Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band.nähme die kostspieligen Conferenzen völlig beseitigt worden wären. Dieser Es ist dies im hohen Grade zu beklagen. Denn einem abermaligen Zu¬ Dies Feld ist glücklicherweise kein verächtliches. Wenn es nichts weiter Läßt sich aber an dieser Seite der Stiftung nun einmal weder rütteln Wie die Dinge jetzt stehen, bleibt nur der Wunsch auszusprechen, daß Grenzboten II. 1868. 29
nähme die kostspieligen Conferenzen völlig beseitigt worden wären. Dieser Es ist dies im hohen Grade zu beklagen. Denn einem abermaligen Zu¬ Dies Feld ist glücklicherweise kein verächtliches. Wenn es nichts weiter Läßt sich aber an dieser Seite der Stiftung nun einmal weder rütteln Wie die Dinge jetzt stehen, bleibt nur der Wunsch auszusprechen, daß Grenzboten II. 1868. 29
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0229" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/117761"/> <p xml:id="ID_735" prev="#ID_734"> nähme die kostspieligen Conferenzen völlig beseitigt worden wären. Dieser<lb/> Vorschlag ist aber nicht durchgedrungen. Ebenso hat der von anderer Seite<lb/> eingebrachte Antrag, die Zahl der dem Vorort zu gesellenden Zweigstiftungen<lb/> von fünf auf drei zu beschränken, keine Annahme gefunden. Auch in dem<lb/> neuen Statut bleibt es also bei dem kostspieligen Modus der früheren Ver¬<lb/> waltungsweise. »</p><lb/> <p xml:id="ID_736"> Es ist dies im hohen Grade zu beklagen. Denn einem abermaligen Zu¬<lb/> rückkommen auf Statutenrevision stehen die allergewichtigsten Bedenken ent¬<lb/> gegen. Würde eine solche doch immer wieder Pläne aufs Tapet bringen,<lb/> die an den Grundzügen der Stiftung, ihrem ausschließlich milden Zweck und<lb/> ihrem Wandercharakter, etwas ändern möchten.' Was der Stiftung aber vor<lb/> allem noth thut, das ist ein endliches Abschließen mit allem Experimentiren,<lb/> nachdem die Versuche in dieser Richtung sich sowohl als gefährlich, wie auch<lb/> schließlich als müssig erwiesen haben. Das Hauptvermögen der Schiller¬<lb/> stiftung ist ja doch einmal unter Bedingungen zusammen gekommen, welche<lb/> es, als Gelder einer milden Stiftung, dem Schutze des § 60 der Sachs.<lb/> Verfassung überwiesen haben. Jedes sächsische Ministerium ist also verbunden,<lb/> den ursprünglichen milden Zweck der Stiftung nicht alteriren zu lassen. So¬<lb/> mit müssen wir uns alle vernünftigerweise darein finden, mit unsern hoch¬<lb/> fliegenden Ideen über die vielseitige Entwickelungsfähigkeit dieses Instituts<lb/> ein für allemal abzuschließen und innerhalb der gestreckten Grenzen die Mittel<lb/> der Stiftung zum Segen der deutschen Literatur zu verwenden.</p><lb/> <p xml:id="ID_737"> Dies Feld ist glücklicherweise kein verächtliches. Wenn es nichts weiter<lb/> gestattete, als die Ueberlebenden verdienstvoller Schriftsteller vor Noth zu<lb/> schützen, so wäre es schon des sorgfältigsten Fleißes werth. Aber die Aus¬<lb/> gaben der Stiftungsgenossen sind ja viel mannigfaltigere, und diejenigen,<lb/> welche klagen: nur für die schon Verarmten seien die Pforten dieses Asyls<lb/> zugänglich, sie werden durch die Veröffentlichung der Empfängernamen dem¬<lb/> nächst sich überzeugen, daß auch nach dieser Seite hin die Auslegung der<lb/> Stiftungszwecke immer eine weitherzige gewesen ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_738"> Läßt sich aber an dieser Seite der Stiftung nun einmal weder rütteln<lb/> noch ändern, so wäre die außerordentliche Generalversammlung — für lange<lb/> Jahre hoffentlich die letzte dieser Art — gewiß vornehmlich berufen gewesen,<lb/> die bei weitem zu complizirte Verwaltungsweise an der Hand der gemachten<lb/> Erfahrungen zu reformiren.