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Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band.

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Zugleich sei erwähnt, daß sich unter den Papieren Cysats, von seiner
Hand gezeichnet, zwei Tafeln in Folio befinden,*) deren Copien uns vor¬
liegen, welche den Platz des Spiels, die Gruppirung jeder Scene, den Stand¬
ort jedes einzelnen Mitspielers sowie jedes Spielgeräthes enthalten, so daß
es an der Hand dieses Hilfsmittels und der schriftlichen Aufzeichnungen
möglich sein wird, ein Bild solchen Spiels zu gewinnen, das dadurch eine er-
höhte Wichtigkeit gewinnt, weil es ein klares Licht auf die Aufführungen geiht.
licher Schauspiele an anderen Orten und in dem vorhergehenden Jahrhundert
wirft. Denn wie sich aus mehreren erhaltenen Denkmälern beweisen läßt,
waltete auch in dieser Einrichtung jene strenge Gleichmäßigkeit und Gebun¬
denheit der Form vor, welche die mittelalterliche Kirche zu allen Orten und
zu allen Zeiten anstrebte.

Die erste Anregung zu unserem Spiel ging von der jesuitischen "Brü¬
derschaft zur Bekrönung" zu Luzern aus und wurde dasselbe von ihr aus
Mittwoch vor Palmarum anno 1583 festgesetzt. Dieser Beschluß wurde
dem Rathe der Stadt mitgetheilt, erhielt dessen Genehmigung, und man
that den ersten einleitenden Schritt zur Ausführung der nöthigen Vorarbei¬
ten durch Einsetzung eines Spielausschusses.

Dieser Spielausschuß wurde vom Schultheißen und vom Rath von
Luzern erwählt und versammelte sich zum ersten Male auf Sonntag Se.
Martinstag 1682 im Gerichtshause. Er bestand aus geistlichen und Welt-
lichen Mitgliedern, welche fortan die Aufgabe hatten, das Spiel in's Werk
zu setzen und als Verordnete des Raths bezeichnet wurden. Cysat, der von
ihnen zum eigentlichen Rector oder Regens gewählt wurde, übernahm mit
diesem Amte im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

1. Herstellung des Textes für das zweitägige Spiel.
2. die stete Vermittelung zwischen Spielausschuß und Rath.
3. den Aufbau der Bühne und der Zuschauerraume.
4. Anordnung der polizeilichen Maßregeln auf dem Platze, an den Thoren
und auf den Wachtthürmen der Stadt.
6. Begutachtung der Bewerbungsgesuche um Rollen.
6. Leitung der Proben.
7. Angabe der Costüme, Decorationen und Maschinen.
8. Anordnung des Einzugs und Abzugs der Spielgenossen.
9. Leitung der Aufführung durch persönliche Überwachung am Platze.
Man sieht also, daß der Stadtschreiber Cysat nach unserer Art zu sprechen


") Die Nachbildung dieser Tafeln, sowie die Abbildung des Platzes nach dem gleichzeitigen
Stadtbilde von Martin Martini hat der Verf. dieses Art. gegeben in "die Jnscenirung des Lu¬
zerner Ostcrspiels"! Elberfeld, Friedrichs 1869. 4°.

Zugleich sei erwähnt, daß sich unter den Papieren Cysats, von seiner
Hand gezeichnet, zwei Tafeln in Folio befinden,*) deren Copien uns vor¬
liegen, welche den Platz des Spiels, die Gruppirung jeder Scene, den Stand¬
ort jedes einzelnen Mitspielers sowie jedes Spielgeräthes enthalten, so daß
es an der Hand dieses Hilfsmittels und der schriftlichen Aufzeichnungen
möglich sein wird, ein Bild solchen Spiels zu gewinnen, das dadurch eine er-
höhte Wichtigkeit gewinnt, weil es ein klares Licht auf die Aufführungen geiht.
licher Schauspiele an anderen Orten und in dem vorhergehenden Jahrhundert
wirft. Denn wie sich aus mehreren erhaltenen Denkmälern beweisen läßt,
waltete auch in dieser Einrichtung jene strenge Gleichmäßigkeit und Gebun¬
denheit der Form vor, welche die mittelalterliche Kirche zu allen Orten und
zu allen Zeiten anstrebte.

Die erste Anregung zu unserem Spiel ging von der jesuitischen „Brü¬
derschaft zur Bekrönung" zu Luzern aus und wurde dasselbe von ihr aus
Mittwoch vor Palmarum anno 1583 festgesetzt. Dieser Beschluß wurde
dem Rathe der Stadt mitgetheilt, erhielt dessen Genehmigung, und man
that den ersten einleitenden Schritt zur Ausführung der nöthigen Vorarbei¬
ten durch Einsetzung eines Spielausschusses.

