Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. II. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Und diese Wahrnehmung des täglichen Lebens überträgt der Laie auch auf
die Debatten des norddeutschen Reichstags. Diesmal jedoch mit Unrecht. Denn
in den meisten Fällen wird hier die Abstimmung und Entscheidung nicht in,
sondern außer der Sitzung bewerkstelligt, nicht im Reichstag, sondern in der
Fraction.

Schon eine flüchtige Zählung ihrer Anhänger belehrte die beiden großen
Fractionen des Hauses/ die Nationalliberalcn und Konservativen, daß eine jede
von ihnen über ein starkes Drittheil sämmtlicher Stimmen verfüge, daß der
Zutritt der Freiconservativen zu der nationalen oder conservativen Fraction die
absolute Majorität im Hause sichere. Dagegen zählen zusammen etwas über
el" Viertel der Stimmen all die contrairem Interessen, die steh unter dem Aus¬
hängeschild der "deutschen Fortschrittspartei." "der Freien Vereinigung," der
"Bundesstaatlich-Constitutionellen" :c. dem nationalen Gedanken gegenüber zu¬
sammenballen d. h. die Polen, die Particularistcn, die Socialisten, die Doctrinäre
des Radicalismus. Bei solcher Lage war es Sache einfacher logischer Noth¬
wendigkeit, wenn die Nationalliberalen gleich zu Anfang der Session -- mehr
stillschweigend als förmlich -- mit den beiden Fractionen der Rechten ein Schutz-
und Trutzbündniß schlössen für alle Kämpfe, bei denen im deutschen nationalen
Interesse den blos negirenden Elementen des Hauses gegenüber ihr Zusammen¬
gehen irgend möglich wäre. Dieser Compromiß hat bisher zwei nennenswerthe
Resultate hervorgebracht, die compromissarische Besetzung aller Commissionen aus¬
schließlich mit Angehörigen der nationalen Fractionen, und dann die Adresse.
Davon lassen Sie mich einige Einzelheiten erzählen.

nack § 2 der Geschäftsordnung wird das Plenum des Reichstags in sieben
Abtheilungen durch das Loos getheilt. Soll nun eine Commission gewählt
werden zur Vorberathung irgend eines an das Haus gelangenden Gesetzentwurfs,
welche nach §18 der G. O. in der Regel aus vierzehn Mitgliedern besteht, so hat
jede der sieben Abtheilungen je zwei Mitglieder aus ihrer Mitte (nach der Praxis
in geheimer Abstimmung) zu wählen. Diese Mitglieder werden nun zufolge
des oberwähnten Compromisses in den Fractionen auserlesen (je sieben von den
zwei conservativen Parteien und je sieben von den Nationaliberalen) und den
contrahirenden Parteien einfach bezeichnet. Die Nationalliberalen haben sichs dabei
bisher gefallen lassen, die ganze noch linkser sitzende Seite des Hauses mit aus
ihr Conto zu übernehmen, was häusig schon zu den spaßhaftesten Vorkomm¬
nissen und z. B. dahin geführt haben soll, daß die Linke und die Bundesstaat¬
lichen oder die Freie Vereinigung den Nationalliberalen anmutheten, alle von
ihnen zu vergehenden Commissionsstellen mit Männern dieser kleinen sclbststcin-
digen Ueberzeugungen zu besetzen! Diese Ordnung der Dinge hat ohne Zweifel
das Gute, diese kleinen Bruchtheile des Hauses unwiderleglich von ihrer Ohn¬
macht zu überzeugen. Mir wurde von einem Führer der Nationallibcralen die
Aeußerung eines hochgestellten sächsischen "Bundesstaatlich-Constitutionellen" er¬
zählt, welche beweist, daß diese wohlthätige Erkenntniß auch in den Standarten¬
trägern dieser edlen Principien zu tagen beginnt. Der Mann beklagte sich nämlich
bitter, daß er in keine Commission gewählt werde, wohin ihn doch sein Ehrgeiz drängte,
und kam schließlich zu dem selbsterkennenden Worte: "Ja so gehts, wenn man
zwischen zwei Stühlen sitzt."

