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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band.

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Während die Gegner sich eines Sieges freuten, den sie auch, wenn er
vollständig wird, doch nur zum Nichtsthun ausbeuten können, ist Preußen
auf der einmal beschrittenen Bahn ruhig weiter gegangen. Nachdem man
Monate lang mit den Umtrieben des um den Kurfürsten von Hessen ge-
schaarten Radikalismus und welfischer Legitimisten Geduld geübt hatte, sind
gegen die Verschwörer in Kassel und in Hietzing energische Schläge geführt
worden, die sofort die gewünschte Wirkung gehabt haben. Vergeblich hat der
Exkönig von Hannover Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die
Confiscation seines Vermögens als schreiende Rechtsverletzung erscheinen zu
lassen -- von London, Paris und Petersburg hat man ihm geantwortet:
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1as voulu, <?60iM8. Während die Legitimisten vom Schlage der Tra-
bert, Liebknecht, Bebel und Frese über die Verletzungen des geheiligten Eigen¬
thumsrechts klagten, haben Konservative, Liberale und Demokraten der übri¬
gen Welt erklärt, Preußen habe nur gethan, was es nicht lassen konnte.
Daß der " Erfolg" auch dieses Mal auf Seiten Preußens sei, haben schon
die wenigen inzwischen vergangenen Wochen gelehrt, heilsamer Schrecken ist
an die Stelle des frechen Lärms getreten, mit welchem eine Handvoll Betrüger
und Betrogene die Ruhe der neuen Provinzen zu stören versuchte. Ziemlich
gleichzeitig wurde ein preußischer General mit der Leitung des badischen
Kriegsministeriums betraut und in Baiern und Würtemberg mit der Ver¬
wirklichung des neu adoptirten preußischen Wehrsystems der Anfang gemacht.
Dann thaten dieselben süddeutschen Minister, welche sich mit dem Verschlepp
der Wahlen zum Zollparlament und der Beeinflussung derselben im anti-
nationalen Sinnne die größte Mühe gegeben hatten, in Berlin wider
Willen die ersten Schritte, um die Competenz jener Versammlung, noch be¬
vor dieselbe zusammengetreten, zu erweitern und eine Vorlage zum Behuf
der Ausdehnung des Freizügigkeitsrechts auf ganz Deutschland worzubereiten.

Dem inzwischen zusammengetretenen Reichstage war der erste durch den
Bund mit einem ausländischen Staat abgeschlossene Vertrag, der mit Nord¬
amerika, zur Bestätigung vorgelegt worden. Durch den Verzicht auf das bisher
geübte Recht, ausgewanderte preußische Staatsangehörige wegen Nichterfüllung
ihrer Militärpflicht zur Strafe zu ziehen , ist nicht nur ein Gegenstand peinlicher
Conflicte mit den nordamerikanischen Staaten aus der Welt geräumt, sondern
zugleich dem Freizügigkeitsrecht ein erweiterter Spielraum geschaffen werden.
Hoffentlich wird der Reichstag die ihm durch eine Petition gebotene Gelegenheit
nicht verabsäumen, innerhalb des Bundesgebietes selbst die Schranken hinwegzu¬
räumen, in welchen kleinstaatliche Willkür die Bürger Mecklenburgs an
der Ausübung ihres Rechtes zu verhindern versuchthat. Gerade weil das Maß
der Grundrechte, welche die neue Reichsverfassung dem Volke zugebracht hat,
vor der Hand ein bescheidenes ist, kommt alles daraus an, daß die ein Mal
vorhandenen Rechte mit rücksichtsloser Energie zur Geltung gebracht werden
und den Staatsangehörigen beweisen, daß die vis major, welche über den
Landesherrn und Partieularlandtagen steht, ihre Autorität mit unbeugsamer
Strenge zu wahren weiß. Geschieht das ernstlich, würde z. B. den Regie¬
rungen und Feudalständen Mecklenburgs nachdrücklich zu Gemüthe geführt,
daß'die von ihnen decretirten Beschränkungen des Niederlassungsrechts und
der gutsherrlichen Rechte jüdischer Rittergutsbesitzer unstatthafte Auflehnungen
gegen den Nationalwillen seien, so wird die nationale Idee in den indiffe¬
renten Schichten der Gesellschaft schneller Wurzel schlagen, als es durch die
liberalsten Papierparagraphen der Welt geschehen könnte.

