Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band.Vorschrift, nach welcher alljährlich eine ordentliche Verwaltungsraths-Confe- Wir schließen mit einem Wort über den Reservefond. Derselbe sollte Wir glauben nicht zu irren, wenn wir diesen allgemeinen Satz folgender¬ Vorschrift, nach welcher alljährlich eine ordentliche Verwaltungsraths-Confe- Wir schließen mit einem Wort über den Reservefond. Derselbe sollte Wir glauben nicht zu irren, wenn wir diesen allgemeinen Satz folgender¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0230" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/117762"/> <p xml:id="ID_740" prev="#ID_739"> Vorschrift, nach welcher alljährlich eine ordentliche Verwaltungsraths-Confe-<lb/> renz stattfinden müsse, in etwas modificirt. Es käme darauf an. zu er¬<lb/> mitteln, was in dieser Richtung noch bei der vorbehaltenen Revision der<lb/> Geschäftsordnung an kostspieligen Einrichtungen zu beschneiden wäre. Daß<lb/> z. B. die alljährliche Cassenrevifion durchaus werthlos ist, liegt auf der Hand.<lb/> Cassenrevisionen müssen, um ihrem Zweck zu entsprechen, unangemeldet vor¬<lb/> genommen werden. Das geschieht hier nicht und kann hier zwischen Kollegen<lb/> natürlich nicht geschehen. Um der Cassenrevifion willen, brauchen die Con-<lb/> ferenzen also nicht abgehalten zu werden. Alles übrige läßt sich aber in der<lb/> Regel schriftlich abmachen und so kämen wir dahin, daß die Conferenzen<lb/> künftig „in der Regel" füglich mit den ordentlichen Generalversammlungen<lb/> zusammenfallen könnten, schon eine wesentliche Ersparniß, wenn man doch<lb/> einmal durch das neue Statut an die Bedingung gebunden ist, daß der Ver¬<lb/> waltungsrath sich aus sechs verschiedenen Zweigstiftungen zusammen setzt.</p><lb/> <p xml:id="ID_741"> Wir schließen mit einem Wort über den Reservefond. Derselbe sollte<lb/> nach der früheren weimar'schen Anregung den Zweck haben: die Centralcasse<lb/> gegenüber den Zweigstiftungen „zu kräftigen". Nach einem neulichen Referat<lb/> aus der Feder eines bewährten Freundes der Stiftung soll der Reservefond<lb/> „die Stiftung gegen Vorfälle wie die vom Jahre 1864 sicher stellen".</p><lb/> <p xml:id="ID_742" next="#ID_743"> Wir glauben nicht zu irren, wenn wir diesen allgemeinen Satz folgender¬<lb/> maßen interpretiren: gibt es einmal wieder eine Meinungsdifferenz zwischen<lb/> der Majorität einer Generalversammlung und dem sächsischen Cultusministe¬<lb/> rium, so soll das Jnhibitorium des letzteren uns möglichst wenig stören-<lb/> Diese Ansicht ist schon öfter laut geworden, und von ähnlichen Motiven aus¬<lb/> gehend, hatte der Vorort dem neuen Statutenentwurf die Bestimmung ein¬<lb/> verleibt: es solle in der Centralcasse ein Reservefpnd bis zu 6000 Thalern<lb/> angesammelt werden dürfen. Durch den Widerspruch der Dresdner Stiftung<lb/> ist diese Neuerung glücklich abgewendet worden. Man hat dann aber Dan-<lb/> zigs Antrag angenommen, der einen Reservefond mit der Einschränkung<lb/> gutheißt, daß er bei Bedarf sofort wieder verausgabt werde. Diese Fassung<lb/> schützt natürlich in keiner Weise. Der Betrag eines Reservefonds kann künf¬<lb/> tig sogar noch weit über S000 Thaler hinausgehn, ist doch die Ansicht über die<lb/> zur Unterstützung Berechtigten eine durchaus schwankende und wurde doch<lb/> während der früheren Verwaltungsperiode bereits einmal officiell die Mei¬<lb/> nung ausgesprochen: die jährlichen Zinsen seien größer, als der zu befriedi¬<lb/> gende Bedarf, weshalb man theils zum Ansammeln eines Reservefonds, theils<lb/> zu den Darbietungen ohne Rücksicht auf' die Bedürftigkeit schritt. Ueber die<lb/> Bedarfsfrage absprechen zu wollen, hieße nun freilich so viel als sich auf<lb/> Prophezeiungen einzulassen. Daß aber bisher die Mittel der Stiftung weder<lb/> zu jener Zeit noch später wirklich ausgereicht hätten, das ist schon öfter nach'</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0230]
Vorschrift, nach welcher alljährlich eine ordentliche Verwaltungsraths-Confe-
renz stattfinden müsse, in etwas modificirt. Es käme darauf an. zu er¬
mitteln, was in dieser Richtung noch bei der vorbehaltenen Revision der
Geschäftsordnung an kostspieligen Einrichtungen zu beschneiden wäre. Daß
z. B. die alljährliche Cassenrevifion durchaus werthlos ist, liegt auf der Hand.