An dieser Stelle mag erlaubt sein, den kleinen Fractiönchen auf der linken
Seite des Hauses noch einen prüfenden Scheideblick zuzuwerfen. Für eine,
die "Bundesstaatlich - Konstitutionelle Partei" ist dies vermuthlich
die Grabrede, deren Separatabzug die Sachs. Zeitung vielleicht besorgt. Denn
allem Anschein nach ist der kurze Traum bundesstaatl.-conseil. Parteibildung bereits
vorüber, die Partei in völliger Auflösung begriffen. ?uimus Iross! In wich"


Und diese Wahrnehmung des täglichen Lebens überträgt der Laie auch auf
die Debatten des norddeutschen Reichstags. Diesmal jedoch mit Unrecht. Denn
in den meisten Fällen wird hier die Abstimmung und Entscheidung nicht in,
sondern außer der Sitzung bewerkstelligt, nicht im Reichstag, sondern in der
Fraction.

Schon eine flüchtige Zählung ihrer Anhänger belehrte die beiden großen
Fractionen des Hauses/ die Nationalliberalcn und Konservativen, daß eine jede
von ihnen über ein starkes Drittheil sämmtlicher Stimmen verfüge, daß der
Zutritt der Freiconservativen zu der nationalen oder conservativen Fraction die
absolute Majorität im Hause sichere. Dagegen zählen zusammen etwas über
el» Viertel der Stimmen all die contrairem Interessen, die steh unter dem Aus¬
hängeschild der „deutschen Fortschrittspartei." „der Freien Vereinigung," der
„Bundesstaatlich-Constitutionellen" :c. dem nationalen Gedanken gegenüber zu¬
sammenballen d. h. die Polen, die Particularistcn, die Socialisten, die Doctrinäre
des Radicalismus. Bei solcher Lage war es Sache einfacher logischer Noth¬
wendigkeit, wenn die Nationalliberalen gleich zu Anfang der Session — mehr
stillschweigend als förmlich — mit den beiden Fractionen der Rechten ein Schutz-
und Trutzbündniß schlössen für alle Kämpfe, bei denen im deutschen nationalen
Interesse den blos negirenden Elementen des Hauses gegenüber ihr Zusammen¬
gehen irgend möglich wäre. Dieser Compromiß hat bisher zwei nennenswerthe
Resultate hervorgebracht, die compromissarische Besetzung aller Commissionen aus¬
schließlich mit Angehörigen der nationalen Fractionen, und dann die Adresse.
Davon lassen Sie mich einige Einzelheiten erzählen.

nack § 2 der Geschäftsordnung wird das Plenum des Reichstags in sieben
Abtheilungen durch das Loos getheilt. Soll nun eine Commission gewählt
werden zur Vorberathung irgend eines an das Haus gelangenden Gesetzentwurfs,
welche nach §18 der G. O. in der Regel aus vierzehn Mitgliedern besteht, so hat
jede der sieben Abtheilungen je zwei Mitglieder aus ihrer Mitte (nach der Praxis
in geheimer Abstimmung) zu wählen. Diese Mitglieder werden nun zufolge
des oberwähnten Compromisses in den Fractionen auserlesen (je sieben von den
zwei conservativen Parteien und je sieben von den Nationaliberalen) und den
contrahirenden Parteien einfach bezeichnet. Die Nationalliberalen haben sichs dabei
bisher gefallen lassen, die ganze noch linkser sitzende Seite des Hauses mit aus
ihr Conto zu übernehmen, was häusig schon zu den spaßhaftesten Vorkomm¬
nissen und z. B. dahin geführt haben soll, daß die Linke und die Bundesstaat¬
lichen oder die Freie Vereinigung den Nationalliberalen anmutheten, alle von
ihnen zu vergehenden Commissionsstellen mit Männern dieser kleinen sclbststcin-
digen Ueberzeugungen zu besetzen! Diese Ordnung der Dinge hat ohne Zweifel
das Gute, diese kleinen Bruchtheile des Hauses unwiderleglich von ihrer Ohn¬
macht zu überzeugen. Mir wurde von einem Führer der Nationallibcralen die
Aeußerung eines hochgestellten sächsischen „Bundesstaatlich-Constitutionellen" er¬
zählt, welche beweist, daß diese wohlthätige Erkenntniß auch in den Standarten¬
trägern dieser edlen Principien zu tagen beginnt. Der Mann beklagte sich nämlich
bitter, daß er in keine Commission gewählt werde, wohin ihn doch sein Ehrgeiz drängte,
und kam schließlich zu dem selbsterkennenden Worte: „Ja so gehts, wenn man
zwischen zwei Stühlen sitzt."

