Die Grenzboten. Jg. 27, 1868, I. Semester. I. Band.in den alten Landestheilen maßgebend gewesen sind. Einstweilen ist in den Wenn wir nun einen Blick auf die Vertheilung der Ausgaben, welche Betriebsausgaben sind nur in drei Ministerien, nämlich dem Finanz-, Andere 17°/° nehmen die Dotationen hinweg. Unter diesen ist der Zu¬ in den alten Landestheilen maßgebend gewesen sind. Einstweilen ist in den Wenn wir nun einen Blick auf die Vertheilung der Ausgaben, welche Betriebsausgaben sind nur in drei Ministerien, nämlich dem Finanz-, Andere 17°/° nehmen die Dotationen hinweg. Unter diesen ist der Zu¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0362" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/117366"/> <p xml:id="ID_1187" prev="#ID_1186"> in den alten Landestheilen maßgebend gewesen sind. Einstweilen ist in den<lb/> annectirten Ländern die Grundsteuer bis auf den Betrag ermäßigt, den sie<lb/> nach der definitiven anderweiten Regelung voraussichtlich dort haben wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_1188"> Wenn wir nun einen Blick auf die Vertheilung der Ausgaben, welche<lb/> den Einnahmen gleich sind, werfen, so finden wir, daß die ordentlichen und<lb/> dauernden Ausgaben incl. Hohenzollern sich auf 153,674.064 Thlr. belaufen,<lb/> wovon LSV2 Million auf die Betriebsausgaben, 26°/» auf die Dotationen<lb/> (excl. fundirte Kronrente). 71'/s auf die Staatsverwaltungsausgaben fallen;<lb/> und 216,614 Thlr. auf Hohenzollern. Die einmaligen und außerordentlichen<lb/> Ausgaben betragen demnach etwas über 6 Millionen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1189"> Betriebsausgaben sind nur in drei Ministerien, nämlich dem Finanz-,<lb/> dem Handels- und dem Staatsministerium nachgewiesen. Die Betriebsaus¬<lb/> gaben des letzteren rühren daher, daß auf den Etat desselben das früher<lb/> mit der PostVerwaltung verbundene Gesetzsammlungs-Debitscomptoir und<lb/> vom Marineministerium' die Verwaltung des Jadegebiets übergegangen sind,<lb/> also verhältnißmäßig unbedeutende Posten. Das Finanzministerium hingegen<lb/> hat 18, das Handelsministerium 37 Millionen Betriebsausgaben. 'Vom<lb/> Finanzministerium ressortiren nämlich außer unbedeutenderen Verwaltungs¬<lb/> zweigen wie Lotterie, Seehandlung, Münze u. s. w. die Forsten, die Domai-<lb/> nen, die directen und die indirecten Steuern; vom Handelsministerium außer<lb/> der Porzellanmanufaktur das Berg-, Hütten- und Salinenwesen und die<lb/> Eisenbahnen. Die relativ höchsten Betriebskosten verursacht unter diesen<lb/> Erwerbszweigen des Staats das Berg-, Hütten- und Salinenwesen, nämlich<lb/> 80°/« des Bruttoertrags; es folgen dann die Eisenbahnen mit 58, die Forsten<lb/> mit 48, die Domainen mit 23,' die indirecten Steuern mit 11, die directen<lb/> Steuern mit ungefähr 4°/« des Bruttoertrags. Die Betriebskosten für die Do¬<lb/> mänen vertheilen sich auf eine Fläche von 1,369.029 preuß. Morgen mit 859<lb/> Pachtungen und 1163 Vorwerken; die für die Forsten auf 10.204,463 Morgen<lb/> Forstland, und die für die Eisenbahnen auf zwölf Staatsbahncomplexe, Ende<lb/> 1866 in einer Länge von 417'/» Meilen, davon 119 auf die hannoverschen<lb/> Staatsbahnen, 108 auf die Ostbahn, 51 auf die niederschlesisch-märkische.<lb/> Die Betriebskosten im Ganzen betragen 36°/<> der ordentlichen Staatsausgaben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1190" next="#ID_1191"> Andere 17°/° nehmen die Dotationen hinweg. Unter diesen ist der Zu¬<lb/> schuß zur Rente des Kronsideicomisses mit anderthalb Millionen, die Aus¬<lb/> gabe für den Landtag mit 292,130 Thlr. und für die öffentliche Schuld mit<lb/> fast 23 Millionen, und wenn wir den Aufwand für Verzinsung und Til¬<lb/> gung der Schulden der Stadt Frankfurt a. M. hinzurechnen, welche vorläufig<lb/> bis zur definitiven Regelung jener Verhältnisse als Passiva der Generalstaats-<lb/> kasse, nicht unter den Dotationen nachgewiesen werden, so steigt die Aus¬<lb/> gabe für die Schuld auf fast 25'/2 Millionen. Die Gesammtschuld des preu¬<lb/> ßischen Staats mit den frankfurter Schulden belief sich Ende 1867 auf<lb/> 434,465,066 Thlr.; darunter 163,795,486 Thlr. zu Eifenbahnzwecken, 10<lb/> Millionen schwebende und 15 Millionen unverzinsliche Schuld. Die Kosten<lb/> dieser seit 1850 sich fast jährlich mehrenden Schuldenmasse belaufen sich bereits<lb/> auf über 1 Thlr. pro Kopf der Bevölkerung und verschlingen über 62°/» der<lb/> Reineinnahme aus den directen Steuern. Der Ertrag der indirecten Steuern<lb/> wird durch die Kriegs- und Marinebedürfnisse auf dem Etat des norddeut¬<lb/> schen Bundes absorbirt, und die Reineinnahmen aus dem Berg-, Hütten«<lb/> und Salinenwesen betragen nur wenig mehr als die Kosten der Hofhaltung.<lb/> Unter diesen Umständen kann es nicht'Wunder nehmen, wenn für die eigent¬<lb/> lichen Regierungs-, resp. Staatsverwaltungsausgaben verhältnißmäßig wenig<lb/> übrig bleibt, nämlich 71'/« Millionen oder 46°/» der ordentlichen Ausgaben,</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0362]
in den alten Landestheilen maßgebend gewesen sind. Einstweilen ist in den
annectirten Ländern die Grundsteuer bis auf den Betrag ermäßigt, den sie
nach der definitiven anderweiten Regelung voraussichtlich dort haben wird.
