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Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. I. Band.

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Folgen für die Wohnungsverhältnisse, in seinem vortrefflichen Buche
"Pauperism and Poor Laws" (London 1852) im Lapidarstil folgendermaßen:
"Während des Winters werden die zu beschäftigenden Arbeiter von den
ländlichen Grundbesitzern nicht nach Charakter und Geschicklichkeit ausgesucht,
sondern lediglich nach dem Gesichtspunkt, wie die Armensteuer am sichersten
niedrig zu halten ist. Ein einzelnstehender Mann von tadellosem Rufe und
hervorragender Leistungsfähigkeit wird unfehlbar zuerst ausgeschlossen, zumal
wenn er sich soviel erübrigt haben sollte, um sich zwei oder drei Monate
ohne Arbeit erhalten zu können; dagegen ist der liederliche, trunksüchtige
Taugenichts, der Frau und Kinder hat, gewiß, Beschäftigung zu erhalten,
damit das Kirchspiel nur nicht so und so viele hungrige Mäuler im Werk¬
hause des Armenverbandes zu füttern habe."

Theils um diese Erscheinung verständlicher zu machen, theils um Pashleh's
Urtheil zu belegen, seien noch einige Zeugenaussagen aus der Untersuchung
von 1833 und einige Stellen aus späteren Berichten der 1834 eingesetzten
Armen-Jnspectoren angeführt. Der Geistliche Bailey erzählte jener Untersuchungs-
Commission, er habe einmal seinem Verwalter gratulire zu der Aussicht, die sich
ihm von Seiten seiner Frau eröffnet habe, ein kleines Grundstück zu erben;
aber der Mann habe den Kopf geschüttelt, und erwidert, es sei für ihn von
keinem Werthe. Denn er werde dann schwerer eine Anstellung und im
Falle der Noth keinerlei Unterstützung finden, als bis alles durchgebracht
sei. Bei Gelegenheit der Gründung einer Sparcasse theilte der nämliche Zeuge
mit, habe er die jungen Männer seiner Gemeinde ermahnt, sich derselben
zum Schutze gegen die Folgen von Krankheit und Altersschwäche zu bedienen.
Sie hätten ihn aufmerksam angehört, dann aber gefragt, ob er wirklich glaube,
daß es nicht mehr zum Vortheil der Armencasse sein werde als zu ihrem eige¬
nen, wenn sie Ersparnisse machten? Der Einwurf habe ihn höchlich in Er¬
staunen versetzt; aber bei näherer Betrachtung sei er doch nicht im Stande
gewesen zu behaupten, es sei im Interesse der Leute selbst. Diese seien denn
auch steif und fest dabei geblieben, daß ihre Sparsamkeit nur den Armen¬
steuer-Zahlern zu Gute kommen würde. -- Der Decan von Hereford faßte
seine Beobachtung der Wirksamkeit der Heimathsgesetze folgendermaßen zu¬
sammen: "Gegenwärtig reizt den Arbeiter nichts, sich zu bilden, sich einen
guten Ruf zu erwerben, sich Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Er
mag thun oder lassen was er will, er kommt doch nicht vorwärts. Es gibt
für ihn weder Aussicht auf höheren Lohn, da gute und schlechte Arbeiter
gleich bezahlt werden, noch Aussicht auf bessere Behandlung als die aller
Uebrigen. Was sollte ihn bewegen, nach der Gunst der Arbeitgeber zu
geizen, da sie, mag er ihnen nun lieb sein oder nicht, sowohl ihn überhaupt
beschäftigen als zu demselben feststehenden Lohnsatz beschäftigen müssen? Gäbe


Grenzboten I. 1870. S7

Folgen für die Wohnungsverhältnisse, in seinem vortrefflichen Buche
„Pauperism and Poor Laws" (London 1852) im Lapidarstil folgendermaßen:
„Während des Winters werden die zu beschäftigenden Arbeiter von den
ländlichen Grundbesitzern nicht nach Charakter und Geschicklichkeit ausgesucht,
sondern lediglich nach dem Gesichtspunkt, wie die Armensteuer am sichersten
niedrig zu halten ist. Ein einzelnstehender Mann von tadellosem Rufe und
hervorragender Leistungsfähigkeit wird unfehlbar zuerst ausgeschlossen, zumal
wenn er sich soviel erübrigt haben sollte, um sich zwei oder drei Monate
ohne Arbeit erhalten zu können; dagegen ist der liederliche, trunksüchtige
Taugenichts, der Frau und Kinder hat, gewiß, Beschäftigung zu erhalten,
damit das Kirchspiel nur nicht so und so viele hungrige Mäuler im Werk¬
hause des Armenverbandes zu füttern habe."

