Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, II. Semester. II Band.Vorstellungen beim preußischen Handelsministerium gemacht. Letzteres hatte VIII. Der Nachmittag des dritten Tages war demVersich erun gswesen 30*
Vorstellungen beim preußischen Handelsministerium gemacht. Letzteres hatte VIII. Der Nachmittag des dritten Tages war demVersich erun gswesen 30*
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0255" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/287527"/> <p xml:id="ID_663" prev="#ID_662"> Vorstellungen beim preußischen Handelsministerium gemacht. Letzteres hatte<lb/> noch in einer am 6. Juli d. I. bei der Antragstellerin eingegangenen Ant¬<lb/> wort diese Nothwendigkeit in Abrede gestellt, am 8. Juli aber wurde im<lb/> Bundesrath wenigstens Gegenseitigkeit des bestehenden Schutzes beschlossen.<lb/> Während des Vortrags des Referenten Lieb er manu-Berlin wanderte ein<lb/> interessantes col'MS äölieti, ein Packet Tabak mit der echten Etiquette und<lb/> eine täuschende Fälschung, im Saale umher. Der Ausschuß-Antrag lautet:<lb/> „Die Emanirung eines Gesetzes zum Schutze der Fabrikmarken und Etiquetten<lb/> innerhalb des Zollvereins ist dringend geboten. Die Behörden des Zoll¬<lb/> vereins sind zu ersuchen, die für statthaft erkannten Normen des Schutzes<lb/> auch durch Verträge mit anderen Ländern in weitester Ausdehnung zur<lb/> Geltung zu bringen. Der bleibende Ausschuß wird beauftragt, eine motivirte<lb/> Eingabe für diesen Zweck an die zuständigen Behörden zu richten". Hure er¬<lb/> Düsseldorf und Genossen hatten in einem Amendement diesem Antrag noch<lb/> Motive beigefügt, beruhigten sich aber bei der Erklärung des Referenten, daß<lb/> eben diese Motive in der zu verfassenden Denkschrift näher ausgeführt werden<lb/> sollten. Ohne weitere Debatte stimmte die Versammlung einhellig dem Aus¬<lb/> schußantrage bei.</p><lb/> <p xml:id="ID_664" next="#ID_665"> VIII. Der Nachmittag des dritten Tages war demVersich erun gswesen<lb/> gewidmet. Auch hier lag eine, von dem „technischen Freunde" des Handels¬<lb/> tags Generaldirector Knoblauch in Magdeburg verfaßte Denkschrift vor,<lb/> welche die vom Staat auf diesem Gebiet begangenen Mißgriffe einer schnei¬<lb/> denden, überall durch Thatsachen belegten Kritik unterzieht — eine Blumen¬<lb/> lese, wie sie im Lauf der Debatte genannt wurde, aber von übel duftenden<lb/> Kräutern. Der gedruckte ausführliche Antrag des Referenten von Sybel<lb/> enthält im Wesentlichen eine Wiederholung der ins Detail eingehenden Sätze,<lb/> welche in Frankfurt 1865 principiell von der Versammlung adoptirt worden<lb/> waren. Derselbe konnte sich daher, wie er im Eingang seines einstündigem (!)<lb/> Vortrags bemerkte, „zum Glück sehr kurz fassen". Wir müssen uns leider<lb/> wirklich sehr kurz fassen, obgleich unsern Lesern jene interessante Schrift nicht<lb/> vorliegt. Der Handelstag will den frankfurter Beschlüssen zufolge die weitere<lb/> Ausbildung des Rechtsverhältnisses zwischen Verhinderer und Versicherten vor<lb/> der Hand noch der privatrechtlichen Autonomie überlassen. Der Staat soll<lb/> das Concessionswesen und die damit verbundenen endlosen Hudeleien auf¬<lb/> geben. Die Zwangspflicht zur Benutzung von staatlichen (provinzialen !e.)<lb/> Anstalten, überhaupt deren Bevorzugung muß aufhören. Die staatliche Ein¬<lb/> mischung ist auf die nothwendige Oberaufsicht einzuschränken, welcher gesetz¬<lb/> liche Normativbestimmungen zum Anhalt dienen. Vor allen Dingen ist —<lb/> dieser Punkt wird neuerdings besonders hervorgehoben — der da und dort<lb/> noch bestehende entsittlichende Zustand zu beseitigen, daß der Betrieb des</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 30*</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0255]
Vorstellungen beim preußischen Handelsministerium gemacht. Letzteres hatte
noch in einer am 6. Juli d. I. bei der Antragstellerin eingegangenen Ant¬
wort diese Nothwendigkeit in Abrede gestellt, am 8. Juli aber wurde im
Bundesrath wenigstens Gegenseitigkeit des bestehenden Schutzes beschlossen.
