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Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, II. Semester. II. Band.

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den Klerus und die Armee, entre los trois nous avons ig. dourgovisis in<>
eontölltg Mais eontömis".

Ein derartiger fester Glaube allein mußte ihm schon ein großes Gewicht
in einer Situation geben, wo Alles in Auflösung begriffen war, und diesem
Glauben ward jetzt das Werkzeug der gesammten Executivmacht Frankreichs
zur Verfügung gestellt. Was war natürlicher, "is daß er dasselbe zur Ver¬
nichtung seiner Gegner brauchte, die in seinen Augen als Schwätzer und
Anarchisten ebensowenig Schonung verdienten, wie der gemeine Bourgeois
Louis Philippe, gegen den er zweimal die Fahne des Ausstands erhoben?
Die konservative Reaction gegen die Ausschreitungen der Socialdemokratie
erleichterte ihm sein Spiel außerordentlich, so groß war die Angst im Innern
wie nach Außen vor der Revolution, daß der Präsident nach dem Staats¬
streich in Frankreich wie an den fremden Höfen als Retter der Gesellschaft
gepriesen ward. Zur Bestätigung des Staatsstreichs trat damals zuerst das
Institut des Plebiscits auf, im December 1848 hatte das Volk nur einen
Präsidenten gewählt, wie die Amerikaner alle vier Jahre den ihrigen, nur
durch indirecte Wahl, ernennen. Diesmal aber legte das Staatsoberhaupt
dem Volke eine Reihe Fragen vor, auf die mit Ja oder Nein zu antworten
war. Wir glauben vollständig, daß die große Majorität der Nation, um
nur Ruhe zu haben, bereitwillig noch härtere Bedingungen angenommen
hätte, aber die Art, wie ihre Zustimmung eingeholt ward, blieb darum nicht
minder charakteristisch, denn es ist klar, daß wer beim Plebiscit die Frage
stellt, sie thatsächlich bereits beantwortet. Das Volk hat keine Initiative, es
kann nicht einen Satz des Vorgeschlagenen annehmen und den anderen ver¬
werfen, es kann nur einfach annehmen oder ablehnen.

Die Proklamation des Präsidenten vom 2. December an das französi¬
sche Volk stellte demselben die Wahl eine nach der Consularverfassung von
1804 zugeschnittene Konstitution anzunehmen, welche Frankreich unfehlbar
Ruhe und Gedeihen verbürgen werde, oder eine Regierung zu wählen, "ohne
Kraft, monarchisch oder republikanisch ewxruutv ^<z sais a <MeI xass6 on
Ä puet avemr eiiim^ricius." Die Grundlagen der Verfassung, welche dem
Plebiscit unterbreitet wurden, waren folgende:

1) Ein verantwortliches Staatsoberhaupt auf 10 Jahre erwählt.
2) Minister, die von der Executive allein abhängen.
3) Ein Staatsrath zur Vorberathung der Gesetze.
4) Ein gesetzgebender Körper durch allgemeines Stimmrecht gewählt.
5) Eine zweite aus allen Größen des Landes gebildete Versammlung
als Gegen- und Gleichgewicht (pouvoir zzovclktAtöur), Hüter des Grundver¬
trages und der öffentlichen Freiheiten.

Diese Grundlagen sollten dann durch die genannten Versammlungen


den Klerus und die Armee, entre los trois nous avons ig. dourgovisis in<>
eontölltg Mais eontömis".

Ein derartiger fester Glaube allein mußte ihm schon ein großes Gewicht
in einer Situation geben, wo Alles in Auflösung begriffen war, und diesem
Glauben ward jetzt das Werkzeug der gesammten Executivmacht Frankreichs
zur Verfügung gestellt. Was war natürlicher, «is daß er dasselbe zur Ver¬
nichtung seiner Gegner brauchte, die in seinen Augen als Schwätzer und
Anarchisten ebensowenig Schonung verdienten, wie der gemeine Bourgeois
Louis Philippe, gegen den er zweimal die Fahne des Ausstands erhoben?
Die konservative Reaction gegen die Ausschreitungen der Socialdemokratie
erleichterte ihm sein Spiel außerordentlich, so groß war die Angst im Innern
wie nach Außen vor der Revolution, daß der Präsident nach dem Staats¬
streich in Frankreich wie an den fremden Höfen als Retter der Gesellschaft
gepriesen ward. Zur Bestätigung des Staatsstreichs trat damals zuerst das
Institut des Plebiscits auf, im December 1848 hatte das Volk nur einen
Präsidenten gewählt, wie die Amerikaner alle vier Jahre den ihrigen, nur
durch indirecte Wahl, ernennen. Diesmal aber legte das Staatsoberhaupt
dem Volke eine Reihe Fragen vor, auf die mit Ja oder Nein zu antworten
war. Wir glauben vollständig, daß die große Majorität der Nation, um
nur Ruhe zu haben, bereitwillig noch härtere Bedingungen angenommen
hätte, aber die Art, wie ihre Zustimmung eingeholt ward, blieb darum nicht
minder charakteristisch, denn es ist klar, daß wer beim Plebiscit die Frage
stellt, sie thatsächlich bereits beantwortet. Das Volk hat keine Initiative, es
kann nicht einen Satz des Vorgeschlagenen annehmen und den anderen ver¬
werfen, es kann nur einfach annehmen oder ablehnen.

