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Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band.

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derselben gesprochen; wie sollte sie da Geld und Interesse gefunden haben,
ein Bild um einen für damalige Zeit so hohen Preis von 3000 Gulden zu
kaufen? Hingegen konnte sie beides wohl gefunden haben, als sie noch Kö¬
nigin in Frankreich war; denn sie war eine sehr kunstliebende Herrscherin
und hat in Frankreich große Summen für Kunstwerke verausgabt. Über¬
dies findet sich bei Fesch eine bisher viel zu wenig oder nicht triftig berück¬
sichtigte Randnotiz, mit der eigenen Angabe des Baseler Käufers Jselin.
wonach im Widerspruch mit dem Haupttext Fesch's, der das Baseler
Bild um 1630 aus dem Nachlasse Jselins an Leblon übergehen läßt, das¬
selbe wirklich schon um 1606 von Jselin für den französischen
Gesandten erworben wurde"). Jselin aber mußte besser wissen als
Fesch, an wen er das Bild verkauft hat. Hätte aber doch die Königin das
Bild in den Niederlanden von Leblon erworben, so hätte es ja von Brüssel,
wo sie sich aufhielt, nicht aber von Amsterdam nach Venedig übergehen
müssen, was schon allein so ziemlich hinreicht, dem Verdacht den Boden zu
entziehen; denn wenn schon man die Hypothese aufstellen kann, es sei von
Brüssel nach Amsterdam zurückgelangt, so verliert doch eine Hypothese um so
mehr an Halt, je mehr sie sich auf andere Hypothesen zu stützen nöthig findet.

Jedenfalls scheint es mehr als gewagt, aus so widerspruchsvollen, zwei¬
deutigen Daten ein sicheres Argument gegen die Aechtheit des Dresdener
Bildes ziehen zu wollen, da man viel eher ein Bestätigungsmoment daraus
ziehen kann; ein sicheres Resultat ist aber weder nach der einen noch anderen
Seite daraus zu entnehmen. An sich kann es freilich nicht für unwahrschein¬
lich gelten, daß ein gewinnsüchtiger Kunsthändler einmal irgendwo und
irgendwann das ächte Bild verdoppelt habe, denn Holbein's Bilder waren
schon frühe sehr gesucht; aber eben so wahrscheinlich, als man dies finden
mag oder noch wahrscheinlicher kann man es finden, daß es ursprünglich
zwei ächte Exemplare, ein als Votivbild für die Kirche und ein als Familien¬
bild für das Haus bestimmtes gab. Denn das Bild ist wirklich beides zu-
gleich. Möglich auch, daß beide Exemplare für zwei verschiedene Zweige der
Familie bestimmt waren. Daß zwei ächte Bilder einmal in Amsterdam zu-



") Wörtlich so: "l^huis, naso tuit,g,ol nostri üermM I?g,ssvnü (Zonsulis, unSs Imess
Isslius e"w irnpetravit mo Isgato Rh^is Kallisrnm, uti kerebst, et xsrsolvit pro s"
vöutllm eoronatos snreos solares, anno "Ire!" 1606." Der starke Ausdruck: "impstrsvit pro
IskÄto" läßt der allerdings noch möglichen Ausflucht, daß das Bild doch nicht an den Gesandten
Frankreichs gelangt sei. wenig Raum. Auch halte Fesch in diesem Falle die ganze Angabe. daß
es doch an den Gesandten Frankreichs hätte kommen sollen, als interesselos bei Seite gelassen,
oder den Widerspruch mit der frühern Angabe im Haupttcxt. daß das Bild aus Jselins Nachlasse
an Leblon gelangt sei. durch die ausdrückliche Bemerkung, daß es nicht wirklich an den Gesandtenge,
kommen sei. gehoben. Da er aber dies nicht vermochte, stehen beide Angaben unvermittelt neben-
einander. Uebrigen" lassen sich Punkte angeben, welche Fesch zu der unrichtigen Angabe im Haupt¬
text wohl verführen konnten, nur daß es'hier zu umständlich sein würde, darauf einzugehen.

