Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. II. Band.Privat gymnasien, welche keine staatsgültigen Zeugnisse ausstellen können Die Zahl der Staatsgymnasien in sämmtlichen Kronländern Oestreichs, Gleichwohl stieß die neue Organisation gerade auf kirchlicher Seite auf 17"
Privat gymnasien, welche keine staatsgültigen Zeugnisse ausstellen können Die Zahl der Staatsgymnasien in sämmtlichen Kronländern Oestreichs, Gleichwohl stieß die neue Organisation gerade auf kirchlicher Seite auf 17"
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Privat gymnasien, welche keine staatsgültigen Zeugnisse ausstellen können
und ihre Schüler an öffentlichen Anstalten pro maturiwtö prüfen lassen
müssen, nach den angeführten Gesichtspuncten zweierlei öffentliche
Gymnasien, nämlich solche, welche ausschließlich oder wenigstens zur
Hälfte aus öffentlichen Fonds unterhalten werden (Staatsgymnasien), und
solche, welche von Bischöfen oder geistlichen Corporationen unterhalten und
besetzt werden (geistliche Gymnasien).
Die Zahl der Staatsgymnasien in sämmtlichen Kronländern Oestreichs,
mit Ausnahme von Ungarn, Croatien, Slavonien, Siebenbürgen und der
Militärgrenze, stieg auf diese Weise bis zum Jahre 1851 aus 49 (44 mit
8 Classen; 3 mit weniger); in den Händen geistlicher Orden aber blieben
noch 42 (28 mit 8 Classen), von welchen 17 die Piaristen, 10 die Benedic-
tiner, 3 die Franziscaner, je 3 die Prämonstratenser und Jesuiten, je 2 die
Cistereienser und Augustiner besetzen. Fast bei der Hälfte aller öffentlichen
Gymnasien versehen mithin die geistlichen Orden ohne jegliche Intervention
des Staates alle Lehrerstellen. Nur sollten die ordentlichen Lehrer vom Mi¬
nisterium bestätigt werden und den vom Staate verlangten Nachweis ihrer
Lehrbefähigung durch die Lehramtsprüfung gleich den vom Staate an seinen
Gymnasien angestellten Lehrern geliefert haben. Faßt man die Anzahl der
Lehrer ins Auge, so ist sogar ein Uebergewicht der Geistlichkeit vorhanden,
was Ach leicht daraus erklärt, daß auch an vielen Staatsgymnasien, ab¬
gesehen von den Religionslehrern, Ordens- oder Weltgeistliche Unterricht
ertheilen. Sechszig Procent aller Lehrer an öffentlichen Gymnasien waren
1851 Geistliche und noch gegenwärtig befinden sich unter den achthundert
Lehrern 418 Geistliche, unter den 92 Directoren 56 Geistliche, ein
Gesammtverhältniß, welches sich ganz eigenthümlich auf die einzelnen
Kronländer vertheilt. So waren 1857 von allen Lehrern in Kärnthen
79 Procent, in Oberöstreich und Tirol 77 Procent, in Oestreich un¬
ter der Ens 63 Procent Geistliche. Es hatten daher die geistlichen Orden
wohl ebensowenig gegründete Ursache, über Verkürzung zu klagen, als man
überhaupt irgendwie berechtigt wäre, dem Ministerium Thun den Vorwurf
zu machen, daß es der katholischen Kirche entgegen getreten wäre. Hatte
man ja doch nicht etwa blos, was sich von selbst verstand, die Beurtheilung
der Befähigung des Religionslehrers allein den Bischöfen überlassen, sondern
auch bereitwillig zugestanden, daß sie, jeder nach seinem Dafürhalten, den Re¬
ligionsunterricht einführten.
Gleichwohl stieß die neue Organisation gerade auf kirchlicher Seite auf
den ersten und heftigsten Widerstand, der so lange fortdauerte, bis endlich 1854,
wo fast alle aus Staatsmitteln unterhaltenen Gymnasien sowie die meisten
Geistlichen nach dem neuen Plane sich bewährt hatte, der Organisationsent-
17"
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