An dieser Stelle mag erlaubt sein, den kleinen Fractiönchen auf der linken
Seite des Hauses noch einen prüfenden Scheideblick zuzuwerfen. Für eine,
die „Bundesstaatlich - Konstitutionelle Partei" ist dies vermuthlich
die Grabrede, deren Separatabzug die Sachs. Zeitung vielleicht besorgt. Denn
allem Anschein nach ist der kurze Traum bundesstaatl.-conseil. Parteibildung bereits
vorüber, die Partei in völliger Auflösung begriffen. ?uimus Iross! In wich»


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0082" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/191843"/>
            <p xml:id="ID_182"> Und diese Wahrnehmung des täglichen Lebens überträgt der Laie auch auf<lb/>
die Debatten des norddeutschen Reichstags. Diesmal jedoch mit Unrecht. Denn<lb/>
in den meisten Fällen wird hier die Abstimmung und Entscheidung nicht in,<lb/>
sondern außer der Sitzung bewerkstelligt, nicht im Reichstag, sondern in der<lb/>
Fraction.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_183"> Schon eine flüchtige Zählung ihrer Anhänger belehrte die beiden großen<lb/>
Fractionen des Hauses/ die Nationalliberalcn und Konservativen, daß eine jede<lb/>
von ihnen über ein starkes Drittheil sämmtlicher Stimmen verfüge, daß der<lb/>
Zutritt der Freiconservativen zu der nationalen oder conservativen Fraction die<lb/>
absolute Majorität im Hause sichere. Dagegen zählen zusammen etwas über<lb/>
el» Viertel der Stimmen all die contrairem Interessen, die steh unter dem Aus¬<lb/>
hängeschild der &#x201E;deutschen Fortschrittspartei." &#x201E;der Freien Vereinigung," der<lb/>
&#x201E;Bundesstaatlich-Constitutionellen" :c. dem nationalen Gedanken gegenüber zu¬<lb/>
sammenballen d. h. die Polen, die Particularistcn, die Socialisten, die Doctrinäre<lb/>
des Radicalismus. Bei solcher Lage war es Sache einfacher logischer Noth¬<lb/>
wendigkeit, wenn die Nationalliberalen gleich zu Anfang der Session &#x2014; mehr<lb/>
stillschweigend als förmlich &#x2014; mit den beiden Fractionen der Rechten ein Schutz-<lb/>
und Trutzbündniß schlössen für alle Kämpfe, bei denen im deutschen nationalen<lb/>
Interesse den blos negirenden Elementen des Hauses gegenüber ihr Zusammen¬<lb/>
gehen irgend möglich wäre. Dieser Compromiß hat bisher zwei nennenswerthe<lb/>
Resultate hervorgebracht, die compromissarische Besetzung aller Commissionen aus¬<lb/>
schließlich mit Angehörigen der nationalen Fractionen, und dann die Adresse.<lb/>
Davon lassen Sie mich einige Einzelheiten erzählen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_184"> nack § 2 der Geschäftsordnung wird das Plenum des Reichstags in sieben<lb/>
Abtheilungen durch das Loos getheilt. Soll nun eine Commission gewählt<lb/>
werden zur Vorberathung irgend eines an das Haus gelangenden Gesetzentwurfs,<lb/>
welche nach §18 der G. O. in der Regel aus vierzehn Mitgliedern besteht, so hat<lb/>
jede der sieben Abtheilungen je zwei Mitglieder aus ihrer Mitte (nach der Praxis<lb/>
in geheimer Abstimmung) zu wählen. Diese Mitglieder werden nun zufolge<lb/>