derselben gesprochen; wie sollte sie da Geld und Interesse gefunden haben,
ein Bild um einen für damalige Zeit so hohen Preis von 3000 Gulden zu
kaufen? Hingegen konnte sie beides wohl gefunden haben, als sie noch Kö¬
nigin in Frankreich war; denn sie war eine sehr kunstliebende Herrscherin
und hat in Frankreich große Summen für Kunstwerke verausgabt. Über¬
dies findet sich bei Fesch eine bisher viel zu wenig oder nicht triftig berück¬
sichtigte Randnotiz, mit der eigenen Angabe des Baseler Käufers Jselin.
wonach im Widerspruch mit dem Haupttext Fesch's, der das Baseler
Bild um 1630 aus dem Nachlasse Jselins an Leblon übergehen läßt, das¬
selbe wirklich schon um 1606 von Jselin für den französischen
Gesandten erworben wurde"). Jselin aber mußte besser wissen als
Fesch, an wen er das Bild verkauft hat. Hätte aber doch die Königin das
Bild in den Niederlanden von Leblon erworben, so hätte es ja von Brüssel,
wo sie sich aufhielt, nicht aber von Amsterdam nach Venedig übergehen
müssen, was schon allein so ziemlich hinreicht, dem Verdacht den Boden zu
entziehen; denn wenn schon man die Hypothese aufstellen kann, es sei von
Brüssel nach Amsterdam zurückgelangt, so verliert doch eine Hypothese um so
mehr an Halt, je mehr sie sich auf andere Hypothesen zu stützen nöthig findet.

Jedenfalls scheint es mehr als gewagt, aus so widerspruchsvollen, zwei¬
deutigen Daten ein sicheres Argument gegen die Aechtheit des Dresdener
Bildes ziehen zu wollen, da man viel eher ein Bestätigungsmoment daraus
ziehen kann; ein sicheres Resultat ist aber weder nach der einen noch anderen
Seite daraus zu entnehmen. An sich kann es freilich nicht für unwahrschein¬
lich gelten, daß ein gewinnsüchtiger Kunsthändler einmal irgendwo und
irgendwann das ächte Bild verdoppelt habe, denn Holbein's Bilder waren
schon frühe sehr gesucht; aber eben so wahrscheinlich, als man dies finden
mag oder noch wahrscheinlicher kann man es finden, daß es ursprünglich
zwei ächte Exemplare, ein als Votivbild für die Kirche und ein als Familien¬
bild für das Haus bestimmtes gab. Denn das Bild ist wirklich beides zu-
gleich. Möglich auch, daß beide Exemplare für zwei verschiedene Zweige der
Familie bestimmt waren. Daß zwei ächte Bilder einmal in Amsterdam zu-



") Wörtlich so: „l^huis, naso tuit,g,ol nostri üermM I?g,ssvnü (Zonsulis, unSs Imess
Isslius e»w irnpetravit mo Isgato Rh^is Kallisrnm, uti kerebst, et xsrsolvit pro s»
vöutllm eoronatos snreos solares, anno «Ire!» 1606." Der starke Ausdruck: „impstrsvit pro
IskÄto" läßt der allerdings noch möglichen Ausflucht, daß das Bild doch nicht an den Gesandten
Frankreichs gelangt sei. wenig Raum. Auch halte Fesch in diesem Falle die ganze Angabe. daß
es doch an den Gesandten Frankreichs hätte kommen sollen, als interesselos bei Seite gelassen,
oder den Widerspruch mit der frühern Angabe im Haupttcxt. daß das Bild aus Jselins Nachlasse
an Leblon gelangt sei. durch die ausdrückliche Bemerkung, daß es nicht wirklich an den Gesandtenge,
kommen sei. gehoben. Da er aber dies nicht vermochte, stehen beide Angaben unvermittelt neben-
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123619/59>, abgerufen am 27.07.2024.