Die Proklamation des Präsidenten vom 2. December an das französi¬
sche Volk stellte demselben die Wahl eine nach der Consularverfassung von
1804 zugeschnittene Konstitution anzunehmen, welche Frankreich unfehlbar
Ruhe und Gedeihen verbürgen werde, oder eine Regierung zu wählen, „ohne
Kraft, monarchisch oder republikanisch ewxruutv ^<z sais a <MeI xass6 on
Ä puet avemr eiiim^ricius." Die Grundlagen der Verfassung, welche dem
Plebiscit unterbreitet wurden, waren folgende:

1) Ein verantwortliches Staatsoberhaupt auf 10 Jahre erwählt.
2) Minister, die von der Executive allein abhängen.
3) Ein Staatsrath zur Vorberathung der Gesetze.
4) Ein gesetzgebender Körper durch allgemeines Stimmrecht gewählt.
5) Eine zweite aus allen Größen des Landes gebildete Versammlung
als Gegen- und Gleichgewicht (pouvoir zzovclktAtöur), Hüter des Grundver¬
trages und der öffentlichen Freiheiten.

Diese Grundlagen sollten dann durch die genannten Versammlungen


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[0212] den Klerus und die Armee, entre los trois nous avons ig. dourgovisis in<> eontölltg Mais eontömis". Ein derartiger fester Glaube allein mußte ihm schon ein großes Gewicht in einer Situation geben, wo Alles in Auflösung begriffen war, und diesem Glauben ward jetzt das Werkzeug der gesammten Executivmacht Frankreichs zur Verfügung gestellt. Was war natürlicher, «is daß er dasselbe zur Ver¬ nichtung seiner Gegner brauchte, die in seinen Augen als Schwätzer und Anarchisten ebensowenig Schonung verdienten, wie der gemeine Bourgeois Louis Philippe, gegen den er zweimal die Fahne des Ausstands erhoben? Die konservative Reaction gegen die Ausschreitungen der Socialdemokratie erleichterte ihm sein Spiel außerordentlich, so groß war die Angst im Innern wie nach Außen vor der Revolution, daß der Präsident nach dem Staats¬ streich in Frankreich wie an den fremden Höfen als Retter der Gesellschaft gepriesen ward. Zur Bestätigung des Staatsstreichs trat damals zuerst das Institut des Plebiscits auf, im December 1848 hatte das Volk nur einen Präsidenten gewählt, wie die Amerikaner alle vier Jahre den ihrigen, nur durch indirecte Wahl, ernennen. Diesmal aber legte das Staatsoberhaupt dem Volke eine Reihe Fragen vor, auf die mit Ja oder Nein zu antworten war. Wir glauben vollständig, daß die große Majorität der Nation, um nur Ruhe zu haben, bereitwillig noch härtere Bedingungen angenommen hätte, aber die Art, wie ihre Zustimmung eingeholt ward, blieb darum nicht minder charakteristisch, denn es ist klar, daß wer beim Plebiscit die Frage stellt, sie thatsächlich bereits beantwortet. Das Volk hat keine Initiative, es kann nicht einen Satz des Vorgeschlagenen annehmen und den anderen ver¬ werfen, es kann nur einfach annehmen oder ablehnen. Die Proklamation des Präsidenten vom 2. December an das französi¬ sche Volk stellte demselben die Wahl eine nach der Consularverfassung von 1804 zugeschnittene Konstitution anzunehmen, welche Frankreich unfehlbar Ruhe und Gedeihen verbürgen werde, oder eine Regierung zu wählen, „ohne Kraft, monarchisch oder republikanisch ewxruutv ^<z sais a <MeI xass6 on Ä puet avemr eiiim^ricius." Die Grundlagen der Verfassung, welche dem Plebiscit unterbreitet wurden, waren folgende: 1) Ein verantwortliches Staatsoberhaupt auf 10 Jahre erwählt. 2) Minister, die von der Executive allein abhängen. 3) Ein Staatsrath zur Vorberathung der Gesetze. 4) Ein gesetzgebender Körper durch allgemeines Stimmrecht gewählt. 5) Eine zweite aus allen Größen des Landes gebildete Versammlung als Gegen- und Gleichgewicht (pouvoir zzovclktAtöur), Hüter des Grundver¬ trages und der öffentlichen Freiheiten. Diese Grundlagen sollten dann durch die genannten Versammlungen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_124705/212>, abgerufen am 23.12.2024.