Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band.Kreisständen und die Wählbarkeit den befähigten angesehenen Einwohnern des Von allen Einzelnheiten, wie Größe und Eintheilung der Kreise sehen wir Dabei sei noch besonders hervorgehoben, daß wir eine Unterstellung der Daß übrigens diejenigen Städte, die die Kosten für eine selbständige Ver" Die vielen Städte mittlerer Größe, an denen Hannover reich ist, und in Daß eine entgegengesetzte Behandlung böses Blut verursachen und der Kreisständen und die Wählbarkeit den befähigten angesehenen Einwohnern des Von allen Einzelnheiten, wie Größe und Eintheilung der Kreise sehen wir Dabei sei noch besonders hervorgehoben, daß wir eine Unterstellung der Daß übrigens diejenigen Städte, die die Kosten für eine selbständige Ver« Die vielen Städte mittlerer Größe, an denen Hannover reich ist, und in Daß eine entgegengesetzte Behandlung böses Blut verursachen und der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0220" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/191450"/> <p xml:id="ID_634" prev="#ID_633"> Kreisständen und die Wählbarkeit den befähigten angesehenen Einwohnern des<lb/> Kreises ohne Rücksicht auf bestimmten Grundbesitz zugestehen! — das ungefähr<lb/> würde unser Vermittlungsvorschlag sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_635"> Von allen Einzelnheiten, wie Größe und Eintheilung der Kreise sehen wir<lb/> hier völlig ab, da uns das erst in zweiter Linie Beachtung zu verdienen scheint<lb/> und es zunächst nur darauf ankommt, eine Grundlage für den Ausbau der<lb/> Verwaltung zu gewinnen.</p><lb/> <p xml:id="ID_636"> Dabei sei noch besonders hervorgehoben, daß wir eine Unterstellung der<lb/> selbständigen Städte unter die Vewaltung des Landraths nicht wünschen.<lb/> Uns fehlt dafür der innere Grund. Denn was wir eben mittelst der Land¬<lb/> rathsverfassung auch für das Land erreichen wollen, Selbstverwaltung, haben<lb/> wir für die Städte bereits; warum diese nun, wenn nicht aufgeben, so doch<lb/> durch Einführung einer Mittelinstanz erschweren? Die Interessen von Land und<lb/> ' Stadt sind einmal verschieden, auch wenn es sich nur um kleine Städte handelt,<lb/> tritt das deutlich zu Tage; darum lasse man sie generell getrennt bleiben, und führe<lb/> nur da, wo besondre Verhältnisse dies erheischen, z. B. in Rücksicht auf den<lb/> Bau von Landstraßen:c. eine Verbindung mit den umschließenden Kreisen ein.</p><lb/> <p xml:id="ID_637"> Daß übrigens diejenigen Städte, die die Kosten für eine selbständige Ver«<lb/> waltung aufzubringen nicht im Stande oder nicht Willens sind, die bisherige<lb/> Selbständigkeit aufgeben und sich gleich dem Landkreise der landrathlichcn Ver¬<lb/> waltung fügen müssen, scheint uns durchaus in der Ordnung. LeriöKeia von<lb/> vdtruäulltui'; wer die Selbstverwaltung nicht will und ihr zu Liebe Opfer zu<lb/> bringen nicht vermag, hat selbstredend keinen Anspruch darauf.</p><lb/> <p xml:id="ID_638"> Die vielen Städte mittlerer Größe, an denen Hannover reich ist, und in<lb/> deren überwiegender Mehrzahl sich reges bürgerliches Leben und opferfreudiger<lb/> Gemeinsinn häufig kund gegeben hat, in allen ihren von denen des Landes so<lb/> vielfach abweichenden Beziehungen Mit dem Lande zu vereinigen und sie dem<lb/> Landrath unterzuordnen, nur weil sie angeblich zu eigentlichen Stadtkreisen zu<lb/> klein seien, scheint uns unzweckmäßig. Das Maß der preußischen Stadikreise<lb/> anzulegen, ist schwerlich geboten, denn die Größe der Kreise ist etwas Zufälliges<lb/> und auch in dem preußischen Verwaltungsorganismus kommen Stadtkreise, die direct<lb/> den Regierungen unterstellt sind, vor; die etwas größere oder geringere Einwoh.<lb/> nerzahl der Städte kann eine principiell verschiedene Behandlung nicht recht¬<lb/> fertigen ; wir müssen es daher für durchaus zulässig erachten, daß die Mehrzahl<lb/> unserer selbständigen Städte, sofern sie es wünschen — und das werden sie<lb/> sicher thun — auch ferner direct unter den Regierungen stehen und nur in ge¬<lb/> wisser, reglementarisch im Einzelnen zu ordnenden Weise mit den Landkreisen<lb/> in Beziehung gesetzt werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_639" next="#ID_640"> Daß eine entgegengesetzte Behandlung böses Blut verursachen und der<lb/> ^Regierung zunächst manche Gegner machen würde, wird jeder, der die hanno-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0220]
Kreisständen und die Wählbarkeit den befähigten angesehenen Einwohnern des
Kreises ohne Rücksicht auf bestimmten Grundbesitz zugestehen! — das ungefähr
würde unser Vermittlungsvorschlag sein.
