Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band.Negistraturräthen u, s. w. u. s. w. untergestellt worden. Die ganze Administration Ein solcher Geheimrath pflegt, wie weiland Julius Cäsar, zu kommen, zu Zuerst werden die Acten nach Berlin geschickt. Ich für meine Person habe Negistraturräthen u, s. w. u. s. w. untergestellt worden. Die ganze Administration Ein solcher Geheimrath pflegt, wie weiland Julius Cäsar, zu kommen, zu Zuerst werden die Acten nach Berlin geschickt. Ich für meine Person habe <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0240" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/191470"/> <p xml:id="ID_702" prev="#ID_701"> Negistraturräthen u, s. w. u. s. w. untergestellt worden. Die ganze Administration<lb/> hätte sich in einer Hand concentrirt, und zwar in einer starken Hand, etwa<lb/> in der des Grafen Bismarck. Dieser hätte für jedes Territorium einen Procon-<lb/> sul ernannt von dem Kaliber eines Sack oder eines Justus Grüner, d. h. einen<lb/> erprobten Verwaltungsbeamten von Distinction und hoher Stellung und von<lb/> freiem, weitem politischen Blick, beseelt von dem Geiste, der 1814 und 1818<lb/> die neue Verwaltung beherrschte. Diese Form hätte es erlaubt, große Schöpfungen<lb/> aus einheitlichem Gusse zu schaffen; aus ganzem Holze zu schneiden, anstatt zu<lb/> schnitzeln und zu leimen. Es liegen einige Anzeichen dafür vor, daß dem Grafen<lb/> Bismarck ein solcher Plan vorschwebte. Er ist verhindert worden. Wodurch?<lb/> Wer weiß es. Die innere Geschichte der Schwankungen im letzten Drittel von<lb/> 1866 ist noch zu schreiben.---. Da man weder auf die Personalunion,<lb/> noch auf die Pn'consulate einging, blieb nur die sofortige Einfügung in<lb/> den bisherigen Bestand der preußischen Monarchie übrig. Allein auch diese dccre-<lb/> tirte der Landtag in einseitiger Weise. Er incorporirte uns nur in Bezug auf<lb/> die Lasten, aber nicht in Bezug auf die Rechte. Er vorenthielt uns die Ver¬<lb/> fassung, die Preßfreiheit, das Vereinsrecht, die volle Befreiung von Grund und<lb/> Boden, bis zum l. October 1867. In Nassau z. B. maßregelte der preußische<lb/> Civilcommissär die preußenfrcundliche Presse auf Antrag alt-nassovitischer Beam¬<lb/> ten unter Benutzung der administrativ-polizeilichen Schablone, welche der groß-<lb/> dcutsch-klerikale Negicrungsdirector Werren auf Grund des Bundesbeschlusses<lb/> von 1834 erfunden hat. Der Civilcommissär wurde täglich von der herzoglichen<lb/> Jägerei mitgenommen, um auf den Aeckern der Bauern die Jagdservitut aus¬<lb/> zuüben, welche sich die Dynasten unter Mißbrauch der Staatsgewalt für den<lb/> Dona ncnsiscus über den Pnvatbcsitz des ganzen Lcindes angemaßt hatten;<lb/> und die Früchte dieser gemeinsamen Jagdpcirticn der preußischen Ver¬<lb/> waltung und der herzoglichen Jägerei sind deutlich zu Tage getreten in der<lb/> Art, wie des Königs Beiordnung vom 30. März 1867, welche die Jagdservitut<lb/> aufhebt, vollzogen und — nicht vollzogen worden ist. Doch das nur beiläufig.<lb/> Die Einverleibung ohne Verfassung, mit der uns die Kammer unter Führung<lb/> Waldecks beglückte, dessen Annectirungsciscr seinen sonst so klaren und freien Geist<lb/> einen Augenblick blendete, hat uns der Sündfluth von Verordnungen preisgegeben,<lb/> welche wir, da sie der Reaction einer Volksvertretung — weder der alten, noch<lb/> der neuen — bedürfen, menschlicher Berechnung nach so bald nicht wieder los<lb/> werden, und den Experimenten der Geheimräthe, deren Thätigkeitstrieb bei<lb/> uns nicht auf jene Schranken stößt, welche ihm in Preußen durch die Verfassung<lb/> gezogen sind.</p><lb/> <p xml:id="ID_703"> Ein solcher Geheimrath pflegt, wie weiland Julius Cäsar, zu kommen, zu<lb/> sehen und zu siegen; — und das geht so zu:</p><lb/> <p xml:id="ID_704" next="#ID_705"> Zuerst werden die Acten nach Berlin geschickt. Ich für meine Person habe</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0240]
