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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. II. Band.

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Mann, an beiden Orten drei mit Kartätschen geladene Kanonen. Auch das
Gartenhaus auf dem Vorsprung über der Herrschaftsmühle, die Reitbahn
(jetzt der freie Platz zwischen der Herrschaftsmühle und den Stallgebäuden)
und die Stadtmauer waren allenthalben besetzt. Die übrige Mannschaft mit
den Kanonen stand als Reservecorps aus dem Markt und bei dem Rathhaus.

Weil aber den Officieren von der kaiserlichen Commission durch Deno-
tatoria die Betheiligung an dem kriegerischen Unternehmen untersagt wurde,
so mußte der Herzog in höchsteigner Person das Commando übernehmen,
denn Jene fürchten die Commission mehr, als ihren Kriegsherrn. Nach sieben¬
tägigen Belagerungszustand wurde plötzlich wieder Friede verkündet. Das
Landregiment wurde entlassen und die Thore frei gemacht. Darüber ging
vielfaches Gerede. Namentlich meinte man, Prinz Joseph habe das Blut¬
vergießen verhindert, welches gewiß erfolgt wäre, da sich die herzoglichen
Truppen für ihren Landesvater sicherlich aufgeopfert hätten, wenn nur ein
Feind erschienen wäre. Das Wahre an der Sache war, daß, wie Kius auf
Grund zweier Schreiben der Herzogin-Regentin Amalie v. Weimar darstellt,
der Herzog guten Grund hatte, die Drohung mit den Manutenenztruppen
für einen bloßen Schreckschuß zu halten. Er aber fand dennoch für gut, zur
Erhöhung seiner Autorität jene kriegerischen Maßregeln anzuordnen. Aehn-
liche leere Drohungen mit Executionstruppen erfolgten übrigens noch mehrere
Male, bis sich endlich der Herzog fügte und auf 12.000 Fi. Competenzgelder
setzen ließ. Das Land aber wurde sequestrirt. die Wirksamkeit der Debit¬
commission dauerte noch unter dem Sohn Ernst Friedrich III., Friedrich, dem
letzten Herzog von Hildburghausen. Nach dem 1787 erfolgten Tode des Prinzen
Joseph wurde die Commission von Herzog Georg von Sachsen - Meiningen und
dem Prinzen Karl von .Mecklenburg-Strelitz gemeinschaftlich geleitet und erließ
ihr letztes Rescript am 7. Febr. 1806. Durch die Wirksamkeit dieser Com¬
mission und ferner durch die neue landständische Grundverfassung des Jahres
1818, eine der ersten in Deutschland wurde, der Staatscredit wieder erhöht und
schon stand eine völlige Bewältigung der Staatsschuld in Aussicht, als das
Ländchen durch die Erbvertheilung von 1826 an Meiningen kam und mit
seinem Herzog auch seine Garnison verlor.


l)r. L. G.


Mann, an beiden Orten drei mit Kartätschen geladene Kanonen. Auch das
Gartenhaus auf dem Vorsprung über der Herrschaftsmühle, die Reitbahn
(jetzt der freie Platz zwischen der Herrschaftsmühle und den Stallgebäuden)
und die Stadtmauer waren allenthalben besetzt. Die übrige Mannschaft mit
den Kanonen stand als Reservecorps aus dem Markt und bei dem Rathhaus.

