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Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band.

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willigt wurde. Auch sonst that die Kammer noch ihr möglichstes, um das
Gesetz den schwäbischen Eigenthümlichkeiten anzupassen. So beseitigte sie die
Controlversammlungen der Landwehr, "weil man bei uns nicht so streng zu
sein brauche, wie in Preußen", während gerade das pädagogische und mora¬
lische Moment dieser Versammlungen bei der Stammesabneigung gegen Dis¬
ciplin doppelt werthvoll gewesen wäre. Die Partikularisten scheuten sogar
nicht vor dem Versuch zurück, den Grundsatz der Stellvertretung wieder in
das Gesetz zu bringen, konnten aber damit nicht durchdringen. Dagegen ließ
die Kammer sich zu dem sinnreichen Beschluß verleiten, daß alle diejenigen, die
in den Jugendwehren hinreichende militärische Vorbildung erhalten, zu einer
nur sechsmonatlichen Präsenz verpflichtet sein sollten, ein Beschluß, der nur
durch den Widerspruch der ersten Kammer wieder beseitigt wurde.

Bei der Berathung über das Contigentsgesetz und schließlich über den
Militäretat begann, wie gesagt, das Markten aufs neue. Das Contigents¬
gesetz war schon im Regierungsentwurf aufs Sparsamste angelegt worden.
Man hatte sich insbesondere, was den Offizieren keine Freude war, aus
Sparsamkeitsgründen mit dem bisherigen Formationsbestand begnügt. Man
muthete den Würtenbergern gar nicht zu, daß sie so viel leisten sollten als
die Badener und die Baiern. man war zu einem Minimum des Erforder-
dernisses herabgegangen. Der Spielraum, den die Münchener Beschlüsse ge¬
währten, wurde von Würtemberg aufs äußerste ausgenützt. Während im
ganzen übrigen Deutschland die Friedensstärke 1 Proc., die Kriegsstärke 2 Proc.
der Bevölkerung beträgt, verlangte man in Würtemberg nur V- Proc. für
den Frieden, IV2 Proc, für den Krieg. Es stellt damit in Frieden 5000 Mann
weniger als in Baiern und Baden verhältnißmäßig gestellt werden und auch für die
Landwehr sind statt 12.000 Mann nur 6000 Mann verlangt, während in Baiern
und Baden die Einrichtung der Landwehr sofort systematisch durchgeführt wird.

Trotz dieser Rücksichten auf die schwäbischen Eigenthümlichkeiten kostete
.es die größte Mühe, das Contingentsgesetz durchzubringen, es erhielt schließlich
nur drei Stimmen Mehrheit. Und bei der Berathung des Militäretats that
die Kammer noch in "Ersparnissen" ein Uebriges. Insbesondere bewilligte
sie, zum Dank für das Entgegenkommen des Kriegsministers, nur die
Gelder sür eine 1°/"jährige Präsenz. So haben denn die Militärdebatten
ein Ergebniß gehabt, das nur zu sehr beweist, wie widerwillig Schwaben
selbst ein bescheidenes Theil der Pflichten für die Vertheidigung des Gesamint-
Vaterlandes übernimmt, ein Ergebniß, das in der That ein wenig rühmliches
Capitel unserer parlamentarischen Geschichte bildet. Immerhin ist wenigstens
der Fortschritt zu begrüßen, der in der Einführung der allgemeinen Wehr¬
pflicht liegt. Hat sich diese einmal eingebürgert, ist sie, die jetzt noch ein
Schreckgespenst bildet, zu einem Bestandtheil unserer öffentlichen Sitten ge'
worden, so wird dies am allermeisten dazu beitragen, auch im widerstrebenden
Schwaben einer höheren Staatsidee Eingang zu verschaffen.

Die Geschichte der Militärdebatten ist aber nicht blos bezeichnend für
die Denkweise der Bevölkerung, als deren Organ die Kammer gesprochen hat,
sondern insbesondere auch lehrreich sür die Haltung unserer Regierung. Die
Thronrede, mit welcher der Landtag geschlossen wurde, hat dann ihre Nei¬
gungen in einer Weise enthüllt, wie man dies kaum erwarten durfte, und
wenn ja noch ein Zweifel über dieselben bestehen konnte, so hat die Bundes-
genossenschaft, mit welcher die Regierung angesichts der Zollparlamentswahlen
auftritt, vollends jeden Schleier hinweggenommen. _ .^




Verantwortliche Redacteure: Gustav Freytag u. Julius Eckardt^
Verlag von F. L. Herbig. -- Druck von Hiithel Segler in Leipzig.

