Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band.für ihre Thätigkeit nichts bezahlt erhalten. Das einzige Amt. welches Die Ursache liegt in den Diäten und Reisegeldern. Wie wir wohl kaum erst zu versichern brauchen, liegt den folgenden Alljährlich treten nämlich die sieben Verwaltungsrathsmitglieder zu einer Diese Conferenzen, welche 2 oder 3 Tage dauern, sollen nach dem neuen Es begreift sich unschwer, daß die auf solche Weise aus den Jahreszinsen Aber neben diesen Conferenzen gibt es nun noch die ordentlichen und, für ihre Thätigkeit nichts bezahlt erhalten. Das einzige Amt. welches Die Ursache liegt in den Diäten und Reisegeldern. Wie wir wohl kaum erst zu versichern brauchen, liegt den folgenden Alljährlich treten nämlich die sieben Verwaltungsrathsmitglieder zu einer Diese Conferenzen, welche 2 oder 3 Tage dauern, sollen nach dem neuen Es begreift sich unschwer, daß die auf solche Weise aus den Jahreszinsen Aber neben diesen Conferenzen gibt es nun noch die ordentlichen und, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0227" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/117759"/> <p xml:id="ID_719" prev="#ID_718"> für ihre Thätigkeit nichts bezahlt erhalten. Das einzige Amt. welches<lb/> selbstverständlich ein Gehalt abwirft, ist das des Generalsecretairs und außer¬<lb/> dem gibt es nur noch hier und da Ausgaben für Protocoll- und Cassen-<lb/> führer:c.</p><lb/> <p xml:id="ID_720"> Die Ursache liegt in den Diäten und Reisegeldern.</p><lb/> <p xml:id="ID_721"> Wie wir wohl kaum erst zu versichern brauchen, liegt den folgenden<lb/> Betrachtungen nicht der Gedanke zu Grunde: die Gratisverwaltung der Stif¬<lb/> tung in eine den betreffenden Ehrenmännern noch sogar pecuniäre Opfer auf¬<lb/> erlegende Verwaltung zu verwandeln. Das hieße die Berufensten von der<lb/> Verwaltung ausschließen. Was wir rügen, ist derjenige Theil der ganzen<lb/> Einrichtung, welche so viel Diäten :c. nöthig macht.</p><lb/> <p xml:id="ID_722"> Alljährlich treten nämlich die sieben Verwaltungsrathsmitglieder zu einer<lb/> Conferenz zusammen. Mindestens fünf derselben kommen angereiht; unter<lb/> Umständen bringen sie auch noch ihre Stellvertreter mit; denn selbst die be¬<lb/> reits auf Ersparungen möglichst bedachte neue Geschäftsordnung bestimmt,<lb/> daß solche Stellvertreter Anspruch auf Diäten und Reisegebühren haben,<lb/> „wenn ihr persönliches Erscheinen wegen einer ihnen obliegenden besonderen<lb/> Function u. s. w. nothwendig war."</p><lb/> <p xml:id="ID_723"> Diese Conferenzen, welche 2 oder 3 Tage dauern, sollen nach dem neuen<lb/> Statut zwar nur „in der Regel" alljährlich stattfinden und können somit<lb/> auch einmal ausfallen; neben diesen ordentlichen Conferenzen gibt es aber<lb/> noch „außerordentliche", falls nämlich die Mehrheit des Verwaltungsraths<lb/> eine solche beschließt.</p><lb/> <p xml:id="ID_724"> Es begreift sich unschwer, daß die auf solche Weise aus den Jahreszinsen<lb/> zu bestreitenden Kosten unter allen Umständen bedeutend sind.</p><lb/> <p xml:id="ID_725" next="#ID_726"> Aber neben diesen Conferenzen gibt es nun noch die ordentlichen und,<lb/> wenn das Unglück es will, auch die außerordentlichen Generalversammlungen,<lb/> wie die neuliche eine war. Hier können sämmtliche 23 Zweigstiftungen<lb/> in kritischen Zeiten ein gebieterisches Interesse haben, persönlich vertreten zu<lb/> sein, im günstigsten Fall verzichten immer nur die ganz schwach fundirten<lb/> Stiftungen auf dieses Recht und übertragen ihre Stimmen an Schwester-<lb/> stiflungen, wie dies allerdings bisher gewöhnlich vorgekommen ist. Auch<lb/> hier sucht die neue Geschäftsordnung nun zwar Ersparnisse herbeizuführen,<lb/> indem sie nur von Diäten und Reisekosten für den Abgeordneten weiß, nicht<lb/> aber für den ihm etwa beigeordneten Stellvertreter, mit einziger Ausnahme<lb/> Dresdens, das sich durch die Verschmelzung der ursprünglichen Schillerstiftung<lb/> und der späteren Serre'schen Stiftung und durch die daraus hervorgegangenen<lb/> wichtigen Vertragsverhältnisse nicht in der Lage befindet, mit blos einem Abgeord¬<lb/> neten auszureichen. Die Kosten einer solchen Generalversammlung bleiben aber,<lb/> wie sich Jeder leicht berechnen kann, wegen der weiten Reisen und der unvermeid-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0227]
für ihre Thätigkeit nichts bezahlt erhalten. Das einzige Amt. welches
selbstverständlich ein Gehalt abwirft, ist das des Generalsecretairs und außer¬
dem gibt es nur noch hier und da Ausgaben für Protocoll- und Cassen-
führer:c.
