieren. von einer Hilfeleistung in Fällen militärischer
Abwehr des Feindes die Rede. „Jeder Franzmann, der Eure Küste betritt,
sei Euch versallen", so konnte der General-Gouverneur nur sprechen, wenn er
an bewaffnete, militärisch organisirte Freiwilligencorps dachte. In diesem
Sinne wurde der „Aufruf" und das „offene Schreiben" daher mit Recht all¬
gemein aufgefaßt. Man erwartete die verheißenen „Anordnungen" zu
diesem Zweck, die „in Bälde" erfolgen sollten, und die in bestimmte Aus¬
sicht gestellten „weiteren Mittheilungen" durch das stellvertretende General-
Commando.

Sofort nach Veröffentlichung des Aufrufes fanden an verschiedenen Orten
in Mecklenburg Vorbereitungen statt, den Absichten des General-Gouverneurs
zu entsprechen. Ein ehemaliger Militär forderte in der „Rostocker Zeitung"
zur Bildung bewaffneter Abtheilungen für den Küstenschutz und zu einer ge¬
meinsamen Berathung dieser Angelegenheit auf. Eine Versammlung in
Rostock am 30. Juli, an deren Verhandlungen sich auch zwei mecklenburgische
Reichstagsmitglieder betheiligten, einigte sich, der von einer Stimme ausge¬
henden Empfehlung einer noch rascheren und selbständigeren Handlungsweise
gegenüber, in der Ueberzeugung, daß man zur Zeit auf Annahme von Mel¬
dungen für das zu errichtende Freiwilligencorps und auf Veranstaltung mili¬
tärischer Vorübungen der zum Eintritt in dasselbe sich Meldenden sich zu be¬
schränken, dagegen weitere Schritte bezüglich der Uniformirung und Bewaffnung
bis dahin auszusetzen habe, wo die in kürzester Frist zu erwartende nähere In
struction Seitens des General-Gouverneurs eingegangen sein würde. Durch
Einzeichnung in eine ausgelegte Liste verpflichtete sich eine Anzahl junger
Leute, unter der Voraussetzung einer militärischen Organisation des zu bil¬
denden Corps, zum Eintritt in dasselbe. Weitere Anmeldungen erfolgten in
den nächsten Tagen und die Exercier- und Schießübungen nahmen ihren An-
fang. Aehnliche Vorbereitungen wurden in Doberan getroffen. Aber die
in Aussicht gestellten näheren Anweisungen blieben aus. Wiederholte drin¬
gende Anfragen und Bitten, theils an den General-Gouverneur selbst, theils
an die ihm untergeordneten Militär-Commandos gerichtet, führten dieselben
nicht herbei. Nachdem man bis Ende August vergeblich gewartet, konnte
man nur annehmen, daß der General-Gouverneur auf die Mitwirkung von


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_124705/314>, abgerufen am 23.12.2024.