willigt wurde. Auch sonst that die Kammer noch ihr möglichstes, um das
Gesetz den schwäbischen Eigenthümlichkeiten anzupassen. So beseitigte sie die
Controlversammlungen der Landwehr, „weil man bei uns nicht so streng zu
sein brauche, wie in Preußen", während gerade das pädagogische und mora¬
lische Moment dieser Versammlungen bei der Stammesabneigung gegen Dis¬
ciplin doppelt werthvoll gewesen wäre. Die Partikularisten scheuten sogar
nicht vor dem Versuch zurück, den Grundsatz der Stellvertretung wieder in
das Gesetz zu bringen, konnten aber damit nicht durchdringen. Dagegen ließ
die Kammer sich zu dem sinnreichen Beschluß verleiten, daß alle diejenigen, die
in den Jugendwehren hinreichende militärische Vorbildung erhalten, zu einer
nur sechsmonatlichen Präsenz verpflichtet sein sollten, ein Beschluß, der nur
durch den Widerspruch der ersten Kammer wieder beseitigt wurde.

Bei der Berathung über das Contigentsgesetz und schließlich über den
Militäretat begann, wie gesagt, das Markten aufs neue. Das Contigents¬
gesetz war schon im Regierungsentwurf aufs Sparsamste angelegt worden.
Man hatte sich insbesondere, was den Offizieren keine Freude war, aus
Sparsamkeitsgründen mit dem bisherigen Formationsbestand begnügt. Man
muthete den Würtenbergern gar nicht zu, daß sie so viel leisten sollten als
die Badener und die Baiern. man war zu einem Minimum des Erforder-
dernisses herabgegangen. Der Spielraum, den die Münchener Beschlüsse ge¬
währten, wurde von Würtemberg aufs äußerste ausgenützt. Während im
ganzen übrigen Deutschland die Friedensstärke 1 Proc., die Kriegsstärke 2 Proc.
der Bevölkerung beträgt, verlangte man in Würtemberg nur V- Proc. für
den Frieden, IV2 Proc, für den Krieg. Es stellt damit in Frieden 5000 Mann
weniger als in Baiern und Baden verhältnißmäßig gestellt werden und auch für die
Landwehr sind statt 12.000 Mann nur 6000 Mann verlangt, während in Baiern
und Baden die Einrichtung der Landwehr sofort systematisch durchgeführt wird.

Trotz dieser Rücksichten auf die schwäbischen Eigenthümlichkeiten kostete
.es die größte Mühe, das Contingentsgesetz durchzubringen, es erhielt schließlich
nur drei Stimmen Mehrheit. Und bei der Berathung des Militäretats that
die Kammer noch in „Ersparnissen" ein Uebriges. Insbesondere bewilligte
sie, zum Dank für das Entgegenkommen des Kriegsministers, nur die
Gelder sür eine 1°/«jährige Präsenz. So haben denn die Militärdebatten
ein Ergebniß gehabt, das nur zu sehr beweist, wie widerwillig Schwaben
selbst ein bescheidenes Theil der Pflichten für die Vertheidigung des Gesamint-
Vaterlandes übernimmt, ein Ergebniß, das in der That ein wenig rühmliches
Capitel unserer parlamentarischen Geschichte bildet. Immerhin ist wenigstens
der Fortschritt zu begrüßen, der in der Einführung der allgemeinen Wehr¬
pflicht liegt. Hat sich diese einmal eingebürgert, ist sie, die jetzt noch ein
Schreckgespenst bildet, zu einem Bestandtheil unserer öffentlichen Sitten ge'
worden, so wird dies am allermeisten dazu beitragen, auch im widerstrebenden
Schwaben einer höheren Staatsidee Eingang zu verschaffen.

Die Geschichte der Militärdebatten ist aber nicht blos bezeichnend für
die Denkweise der Bevölkerung, als deren Organ die Kammer gesprochen hat,
sondern insbesondere auch lehrreich sür die Haltung unserer Regierung. Die
Thronrede, mit welcher der Landtag geschlossen wurde, hat dann ihre Nei¬
gungen in einer Weise enthüllt, wie man dies kaum erwarten durfte, und
wenn ja noch ein Zweifel über dieselben bestehen konnte, so hat die Bundes-
genossenschaft, mit welcher die Regierung angesichts der Zollparlamentswahlen
auftritt, vollends jeden Schleier hinweggenommen. _ .^