Cassenrevisionen müssen, um ihrem Zweck zu entsprechen, unangemeldet vor¬
genommen werden. Das geschieht hier nicht und kann hier zwischen Kollegen
natürlich nicht geschehen. Um der Cassenrevifion willen, brauchen die Con-
ferenzen also nicht abgehalten zu werden. Alles übrige läßt sich aber in der
Regel schriftlich abmachen und so kämen wir dahin, daß die Conferenzen
künftig „in der Regel" füglich mit den ordentlichen Generalversammlungen
zusammenfallen könnten, schon eine wesentliche Ersparniß, wenn man doch
einmal durch das neue Statut an die Bedingung gebunden ist, daß der Ver¬
waltungsrath sich aus sechs verschiedenen Zweigstiftungen zusammen setzt.
Wir schließen mit einem Wort über den Reservefond. Derselbe sollte
nach der früheren weimar'schen Anregung den Zweck haben: die Centralcasse
gegenüber den Zweigstiftungen „zu kräftigen". Nach einem neulichen Referat
aus der Feder eines bewährten Freundes der Stiftung soll der Reservefond
„die Stiftung gegen Vorfälle wie die vom Jahre 1864 sicher stellen".
Wir glauben nicht zu irren, wenn wir diesen allgemeinen Satz folgender¬
maßen interpretiren: gibt es einmal wieder eine Meinungsdifferenz zwischen
der Majorität einer Generalversammlung und dem sächsischen Cultusministe¬
rium, so soll das Jnhibitorium des letzteren uns möglichst wenig stören-
Diese Ansicht ist schon öfter laut geworden, und von ähnlichen Motiven aus¬
gehend, hatte der Vorort dem neuen Statutenentwurf die Bestimmung ein¬
verleibt: es solle in der Centralcasse ein Reservefpnd bis zu 6000 Thalern
angesammelt werden dürfen. Durch den Widerspruch der Dresdner Stiftung
ist diese Neuerung glücklich abgewendet worden. Man hat dann aber Dan-
zigs Antrag angenommen, der einen Reservefond mit der Einschränkung
gutheißt, daß er bei Bedarf sofort wieder verausgabt werde. Diese Fassung
schützt natürlich in keiner Weise. Der Betrag eines Reservefonds kann künf¬
tig sogar noch weit über S000 Thaler hinausgehn, ist doch die Ansicht über die
zur Unterstützung Berechtigten eine durchaus schwankende und wurde doch
während der früheren Verwaltungsperiode bereits einmal officiell die Mei¬
nung ausgesprochen: die jährlichen Zinsen seien größer, als der zu befriedi¬
gende Bedarf, weshalb man theils zum Ansammeln eines Reservefonds, theils
zu den Darbietungen ohne Rücksicht auf' die Bedürftigkeit schritt. Ueber die
Bedarfsfrage absprechen zu wollen, hieße nun freilich so viel als sich auf
Prophezeiungen einzulassen. Daß aber bisher die Mittel der Stiftung weder
zu jener Zeit noch später wirklich ausgereicht hätten, das ist schon öfter nach'
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