zu welchem Preise es ihnen wohl gefällig sei, den Gesammtstaat noch ferner zu dulden. Der Preis wird in die Höhe geschraubt werden, sobald auf eine neue Noth und Verlegenheit der Regierung gerechnet werden kann, ganz abgesehen davon, daß durch solche Vorgänge das Recht der einzelnen Provinz, sich nach Möglichkeit zu isoliren, geradezu anerkannt wird. Ebensowenig schafft man eine dauernde Verfassung durch eine Wahlreform, welche directe Wahlen mit dem Schmerling'schen Gruppensystem combinirt. Wer diesen Plan empfiehlt, verfällt in denselben Fehler, welchem die Czechen unterworfen sind, wenn sie die Motive für die Föderativverfassung halb aus dem sogenannten altböhmischen Staatsrecht, halb aus dem modernen Princip der nationalen Gleichberechtigung hervorholen. Die Künstlichkeit des Gruppensystems wird durch directe Wahlen nur noch offenbarer werden, der Widerspruch zwischen den beiden Grundlagen der Vertretung noch greller zu Tage treten und die Opposition der durch die directen Wahlen in den Hintergrund geschobenen Landtage sich steigern. Die mit pfiffiger Kunst von Schmerling ausgedachte Wahlordnung hatte wenigstens den Vorzug der Einheit und deckte dadurch ihre wohlbekannten Fehler; gibt man jene preis, so mag man sich nur ge¬ faßt machen, daß der Kampf gegen die. gegenwärtige Verfassung um so hef¬ tiger entbrennen wird. Nicht drei Jahre werden vergehen und man wird die neueste Wahlreform abermals zu den vielen verunglückten Verfassungs- experimenten legen.
Das sind traurige Aussichten. Sie würden noch trostloser sein, wenn nicht inmitten des allgemeinen Wirrsals Ungarn als ein fester Punkt sich darböte, von welchem aus in nicht serner Zukunft die Entscheidung über die östreichischen Verhältnisse, auch über die Verfassungsfrage wird getroffen werden.
Anton Springer.
Der MterstiitzungsUiohnsitz.
Die große englische Armenrechtsreform von 18S4 ließ die Heimathsge. setze, welche sich an die Acte Karls des Zweiten von 1662 anlehnen, bestehen. Aber schon während der voraufgegangenen Untersuchung war allerhand zu ihren entschiedenen Ungunsten ausgesagt worden, und nachher wurde eine ihnen feindliche Stimmung unter den Sachkundigen bald fast allgemein. Rob. Pashley schildert ihre Wirkung, abgesehen von den verhängnißvollen
zu welchem Preise es ihnen wohl gefällig sei, den Gesammtstaat noch ferner zu dulden. Der Preis wird in die Höhe geschraubt werden, sobald auf eine neue Noth und Verlegenheit der Regierung gerechnet werden kann, ganz abgesehen davon, daß durch solche Vorgänge das Recht der einzelnen Provinz, sich nach Möglichkeit zu isoliren, geradezu anerkannt wird. Ebensowenig schafft man eine dauernde Verfassung durch eine Wahlreform, welche directe Wahlen mit dem Schmerling'schen Gruppensystem combinirt. Wer diesen Plan empfiehlt, verfällt in denselben Fehler, welchem die Czechen unterworfen sind, wenn sie die Motive für die Föderativverfassung halb aus dem sogenannten altböhmischen Staatsrecht, halb aus dem modernen Princip der nationalen Gleichberechtigung hervorholen. Die Künstlichkeit des Gruppensystems wird durch directe Wahlen nur noch offenbarer werden, der Widerspruch zwischen den beiden Grundlagen der Vertretung noch greller zu Tage treten und die Opposition der durch die directen Wahlen in den Hintergrund geschobenen Landtage sich steigern. Die mit pfiffiger Kunst von Schmerling ausgedachte Wahlordnung hatte wenigstens den Vorzug der Einheit und deckte dadurch ihre wohlbekannten Fehler; gibt man jene preis, so mag man sich nur ge¬ faßt machen, daß der Kampf gegen die. gegenwärtige Verfassung um so hef¬ tiger entbrennen wird. Nicht drei Jahre werden vergehen und man wird die neueste Wahlreform abermals zu den vielen verunglückten Verfassungs- experimenten legen.
Das sind traurige Aussichten. Sie würden noch trostloser sein, wenn nicht inmitten des allgemeinen Wirrsals Ungarn als ein fester Punkt sich darböte, von welchem aus in nicht serner Zukunft die Entscheidung über die östreichischen Verhältnisse, auch über die Verfassungsfrage wird getroffen werden.
Anton Springer.
Der MterstiitzungsUiohnsitz.
Die große englische Armenrechtsreform von 18S4 ließ die Heimathsge. setze, welche sich an die Acte Karls des Zweiten von 1662 anlehnen, bestehen. Aber schon während der voraufgegangenen Untersuchung war allerhand zu ihren entschiedenen Ungunsten ausgesagt worden, und nachher wurde eine ihnen feindliche Stimmung unter den Sachkundigen bald fast allgemein. Rob. Pashley schildert ihre Wirkung, abgesehen von den verhängnißvollen
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abgesehen davon, daß durch solche Vorgänge das Recht der einzelnen Provinz,
sich nach Möglichkeit zu isoliren, geradezu anerkannt wird. Ebensowenig
schafft man eine dauernde Verfassung durch eine Wahlreform, welche directe
Wahlen mit dem Schmerling'schen Gruppensystem combinirt. Wer diesen Plan
empfiehlt, verfällt in denselben Fehler, welchem die Czechen unterworfen sind,
wenn sie die Motive für die Föderativverfassung halb aus dem sogenannten
altböhmischen Staatsrecht, halb aus dem modernen Princip der nationalen
Gleichberechtigung hervorholen. Die Künstlichkeit des Gruppensystems wird
durch directe Wahlen nur noch offenbarer werden, der Widerspruch zwischen
den beiden Grundlagen der Vertretung noch greller zu Tage treten und die
Opposition der durch die directen Wahlen in den Hintergrund geschobenen
Landtage sich steigern. Die mit pfiffiger Kunst von Schmerling ausgedachte
Wahlordnung hatte wenigstens den Vorzug der Einheit und deckte dadurch
ihre wohlbekannten Fehler; gibt man jene preis, so mag man sich nur ge¬
faßt machen, daß der Kampf gegen die. gegenwärtige Verfassung um so hef¬
tiger entbrennen wird. Nicht drei Jahre werden vergehen und man wird
die neueste Wahlreform abermals zu den vielen verunglückten Verfassungs-
experimenten legen.
Das sind traurige Aussichten. Sie würden noch trostloser sein, wenn
nicht inmitten des allgemeinen Wirrsals Ungarn als ein fester Punkt sich
darböte, von welchem aus in nicht serner Zukunft die Entscheidung über die
östreichischen Verhältnisse, auch über die Verfassungsfrage wird getroffen
werden.
Anton Springer.
Der MterstiitzungsUiohnsitz.
Die große englische Armenrechtsreform von 18S4 ließ die Heimathsge.
setze, welche sich an die Acte Karls des Zweiten von 1662 anlehnen, bestehen.
Aber schon während der voraufgegangenen Untersuchung war allerhand zu
ihren entschiedenen Ungunsten ausgesagt worden, und nachher wurde eine
ihnen feindliche Stimmung unter den Sachkundigen bald fast allgemein.
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Die Grenzboten. Jg. 29, 1870, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341811_123087/454>, abgerufen am 23.01.2025.
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