Dieser Spielausschuß wurde vom Schultheißen und vom Rath von
Luzern erwählt und versammelte sich zum ersten Male auf Sonntag Se.
Martinstag 1682 im Gerichtshause. Er bestand aus geistlichen und Welt-
lichen Mitgliedern, welche fortan die Aufgabe hatten, das Spiel in's Werk
zu setzen und als Verordnete des Raths bezeichnet wurden. Cysat, der von
ihnen zum eigentlichen Rector oder Regens gewählt wurde, übernahm mit
diesem Amte im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

1. Herstellung des Textes für das zweitägige Spiel.
2. die stete Vermittelung zwischen Spielausschuß und Rath.
3. den Aufbau der Bühne und der Zuschauerraume.
4. Anordnung der polizeilichen Maßregeln auf dem Platze, an den Thoren
und auf den Wachtthürmen der Stadt.
6. Begutachtung der Bewerbungsgesuche um Rollen.
6. Leitung der Proben.
7. Angabe der Costüme, Decorationen und Maschinen.
8. Anordnung des Einzugs und Abzugs der Spielgenossen.
9. Leitung der Aufführung durch persönliche Überwachung am Platze.
Man sieht also, daß der Stadtschreiber Cysat nach unserer Art zu sprechen


") Die Nachbildung dieser Tafeln, sowie die Abbildung des Platzes nach dem gleichzeitigen
Stadtbilde von Martin Martini hat der Verf. dieses Art. gegeben in „die Jnscenirung des Lu¬
zerner Ostcrspiels"! Elberfeld, Friedrichs 1869. 4°.
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[0106] Zugleich sei erwähnt, daß sich unter den Papieren Cysats, von seiner Hand gezeichnet, zwei Tafeln in Folio befinden,*) deren Copien uns vor¬ liegen, welche den Platz des Spiels, die Gruppirung jeder Scene, den Stand¬ ort jedes einzelnen Mitspielers sowie jedes Spielgeräthes enthalten, so daß es an der Hand dieses Hilfsmittels und der schriftlichen Aufzeichnungen möglich sein wird, ein Bild solchen Spiels zu gewinnen, das dadurch eine er- höhte Wichtigkeit gewinnt, weil es ein klares Licht auf die Aufführungen geiht. licher Schauspiele an anderen Orten und in dem vorhergehenden Jahrhundert wirft. Denn wie sich aus mehreren erhaltenen Denkmälern beweisen läßt, waltete auch in dieser Einrichtung jene strenge Gleichmäßigkeit und Gebun¬ denheit der Form vor, welche die mittelalterliche Kirche zu allen Orten und zu allen Zeiten anstrebte. Die erste Anregung zu unserem Spiel ging von der jesuitischen „Brü¬ derschaft zur Bekrönung" zu Luzern aus und wurde dasselbe von ihr aus Mittwoch vor Palmarum anno 1583 festgesetzt. Dieser Beschluß wurde dem Rathe der Stadt mitgetheilt, erhielt dessen Genehmigung, und man that den ersten einleitenden Schritt zur Ausführung der nöthigen Vorarbei¬ ten durch Einsetzung eines Spielausschusses. Dieser Spielausschuß wurde vom Schultheißen und vom Rath von Luzern erwählt und versammelte sich zum ersten Male auf Sonntag Se. Martinstag 1682 im Gerichtshause. Er bestand aus geistlichen und Welt- lichen Mitgliedern, welche fortan die Aufgabe hatten, das Spiel in's Werk zu setzen und als Verordnete des Raths bezeichnet wurden. Cysat, der von ihnen zum eigentlichen Rector oder Regens gewählt wurde, übernahm mit diesem Amte im Wesentlichen folgende Verpflichtungen: 1. Herstellung des Textes für das zweitägige Spiel. 2. die stete Vermittelung zwischen Spielausschuß und Rath. 3. den Aufbau der Bühne und der Zuschauerraume. 4. Anordnung der polizeilichen Maßregeln auf dem Platze, an den Thoren und auf den Wachtthürmen der Stadt. 6. Begutachtung der Bewerbungsgesuche um Rollen. 6. Leitung der Proben. 7. Angabe der Costüme, Decorationen und Maschinen. 8. Anordnung des Einzugs und Abzugs der Spielgenossen. 9. Leitung der Aufführung durch persönliche Überwachung am Platze. Man sieht also, daß der Stadtschreiber Cysat nach unserer Art zu sprechen ") Die Nachbildung dieser Tafeln, sowie die Abbildung des Platzes nach dem gleichzeitigen Stadtbilde von Martin Martini hat der Verf. dieses Art. gegeben in „die Jnscenirung des Lu¬ zerner Ostcrspiels"! Elberfeld, Friedrichs 1869. 4°.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123619/106>, abgerufen am 27.07.2024.