Weil aber den Officieren von der kaiserlichen Commission durch Deno-
tatoria die Betheiligung an dem kriegerischen Unternehmen untersagt wurde,
so mußte der Herzog in höchsteigner Person das Commando übernehmen,
denn Jene fürchten die Commission mehr, als ihren Kriegsherrn. Nach sieben¬
tägigen Belagerungszustand wurde plötzlich wieder Friede verkündet. Das
Landregiment wurde entlassen und die Thore frei gemacht. Darüber ging
vielfaches Gerede. Namentlich meinte man, Prinz Joseph habe das Blut¬
vergießen verhindert, welches gewiß erfolgt wäre, da sich die herzoglichen
Truppen für ihren Landesvater sicherlich aufgeopfert hätten, wenn nur ein
Feind erschienen wäre. Das Wahre an der Sache war, daß, wie Kius auf
Grund zweier Schreiben der Herzogin-Regentin Amalie v. Weimar darstellt,
der Herzog guten Grund hatte, die Drohung mit den Manutenenztruppen
für einen bloßen Schreckschuß zu halten. Er aber fand dennoch für gut, zur
Erhöhung seiner Autorität jene kriegerischen Maßregeln anzuordnen. Aehn-
liche leere Drohungen mit Executionstruppen erfolgten übrigens noch mehrere
Male, bis sich endlich der Herzog fügte und auf 12.000 Fi. Competenzgelder
setzen ließ. Das Land aber wurde sequestrirt. die Wirksamkeit der Debit¬
commission dauerte noch unter dem Sohn Ernst Friedrich III., Friedrich, dem
letzten Herzog von Hildburghausen. Nach dem 1787 erfolgten Tode des Prinzen
Joseph wurde die Commission von Herzog Georg von Sachsen - Meiningen und
dem Prinzen Karl von .Mecklenburg-Strelitz gemeinschaftlich geleitet und erließ
ihr letztes Rescript am 7. Febr. 1806. Durch die Wirksamkeit dieser Com¬
mission und ferner durch die neue landständische Grundverfassung des Jahres
1818, eine der ersten in Deutschland wurde, der Staatscredit wieder erhöht und
schon stand eine völlige Bewältigung der Staatsschuld in Aussicht, als das
Ländchen durch die Erbvertheilung von 1826 an Meiningen kam und mit
seinem Herzog auch seine Garnison verlor.


l)r. L. G.


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[0046] Mann, an beiden Orten drei mit Kartätschen geladene Kanonen. Auch das Gartenhaus auf dem Vorsprung über der Herrschaftsmühle, die Reitbahn (jetzt der freie Platz zwischen der Herrschaftsmühle und den Stallgebäuden) und die Stadtmauer waren allenthalben besetzt. Die übrige Mannschaft mit den Kanonen stand als Reservecorps aus dem Markt und bei dem Rathhaus. Weil aber den Officieren von der kaiserlichen Commission durch Deno- tatoria die Betheiligung an dem kriegerischen Unternehmen untersagt wurde, so mußte der Herzog in höchsteigner Person das Commando übernehmen, denn Jene fürchten die Commission mehr, als ihren Kriegsherrn. Nach sieben¬ tägigen Belagerungszustand wurde plötzlich wieder Friede verkündet. Das Landregiment wurde entlassen und die Thore frei gemacht. Darüber ging vielfaches Gerede. Namentlich meinte man, Prinz Joseph habe das Blut¬ vergießen verhindert, welches gewiß erfolgt wäre, da sich die herzoglichen Truppen für ihren Landesvater sicherlich aufgeopfert hätten, wenn nur ein Feind erschienen wäre. Das Wahre an der Sache war, daß, wie Kius auf Grund zweier Schreiben der Herzogin-Regentin Amalie v. Weimar darstellt, der Herzog guten Grund hatte, die Drohung mit den Manutenenztruppen für einen bloßen Schreckschuß zu halten. Er aber fand dennoch für gut, zur Erhöhung seiner Autorität jene kriegerischen Maßregeln anzuordnen. Aehn- liche leere Drohungen mit Executionstruppen erfolgten übrigens noch mehrere Male, bis sich endlich der Herzog fügte und auf 12.000 Fi. Competenzgelder setzen ließ. Das Land aber wurde sequestrirt. die Wirksamkeit der Debit¬ commission dauerte noch unter dem Sohn Ernst Friedrich III., Friedrich, dem letzten Herzog von Hildburghausen. Nach dem 1787 erfolgten Tode des Prinzen Joseph wurde die Commission von Herzog Georg von Sachsen - Meiningen und dem Prinzen Karl von .Mecklenburg-Strelitz gemeinschaftlich geleitet und erließ ihr letztes Rescript am 7. Febr. 1806. Durch die Wirksamkeit dieser Com¬ mission und ferner durch die neue landständische Grundverfassung des Jahres 1818, eine der ersten in Deutschland wurde, der Staatscredit wieder erhöht und schon stand eine völlige Bewältigung der Staatsschuld in Aussicht, als das Ländchen durch die Erbvertheilung von 1826 an Meiningen kam und mit seinem Herzog auch seine Garnison verlor. l)r. L. G.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120686/46>, abgerufen am 24.07.2024.