Die Ursache liegt in den Diäten und Reisegeldern.
Wie wir wohl kaum erst zu versichern brauchen, liegt den folgenden
Betrachtungen nicht der Gedanke zu Grunde: die Gratisverwaltung der Stif¬
tung in eine den betreffenden Ehrenmännern noch sogar pecuniäre Opfer auf¬
erlegende Verwaltung zu verwandeln. Das hieße die Berufensten von der
Verwaltung ausschließen. Was wir rügen, ist derjenige Theil der ganzen
Einrichtung, welche so viel Diäten :c. nöthig macht.
Alljährlich treten nämlich die sieben Verwaltungsrathsmitglieder zu einer
Conferenz zusammen. Mindestens fünf derselben kommen angereiht; unter
Umständen bringen sie auch noch ihre Stellvertreter mit; denn selbst die be¬
reits auf Ersparungen möglichst bedachte neue Geschäftsordnung bestimmt,
daß solche Stellvertreter Anspruch auf Diäten und Reisegebühren haben,
„wenn ihr persönliches Erscheinen wegen einer ihnen obliegenden besonderen
Function u. s. w. nothwendig war."
Diese Conferenzen, welche 2 oder 3 Tage dauern, sollen nach dem neuen
Statut zwar nur „in der Regel" alljährlich stattfinden und können somit
auch einmal ausfallen; neben diesen ordentlichen Conferenzen gibt es aber
noch „außerordentliche", falls nämlich die Mehrheit des Verwaltungsraths
eine solche beschließt.
Es begreift sich unschwer, daß die auf solche Weise aus den Jahreszinsen
zu bestreitenden Kosten unter allen Umständen bedeutend sind.
Aber neben diesen Conferenzen gibt es nun noch die ordentlichen und,
wenn das Unglück es will, auch die außerordentlichen Generalversammlungen,
wie die neuliche eine war. Hier können sämmtliche 23 Zweigstiftungen
in kritischen Zeiten ein gebieterisches Interesse haben, persönlich vertreten zu
sein, im günstigsten Fall verzichten immer nur die ganz schwach fundirten
Stiftungen auf dieses Recht und übertragen ihre Stimmen an Schwester-
stiflungen, wie dies allerdings bisher gewöhnlich vorgekommen ist. Auch
hier sucht die neue Geschäftsordnung nun zwar Ersparnisse herbeizuführen,
indem sie nur von Diäten und Reisekosten für den Abgeordneten weiß, nicht
aber für den ihm etwa beigeordneten Stellvertreter, mit einziger Ausnahme
Dresdens, das sich durch die Verschmelzung der ursprünglichen Schillerstiftung
und der späteren Serre'schen Stiftung und durch die daraus hervorgegangenen
wichtigen Vertragsverhältnisse nicht in der Lage befindet, mit blos einem Abgeord¬
neten auszureichen. Die Kosten einer solchen Generalversammlung bleiben aber,
wie sich Jeder leicht berechnen kann, wegen der weiten Reisen und der unvermeid-
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