des oberwähnten Compromisses in den Fractionen auserlesen (je sieben von den<lb/>
zwei conservativen Parteien und je sieben von den Nationaliberalen) und den<lb/>
contrahirenden Parteien einfach bezeichnet. Die Nationalliberalen haben sichs dabei<lb/>
bisher gefallen lassen, die ganze noch linkser sitzende Seite des Hauses mit aus<lb/>
ihr Conto zu übernehmen, was häusig schon zu den spaßhaftesten Vorkomm¬<lb/>
nissen und z. B. dahin geführt haben soll, daß die Linke und die Bundesstaat¬<lb/>
lichen oder die Freie Vereinigung den Nationalliberalen anmutheten, alle von<lb/>
ihnen zu vergehenden Commissionsstellen mit Männern dieser kleinen sclbststcin-<lb/>
digen Ueberzeugungen zu besetzen! Diese Ordnung der Dinge hat ohne Zweifel<lb/>
das Gute, diese kleinen Bruchtheile des Hauses unwiderleglich von ihrer Ohn¬<lb/>
macht zu überzeugen. Mir wurde von einem Führer der Nationallibcralen die<lb/>
Aeußerung eines hochgestellten sächsischen &#x201E;Bundesstaatlich-Constitutionellen" er¬<lb/>
zählt, welche beweist, daß diese wohlthätige Erkenntniß auch in den Standarten¬<lb/>
trägern dieser edlen Principien zu tagen beginnt. Der Mann beklagte sich nämlich<lb/>
bitter, daß er in keine Commission gewählt werde, wohin ihn doch sein Ehrgeiz drängte,<lb/>
und kam schließlich zu dem selbsterkennenden Worte: &#x201E;Ja so gehts, wenn man<lb/>
zwischen zwei Stühlen sitzt."</p><lb/>
            <p xml:id="ID_185" next="#ID_186"> An dieser Stelle mag erlaubt sein, den kleinen Fractiönchen auf der linken<lb/>
Seite des Hauses noch einen prüfenden Scheideblick zuzuwerfen. Für eine,<lb/>
die &#x201E;Bundesstaatlich - Konstitutionelle Partei" ist dies vermuthlich<lb/>
die Grabrede, deren Separatabzug die Sachs. Zeitung vielleicht besorgt. Denn<lb/>
allem Anschein nach ist der kurze Traum bundesstaatl.-conseil. Parteibildung bereits<lb/>
vorüber, die Partei in völliger Auflösung begriffen. ?uimus Iross! In wich»</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0082] Und diese Wahrnehmung des täglichen Lebens überträgt der Laie auch auf die Debatten des norddeutschen Reichstags. Diesmal jedoch mit Unrecht. Denn in den meisten Fällen wird hier die Abstimmung und Entscheidung nicht in, sondern außer der Sitzung bewerkstelligt, nicht im Reichstag, sondern in der Fraction. Schon eine flüchtige Zählung ihrer Anhänger belehrte die beiden großen Fractionen des Hauses/ die Nationalliberalcn und Konservativen, daß eine jede von ihnen über ein starkes Drittheil sämmtlicher Stimmen verfüge, daß der Zutritt der Freiconservativen zu der nationalen oder conservativen Fraction die absolute Majorität im Hause sichere. Dagegen zählen zusammen etwas über el» Viertel der Stimmen all die contrairem Interessen, die steh unter dem Aus¬ hängeschild der „deutschen Fortschrittspartei." „der Freien Vereinigung," der „Bundesstaatlich-Constitutionellen" :c. dem nationalen Gedanken gegenüber zu¬ sammenballen d. h. die Polen, die Particularistcn, die Socialisten, die Doctrinäre des Radicalismus. Bei solcher Lage war es Sache