Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band.Leben Sie recht wohl lieber Freund. Ihrer Jelde von uns beyden viele Grüße. Ihr Schiller. 27. Schillers Erklärung den Don Carlos betreffend ^ohne Ort u. D.^I: Ich habe überlegt, daß ich Göschen, ehe ich noch Cotta's Meinung weiß, , Ueber den letztern ist G. vollkommen Herr und Meister, denn ich weiß Eine neue Auflage des alten Carlos ist mir jetzt freilich nicht lieb, weil Vielleicht sind beyde jetzt geneigter einander Gerechtigkeit wiederfahren zu Leben Sie wohl. sah. Neueste Literatur des Staatsrechts. DaS preußische Staatsrecht auf Grundlage desdeutschen Staats¬ Die fachwissenschaftliche Behandlung des Staatsrechtes liegt für gewöhn¬ Leben Sie recht wohl lieber Freund. Ihrer Jelde von uns beyden viele Grüße. Ihr Schiller. 27. Schillers Erklärung den Don Carlos betreffend ^ohne Ort u. D.^I: Ich habe überlegt, daß ich Göschen, ehe ich noch Cotta's Meinung weiß, , Ueber den letztern ist G. vollkommen Herr und Meister, denn ich weiß Eine neue Auflage des alten Carlos ist mir jetzt freilich nicht lieb, weil Vielleicht sind beyde jetzt geneigter einander Gerechtigkeit wiederfahren zu Leben Sie wohl. sah. Neueste Literatur des Staatsrechts. DaS preußische Staatsrecht auf Grundlage desdeutschen Staats¬ Die fachwissenschaftliche Behandlung des Staatsrechtes liegt für gewöhn¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0394" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/124014"/> <note type="closer"> Leben Sie recht wohl lieber Freund. Ihrer Jelde von uns beyden<lb/> viele Grüße. Ihr<note type="bibl"> Schiller.</note></note><lb/> </div> <div n="2"> <head> 27.</head><lb/> <p xml:id="ID_1193"> Schillers Erklärung den Don Carlos betreffend ^ohne Ort u. D.^I:</p><lb/> <p xml:id="ID_1194"> Ich habe überlegt, daß ich Göschen, ehe ich noch Cotta's Meinung weiß,<lb/> nichts positives proponiren kann, und beantworte also bloß die allernächste<lb/> Anfrage des Carlos und Geistersehers wegen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1195"> , Ueber den letztern ist G. vollkommen Herr und Meister, denn ich weiß<lb/> gegenwärtig an dem Inhalte nichts zu ändern, und will ihn bloß, der Sprache<lb/> wegen, noch einmal durchlaufen. Vielleicht daß ich das kleine Fragment,<lb/> den Abschied, noch hinein flechte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1196"> Eine neue Auflage des alten Carlos ist mir jetzt freilich nicht lieb, weil<lb/> ich erstlich anno 98 eine Umarbeitung davon herausgeben will und dann<lb/> dieses Stück gern mit der Sammlung meiner übrigen Schauspiele in Zu¬<lb/> sammenhang setzen möchte. Da ich diese nun an Cotta versprochen habe,<lb/> Göschen aber auf den Carlos das erste Recht hat, so kommt es darauf an,<lb/> in wieweit beide zu diesem gemeinschaftlichen Zweck miteinander einverstanden<lb/> seyn wollen. Dieses wünsche ich von Herzen und habe auch, wie ich Ihnen<lb/> gestern gesagt. Cotta in dieser Absicht an Göschen einmal gesendet, zu mei¬<lb/> nem großen Verdruß aber erfahren, daß das, was sie vereinigen sollte, sie nur<lb/> entzweyt hat.</p><lb/> <p xml:id="ID_1197"> Vielleicht sind beyde jetzt geneigter einander Gerechtigkeit wiederfahren zu<lb/> lassen und verstehen sich zu einer mehr gemeinschaftlichen Unternehmung, gern<lb/> will ich meine Hände dazu bieten. Auf jeden Fall aber bleibt Göschen sein<lb/> Recht aus d. Carlos, den ich lieber von meinen anderen Stücken trennen, als<lb/> wider seinen Willen einem andern geben will.</p><lb/> <note type="closer"> Leben Sie wohl.</note><lb/> <note type="bibl"> sah.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Neueste Literatur des Staatsrechts.</head><lb/> <p xml:id="ID_1198"> DaS preußische Staatsrecht auf Grundlage desdeutschen Staats¬<lb/> rechts. Dargestellt v. Dr. Hermann Schulze, Kronsyndicus u. Mitglied des<lb/> Herrenhauses, ort. Professor der Rechte zu Breslau. Leipzig. 1870.</p><lb/> <p xml:id="ID_1199" next="#ID_1200"> Die fachwissenschaftliche Behandlung des Staatsrechtes liegt für gewöhn¬<lb/> lich außerhalb des Gesichtskreises dieser Blätter. Doch statuiren sie Aus¬<lb/> nahmefälle und ein solcher gibt heute die Feder in die Hand. — Denn wer</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0394]
Leben Sie recht wohl lieber Freund. Ihrer Jelde von uns beyden
viele Grüße. Ihr Schiller.
27.
Schillers Erklärung den Don Carlos betreffend ^ohne Ort u. D.^I:
Ich habe überlegt, daß ich Göschen, ehe ich noch Cotta's Meinung weiß,
nichts positives proponiren kann, und beantworte also bloß die allernächste
Anfrage des Carlos und Geistersehers wegen.
, Ueber den letztern ist G. vollkommen Herr und Meister, denn ich weiß
gegenwärtig an dem Inhalte nichts zu ändern, und will ihn bloß, der Sprache
wegen, noch einmal durchlaufen. Vielleicht daß ich das kleine Fragment,
den Abschied, noch hinein flechte.
Eine neue Auflage des alten Carlos ist mir jetzt freilich nicht lieb, weil
ich erstlich anno 98 eine Umarbeitung davon herausgeben will und dann
dieses Stück gern mit der Sammlung meiner übrigen Schauspiele in Zu¬
sammenhang setzen möchte. Da ich diese nun an Cotta versprochen habe,
Göschen aber auf den Carlos das erste Recht hat, so kommt es darauf an,
in wieweit beide zu diesem gemeinschaftlichen Zweck miteinander einverstanden
seyn wollen. Dieses wünsche ich von Herzen und habe auch, wie ich Ihnen
gestern gesagt. Cotta in dieser Absicht an Göschen einmal gesendet, zu mei¬
nem großen Verdruß aber erfahren, daß das, was sie vereinigen sollte, sie nur
entzweyt hat.
Vielleicht sind beyde jetzt geneigter einander Gerechtigkeit wiederfahren zu
lassen und verstehen sich zu einer mehr gemeinschaftlichen Unternehmung, gern
will ich meine Hände dazu bieten. Auf jeden Fall aber bleibt Göschen sein
Recht aus d. Carlos, den ich lieber von meinen anderen Stücken trennen, als
wider seinen Willen einem andern geben will.
Leben Sie wohl.
sah.
Neueste Literatur des Staatsrechts.
DaS preußische Staatsrecht auf Grundlage desdeutschen Staats¬
rechts. Dargestellt v. Dr. Hermann Schulze, Kronsyndicus u. Mitglied des
Herrenhauses, ort. Professor der Rechte zu Breslau. Leipzig. 1870.
Die fachwissenschaftliche Behandlung des Staatsrechtes liegt für gewöhn¬
lich außerhalb des Gesichtskreises dieser Blätter. Doch statuiren sie Aus¬
nahmefälle und ein solcher gibt heute die Feder in die Hand. — Denn wer
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