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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band.

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lich zahlreichen Diätentage einer so großen Anzahl von Personen, auch nach
Einführung jener erwähnten Beschränkung -- noch immer sehr hoch.

Dies würde noch viel deutlicher zu Tage treten, wenn die Centralcasse
alle Ausgaben einer solchen Generalversammlung zu bestreiten hätte. Sie
befaßt sich aber nur mit den localen Kosten der Anordnung und mit den
Reisegebühren und Diäten des natürlich wieder vor allem in Vollzähligkeit
nöthigen Verwaltungsraths, der sich überdies noch einige Tage zuvor zur
Vorbereitung der Generalversammlung zusammenzufinden hat, begreiflicher¬
weise ein abermals erheblicher Diätenaufwand. Die übrigen Kosten, also
die Reisegebühren und Diäten der einzelnen Abgeordneten, tragen die Zweig¬
stiftungen, welche Abgeordnete sandten. Für diejenigen, welche auf die
Unterstützungen der Schillerstiftung angewiesen sind, bleibt diese oder jene
Aufbringungsart der Kosten natürlich gleichgültig, oder vielmehr gleich un-
vortheilhaft. Die Tausende von Thalern, welche eine jede solche General¬
versammlung verschlingt, verkürzen den Zinsertrag des betreffenden Jahrs auf
diese oder jene Weise und die Hilfsbedürftigen sind zuletzt immer die Ver¬
lierenden.

Der dritte Jahresbericht (1861/62) gibt die Ziffer der Verwaltungskosten
auf 370 Thlr. 14 Sgr, 2 Pf.;

der vierte Jahresbericht (1862/63) läßt jede desfallsige Angabe vermissen;

der fünfte Jahresbericht (1863/64) verrechnet (außer dem Gehalt des
Generalsecretairs) an Verwaltungskosten 1881 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf., worunter
für Diäten und Neisegebühren der Verwaltungsraths-Mitglieder, bezüglich
deren Stellvertreter bei dreimaliger Conferenz 803 Thlr. 19 Sgr.;

der sechste Jahresbericht (1864/65) hat an Verwaltungskosten 1004
Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. und 1005 si. 69 kr. sser. W.; außer dem Gehalt des
Generalsecretairs, aber mit Inbegriff der Miethe der Canzleilocalitäten in
Weimar und Wien und der Transportkosten des Archivs von Weimar nach
Wien;

der siebente Jahresbericht (1865/66) weist an Verwaltungskosten 238
Thlr. 13 Sgr. und 1465 si. 50 kr. nach, wiederum ohne jenen Gehalt;

und der achte Jahresbericht endlich verrechnet an Verwaltungskosten
(außer dem Gehalt des Generalsecretairs) 115 Thlr. 16 Sgr. und 1645 si-
76 kr. sser. W.

Da sich durch die eben dargelegte Art der Kostenaufbringung die Höhe
der Gesammtziffer nicht deutlich überblicken läßt, so ist bisher diese große
Schattenseite der gegenwärtigen Verwaltung kaum hinreichend gewürdigt
worden. Danzig hat auf der letzten Generalversammlung den Vorschlag
verfochten, statt sechs Zweigstiftungen allemal eine einzige mit der fünf¬
jährigen Verwaltung der Stiftung zu beauftragen, durch welche Maß-


lich zahlreichen Diätentage einer so großen Anzahl von Personen, auch nach
Einführung jener erwähnten Beschränkung — noch immer sehr hoch.

Dies würde noch viel deutlicher zu Tage treten, wenn die Centralcasse
alle Ausgaben einer solchen Generalversammlung zu bestreiten hätte. Sie
befaßt sich aber nur mit den localen Kosten der Anordnung und mit den
Reisegebühren und Diäten des natürlich wieder vor allem in Vollzähligkeit
nöthigen Verwaltungsraths, der sich überdies noch einige Tage zuvor zur
Vorbereitung der Generalversammlung zusammenzufinden hat, begreiflicher¬
weise ein abermals erheblicher Diätenaufwand. Die übrigen Kosten, also
die Reisegebühren und Diäten der einzelnen Abgeordneten, tragen die Zweig¬
stiftungen, welche Abgeordnete sandten. Für diejenigen, welche auf die
Unterstützungen der Schillerstiftung angewiesen sind, bleibt diese oder jene
Aufbringungsart der Kosten natürlich gleichgültig, oder vielmehr gleich un-
vortheilhaft. Die Tausende von Thalern, welche eine jede solche General¬
versammlung verschlingt, verkürzen den Zinsertrag des betreffenden Jahrs auf
diese oder jene Weise und die Hilfsbedürftigen sind zuletzt immer die Ver¬
lierenden.

Der dritte Jahresbericht (1861/62) gibt die Ziffer der Verwaltungskosten
auf 370 Thlr. 14 Sgr, 2 Pf.;

der vierte Jahresbericht (1862/63) läßt jede desfallsige Angabe vermissen;

der fünfte Jahresbericht (1863/64) verrechnet (außer dem Gehalt des
Generalsecretairs) an Verwaltungskosten 1881 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf., worunter
für Diäten und Neisegebühren der Verwaltungsraths-Mitglieder, bezüglich
deren Stellvertreter bei dreimaliger Conferenz 803 Thlr. 19 Sgr.;

der sechste Jahresbericht (1864/65) hat an Verwaltungskosten 1004
Thlr. 20 Sgr. 6 Pf. und 1005 si. 69 kr. sser. W.; außer dem Gehalt des
Generalsecretairs, aber mit Inbegriff der Miethe der Canzleilocalitäten in
Weimar und Wien und der Transportkosten des Archivs von Weimar nach
Wien;

der siebente Jahresbericht (1865/66) weist an Verwaltungskosten 238
Thlr. 13 Sgr. und 1465 si. 50 kr. nach, wiederum ohne jenen Gehalt;

und der achte Jahresbericht endlich verrechnet an Verwaltungskosten
(außer dem Gehalt des Generalsecretairs) 115 Thlr. 16 Sgr. und 1645 si-
76 kr. sser. W.

Da sich durch die eben dargelegte Art der Kostenaufbringung die Höhe
der Gesammtziffer nicht deutlich überblicken läßt, so ist bisher diese große
Schattenseite der gegenwärtigen Verwaltung kaum hinreichend gewürdigt
worden. Danzig hat auf der letzten Generalversammlung den Vorschlag
verfochten, statt sechs Zweigstiftungen allemal eine einzige mit der fünf¬
jährigen Verwaltung der Stiftung zu beauftragen, durch welche Maß-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_362043/228>, abgerufen am 15.01.2025.