</p><lb/> <p xml:id="ID_739" next="#ID_740"> Wie die Dinge jetzt stehen, bleibt nur der Wunsch auszusprechen, daß<lb/> die im nächsten Jahre bevorstehende ordentliche Generalversammlung sich von<lb/> dem Gedanken durchdringe, auch unter diesem neuen Statut noch die Mög¬<lb/> lichkeit einer billigern Verwaltungsweise ausfindig zu machen. § 16 dieses<lb/> Statuts hat zu diesem Zweck schon durch das Einschiebsel „in der Regel" die</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten II. 1868. 29</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0229]
nähme die kostspieligen Conferenzen völlig beseitigt worden wären. Dieser
Vorschlag ist aber nicht durchgedrungen. Ebenso hat der von anderer Seite
eingebrachte Antrag, die Zahl der dem Vorort zu gesellenden Zweigstiftungen
von fünf auf drei zu beschränken, keine Annahme gefunden. Auch in dem
neuen Statut bleibt es also bei dem kostspieligen Modus der früheren Ver¬
waltungsweise. »
Es ist dies im hohen Grade zu beklagen. Denn einem abermaligen Zu¬
rückkommen auf Statutenrevision stehen die allergewichtigsten Bedenken ent¬
gegen. Würde eine solche doch immer wieder Pläne aufs Tapet bringen,
die an den Grundzügen der Stiftung, ihrem ausschließlich milden Zweck und
ihrem Wandercharakter, etwas ändern möchten.' Was der Stiftung aber vor
allem noth thut, das ist ein endliches Abschließen mit allem Experimentiren,
nachdem die Versuche in dieser Richtung sich sowohl als gefährlich, wie auch
schließlich als müssig erwiesen haben. Das Hauptvermögen der Schiller¬
stiftung ist ja doch einmal unter Bedingungen zusammen gekommen, welche
es, als Gelder einer milden Stiftung, dem Schutze des § 60 der Sachs.
Verfassung überwiesen haben. Jedes sächsische Ministerium ist also verbunden,
den ursprünglichen milden Zweck der Stiftung nicht alteriren zu lassen. So¬
mit müssen wir uns alle vernünftigerweise darein finden, mit unsern hoch¬
fliegenden Ideen über die vielseitige Entwickelungsfähigkeit dieses Instituts
ein für allemal abzuschließen und innerhalb der gestreckten Grenzen die Mittel
der Stiftung zum Segen der deutschen Literatur zu verwenden.
Dies Feld ist glücklicherweise kein verächtliches. Wenn es nichts weiter
gestattete, als die Ueberlebenden verdienstvoller Schriftsteller vor Noth zu
schützen, so wäre es schon des sorgfältigsten Fleißes werth. Aber die Aus¬
gaben der Stiftungsgenossen sind ja viel mannigfaltigere, und diejenigen,
welche klagen: nur für die schon Verarmten seien die Pforten dieses Asyls
zugänglich, sie werden durch die Veröffentlichung der Empfängernamen dem¬
nächst sich überzeugen, daß auch nach dieser Seite hin die Auslegung der
Stiftungszwecke immer eine weitherzige gewesen ist.
Läßt sich aber an dieser Seite der Stiftung nun einmal weder rütteln
noch ändern, so wäre die außerordentliche Generalversammlung — für lange
Jahre hoffentlich die letzte dieser Art — gewiß vornehmlich berufen gewesen,
die bei weitem zu complizirte Verwaltungsweise an der Hand der gemachten
Erfahrungen zu reformiren.
Wie die Dinge jetzt stehen, bleibt nur der Wunsch auszusprechen, daß
die im nächsten Jahre bevorstehende ordentliche Generalversammlung sich von
dem Gedanken durchdringe, auch unter diesem neuen Statut noch die Mög¬
lichkeit einer billigern Verwaltungsweise ausfindig zu machen. § 16 dieses
Statuts hat zu diesem Zweck schon durch das Einschiebsel „in der Regel" die
Grenzboten II. 1868. 29
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