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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band.

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Präsidiums noch gar nicht vorliegen. Anfragen an verschiedene'preußische Han¬
delskammern, welche ihr Gutachten abgeben sollten, sind die einzigen officiösen
Kundgebungen, welche über diese Angelegenheit vorliegen. Wie es heißt, beab¬
sichtigt man, dem Zollparlament einen Entwurf vorzulegen, nach welchem

1) der Eingangszoll auf Rohtabak von 4 Thaler auf 10 Thaler pro Centner,
der Zoll für importirte Cigarren von 20 auf 25 Thaler pro Centner, für
fabricirten Tabak von 11 auf Is Thaler pro Centner erhöht werden soll.
2) Die bisher in Preußen übliche Besteuerung des Tabaksbaus per Morgen
soll um das Dreifache erhöht und auf ganz Deutschland ausgedehnt wer¬
den. Während der Centner aus Süddeutschland importirten Tabaks bis¬
her mit 20 Ngr. besteuert wurde, würde die Einführung der beabsichtigten
Productionssteuer einer Erhöhung dieses Zolls auf 2 Thlr. gleichkommen.
3) Die Fabrikation des Tabaks, welche bisher steuerfrei war, soll mit einer
Abgabe von 15 Sgr. auf je 1000 Cigarren und 1-/, Gr. pro Pfd. fabri¬
cirten Tabaks belastet werden.

Zunächst ist zu constatiren, daß gegen eine erhöhte Besteuerung des Tabaks,
resp, der Tabakseinfuhr im Princip nichts einzuwenden ist und daß die oben
erwähnte Erhöhung des Zolls von 4 auf 10 Thaler pro Centner U'.iport>reen
Nohtabccks u. f. w. keineswegs exorbitant erscheint. Weder ist die Tabaksein¬
fuhr in der Mehrzahl der übrigen Staaten minder hoch besteuert, noch läßt sich
von der Erhöhung der bisherigen deutschen Zollsteuer eine Zeistvrung des Han¬
dels mit diesem Product erwarten. Der Betrag der deutschen Eingangssteuer
erscheint nach Ausweis der Ziffern über die Besteuerung in anderen Staaten
als ein relativ geringfügiger. Während in Frankreich, Oestreich, Italien, Spa¬
nien, dem Kirchenstaat und Rumänien Tabaksmonopole zu Gunsten der betref¬
fenden Staaten bestehen, werden erhoben pro 100 Pfd. Zollgewicht:

in Nußland............. 19 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf.
- Großbritannien je nach dem Feuchtigkeitsgehalt! 111 - 18 - 7 -
resp./ 130 . 6 - 6 .
. Portugal............101 . 3 . 6 -
- Nordamerika........... 55 . 3 -
. Norwegen............ 11 - 14 - 2 -
- Schweden........... . 11 - 8 . 8 -

Nur in Holland (12 Ngr.), der Schweiz (2 Thlr. 4 Gr.). Belgien (3. 15. 6.)
und Dänemark (3. 27. 2), mithin Staaten zweiten und dritten Ranges,
stellt das Verhältniß sich günstiger als bei uns. Daß die Erhöhung des Zolls
von 4 auf 10 Thaler pro Centner Nohtabak. von 20 auf 25 Thaler pro Cent¬
ner Cigarren und von 11 auf 15 Thlr. pr. fabricirten Tabak mit dem Gedeihen
des Tabakhandels verträglich ist, geht aber nicht nur aus der obigen Zusam¬
menstellung, sondern auch aus dem Umstände hervor, daß der Preis für aus'


Präsidiums noch gar nicht vorliegen. Anfragen an verschiedene'preußische Han¬
delskammern, welche ihr Gutachten abgeben sollten, sind die einzigen officiösen
Kundgebungen, welche über diese Angelegenheit vorliegen. Wie es heißt, beab¬
sichtigt man, dem Zollparlament einen Entwurf vorzulegen, nach welchem

1) der Eingangszoll auf Rohtabak von 4 Thaler auf 10 Thaler pro Centner,
der Zoll für importirte Cigarren von 20 auf 25 Thaler pro Centner, für
fabricirten Tabak von 11 auf Is Thaler pro Centner erhöht werden soll.
2) Die bisher in Preußen übliche Besteuerung des Tabaksbaus per Morgen
soll um das Dreifache erhöht und auf ganz Deutschland ausgedehnt wer¬
den. Während der Centner aus Süddeutschland importirten Tabaks bis¬
her mit 20 Ngr. besteuert wurde, würde die Einführung der beabsichtigten
Productionssteuer einer Erhöhung dieses Zolls auf 2 Thlr. gleichkommen.
3) Die Fabrikation des Tabaks, welche bisher steuerfrei war, soll mit einer
Abgabe von 15 Sgr. auf je 1000 Cigarren und 1-/, Gr. pro Pfd. fabri¬
cirten Tabaks belastet werden.

