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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band.

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dieser Güter und der Verwendung ihres Ertrages, und befand sich somit in
einer Lage, in der sich viele außerhalb Oestreichs und auch in Oestreich
Lebende befinden, wo man gleichfalls nur theilweise mit diesen Fouder und
ihrem Wesen vertraut ist. Daß Nichtöstreicher über diese Güter nicht Be¬
scheid wissen, ist übrigens nicht zu verwundern, da es in Deutschland nichts
denselben Aehnliches gibt.

Wenn man in Oestreich von Fondsgütern und deren Erträgen spricht,
so hat man vornehmlich zwei solche Forte und deren Güter im Auge, den
Religionsfond und den Studienfond.

Der erstere ist i. I. 1782 gegründet und zwat' zunächst aus den Gütern
der Klöster, geistlichen Brüderschaften. Beneficien, überflüssigen Kirchen,
Capellen u. s. w.. welche unter Kaiser Joseph II. sowie später eingezogen
worden sind. Er umfaßt also die schon vor Gründung des Religionsfonds
in einzelnen Provinzen für Zwecke des Cultus vorhanden gewesenen Ver¬
mögenschaften (z. B. den Emeriten- und Defieientenfond. den alten inner¬
östreichischen Religionsfonde u. s. w.) das freieigenthümliche und das be¬
lastete Vermögen der erwähnten aufgehobenen Institute und die aus den
Einnahmen dieser Institute entstandenen neuen Vermögensobjecte, sowie
endlich diejenigen Vermögenschaften der aufgehobenen Brüderschaften und
Institute, welche für geistliche Stiftungen bestimmt waren. Im Laufe der
Zeit wurden dem Religionsfond bestimmte Gefälle zugewiesen und zwar
1) die Jude rcalarfrüchte der erledigten Beneficien, welche im Jahre 1862 "
65,263 Gulden betrugen. 2) Den Religionssond- und die geistliche
Aushilfssteuer, welche von den reicheren Beneficien nach firirtem Pro¬
centsatz aus dem den angenommenen Unterhaltungsbetrage überschreitenden
Einkommen zu leisten sind. Im Jahre 1862 betrugen sie 11,8S8 Gulden.
3) Die Religionsfond-Pauschalien, deren Entrichtung den gegenwärtig
bestehenden und ihr Vermögen freiverwaltenden, aber unter Joseph II. im
Namen des Staates administrirten Stiftern und Klöstern obliegt. Im Jahre
1862 warfen sie 32.235 Gulden ab.

Religionsfonds bestehen nur in den deutsch-slavischen Ländern,
und zwar in Oestreich ober und unter der Enns, in Steiermark, Tirol und
Vorarlberg, in Kärnthen, Krain, Galizien, Böhmen, Mähren, Schlesien,
dann für das trienter Gebiet, für Görz und Jstrien, und seit 1821 auch für
Dalmatien. Sie brachten im Jahre 1862 die Gesammtsumme von
2,983.610 Gulden ein, und zwar abgesehen von den oben unter 1. 2. 3.
angeführten Einnahmen aus den Jntercalarien. der Religionssondsteuer und
den Religionsfond-Pauschalien im Betrage von 109,356 Gulden. Die erst
genannte Summe war eingegangen: a,) aus Vermächtnissen, Geschenken und
sonstigen Beiträgen 184,222 Gulden; b) aus den Erträgnissen von Herr-


Gttnzboltn I. 1869. 48

dieser Güter und der Verwendung ihres Ertrages, und befand sich somit in
einer Lage, in der sich viele außerhalb Oestreichs und auch in Oestreich
Lebende befinden, wo man gleichfalls nur theilweise mit diesen Fouder und
ihrem Wesen vertraut ist. Daß Nichtöstreicher über diese Güter nicht Be¬
scheid wissen, ist übrigens nicht zu verwundern, da es in Deutschland nichts
denselben Aehnliches gibt.

Wenn man in Oestreich von Fondsgütern und deren Erträgen spricht,
so hat man vornehmlich zwei solche Forte und deren Güter im Auge, den
Religionsfond und den Studienfond.

Der erstere ist i. I. 1782 gegründet und zwat' zunächst aus den Gütern
der Klöster, geistlichen Brüderschaften. Beneficien, überflüssigen Kirchen,
Capellen u. s. w.. welche unter Kaiser Joseph II. sowie später eingezogen
worden sind. Er umfaßt also die schon vor Gründung des Religionsfonds
in einzelnen Provinzen für Zwecke des Cultus vorhanden gewesenen Ver¬
mögenschaften (z. B. den Emeriten- und Defieientenfond. den alten inner¬
östreichischen Religionsfonde u. s. w.) das freieigenthümliche und das be¬
lastete Vermögen der erwähnten aufgehobenen Institute und die aus den
Einnahmen dieser Institute entstandenen neuen Vermögensobjecte, sowie
endlich diejenigen Vermögenschaften der aufgehobenen Brüderschaften und
Institute, welche für geistliche Stiftungen bestimmt waren. Im Laufe der
Zeit wurden dem Religionsfond bestimmte Gefälle zugewiesen und zwar
1) die Jude rcalarfrüchte der erledigten Beneficien, welche im Jahre 1862 "
65,263 Gulden betrugen. 2) Den Religionssond- und die geistliche
Aushilfssteuer, welche von den reicheren Beneficien nach firirtem Pro¬
centsatz aus dem den angenommenen Unterhaltungsbetrage überschreitenden
Einkommen zu leisten sind. Im Jahre 1862 betrugen sie 11,8S8 Gulden.
3) Die Religionsfond-Pauschalien, deren Entrichtung den gegenwärtig
bestehenden und ihr Vermögen freiverwaltenden, aber unter Joseph II. im
Namen des Staates administrirten Stiftern und Klöstern obliegt. Im Jahre
1862 warfen sie 32.235 Gulden ab.

