Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band.kommende Besoldung von 600 --1200 Thalern auch eigentlich mehr eine Ver¬ Mögen unsere Vorschläge in mehr oder minder modificirter Weise das Selbstverwaltung will, wie jedes andre Ding, erst gelernt sein, aber bei Es wird das frischere und bewegtere Leben des Großstaats sich auch in Diese Uebergangszeit gestattet auch eine schonendere Behandlung des gegen¬ Die von uns gewünschte Uebergangszei.t wird dem natürlichen Lause der kommende Besoldung von 600 —1200 Thalern auch eigentlich mehr eine Ver¬ Mögen unsere Vorschläge in mehr oder minder modificirter Weise das Selbstverwaltung will, wie jedes andre Ding, erst gelernt sein, aber bei Es wird das frischere und bewegtere Leben des Großstaats sich auch in Diese Uebergangszeit gestattet auch eine schonendere Behandlung des gegen¬ Die von uns gewünschte Uebergangszei.t wird dem natürlichen Lause der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0222" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/191452"/> <p xml:id="ID_644" prev="#ID_643"> kommende Besoldung von 600 —1200 Thalern auch eigentlich mehr eine Ver¬<lb/> gütung für Aufwendungen im Dienst, zumal Reisekosten :c. nicht vergütet werden,<lb/> als ein eigentliches Gehalt, so ist die Ausgabe für die öffentliche Kasse doch<lb/> immer dieselbe.</p><lb/> <p xml:id="ID_645"> Mögen unsere Vorschläge in mehr oder minder modificirter Weise das<lb/> Richtige treffen, davon sind wir fest überzeugt, daß über kurz oder lang die<lb/> preußische Landrathsverfassung im Wesentlichen auch in der Provinz Hannover<lb/> eingeführt werden wird und muß. Ebenso fest sind wir aber auch davon über¬<lb/> zeugt, daß das für den Augenblick noch nicht thunlich ist, daß vielmehr<lb/> dazu erst die vollkommene Gleichstellung Hannovers mit den alten Provinzen<lb/> in Bezug auf die materielle Gesetzgebung — soweit sie die Hauptgebiete der<lb/> Verwaltung berührt — vorangegangen sein, ja daß auf Grund dieser neuen<lb/> materiellen Gesetzgebung die Verwaltung erst noch von den bisherigen Beamten<lb/> in einen gewissen ständigen Gang gebracht sein muß.</p><lb/> <p xml:id="ID_646"> Selbstverwaltung will, wie jedes andre Ding, erst gelernt sein, aber bei<lb/> gutem Willen der Betheiligten und wenn das eigne Interesse und der Zwang<lb/> von oben es gebieten, genügen dazu wenige Jahre. In dieser Uebergangszeit<lb/> werden allmälig immer mehr Geschäfte von den Aemtern an die Gemeinde<lb/> übergehen; es wird in manchen Sachen die Thätigkeit der Staats- wie<lb/> der Gemeindebehörden ganz aufhören z. B. mit Wegfall der Trauscheins¬<lb/> pflicht.</p><lb/> <p xml:id="ID_647"> Es wird das frischere und bewegtere Leben des Großstaats sich auch in<lb/> dieser Richtung wirksam zeigen; der Gemeinsinn wird steigen, die Theilnahme<lb/> am öffentlichen Leben wird wachsen, und nach wenigen Jahren wird so der<lb/> Boden für die Landrathsverfassung geebnet und das Material für die Land'<lb/> rathe gewonnen sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_648"> Diese Uebergangszeit gestattet auch eine schonendere Behandlung des gegen¬<lb/> wärtig vorhandenen Beamtenpersonals, als es eine allzu plötzlich eintretende Orga¬<lb/> nisation thun würde. Und das Vcamtcnpersonal verdient diese Rücksichtnahme in<lb/> aller Weise; die unnütze Bemerkung des Verfassers der obenerwähnten Vermitt¬<lb/> lungsvorschläge, „die Aemter haben bislang vielfach als Versorgungsanstalt ge¬<lb/> dient", muß ernstlich zurückgewiesen werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_649" next="#ID_650"> Die von uns gewünschte Uebergangszei.t wird dem natürlichen Lause der<lb/> Dinge gemäß eine nicht unerhebliche Lücke in die Zahl der Verwaltungsbeamten<lb/> der Provinz Hannover reißen. Todesfälle und wohlverdiente Pensionirungen<lb/> werden unter der ältern Beamtenwelt, ebenso wie unter der jüngern anderweite<lb/> Verwendung im Staatsdienst manche Stelle frei machen lassen, deren Wieder¬<lb/> besetzung bei der allmälig aber stetig eintretenden Geschäftsvcrminderung nicht<lb/> erforderlich sein wird. Tritt dann die neue Organisation endlich ein, so wird<lb/> die Zahl derer, die weder bei den dann zu schaffenden Domanialcimtcrn, noch</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0222]
kommende Besoldung von 600 —1200 Thalern auch eigentlich mehr eine Ver¬
gütung für Aufwendungen im Dienst, zumal Reisekosten :c. nicht vergütet werden,
als ein eigentliches Gehalt, so ist die Ausgabe für die öffentliche Kasse doch
immer dieselbe.