Zunächst ist zu constatiren, daß gegen eine erhöhte Besteuerung des Tabaks,
resp, der Tabakseinfuhr im Princip nichts einzuwenden ist und daß die oben
erwähnte Erhöhung des Zolls von 4 auf 10 Thaler pro Centner U'.iport>reen
Nohtabccks u. f. w. keineswegs exorbitant erscheint. Weder ist die Tabaksein¬
fuhr in der Mehrzahl der übrigen Staaten minder hoch besteuert, noch läßt sich
von der Erhöhung der bisherigen deutschen Zollsteuer eine Zeistvrung des Han¬
dels mit diesem Product erwarten. Der Betrag der deutschen Eingangssteuer
erscheint nach Ausweis der Ziffern über die Besteuerung in anderen Staaten
als ein relativ geringfügiger. Während in Frankreich, Oestreich, Italien, Spa¬
nien, dem Kirchenstaat und Rumänien Tabaksmonopole zu Gunsten der betref¬
fenden Staaten bestehen, werden erhoben pro 100 Pfd. Zollgewicht:

in Nußland............. 19 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf.
- Großbritannien je nach dem Feuchtigkeitsgehalt! 111 - 18 - 7 -
resp./ 130 . 6 - 6 .
. Portugal............101 . 3 . 6 -
- Nordamerika........... 55 . 3 -
. Norwegen............ 11 - 14 - 2 -
- Schweden........... . 11 - 8 . 8 -

Nur in Holland (12 Ngr.), der Schweiz (2 Thlr. 4 Gr.). Belgien (3. 15. 6.)
und Dänemark (3. 27. 2), mithin Staaten zweiten und dritten Ranges,
stellt das Verhältniß sich günstiger als bei uns. Daß die Erhöhung des Zolls
von 4 auf 10 Thaler pro Centner Nohtabak. von 20 auf 25 Thaler pro Cent¬
ner Cigarren und von 11 auf 15 Thlr. pr. fabricirten Tabak mit dem Gedeihen
des Tabakhandels verträglich ist, geht aber nicht nur aus der obigen Zusam¬
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[0132] Präsidiums noch gar nicht vorliegen. Anfragen an verschiedene'preußische Han¬ delskammern, welche ihr Gutachten abgeben sollten, sind die einzigen officiösen Kundgebungen, welche über diese Angelegenheit vorliegen. Wie es heißt, beab¬ sichtigt man, dem Zollparlament einen Entwurf vorzulegen, nach welchem 1) der Eingangszoll auf Rohtabak von 4 Thaler auf 10 Thaler pro Centner, der Zoll für importirte Cigarren von 20 auf 25 Thaler pro Centner, für fabricirten Tabak von 11 auf Is Thaler pro Centner erhöht werden soll. 2) Die bisher in Preußen übliche Besteuerung des Tabaksbaus per Morgen soll um das Dreifache erhöht und auf ganz Deutschland ausgedehnt wer¬ den. Während der Centner aus Süddeutschland importirten Tabaks bis¬ her mit 20 Ngr. besteuert wurde, würde die Einführung der beabsichtigten Productionssteuer einer Erhöhung dieses Zolls auf 2 Thlr. gleichkommen. 3) Die Fabrikation des Tabaks, welche bisher steuerfrei war, soll mit einer Abgabe von 15 Sgr. auf je 1000 Cigarren und 1-/, Gr. pro Pfd. fabri¬ cirten Tabaks belastet werden. Zunächst ist zu constatiren, daß gegen eine erhöhte Besteuerung des Tabaks, resp, der Tabakseinfuhr im Princip nichts einzuwenden ist und daß die oben erwähnte Erhöhung des Zolls von 4 auf 10 Thaler pro Centner U'.iport>reen Nohtabccks u. f. w. keineswegs exorbitant erscheint. Weder ist die Tabaksein¬ fuhr in der Mehrzahl der übrigen Staaten minder hoch besteuert, noch läßt sich von der Erhöhung der bisherigen deutschen Zollsteuer eine Zeistvrung des Han¬ dels mit diesem Product erwarten. Der Betrag der deutschen Eingangssteuer erscheint nach Ausweis der Ziffern über die Besteuerung in anderen Staaten als ein relativ geringfügiger. Während in Frankreich, Oestreich, Italien, Spa¬ nien, dem Kirchenstaat und Rumänien Tabaksmonopole zu Gunsten der betref¬ fenden Staaten bestehen, werden erhoben pro 100 Pfd. Zollgewicht: in Nußland............. 19 Thlr. 22 Ngr. 6 Pf. - Großbritannien je nach dem Feuchtigkeitsgehalt! 111 - 18 - 7 - resp./ 130 . 6 - 6 . . Portugal............101 . 3 . 6 - - Nordamerika........... 55 . 3 - . Norwegen............ 11 - 14 - 2 - - Schweden........... . 11 - 8 . 8 - Nur in Holland (12 Ngr.), der Schweiz (2 Thlr. 4 Gr.). Belgien (3. 15. 6.) und Dänemark (3. 27. 2), mithin Staaten zweiten und dritten Ranges, stellt das Verhältniß sich günstiger als bei uns. Daß die Erhöhung des Zolls von 4 auf 10 Thaler pro Centner Nohtabak. von 20 auf 25 Thaler pro Cent¬ ner Cigarren und von 11 auf 15 Thlr. pr. fabricirten Tabak mit dem Gedeihen des Tabakhandels verträglich ist, geht aber nicht nur aus der obigen Zusam¬ menstellung, sondern auch aus dem Umstände hervor, daß der Preis für aus'

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_191229/132>, abgerufen am 15.01.2025.