Verantwortliche Redacteure: Gustav Freytag u. Julius Eckardt^
Verlag von F. L. Herbig. — Druck von Hiithel Segler in Leipzig.
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[0408] willigt wurde. Auch sonst that die Kammer noch ihr möglichstes, um das Gesetz den schwäbischen Eigenthümlichkeiten anzupassen. So beseitigte sie die Controlversammlungen der Landwehr, „weil man bei uns nicht so streng zu sein brauche, wie in Preußen", während gerade das pädagogische und mora¬ lische Moment dieser Versammlungen bei der Stammesabneigung gegen Dis¬ ciplin doppelt werthvoll gewesen wäre. Die Partikularisten scheuten sogar nicht vor dem Versuch zurück, den Grundsatz der Stellvertretung wieder in das Gesetz zu bringen, konnten aber damit nicht durchdringen. Dagegen ließ die Kammer sich zu dem sinnreichen Beschluß verleiten, daß alle diejenigen, die in den Jugendwehren hinreichende militärische Vorbildung erhalten, zu einer nur sechsmonatlichen Präsenz verpflichtet sein sollten, ein Beschluß, der nur durch den Widerspruch der ersten Kammer wieder beseitigt wurde. Bei der Berathung über das Contigentsgesetz und schließlich über den Militäretat begann, wie gesagt, das Markten aufs neue. Das Contigents¬ gesetz war schon im Regierungsentwurf aufs Sparsamste angelegt worden. Man hatte sich insbesondere, was den Offizieren keine Freude war, aus Sparsamkeitsgründen mit dem bisherigen Formationsbestand begnügt. Man muthete den Würtenbergern gar nicht zu, daß sie so viel leisten sollten als die Badener und die Baiern. man war zu einem Minimum des Erforder- dernisses herabgegangen. Der Spielraum, den die Münchener Beschlüsse ge¬ währten, wurde von Würtemberg aufs äußerste ausgenützt. Während im ganzen übrigen Deutschland die Friedensstärke 1 Proc., die Kriegsstärke 2 Proc. der Bevölkerung beträgt, verlangte man in Würtemberg nur V- Proc. für den Frieden, IV2 Proc, für den Krieg. Es stellt damit in Frieden 5000 Mann weniger als in Baiern und Baden verhältnißmäßig gestellt werden und auch für die Landwehr sind statt 12.000 Mann nur 6000 Mann verlangt, während in Baiern und Baden die Einrichtung der Landwehr sofort systematisch durchgeführt wird. Trotz dieser Rücksichten auf die schwäbischen Eigenthümlichkeiten kostete .es die größte Mühe, das Contingentsgesetz durchzubringen, es erhielt schließlich nur drei Stimmen Mehrheit. Und bei der Berathung des Militäretats that die Kammer noch in „Ersparnissen" ein Uebriges. Insbesondere bewilligte sie, zum Dank für das Entgegenkommen des Kriegsministers, nur die Gelder sür eine 1°/«jährige Präsenz. So haben denn die Militärdebatten ein Ergebniß gehabt, das nur zu sehr beweist, wie widerwillig Schwaben selbst ein bescheidenes Theil der Pflichten für die Vertheidigung des Gesamint- Vaterlandes übernimmt, ein Ergebniß, das in der That ein wenig rühmliches Capitel unserer parlamentarischen Geschichte bildet. Immerhin ist wenigstens der Fortschritt zu begrüßen, der in der Einführung der allgemeinen Wehr¬ pflicht liegt. Hat sich diese einmal eingebürgert, ist sie, die jetzt noch ein Schreckgespenst bildet, zu einem Bestandtheil unserer öffentlichen Sitten ge' worden, so wird dies am allermeisten dazu beitragen, auch im widerstrebenden Schwaben einer höheren Staatsidee Eingang zu verschaffen. Die Geschichte der Militärdebatten ist aber nicht blos bezeichnend für die Denkweise der Bevölkerung, als deren Organ die Kammer gesprochen hat, sondern insbesondere auch lehrreich sür die Haltung unserer Regierung. Die Thronrede, mit welcher der Landtag geschlossen wurde, hat dann ihre Nei¬ gungen in einer Weise enthüllt, wie man dies kaum erwarten durfte, und wenn ja noch ein Zweifel über dieselben bestehen konnte, so hat die Bundes- genossenschaft, mit welcher die Regierung angesichts der Zollparlamentswahlen auftritt, vollends jeden Schleier hinweggenommen. _ .^ Verantwortliche Redacteure: Gustav Freytag u. Julius Eckardt^ Verlag von F. L. Herbig. — Druck von Hiithel Segler in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341807_117005/408>, abgerufen am 22.07.2024.