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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. II. Band.

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lazarethe für die Division von neuem verwendbar zu machen, worauf er sich dem
Armeecorps, zu welchem er gehört, zu ferneren Diensten wieder anschließt. Die
Militärbehörden resp, die Etappencommandos können sich mit den genannten
Obliegenheiten eines Lazarethdirectors nicht abgeben. Dieselben müssen einem
Sachverständigen übergeben werden, den die Militärbehörden im Rücken der
Armee bei der Ausführung zu unterstützen haben. Die Chefärzte der Aufnahme-
lazarethe haben hierzu nicht die Zeit; Aufsicht und Leitung müssen einheit¬
lich sein und werden einen angemessenen Wirkungskreis für den Lazorethdirector
bilden. -- Mit der Ueberführung der Verwundeten aus den Aufnahmelazarethen
in Heilanstalten hört die Sorge der Aerzte der Feldarmee auf. --

Die Ueberweisung einer Ambulante und mehrer Aufnahmelazarethe an
jedes Divisionscommando schließt die Verwendung von solchen, die einer Re¬
serve angehören, durch das Generalcommando bei Cavaleriecorps und bei der
Artillerie nicht aus. Alle anderweitigen Bestimmungen über die Lazarethe einer
Division müssen entfernt bleiben und nur dem Commandeur derselben darf das
Recht zustehen, über sie zu gebieten.

5) Der Mangel an Verpflegungs- und Erquickungsmaterial
beschränkte auch die Wirksamkeit der Feldlazarethe. Es betraf dieser Mangel
namentlich solche Gegenstände, welche zunächst und am häusigsten gebraucht
wurden und unentbehrlich sind, wie Leib- und Bettwäsche, Lagerungsmittel,
auch manche Arzneien, wie Chloroform, Opium, Heftpflaster, Gips und chirur¬
gische Utensilien zum Lagern und Schienen verwundeter Glieder u. s. w. Die ,
Ursachen hiervon waren die Unmöglichkeit, den Bedarf solcher Gegenstände
sowie der Erquickungsmittel für längere Zeit mit sich führen zu können, und
die Anordnung für die Feldlazarette, einen Theil des Bedarfs an Lazareth-
requisiten aller Art an Ort und Stelle der Niederlassung durch Anschaffung
(d. h. durch Ankauf oder durch Requisition im Feindeslande) sicherzustellen.
Da die Wirksamkeit der Feldlazaretts, besonders der leichten, in Gegenden des
feindlichen Landes begann, die ausgesaugt waren und keine Quellen zur Er¬
langung von Lazarethbedürfnissen darboten, so entstand an solchen nach der
täglichen Wiederkehr von Gefechten sehr bald ein Mangel, der nach der Schlacht
bei Königsgrätz sehr fühlbar wurde und für die ersten acht Tage einen großen
Nothstand herbeiführte.

Das Kriegsministerium hatte für den äußersten Fall durch die Errichtung
von Lazarethreservedepots für Ersatz des mangelhaften Etats der Feld-
lazarethe gesorgt, diese Depots auch als Sammelplätze für patriotische Gaben
und die sich freiwillig meldenden Krankenpfleger und Pflegerinnen bestimmt, und
den königlichen Commissär für Krankenpflege im Felde, den Grafen Eberhard
zu Stolberg-Wernigerode, als Vermittler zwischen diesen Depots und dem
CentralconM des Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter


lazarethe für die Division von neuem verwendbar zu machen, worauf er sich dem
Armeecorps, zu welchem er gehört, zu ferneren Diensten wieder anschließt. Die
Militärbehörden resp, die Etappencommandos können sich mit den genannten
Obliegenheiten eines Lazarethdirectors nicht abgeben. Dieselben müssen einem
Sachverständigen übergeben werden, den die Militärbehörden im Rücken der
Armee bei der Ausführung zu unterstützen haben. Die Chefärzte der Aufnahme-
lazarethe haben hierzu nicht die Zeit; Aufsicht und Leitung müssen einheit¬
lich sein und werden einen angemessenen Wirkungskreis für den Lazorethdirector
bilden. — Mit der Ueberführung der Verwundeten aus den Aufnahmelazarethen
in Heilanstalten hört die Sorge der Aerzte der Feldarmee auf. —

Die Ueberweisung einer Ambulante und mehrer Aufnahmelazarethe an
jedes Divisionscommando schließt die Verwendung von solchen, die einer Re¬
serve angehören, durch das Generalcommando bei Cavaleriecorps und bei der
Artillerie nicht aus. Alle anderweitigen Bestimmungen über die Lazarethe einer
Division müssen entfernt bleiben und nur dem Commandeur derselben darf das
Recht zustehen, über sie zu gebieten.

5) Der Mangel an Verpflegungs- und Erquickungsmaterial
beschränkte auch die Wirksamkeit der Feldlazarethe. Es betraf dieser Mangel
namentlich solche Gegenstände, welche zunächst und am häusigsten gebraucht
wurden und unentbehrlich sind, wie Leib- und Bettwäsche, Lagerungsmittel,
auch manche Arzneien, wie Chloroform, Opium, Heftpflaster, Gips und chirur¬
gische Utensilien zum Lagern und Schienen verwundeter Glieder u. s. w. Die ,
Ursachen hiervon waren die Unmöglichkeit, den Bedarf solcher Gegenstände
sowie der Erquickungsmittel für längere Zeit mit sich führen zu können, und
die Anordnung für die Feldlazarette, einen Theil des Bedarfs an Lazareth-
requisiten aller Art an Ort und Stelle der Niederlassung durch Anschaffung
(d. h. durch Ankauf oder durch Requisition im Feindeslande) sicherzustellen.
Da die Wirksamkeit der Feldlazaretts, besonders der leichten, in Gegenden des
feindlichen Landes begann, die ausgesaugt waren und keine Quellen zur Er¬
langung von Lazarethbedürfnissen darboten, so entstand an solchen nach der
täglichen Wiederkehr von Gefechten sehr bald ein Mangel, der nach der Schlacht
bei Königsgrätz sehr fühlbar wurde und für die ersten acht Tage einen großen
Nothstand herbeiführte.

Das Kriegsministerium hatte für den äußersten Fall durch die Errichtung
von Lazarethreservedepots für Ersatz des mangelhaften Etats der Feld-
lazarethe gesorgt, diese Depots auch als Sammelplätze für patriotische Gaben
und die sich freiwillig meldenden Krankenpfleger und Pflegerinnen bestimmt, und
den königlichen Commissär für Krankenpflege im Felde, den Grafen Eberhard
zu Stolberg-Wernigerode, als Vermittler zwischen diesen Depots und dem
CentralconM des Vereins zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_349917/136>, abgerufen am 22.07.2024.