einfacher logischer Noth¬ wendigkeit, wenn die Nationalliberalen gleich zu Anfang der Session — mehr stillschweigend als förmlich — mit den beiden Fractionen der Rechten ein Schutz- und Trutzbündniß schlössen für alle Kämpfe, bei denen im deutschen nationalen Interesse den blos negirenden Elementen des Hauses gegenüber ihr Zusammen¬ gehen irgend möglich wäre. Dieser Compromiß hat bisher zwei nennenswerthe Resultate hervorgebracht, die compromissarische Besetzung aller Commissionen aus¬ schließlich mit Angehörigen der nationalen Fractionen, und dann die Adresse. Davon lassen Sie mich einige Einzelheiten erzählen. nack § 2 der Geschäftsordnung wird das Plenum des Reichstags in sieben Abtheilungen durch das Loos getheilt. Soll nun eine Commission gewählt werden zur Vorberathung irgend eines an das Haus gelangenden Gesetzentwurfs, welche nach §18 der G. O. in der Regel aus vierzehn Mitgliedern besteht, so hat jede der sieben Abtheilungen je zwei Mitglieder aus ihrer Mitte (nach der Praxis in geheimer Abstimmung) zu wählen. Diese Mitglieder werden nun zufolge des oberwähnten Compromisses in den Fractionen auserlesen (je sieben von den zwei conservativen Parteien und je sieben von den Nationaliberalen) und den contrahirenden Parteien einfach bezeichnet. Die Nationalliberalen haben sichs dabei bisher gefallen lassen, die ganze noch linkser sitzende Seite des Hauses mit aus ihr Conto zu übernehmen, was häusig schon zu den spaßhaftesten Vorkomm¬ nissen und z. B. dahin geführt haben soll, daß die Linke und die Bundesstaat¬ lichen oder die Freie Vereinigung den Nationalliberalen anmutheten, alle von ihnen zu vergehenden Commissionsstellen mit Männern dieser kleinen sclbststcin- digen Ueberzeugungen zu besetzen! Diese Ordnung der Dinge hat ohne Zweifel das Gute, diese kleinen Bruchtheile des Hauses unwiderleglich von ihrer Ohn¬ macht zu überzeugen. Mir wurde von einem Führer der Nationallibcralen die Aeußerung eines hochgestellten sächsischen „Bundesstaatlich-Constitutionellen" er¬ zählt, welche beweist, daß diese wohlthätige Erkenntniß auch in den Standarten¬ trägern dieser edlen Principien zu tagen beginnt. Der Mann beklagte sich nämlich bitter, daß er in keine Commission gewählt werde, wohin ihn doch sein Ehrgeiz drängte, und kam schließlich zu dem selbsterkennenden Worte: „Ja so gehts, wenn man zwischen zwei Stühlen sitzt." An dieser Stelle mag erlaubt sein, den kleinen Fractiönchen auf der linken Seite des Hauses noch einen prüfenden Scheideblick zuzuwerfen. Für eine, die „Bundesstaatlich - Konstitutionelle Partei" ist dies vermuthlich die Grabrede, deren Separatabzug die Sachs. Zeitung vielleicht besorgt. Denn allem Anschein nach ist der kurze Traum bundesstaatl.-conseil. Parteibildung bereits vorüber, die Partei in völliger Auflösung begriffen. ?uimus Iross! In wich»

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_349919
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_349919/82
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_349919/82>, abgerufen am 28.09.2024.