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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band.

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nicht Güter nicht-kirchlichen Ursprungs enthalten sind, wie seiner Zeit (1862)
auch im Reichsrath hervorgehoben worden ist.

Wollte aber' die Kirche einmal dieses Verhältniß außer Acht lassen,
und einen unbedingten Anspruch auf diese Fonds erheben, wollte sie die
ausschließliche Verwaltung derselben in die Hände nehmen, so hätte der
Staat solchen Ausschreitungen gegenüber wirksame Repressalien in Händen.
Alles nämlich, was der Staat seit Gründung dieser Fonds, insofern die Ein¬
nahmen derselben nicht zureichten, um die Kosten der ihnen zugewiesenen An¬
stalten zu bestreiten -- zugeschossen hat, wird als Vorschuß behandelt und
unter die Bestimmung gestellt, daß der betreffende Fond gehalten ist. die
empfangenen Vorschüsse dem Staate zurückzuerstatten, wenn sich die Fond¬
verhältnisse so bessern, daß Zurückerstattung möglich ist. Der Staat kann
also diese Repressalien anwenden und Rückerstattung seiner geleisteten Vor¬
schüsse beanspruchen, sowie gleichzeitig die Bewilligung weiterer Vorschüsse
verweigern, sobald die Kirche einmal die unbeschränkte Disposition über diese
Fonds verlangen sollte, was nicht selten von Geistlichen, welche die Sachlage
nicht genugsam kennen, drohend in Aussicht gestellt worden ist. Der hohe
Clerus indeß, der die Verhältnisse genau kennt, wird es wol unterlassen, an
dem bisherigen Modus zu rütteln, mit dem sich auch der Staat zufrieden
geben kann, in dessen Besitz der Religions- wie der Studienfond faktisch be¬
reits ist und nicht erst, wie Viele glauben, zu kommen braucht.

Studienfonds gibt es in folgenden deutsch-slavischen Ländern:
in Oestreich ober und nnter der Ens. in Steiermark, Tirol und Vorarlberg,
im Küstenlande, in Kärnthen, Krain. Galizien, Böhmen, Mähren und Schlesien.
Gebildet sind sie aus den Gütern des unter Maria Theresia aufgehobenen
Jesuitenordens. Der Gesammtertrag derselben betrug im Jahre 1862
1,061,816 Gulden, und zwar a) 580.538 Gulden aus Capitalien (3956 aus
Privatobligationen); b)57,854 Gulden aus Herrschaften; e) 214,460 Gulden
aus Schulgeldern; ä) 208,964 Gulden aus sonstigen Beiträgen.

Den höchsten Beitrag zu dieser Gesammtsumme lieferten Nieder¬
östreich mit 274.951 Gulden und Böhmen mit 254.009 Gulden. Daran
reihen sich Mähren mit 123.886 Gulden. Galizien mit 96.689 Gulden,
Steiermark mit 60,591 Gulden, Tirol mit 47,796 Gulden. Oestreich
ober der Enns mit 45,563 Gulden, Küstenland mit 38,885 Gulden.
Krain mit 31,737 Gulden, Schlesien mit 29,700 Gulden, Salzburg mit
23.276 Gulden, Krakau mit 11.972 Gulden, Kärnthen mit 9868 Gul¬
den, Bukowina mit 6318 Gulden und Dalmatien mit 6507 Gulden.
Ausreichend zur Erfüllung seines Zweckes ist aber hier lediglich der Fond
von Niederöstreich, der einen Ueberschuß von 8570 Gulden ergibt. Alle
anderen Fonds erhalten Staatszuschüsse, welche in Summa 1,257.488 Gul-


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nicht Güter nicht-kirchlichen Ursprungs enthalten sind, wie seiner Zeit (1862)
auch im Reichsrath hervorgehoben worden ist.

Wollte aber' die Kirche einmal dieses Verhältniß außer Acht lassen,
und einen unbedingten Anspruch auf diese Fonds erheben, wollte sie die
ausschließliche Verwaltung derselben in die Hände nehmen, so hätte der
Staat solchen Ausschreitungen gegenüber wirksame Repressalien in Händen.
Alles nämlich, was der Staat seit Gründung dieser Fonds, insofern die Ein¬
nahmen derselben nicht zureichten, um die Kosten der ihnen zugewiesenen An¬
stalten zu bestreiten — zugeschossen hat, wird als Vorschuß behandelt und
unter die Bestimmung gestellt, daß der betreffende Fond gehalten ist. die
empfangenen Vorschüsse dem Staate zurückzuerstatten, wenn sich die Fond¬
verhältnisse so bessern, daß Zurückerstattung möglich ist. Der Staat kann
also diese Repressalien anwenden und Rückerstattung seiner geleisteten Vor¬
schüsse beanspruchen, sowie gleichzeitig die Bewilligung weiterer Vorschüsse
verweigern, sobald die Kirche einmal die unbeschränkte Disposition über diese
Fonds verlangen sollte, was nicht selten von Geistlichen, welche die Sachlage
nicht genugsam kennen, drohend in Aussicht gestellt worden ist. Der hohe
Clerus indeß, der die Verhältnisse genau kennt, wird es wol unterlassen, an
dem bisherigen Modus zu rütteln, mit dem sich auch der Staat zufrieden
geben kann, in dessen Besitz der Religions- wie der Studienfond faktisch be¬
reits ist und nicht erst, wie Viele glauben, zu kommen braucht.

Studienfonds gibt es in folgenden deutsch-slavischen Ländern:
in Oestreich ober und nnter der Ens. in Steiermark, Tirol und Vorarlberg,
im Küstenlande, in Kärnthen, Krain. Galizien, Böhmen, Mähren und Schlesien.
Gebildet sind sie aus den Gütern des unter Maria Theresia aufgehobenen
Jesuitenordens. Der Gesammtertrag derselben betrug im Jahre 1862
1,061,816 Gulden, und zwar a) 580.538 Gulden aus Capitalien (3956 aus
Privatobligationen); b)57,854 Gulden aus Herrschaften; e) 214,460 Gulden
aus Schulgeldern; ä) 208,964 Gulden aus sonstigen Beiträgen.

Den höchsten Beitrag zu dieser Gesammtsumme lieferten Nieder¬
östreich mit 274.951 Gulden und Böhmen mit 254.009 Gulden. Daran
reihen sich Mähren mit 123.886 Gulden. Galizien mit 96.689 Gulden,
Steiermark mit 60,591 Gulden, Tirol mit 47,796 Gulden. Oestreich
ober der Enns mit 45,563 Gulden, Küstenland mit 38,885 Gulden.
Krain mit 31,737 Gulden, Schlesien mit 29,700 Gulden, Salzburg mit
23.276 Gulden, Krakau mit 11.972 Gulden, Kärnthen mit 9868 Gul¬
den, Bukowina mit 6318 Gulden und Dalmatien mit 6507 Gulden.
Ausreichend zur Erfüllung seines Zweckes ist aber hier lediglich der Fond
von Niederöstreich, der einen Ueberschuß von 8570 Gulden ergibt. Alle
anderen Fonds erhalten Staatszuschüsse, welche in Summa 1,257.488 Gul-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120192/391>, abgerufen am 28.09.2024.