Während des Vortrags des Referenten Lieb er manu-Berlin wanderte ein
interessantes col'MS äölieti, ein Packet Tabak mit der echten Etiquette und
eine täuschende Fälschung, im Saale umher. Der Ausschuß-Antrag lautet:
„Die Emanirung eines Gesetzes zum Schutze der Fabrikmarken und Etiquetten
innerhalb des Zollvereins ist dringend geboten. Die Behörden des Zoll¬
vereins sind zu ersuchen, die für statthaft erkannten Normen des Schutzes
auch durch Verträge mit anderen Ländern in weitester Ausdehnung zur
Geltung zu bringen. Der bleibende Ausschuß wird beauftragt, eine motivirte
Eingabe für diesen Zweck an die zuständigen Behörden zu richten". Hure er¬
Düsseldorf und Genossen hatten in einem Amendement diesem Antrag noch
Motive beigefügt, beruhigten sich aber bei der Erklärung des Referenten, daß
eben diese Motive in der zu verfassenden Denkschrift näher ausgeführt werden
sollten. Ohne weitere Debatte stimmte die Versammlung einhellig dem Aus¬
schußantrage bei.
VIII. Der Nachmittag des dritten Tages war demVersich erun gswesen
gewidmet. Auch hier lag eine, von dem „technischen Freunde" des Handels¬
tags Generaldirector Knoblauch in Magdeburg verfaßte Denkschrift vor,
welche die vom Staat auf diesem Gebiet begangenen Mißgriffe einer schnei¬
denden, überall durch Thatsachen belegten Kritik unterzieht — eine Blumen¬
lese, wie sie im Lauf der Debatte genannt wurde, aber von übel duftenden
Kräutern. Der gedruckte ausführliche Antrag des Referenten von Sybel
enthält im Wesentlichen eine Wiederholung der ins Detail eingehenden Sätze,
welche in Frankfurt 1865 principiell von der Versammlung adoptirt worden
waren. Derselbe konnte sich daher, wie er im Eingang seines einstündigem (!)
Vortrags bemerkte, „zum Glück sehr kurz fassen". Wir müssen uns leider
wirklich sehr kurz fassen, obgleich unsern Lesern jene interessante Schrift nicht
vorliegt. Der Handelstag will den frankfurter Beschlüssen zufolge die weitere
Ausbildung des Rechtsverhältnisses zwischen Verhinderer und Versicherten vor
der Hand noch der privatrechtlichen Autonomie überlassen. Der Staat soll
das Concessionswesen und die damit verbundenen endlosen Hudeleien auf¬
geben. Die Zwangspflicht zur Benutzung von staatlichen (provinzialen !e.)
Anstalten, überhaupt deren Bevorzugung muß aufhören. Die staatliche Ein¬
mischung ist auf die nothwendige Oberaufsicht einzuschränken, welcher gesetz¬
liche Normativbestimmungen zum Anhalt dienen. Vor allen Dingen ist —
dieser Punkt wird neuerdings besonders hervorgehoben — der da und dort
noch bestehende entsittlichende Zustand zu beseitigen, daß der Betrieb des
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