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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. II. Band.

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"Albert". Sie etablirte sich ursprünglich als ^i-semg-sonZ ana (Zönsral Likiz
Loam ^nriuit^ ana RöVörsionÄr^ Intsrsst OompAn/ und nahm erst im I. 1850
die Firma Albert I.ne ^ssurg-nes Liomxan/ an. Mehr als 30 Jahre alt,
mit einem Jahreseinkommen von 300,000 Pfund Sterling und einer Ver¬
sicherungssumme von circa 8V2 Millionen Pfund hatte die Gesellschaft
bisher ein großes Vertrauen genossen, -- nur in den tiefst eingeweihten
Kreisen der hohen Finanz waren seit einiger Zeit Befürchtungen über ihren
eigentlichen Stand aufgetaucht, ohne jedoch in die große Menge zu dringen.
Die Direction hatte der Welt Jahr um Jahr versichert, daß ihr Geschäft
in steter Blüthe und Zunahme begriffen sei, aber selbst den Standpunkt vor
acht Jahren angenommen, werden 22,88t Inhaber von Versicherungspolicen
und also eine noch viel größere Zahl solcher, denen die Versicherungen zu
Gute kommen sollten, in den Sturz der Gesellschaft verwickelt. Die "Albert"
nahm in verhältnißmäßig kurzer Zeit eine Reihe von Gesellschaften theils
nach dem System des ^lÄNgter ot IZusinöss , theils nach dem der "Amal-
gamirung" auf, und hat dafür nicht allein bedeutende Entschädigungen an
Beamte und Vertreter zahlen müssen, sondern es war auch für Fachmänner
ersichtlich, daß bei der Uebernahme der Versicherten nicht die rechnungs¬
mäßig richtigen Reserven übergeben worden sind.

Am 22. April 1861 ist die "Albert" für Preußen concessionirt worden
und Ende des Jahres hatte sie bereits in Preußen ein Versicherungscapital
von 3,416,309 Thaler mit einer jährlichen Prämieneinnahme von 132,137
Thaler aufzuweisen. Dieses bedeutende Geschäft war keineswegs das Re¬
sultat einer dreivierteljährigen, sondern das einer mehrjährigen Thätigkeit,
denn die Anstalt hatte bereits einige Jahre vor der Concessionirung einen
geheimen Geschäftsbetrieb unterhalten. Andererseits wäre dieses Vertrauen
doch nicht sobald errungen worden, hätte es nicht verlautet, daß die Gesell¬
schaft nach Z. 3 der Concession gehalten war, eine Caution von 30,000 Thlr.
zu stellen. Leider aber ist ihr diese Summe bereits ein Jahr später zurück¬
erstattet, wahrscheinlich, weil dem Principe und den Statuten gemäß die
Actionäre aulimiteä, daß heißt nicht nur mit dem gezeichneten Actiencapital
sondern mit ihrem ganzen Vermögen hasten, und weil nach dem Gesetz
von .1862: "Ins ^et" jede englische Gesellschaft, sobald sie die
Haftbarkeit ihrer Actionäre beschränken will, dies ausdrücklich in den Sta¬
tuten bemerken, und zudem ihrer Firma das Wort limiteä beifügen muß,
beides aber von der "Albert" nie geschehen war. Allein, was man im Princip
nicht thun wollte, das ist in anderer Weise geschehen, indem in einer An¬
zahl von Policen eine Klausel enthalten ist, welche dem Versicherten gegen¬
über die Haftbarkeit der Actionäre ausdrücklich beschränkt.

Die "Albert" hatte in Preußen Ende 1862 eine Versicherungssumme


„Albert". Sie etablirte sich ursprünglich als ^i-semg-sonZ ana (Zönsral Likiz
Loam ^nriuit^ ana RöVörsionÄr^ Intsrsst OompAn/ und nahm erst im I. 1850
die Firma Albert I.ne ^ssurg-nes Liomxan/ an. Mehr als 30 Jahre alt,
mit einem Jahreseinkommen von 300,000 Pfund Sterling und einer Ver¬
sicherungssumme von circa 8V2 Millionen Pfund hatte die Gesellschaft
bisher ein großes Vertrauen genossen, — nur in den tiefst eingeweihten
Kreisen der hohen Finanz waren seit einiger Zeit Befürchtungen über ihren
eigentlichen Stand aufgetaucht, ohne jedoch in die große Menge zu dringen.
Die Direction hatte der Welt Jahr um Jahr versichert, daß ihr Geschäft
in steter Blüthe und Zunahme begriffen sei, aber selbst den Standpunkt vor
acht Jahren angenommen, werden 22,88t Inhaber von Versicherungspolicen
und also eine noch viel größere Zahl solcher, denen die Versicherungen zu
Gute kommen sollten, in den Sturz der Gesellschaft verwickelt. Die „Albert"
nahm in verhältnißmäßig kurzer Zeit eine Reihe von Gesellschaften theils
nach dem System des ^lÄNgter ot IZusinöss , theils nach dem der „Amal-
gamirung" auf, und hat dafür nicht allein bedeutende Entschädigungen an
Beamte und Vertreter zahlen müssen, sondern es war auch für Fachmänner
ersichtlich, daß bei der Uebernahme der Versicherten nicht die rechnungs¬
mäßig richtigen Reserven übergeben worden sind.