Theils um diese Erscheinung verständlicher zu machen, theils um Pashleh's
Urtheil zu belegen, seien noch einige Zeugenaussagen aus der Untersuchung
von 1833 und einige Stellen aus späteren Berichten der 1834 eingesetzten
Armen-Jnspectoren angeführt. Der Geistliche Bailey erzählte jener Untersuchungs-
Commission, er habe einmal seinem Verwalter gratulire zu der Aussicht, die sich
ihm von Seiten seiner Frau eröffnet habe, ein kleines Grundstück zu erben;
aber der Mann habe den Kopf geschüttelt, und erwidert, es sei für ihn von
keinem Werthe. Denn er werde dann schwerer eine Anstellung und im
Falle der Noth keinerlei Unterstützung finden, als bis alles durchgebracht
sei. Bei Gelegenheit der Gründung einer Sparcasse theilte der nämliche Zeuge
mit, habe er die jungen Männer seiner Gemeinde ermahnt, sich derselben
zum Schutze gegen die Folgen von Krankheit und Altersschwäche zu bedienen.
Sie hätten ihn aufmerksam angehört, dann aber gefragt, ob er wirklich glaube,
daß es nicht mehr zum Vortheil der Armencasse sein werde als zu ihrem eige¬
nen, wenn sie Ersparnisse machten? Der Einwurf habe ihn höchlich in Er¬
staunen versetzt; aber bei näherer Betrachtung sei er doch nicht im Stande
gewesen zu behaupten, es sei im Interesse der Leute selbst. Diese seien denn
auch steif und fest dabei geblieben, daß ihre Sparsamkeit nur den Armen¬
steuer-Zahlern zu Gute kommen würde. — Der Decan von Hereford faßte
seine Beobachtung der Wirksamkeit der Heimathsgesetze folgendermaßen zu¬
sammen: „Gegenwärtig reizt den Arbeiter nichts, sich zu bilden, sich einen
guten Ruf zu erwerben, sich Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Er
mag thun oder lassen was er will, er kommt doch nicht vorwärts. Es gibt
für ihn weder Aussicht auf höheren Lohn, da gute und schlechte Arbeiter
gleich bezahlt werden, noch Aussicht auf bessere Behandlung als die aller
Uebrigen. Was sollte ihn bewegen, nach der Gunst der Arbeitgeber zu
geizen, da sie, mag er ihnen nun lieb sein oder nicht, sowohl ihn überhaupt
beschäftigen als zu demselben feststehenden Lohnsatz beschäftigen müssen? Gäbe


Grenzboten I. 1870. S7
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[0455] Folgen für die Wohnungsverhältnisse, in seinem vortrefflichen Buche „Pauperism and Poor Laws" (London 1852) im Lapidarstil folgendermaßen: „Während des Winters werden die zu beschäftigenden Arbeiter von den ländlichen Grundbesitzern nicht nach Charakter und Geschicklichkeit ausgesucht, sondern lediglich nach dem Gesichtspunkt, wie die Armensteuer am sichersten niedrig zu halten ist. Ein einzelnstehender Mann von tadellosem Rufe und hervorragender Leistungsfähigkeit wird unfehlbar zuerst ausgeschlossen, zumal wenn er sich soviel erübrigt haben sollte, um sich zwei oder drei Monate ohne Arbeit erhalten zu können; dagegen ist der liederliche, trunksüchtige Taugenichts, der Frau und Kinder hat, gewiß, Beschäftigung zu erhalten, damit das Kirchspiel nur nicht so und so viele hungrige Mäuler im Werk¬ hause des Armenverbandes zu füttern habe." Theils um diese Erscheinung verständlicher zu machen, theils um Pashleh's Urtheil zu belegen, seien noch einige Zeugenaussagen aus der Untersuchung von 1833 und einige Stellen aus späteren Berichten der 1834 eingesetzten Armen-Jnspectoren angeführt. Der Geistliche Bailey erzählte jener Untersuchungs- Commission, er habe einmal seinem Verwalter gratulire zu der Aussicht, die sich ihm von Seiten seiner Frau eröffnet habe, ein kleines Grundstück zu erben; aber der Mann habe den Kopf geschüttelt, und erwidert, es sei für ihn von keinem Werthe. Denn er werde dann schwerer eine Anstellung und im Falle der Noth keinerlei Unterstützung finden, als bis alles durchgebracht sei. Bei Gelegenheit der Gründung einer Sparcasse theilte der nämliche Zeuge mit, habe er die jungen Männer seiner Gemeinde ermahnt, sich derselben zum Schutze gegen die Folgen von Krankheit und Altersschwäche zu bedienen. Sie hätten ihn aufmerksam angehört, dann aber gefragt, ob er wirklich glaube, daß es nicht mehr zum Vortheil der Armencasse sein werde als zu ihrem eige¬ nen, wenn sie Ersparnisse machten? Der Einwurf habe ihn höchlich in Er¬ staunen versetzt; aber bei näherer Betrachtung sei er doch nicht im Stande gewesen zu behaupten, es sei im Interesse der Leute selbst. Diese seien denn auch steif und fest dabei geblieben, daß ihre Sparsamkeit nur den Armen¬ steuer-Zahlern zu Gute kommen würde. — Der Decan von Hereford faßte seine Beobachtung der Wirksamkeit der Heimathsgesetze folgendermaßen zu¬ sammen: „Gegenwärtig reizt den Arbeiter nichts, sich zu bilden, sich einen guten Ruf zu erwerben, sich Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen. Er mag thun oder lassen was er will, er kommt doch nicht vorwärts. Es gibt für ihn weder Aussicht auf höheren Lohn, da gute und schlechte Arbeiter gleich bezahlt werden, noch Aussicht auf bessere Behandlung als die aller Uebrigen. Was sollte ihn bewegen, nach der Gunst der Arbeitgeber zu geizen, da sie, mag er ihnen nun lieb sein oder nicht, sowohl ihn überhaupt beschäftigen als zu demselben feststehenden Lohnsatz beschäftigen müssen? Gäbe Grenzboten I. 1870. S7

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123087/455>, abgerufen am 15.01.2025.