Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. II. Band.wieder als Bestandtheile derselben, welche sich je nach Umständen getrennt Die ältere Schule nun stellte die directe Besteuerung dieser Güterquellen wieder als Bestandtheile derselben, welche sich je nach Umständen getrennt Die ältere Schule nun stellte die directe Besteuerung dieser Güterquellen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0386" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/122141"/> <p xml:id="ID_1075" prev="#ID_1074"> wieder als Bestandtheile derselben, welche sich je nach Umständen getrennt<lb/> oder vereinigt finden, Grundrente, Capitalzins, Unternehmergewinn und<lb/> Arbeitslohn. .</p><lb/> <p xml:id="ID_1076" next="#ID_1077"> Die ältere Schule nun stellte die directe Besteuerung dieser Güterquellen<lb/> als das practisch einzig richtige hin. Je schwieriger es sei, die verschiedenen<lb/> Einnahmezweige bei der Person zu erfassen, wo sie zu einem Gesammtein-<lb/> kommen zusammenfließen, um so leichter sei es, sich an die gegenständlich da¬<lb/> liegenden Quellen zu halten. Außerdem habe jede Steuer im Lauf der Zeit<lb/> die Tendenz, ihre etwaige ursprüngliche Ungleichheit auszugleichen, der Staat<lb/> aber könne nur bestimmen, wer die Steuer zu entrichten, nicht wer sie schlie߬<lb/> lich zu tragen habe, es handle sich für ihn also nur darum, sichere Veran¬<lb/> lagungspunkte zu ermitteln, wo die Volkswirthschaft die Fähigkeit zeige, Ab¬<lb/> gaben zu entrichten. Auf diesen Voraussetzungen entstand das sogenannte<lb/> Factorensteuersystem, welchem mit Ausnahme Englands noch alle bedeuten¬<lb/> deren Staaten practisch bis auf diesen Tag huldigen. Seine Bekämpfung<lb/> bildet den bedeutendsten Theil des Eisenbart'schen Buchs. Der Verfasser<lb/> weist nach, daß der größte Nachtheil dieses mechanischen Systems in der<lb/> gleichmäßigen Besteuerung wirklichen Gewinnes und durchlaufender Posten<lb/> bestehe, welche der Empfänger an Dritte abzugeben habe und die deshalb für<lb/> ihn kein Einkommen bedeuten, daß dasselbe sodann aber auch der obenauf¬<lb/> gestellten Grundbedingung eines rationellen Steuerwesens, nämlich der Steuer¬<lb/> freiheit eines Existenzminimums nicht gerecht werde. Wenn man einen<lb/> gleichen, verhältnißmäßigen Theil aller Renten für den Staatsbedarf erhebt,<lb/> so bedroht ein solches Verfahren die Person in ihren ersten Lebensbedingungen,<lb/> wo irgend ein nothdürftiger Lohn oder Gewerbsgewinn die einzige Unter-<lb/> haltsquelle bildet, oder ein erwerbsunfähiger Grundbesitzer oder Capitalist<lb/> mit einer ungenügenden Rente sich einzurichten hat. Und während man das<lb/> Recht zu leben nach dem unendlichen Werthe der menschlichen Persönlichkeit<lb/> selbst in dem Verarmten anerkennt und durch öffentliche Mittel gewährleistet,<lb/> glaubt man dasselbe ungestört verletzen zu dürfen, wo es sich noch auf eige¬<lb/> nen Erwerb oder Besitz zu stützen vermag. Man kann zur Bestätigung<lb/> dieser Auffassung auf anderem Gebiete auch die allgemeine Wehrpflicht an¬<lb/> führen, welche nur von solchen beansprucht wird, welche wirklich wehrhaft<lb/> sind. Ebenso weist der Verfasser die Theorie des linken Flügels der Man¬<lb/> chesterschule zurück, welche merkwürdiger Weise im Einklang mit Adam<lb/> Müller und Stahl behauptet, weil der Staat zur Erzeugung alles Rein¬<lb/> ertrages durch die Fülle seiner wohlthätigen Veranstaltungen vorzugsweise<lb/> mitwirke, sei er berechtigt, von jeder Rente einen seinem Bedarf entsprechen¬<lb/> den Antheil vorweg zu nehmen, ohne dabei an persönliche Rücksichten ge¬<lb/> bunden zu sein. Treffend bemerkt dagegen Eisenbart, die erhabene Stellung</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0386]
wieder als Bestandtheile derselben, welche sich je nach Umständen getrennt
oder vereinigt finden, Grundrente, Capitalzins, Unternehmergewinn und
Arbeitslohn. .