Negistraturräthen u, s. w. u. s. w. untergestellt worden. Die ganze Administration
hätte sich in einer Hand concentrirt, und zwar in einer starken Hand, etwa
in der des Grafen Bismarck. Dieser hätte für jedes Territorium einen Procon-
sul ernannt von dem Kaliber eines Sack oder eines Justus Grüner, d. h. einen
erprobten Verwaltungsbeamten von Distinction und hoher Stellung und von
freiem, weitem politischen Blick, beseelt von dem Geiste, der 1814 und 1818
die neue Verwaltung beherrschte. Diese Form hätte es erlaubt, große Schöpfungen
aus einheitlichem Gusse zu schaffen; aus ganzem Holze zu schneiden, anstatt zu
schnitzeln und zu leimen. Es liegen einige Anzeichen dafür vor, daß dem Grafen
Bismarck ein solcher Plan vorschwebte. Er ist verhindert worden. Wodurch?
Wer weiß es. Die innere Geschichte der Schwankungen im letzten Drittel von
1866 ist noch zu schreiben.---. Da man weder auf die Personalunion,
noch auf die Pn'consulate einging, blieb nur die sofortige Einfügung in
den bisherigen Bestand der preußischen Monarchie übrig. Allein auch diese dccre-
tirte der Landtag in einseitiger Weise. Er incorporirte uns nur in Bezug auf
die Lasten, aber nicht in Bezug auf die Rechte. Er vorenthielt uns die Ver¬
fassung, die Preßfreiheit, das Vereinsrecht, die volle Befreiung von Grund und
Boden, bis zum l. October 1867. In Nassau z. B. maßregelte der preußische
Civilcommissär die preußenfrcundliche Presse auf Antrag alt-nassovitischer Beam¬
ten unter Benutzung der administrativ-polizeilichen Schablone, welche der groß-
dcutsch-klerikale Negicrungsdirector Werren auf Grund des Bundesbeschlusses
von 1834 erfunden hat. Der Civilcommissär wurde täglich von der herzoglichen
Jägerei mitgenommen, um auf den Aeckern der Bauern die Jagdservitut aus¬
zuüben, welche sich die Dynasten unter Mißbrauch der Staatsgewalt für den
Dona ncnsiscus über den Pnvatbcsitz des ganzen Lcindes angemaßt hatten;
und die Früchte dieser gemeinsamen Jagdpcirticn der preußischen Ver¬
waltung und der herzoglichen Jägerei sind deutlich zu Tage getreten in der
Art, wie des Königs Beiordnung vom 30. März 1867, welche die Jagdservitut
aufhebt, vollzogen und — nicht vollzogen worden ist. Doch das nur beiläufig.
Die Einverleibung ohne Verfassung, mit der uns die Kammer unter Führung
Waldecks beglückte, dessen Annectirungsciscr seinen sonst so klaren und freien Geist
einen Augenblick blendete, hat uns der Sündfluth von Verordnungen preisgegeben,
welche wir, da sie der Reaction einer Volksvertretung — weder der alten, noch
der neuen — bedürfen, menschlicher Berechnung nach so bald nicht wieder los
werden, und den Experimenten der Geheimräthe, deren Thätigkeitstrieb bei
uns nicht auf jene Schranken stößt, welche ihm in Preußen durch die Verfassung
gezogen sind.
Ein solcher Geheimrath pflegt, wie weiland Julius Cäsar, zu kommen, zu
sehen und zu siegen; — und das geht so zu:
Zuerst werden die Acten nach Berlin geschickt. Ich für meine Person habe
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