Am 22. April 1861 ist die „Albert" für Preußen concessionirt worden
und Ende des Jahres hatte sie bereits in Preußen ein Versicherungscapital
von 3,416,309 Thaler mit einer jährlichen Prämieneinnahme von 132,137
Thaler aufzuweisen. Dieses bedeutende Geschäft war keineswegs das Re¬
sultat einer dreivierteljährigen, sondern das einer mehrjährigen Thätigkeit,
denn die Anstalt hatte bereits einige Jahre vor der Concessionirung einen
geheimen Geschäftsbetrieb unterhalten. Andererseits wäre dieses Vertrauen
doch nicht sobald errungen worden, hätte es nicht verlautet, daß die Gesell¬
schaft nach Z. 3 der Concession gehalten war, eine Caution von 30,000 Thlr.
zu stellen. Leider aber ist ihr diese Summe bereits ein Jahr später zurück¬
erstattet, wahrscheinlich, weil dem Principe und den Statuten gemäß die
Actionäre aulimiteä, daß heißt nicht nur mit dem gezeichneten Actiencapital
sondern mit ihrem ganzen Vermögen hasten, und weil nach dem Gesetz
von .1862: „Ins ^et" jede englische Gesellschaft, sobald sie die
Haftbarkeit ihrer Actionäre beschränken will, dies ausdrücklich in den Sta¬
tuten bemerken, und zudem ihrer Firma das Wort limiteä beifügen muß,
beides aber von der „Albert" nie geschehen war. Allein, was man im Princip
nicht thun wollte, das ist in anderer Weise geschehen, indem in einer An¬
zahl von Policen eine Klausel enthalten ist, welche dem Versicherten gegen¬
über die Haftbarkeit der Actionäre ausdrücklich beschränkt.

Die „Albert" hatte in Preußen Ende 1862 eine Versicherungssumme


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[0357] „Albert". Sie etablirte sich ursprünglich als ^i-semg-sonZ ana (Zönsral Likiz Loam ^nriuit^ ana RöVörsionÄr^ Intsrsst OompAn/ und nahm erst im I. 1850 die Firma Albert I.ne ^ssurg-nes Liomxan/ an. Mehr als 30 Jahre alt, mit einem Jahreseinkommen von 300,000 Pfund Sterling und einer Ver¬ sicherungssumme von circa 8V2 Millionen Pfund hatte die Gesellschaft bisher ein großes Vertrauen genossen, — nur in den tiefst eingeweihten Kreisen der hohen Finanz waren seit einiger Zeit Befürchtungen über ihren eigentlichen Stand aufgetaucht, ohne jedoch in die große Menge zu dringen. Die Direction hatte der Welt Jahr um Jahr versichert, daß ihr Geschäft in steter Blüthe und Zunahme begriffen sei, aber selbst den Standpunkt vor acht Jahren angenommen, werden 22,88t Inhaber von Versicherungspolicen und also eine noch viel größere Zahl solcher, denen die Versicherungen zu Gute kommen sollten, in den Sturz der Gesellschaft verwickelt. Die „Albert" nahm in verhältnißmäßig kurzer Zeit eine Reihe von Gesellschaften theils nach dem System des ^lÄNgter ot IZusinöss , theils nach dem der „Amal- gamirung" auf, und hat dafür nicht allein bedeutende Entschädigungen an Beamte und Vertreter zahlen müssen, sondern es war auch für Fachmänner ersichtlich, daß bei der Uebernahme der Versicherten nicht die rechnungs¬ mäßig richtigen Reserven übergeben worden sind. Am 22. April 1861 ist die „Albert" für Preußen concessionirt worden und Ende des Jahres hatte sie bereits in Preußen ein Versicherungscapital von 3,416,309 Thaler mit einer jährlichen Prämieneinnahme von 132,137 Thaler aufzuweisen. Dieses bedeutende Geschäft war keineswegs das Re¬ sultat einer dreivierteljährigen, sondern das einer mehrjährigen Thätigkeit, denn die Anstalt hatte bereits einige Jahre vor der Concessionirung einen geheimen Geschäftsbetrieb unterhalten. Andererseits wäre dieses Vertrauen doch nicht sobald errungen worden, hätte es nicht verlautet, daß die Gesell¬ schaft nach Z. 3 der Concession gehalten war, eine Caution von 30,000 Thlr. zu stellen. Leider aber ist ihr diese Summe bereits ein Jahr später zurück¬ erstattet, wahrscheinlich, weil dem Principe und den Statuten gemäß die Actionäre aulimiteä, daß heißt nicht nur mit dem gezeichneten Actiencapital sondern mit ihrem ganzen Vermögen hasten, und weil nach dem Gesetz von .1862: „Ins ^et" jede englische Gesellschaft, sobald sie die Haftbarkeit ihrer Actionäre beschränken will, dies ausdrücklich in den Sta¬ tuten bemerken, und zudem ihrer Firma das Wort limiteä beifügen muß, beides aber von der „Albert" nie geschehen war. Allein, was man im Princip nicht thun wollte, das ist in anderer Weise geschehen, indem in einer An¬ zahl von Policen eine Klausel enthalten ist, welche dem Versicherten gegen¬ über die Haftbarkeit der Actionäre ausdrücklich beschränkt. Die „Albert" hatte in Preußen Ende 1862 eine Versicherungssumme

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_121754/357>, abgerufen am 22.07.2024.