Religionsfonds bestehen nur in den deutsch-slavischen Ländern,
und zwar in Oestreich ober und unter der Enns, in Steiermark, Tirol und
Vorarlberg, in Kärnthen, Krain, Galizien, Böhmen, Mähren, Schlesien,
dann für das trienter Gebiet, für Görz und Jstrien, und seit 1821 auch für
Dalmatien. Sie brachten im Jahre 1862 die Gesammtsumme von
2,983.610 Gulden ein, und zwar abgesehen von den oben unter 1. 2. 3.
angeführten Einnahmen aus den Jntercalarien. der Religionssondsteuer und
den Religionsfond-Pauschalien im Betrage von 109,356 Gulden. Die erst
genannte Summe war eingegangen: a,) aus Vermächtnissen, Geschenken und
sonstigen Beiträgen 184,222 Gulden; b) aus den Erträgnissen von Herr-


Gttnzboltn I. 1869. 48
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[0389] dieser Güter und der Verwendung ihres Ertrages, und befand sich somit in einer Lage, in der sich viele außerhalb Oestreichs und auch in Oestreich Lebende befinden, wo man gleichfalls nur theilweise mit diesen Fouder und ihrem Wesen vertraut ist. Daß Nichtöstreicher über diese Güter nicht Be¬ scheid wissen, ist übrigens nicht zu verwundern, da es in Deutschland nichts denselben Aehnliches gibt. Wenn man in Oestreich von Fondsgütern und deren Erträgen spricht, so hat man vornehmlich zwei solche Forte und deren Güter im Auge, den Religionsfond und den Studienfond. Der erstere ist i. I. 1782 gegründet und zwat' zunächst aus den Gütern der Klöster, geistlichen Brüderschaften. Beneficien, überflüssigen Kirchen, Capellen u. s. w.. welche unter Kaiser Joseph II. sowie später eingezogen worden sind. Er umfaßt also die schon vor Gründung des Religionsfonds in einzelnen Provinzen für Zwecke des Cultus vorhanden gewesenen Ver¬ mögenschaften (z. B. den Emeriten- und Defieientenfond. den alten inner¬ östreichischen Religionsfonde u. s. w.) das freieigenthümliche und das be¬ lastete Vermögen der erwähnten aufgehobenen Institute und die aus den Einnahmen dieser Institute entstandenen neuen Vermögensobjecte, sowie endlich diejenigen Vermögenschaften der aufgehobenen Brüderschaften und Institute, welche für geistliche Stiftungen bestimmt waren. Im Laufe der Zeit wurden dem Religionsfond bestimmte Gefälle zugewiesen und zwar 1) die Jude rcalarfrüchte der erledigten Beneficien, welche im Jahre 1862 " 65,263 Gulden betrugen. 2) Den Religionssond- und die geistliche Aushilfssteuer, welche von den reicheren Beneficien nach firirtem Pro¬ centsatz aus dem den angenommenen Unterhaltungsbetrage überschreitenden Einkommen zu leisten sind. Im Jahre 1862 betrugen sie 11,8S8 Gulden. 3) Die Religionsfond-Pauschalien, deren Entrichtung den gegenwärtig bestehenden und ihr Vermögen freiverwaltenden, aber unter Joseph II. im Namen des Staates administrirten Stiftern und Klöstern obliegt. Im Jahre 1862 warfen sie 32.235 Gulden ab. Religionsfonds bestehen nur in den deutsch-slavischen Ländern, und zwar in Oestreich ober und unter der Enns, in Steiermark, Tirol und Vorarlberg, in Kärnthen, Krain, Galizien, Böhmen, Mähren, Schlesien, dann für das trienter Gebiet, für Görz und Jstrien, und seit 1821 auch für Dalmatien. Sie brachten im Jahre 1862 die Gesammtsumme von 2,983.610 Gulden ein, und zwar abgesehen von den oben unter 1. 2. 3. angeführten Einnahmen aus den Jntercalarien. der Religionssondsteuer und den Religionsfond-Pauschalien im Betrage von 109,356 Gulden. Die erst genannte Summe war eingegangen: a,) aus Vermächtnissen, Geschenken und sonstigen Beiträgen 184,222 Gulden; b) aus den Erträgnissen von Herr- Gttnzboltn I. 1869. 48

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120192/389>, abgerufen am 28.09.2024.