Mögen unsere Vorschläge in mehr oder minder modificirter Weise das
Richtige treffen, davon sind wir fest überzeugt, daß über kurz oder lang die
preußische Landrathsverfassung im Wesentlichen auch in der Provinz Hannover
eingeführt werden wird und muß. Ebenso fest sind wir aber auch davon über¬
zeugt, daß das für den Augenblick noch nicht thunlich ist, daß vielmehr
dazu erst die vollkommene Gleichstellung Hannovers mit den alten Provinzen
in Bezug auf die materielle Gesetzgebung — soweit sie die Hauptgebiete der
Verwaltung berührt — vorangegangen sein, ja daß auf Grund dieser neuen
materiellen Gesetzgebung die Verwaltung erst noch von den bisherigen Beamten
in einen gewissen ständigen Gang gebracht sein muß.
Selbstverwaltung will, wie jedes andre Ding, erst gelernt sein, aber bei
gutem Willen der Betheiligten und wenn das eigne Interesse und der Zwang
von oben es gebieten, genügen dazu wenige Jahre. In dieser Uebergangszeit
werden allmälig immer mehr Geschäfte von den Aemtern an die Gemeinde
übergehen; es wird in manchen Sachen die Thätigkeit der Staats- wie
der Gemeindebehörden ganz aufhören z. B. mit Wegfall der Trauscheins¬
pflicht.
Es wird das frischere und bewegtere Leben des Großstaats sich auch in
dieser Richtung wirksam zeigen; der Gemeinsinn wird steigen, die Theilnahme
am öffentlichen Leben wird wachsen, und nach wenigen Jahren wird so der
Boden für die Landrathsverfassung geebnet und das Material für die Land'
rathe gewonnen sein.
Diese Uebergangszeit gestattet auch eine schonendere Behandlung des gegen¬
wärtig vorhandenen Beamtenpersonals, als es eine allzu plötzlich eintretende Orga¬
nisation thun würde. Und das Vcamtcnpersonal verdient diese Rücksichtnahme in
aller Weise; die unnütze Bemerkung des Verfassers der obenerwähnten Vermitt¬
lungsvorschläge, „die Aemter haben bislang vielfach als Versorgungsanstalt ge¬
dient", muß ernstlich zurückgewiesen werden.
Die von uns gewünschte Uebergangszei.t wird dem natürlichen Lause der
Dinge gemäß eine nicht unerhebliche Lücke in die Zahl der Verwaltungsbeamten
der Provinz Hannover reißen. Todesfälle und wohlverdiente Pensionirungen
werden unter der ältern Beamtenwelt, ebenso wie unter der jüngern anderweite
Verwendung im Staatsdienst manche Stelle frei machen lassen, deren Wieder¬
besetzung bei der allmälig aber stetig eintretenden Geschäftsvcrminderung nicht
erforderlich sein wird. Tritt dann die neue Organisation endlich ein, so wird
die Zahl derer, die weder bei den dann zu schaffenden Domanialcimtcrn, noch
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