Von allen Einzelnheiten, wie Größe und Eintheilung der Kreise sehen wir
hier völlig ab, da uns das erst in zweiter Linie Beachtung zu verdienen scheint
und es zunächst nur darauf ankommt, eine Grundlage für den Ausbau der
Verwaltung zu gewinnen.
Dabei sei noch besonders hervorgehoben, daß wir eine Unterstellung der
selbständigen Städte unter die Vewaltung des Landraths nicht wünschen.
Uns fehlt dafür der innere Grund. Denn was wir eben mittelst der Land¬
rathsverfassung auch für das Land erreichen wollen, Selbstverwaltung, haben
wir für die Städte bereits; warum diese nun, wenn nicht aufgeben, so doch
durch Einführung einer Mittelinstanz erschweren? Die Interessen von Land und
' Stadt sind einmal verschieden, auch wenn es sich nur um kleine Städte handelt,
tritt das deutlich zu Tage; darum lasse man sie generell getrennt bleiben, und führe
nur da, wo besondre Verhältnisse dies erheischen, z. B. in Rücksicht auf den
Bau von Landstraßen:c. eine Verbindung mit den umschließenden Kreisen ein.
Daß übrigens diejenigen Städte, die die Kosten für eine selbständige Ver«
waltung aufzubringen nicht im Stande oder nicht Willens sind, die bisherige
Selbständigkeit aufgeben und sich gleich dem Landkreise der landrathlichcn Ver¬
waltung fügen müssen, scheint uns durchaus in der Ordnung. LeriöKeia von
vdtruäulltui'; wer die Selbstverwaltung nicht will und ihr zu Liebe Opfer zu
bringen nicht vermag, hat selbstredend keinen Anspruch darauf.
Die vielen Städte mittlerer Größe, an denen Hannover reich ist, und in
deren überwiegender Mehrzahl sich reges bürgerliches Leben und opferfreudiger
Gemeinsinn häufig kund gegeben hat, in allen ihren von denen des Landes so
vielfach abweichenden Beziehungen Mit dem Lande zu vereinigen und sie dem
Landrath unterzuordnen, nur weil sie angeblich zu eigentlichen Stadtkreisen zu
klein seien, scheint uns unzweckmäßig. Das Maß der preußischen Stadikreise
anzulegen, ist schwerlich geboten, denn die Größe der Kreise ist etwas Zufälliges
und auch in dem preußischen Verwaltungsorganismus kommen Stadtkreise, die direct
den Regierungen unterstellt sind, vor; die etwas größere oder geringere Einwoh.
nerzahl der Städte kann eine principiell verschiedene Behandlung nicht recht¬
fertigen ; wir müssen es daher für durchaus zulässig erachten, daß die Mehrzahl
unserer selbständigen Städte, sofern sie es wünschen — und das werden sie
sicher thun — auch ferner direct unter den Regierungen stehen und nur in ge¬
wisser, reglementarisch im Einzelnen zu ordnenden Weise mit den Landkreisen
in Beziehung gesetzt werden.
Daß eine entgegengesetzte Behandlung böses Blut verursachen und der
^Regierung zunächst manche Gegner machen würde, wird jeder, der die hanno-
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