Die Fülle der praktischen Fragen, welche unsern parlamentarischen Körpern
von heute vorliegt, hat bereits den Vorzug gehabt, unfruchtbare theoretische Er¬
örterungen mehr und mehr aus dem Kreise der maßgebenden Politiker zu
verdrängen. Selbst der kleine Krieg, welchen die Presse nachträglich über
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Während die Gegner sich eines Sieges freuten, den sie auch, wenn er
vollständig wird, doch nur zum Nichtsthun ausbeuten können, ist Preußen
auf der einmal beschrittenen Bahn ruhig weiter gegangen. Nachdem man
Monate lang mit den Umtrieben des um den Kurfürsten von Hessen ge-
schaarten Radikalismus und welfischer Legitimisten Geduld geübt hatte, sind
gegen die Verschwörer in Kassel und in Hietzing energische Schläge geführt
worden, die sofort die gewünschte Wirkung gehabt haben. Vergeblich hat der
Exkönig von Hannover Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, um die
Confiscation seines Vermögens als schreiende Rechtsverletzung erscheinen zu
lassen — von London, Paris und Petersburg hat man ihm geantwortet:
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1as voulu, <?60iM8. Während die Legitimisten vom Schlage der Tra-
bert, Liebknecht, Bebel und Frese über die Verletzungen des geheiligten Eigen¬
thumsrechts klagten, haben Konservative, Liberale und Demokraten der übri¬
gen Welt erklärt, Preußen habe nur gethan, was es nicht lassen konnte.
Daß der „ Erfolg" auch dieses Mal auf Seiten Preußens sei, haben schon
die wenigen inzwischen vergangenen Wochen gelehrt, heilsamer Schrecken ist
an die Stelle des frechen Lärms getreten, mit welchem eine Handvoll Betrüger
und Betrogene die Ruhe der neuen Provinzen zu stören versuchte. Ziemlich
gleichzeitig wurde ein preußischer General mit der Leitung des badischen
Kriegsministeriums betraut und in Baiern und Würtemberg mit der Ver¬
wirklichung des neu adoptirten preußischen Wehrsystems der Anfang gemacht.
Dann thaten dieselben süddeutschen Minister, welche sich mit dem Verschlepp
der Wahlen zum Zollparlament und der Beeinflussung derselben im anti-
nationalen Sinnne die größte Mühe gegeben hatten, in Berlin wider
Willen die ersten Schritte, um die Competenz jener Versammlung, noch be¬
vor dieselbe zusammengetreten, zu erweitern und eine Vorlage zum Behuf
der Ausdehnung des Freizügigkeitsrechts auf ganz Deutschland worzubereiten.

Dem inzwischen zusammengetretenen Reichstage war der erste durch den
Bund mit einem ausländischen Staat abgeschlossene Vertrag, der mit Nord¬
amerika, zur Bestätigung vorgelegt worden. Durch den Verzicht auf das bisher
geübte Recht, ausgewanderte preußische Staatsangehörige wegen Nichterfüllung
ihrer Militärpflicht zur Strafe zu ziehen , ist nicht nur ein Gegenstand peinlicher
Conflicte mit den nordamerikanischen Staaten aus der Welt geräumt, sondern
zugleich dem Freizügigkeitsrecht ein erweiterter Spielraum geschaffen werden.
Hoffentlich wird der Reichstag die ihm durch eine Petition gebotene Gelegenheit
nicht verabsäumen, innerhalb des Bundesgebietes selbst die Schranken hinwegzu¬
räumen, in welchen kleinstaatliche Willkür die Bürger Mecklenburgs an
der Ausübung ihres Rechtes zu verhindern versuchthat. Gerade weil das Maß
der Grundrechte, welche die neue Reichsverfassung dem Volke zugebracht hat,
vor der Hand ein bescheidenes ist, kommt alles daraus an, daß die ein Mal
vorhandenen Rechte mit rücksichtsloser Energie zur Geltung gebracht werden
und den Staatsangehörigen beweisen, daß die vis major, welche über den
Landesherrn und Partieularlandtagen steht, ihre Autorität mit unbeugsamer
Strenge zu wahren weiß. Geschieht das ernstlich, würde z. B. den Regie¬
rungen und Feudalständen Mecklenburgs nachdrücklich zu Gemüthe geführt,
daß'die von ihnen decretirten Beschränkungen des Niederlassungsrechts und
der gutsherrlichen Rechte jüdischer Rittergutsbesitzer unstatthafte Auflehnungen
gegen den Nationalwillen seien, so wird die nationale Idee in den indiffe¬
renten Schichten der Gesellschaft schneller Wurzel schlagen, als es durch die
liberalsten Papierparagraphen der Welt geschehen könnte.

Die Fülle der praktischen Fragen, welche unsern parlamentarischen Körpern
von heute vorliegt, hat bereits den Vorzug gehabt, unfruchtbare theoretische Er¬
örterungen mehr und mehr aus dem Kreise der maßgebenden Politiker zu
verdrängen. Selbst der kleine Krieg, welchen die Presse nachträglich über
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_362043/39>, abgerufen am 15.01.2025.