Wenn wir nun einen Blick auf die Vertheilung der Ausgaben, welche
den Einnahmen gleich sind, werfen, so finden wir, daß die ordentlichen und
dauernden Ausgaben incl. Hohenzollern sich auf 153,674.064 Thlr. belaufen,
wovon LSV2 Million auf die Betriebsausgaben, 26°/» auf die Dotationen
(excl. fundirte Kronrente). 71'/s auf die Staatsverwaltungsausgaben fallen;
und 216,614 Thlr. auf Hohenzollern. Die einmaligen und außerordentlichen
Ausgaben betragen demnach etwas über 6 Millionen.
Betriebsausgaben sind nur in drei Ministerien, nämlich dem Finanz-,
dem Handels- und dem Staatsministerium nachgewiesen. Die Betriebsaus¬
gaben des letzteren rühren daher, daß auf den Etat desselben das früher
mit der PostVerwaltung verbundene Gesetzsammlungs-Debitscomptoir und
vom Marineministerium' die Verwaltung des Jadegebiets übergegangen sind,
also verhältnißmäßig unbedeutende Posten. Das Finanzministerium hingegen
hat 18, das Handelsministerium 37 Millionen Betriebsausgaben. 'Vom
Finanzministerium ressortiren nämlich außer unbedeutenderen Verwaltungs¬
zweigen wie Lotterie, Seehandlung, Münze u. s. w. die Forsten, die Domai-
nen, die directen und die indirecten Steuern; vom Handelsministerium außer
der Porzellanmanufaktur das Berg-, Hütten- und Salinenwesen und die
Eisenbahnen. Die relativ höchsten Betriebskosten verursacht unter diesen
Erwerbszweigen des Staats das Berg-, Hütten- und Salinenwesen, nämlich
80°/« des Bruttoertrags; es folgen dann die Eisenbahnen mit 58, die Forsten
mit 48, die Domainen mit 23,' die indirecten Steuern mit 11, die directen
Steuern mit ungefähr 4°/« des Bruttoertrags. Die Betriebskosten für die Do¬
mänen vertheilen sich auf eine Fläche von 1,369.029 preuß. Morgen mit 859
Pachtungen und 1163 Vorwerken; die für die Forsten auf 10.204,463 Morgen
Forstland, und die für die Eisenbahnen auf zwölf Staatsbahncomplexe, Ende
1866 in einer Länge von 417'/» Meilen, davon 119 auf die hannoverschen
Staatsbahnen, 108 auf die Ostbahn, 51 auf die niederschlesisch-märkische.
Die Betriebskosten im Ganzen betragen 36°/<> der ordentlichen Staatsausgaben.
Andere 17°/° nehmen die Dotationen hinweg. Unter diesen ist der Zu¬
schuß zur Rente des Kronsideicomisses mit anderthalb Millionen, die Aus¬
gabe für den Landtag mit 292,130 Thlr. und für die öffentliche Schuld mit
fast 23 Millionen, und wenn wir den Aufwand für Verzinsung und Til¬
gung der Schulden der Stadt Frankfurt a. M. hinzurechnen, welche vorläufig
bis zur definitiven Regelung jener Verhältnisse als Passiva der Generalstaats-
kasse, nicht unter den Dotationen nachgewiesen werden, so steigt die Aus¬
gabe für die Schuld auf fast 25'/2 Millionen. Die Gesammtschuld des preu¬
ßischen Staats mit den frankfurter Schulden belief sich Ende 1867 auf
434,465,066 Thlr.; darunter 163,795,486 Thlr. zu Eifenbahnzwecken, 10
Millionen schwebende und 15 Millionen unverzinsliche Schuld. Die Kosten
dieser seit 1850 sich fast jährlich mehrenden Schuldenmasse belaufen sich bereits
auf über 1 Thlr. pro Kopf der Bevölkerung und verschlingen über 62°/» der
Reineinnahme aus den directen Steuern. Der Ertrag der indirecten Steuern
wird durch die Kriegs- und Marinebedürfnisse auf dem Etat des norddeut¬
schen Bundes absorbirt, und die Reineinnahmen aus dem Berg-, Hütten«
und Salinenwesen betragen nur wenig mehr als die Kosten der Hofhaltung.
Unter diesen Umständen kann es nicht'Wunder nehmen, wenn für die eigent¬
lichen Regierungs-, resp. Staatsverwaltungsausgaben verhältnißmäßig wenig
übrig bleibt, nämlich 71'/« Millionen oder 46°/» der ordentlichen Ausgaben,
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