Die ältere Schule nun stellte die directe Besteuerung dieser Güterquellen
als das practisch einzig richtige hin. Je schwieriger es sei, die verschiedenen
Einnahmezweige bei der Person zu erfassen, wo sie zu einem Gesammtein-
kommen zusammenfließen, um so leichter sei es, sich an die gegenständlich da¬
liegenden Quellen zu halten. Außerdem habe jede Steuer im Lauf der Zeit
die Tendenz, ihre etwaige ursprüngliche Ungleichheit auszugleichen, der Staat
aber könne nur bestimmen, wer die Steuer zu entrichten, nicht wer sie schlie߬
lich zu tragen habe, es handle sich für ihn also nur darum, sichere Veran¬
lagungspunkte zu ermitteln, wo die Volkswirthschaft die Fähigkeit zeige, Ab¬
gaben zu entrichten. Auf diesen Voraussetzungen entstand das sogenannte
Factorensteuersystem, welchem mit Ausnahme Englands noch alle bedeuten¬
deren Staaten practisch bis auf diesen Tag huldigen. Seine Bekämpfung
bildet den bedeutendsten Theil des Eisenbart'schen Buchs. Der Verfasser
weist nach, daß der größte Nachtheil dieses mechanischen Systems in der
gleichmäßigen Besteuerung wirklichen Gewinnes und durchlaufender Posten
bestehe, welche der Empfänger an Dritte abzugeben habe und die deshalb für
ihn kein Einkommen bedeuten, daß dasselbe sodann aber auch der obenauf¬
gestellten Grundbedingung eines rationellen Steuerwesens, nämlich der Steuer¬
freiheit eines Existenzminimums nicht gerecht werde. Wenn man einen
gleichen, verhältnißmäßigen Theil aller Renten für den Staatsbedarf erhebt,
so bedroht ein solches Verfahren die Person in ihren ersten Lebensbedingungen,
wo irgend ein nothdürftiger Lohn oder Gewerbsgewinn die einzige Unter-
haltsquelle bildet, oder ein erwerbsunfähiger Grundbesitzer oder Capitalist
mit einer ungenügenden Rente sich einzurichten hat. Und während man das
Recht zu leben nach dem unendlichen Werthe der menschlichen Persönlichkeit
selbst in dem Verarmten anerkennt und durch öffentliche Mittel gewährleistet,
glaubt man dasselbe ungestört verletzen zu dürfen, wo es sich noch auf eige¬
nen Erwerb oder Besitz zu stützen vermag. Man kann zur Bestätigung
dieser Auffassung auf anderem Gebiete auch die allgemeine Wehrpflicht an¬
führen, welche nur von solchen beansprucht wird, welche wirklich wehrhaft
sind. Ebenso weist der Verfasser die Theorie des linken Flügels der Man¬
chesterschule zurück, welche merkwürdiger Weise im Einklang mit Adam
Müller und Stahl behauptet, weil der Staat zur Erzeugung alles Rein¬
ertrages durch die Fülle seiner wohlthätigen Veranstaltungen vorzugsweise
mitwirke, sei er berechtigt, von jeder Rente einen seinem Bedarf entsprechen¬
den Antheil vorweg zu nehmen, ohne dabei an persönliche Rücksichten ge¬
bunden zu sein. Treffend bemerkt dagegen Eisenbart, die erhabene Stellung
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