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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band.

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hat gewöhnlich 10 -- 20,000 Seelen. -- Zur Besorgung der Geschäfte der frei¬
willigen Gerichtsbarkeit, Führung der öffentlichen Grundbücher, zur Mitwirkung
in Vormundschaftssachen, bei Theilungen, ja sogar bei der Gnmdsteuerreguiirung
besteht eine eigene Magistraten, der Landoberschulthciß, auch ein Jurist, und
zwar nach neuester Willkür ein Mann mit fester Besoldung, während der Staat
die Gebühren für alle vorerwähnten Acte einstreicht. Rentabel ist dies Geschäft
natürlich nicht.

Ein dritter unerläßlicher Posten in jedem Amt ist der Necepturbeamte,
auch Rentmeister genannt, der ErHeber und Verrcchner aller öffentlichen Gelder,
der Verwalter der nutzbaren Vermögensobjccte des Staats und der Domäne,
auch Agent der Ccntralstaatskasse und der Landcsbank. Die weiteren Posten,
in jedem Amt sich wiederholend, können wir übergehen, d"r Staat hat bei uns
für alles gesorgt und alles angestellt und rangirt: Aerzte und Apotheker, Bau¬
techniker und Forsttcchniker, Meister in allem Wissen und Männer von allen
Fähigkeiten.

Nun war aber in unserem Herzogthum ein Amtsbezirk vorhanden, eine
Enclave, abgetrennt von dem Hauptlande, die nur zwei Dörfer hatte und in
beiden circa 1,400 Seelen, 800 in dem einen, 600 in dem andern. Man konnte
wegen der Entfernung keinem der Einwohner zumuthen, sein Gericht und seine
Vorgesetzten überhaupt in dem Hauptlande zu suchen, das war ein Weg von
vielen Meilen und doch hat man im Interesse der Unterthanen denselben alle die
staatlichen Wohlthaten wollen zu Theil werden lassen, wie den übrigen glück¬
lichen Nassauern.

Man hat ihnen also ein eigenes Amt gegeben und einen eigenen Land-
oberschultheiß, und einen eigenen Ncccpturbeamten, außerdem natürlich alle
nöthigen Gesundheits-, Forst- u. s. w. -Beamten. Das Amt freilich bestand nur
aus dem Amtmann und einem Accessisten, der Landobcrschultheiß hatte keinen
Gehilfen, der Necepturbeamte keinen Secretär, alle drei Stellen vielleicht einen
Schreiber gemeinschaftlich. Aber auch so war doch die Arbeit zu klein für drei
Menschen und es mußte sich die Befürchtung aufdrängen, daß einer den andern
zu Tode ärgern würde, um nur nicht selbst auf der vereinsamten Insel, rings
vom Ausland umgeben, aus Mangel an Bewegung umzukommen. Da ist
unsern Staatslenkcrn kluger Nath gekommen und man hat alle drei Aemter
einer Person übertragen und einen Mann bestellt, daß er Recht spreche und
Verwaltung treibe, die freiwillige Gerichtsbarkeit leite und Steuerkataster auf¬
stelle, Hypothekcnbüchcr führe und alle und jede Leistung an den Staat oder
Von dem Staat einnehme, ausgebe und verrechne. Das ist manches Jahr so
gegangen und, wenn es auch oft mißlich war, die Beschwerde gegen das Ver¬
fahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ordnungsmäßig bei dem Amtmann
anzubringen, da der juäsx a puo und aä guha eine und dieselbe Person waren,


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hat gewöhnlich 10 — 20,000 Seelen. — Zur Besorgung der Geschäfte der frei¬
willigen Gerichtsbarkeit, Führung der öffentlichen Grundbücher, zur Mitwirkung
in Vormundschaftssachen, bei Theilungen, ja sogar bei der Gnmdsteuerreguiirung
besteht eine eigene Magistraten, der Landoberschulthciß, auch ein Jurist, und
zwar nach neuester Willkür ein Mann mit fester Besoldung, während der Staat
die Gebühren für alle vorerwähnten Acte einstreicht. Rentabel ist dies Geschäft
natürlich nicht.

Ein dritter unerläßlicher Posten in jedem Amt ist der Necepturbeamte,
auch Rentmeister genannt, der ErHeber und Verrcchner aller öffentlichen Gelder,
der Verwalter der nutzbaren Vermögensobjccte des Staats und der Domäne,
auch Agent der Ccntralstaatskasse und der Landcsbank. Die weiteren Posten,
in jedem Amt sich wiederholend, können wir übergehen, d«r Staat hat bei uns
für alles gesorgt und alles angestellt und rangirt: Aerzte und Apotheker, Bau¬
techniker und Forsttcchniker, Meister in allem Wissen und Männer von allen
Fähigkeiten.

Nun war aber in unserem Herzogthum ein Amtsbezirk vorhanden, eine
Enclave, abgetrennt von dem Hauptlande, die nur zwei Dörfer hatte und in
beiden circa 1,400 Seelen, 800 in dem einen, 600 in dem andern. Man konnte
wegen der Entfernung keinem der Einwohner zumuthen, sein Gericht und seine
Vorgesetzten überhaupt in dem Hauptlande zu suchen, das war ein Weg von
vielen Meilen und doch hat man im Interesse der Unterthanen denselben alle die
staatlichen Wohlthaten wollen zu Theil werden lassen, wie den übrigen glück¬
lichen Nassauern.

Man hat ihnen also ein eigenes Amt gegeben und einen eigenen Land-
oberschultheiß, und einen eigenen Ncccpturbeamten, außerdem natürlich alle
nöthigen Gesundheits-, Forst- u. s. w. -Beamten. Das Amt freilich bestand nur
aus dem Amtmann und einem Accessisten, der Landobcrschultheiß hatte keinen
Gehilfen, der Necepturbeamte keinen Secretär, alle drei Stellen vielleicht einen
Schreiber gemeinschaftlich. Aber auch so war doch die Arbeit zu klein für drei
Menschen und es mußte sich die Befürchtung aufdrängen, daß einer den andern
zu Tode ärgern würde, um nur nicht selbst auf der vereinsamten Insel, rings
vom Ausland umgeben, aus Mangel an Bewegung umzukommen. Da ist
unsern Staatslenkcrn kluger Nath gekommen und man hat alle drei Aemter
einer Person übertragen und einen Mann bestellt, daß er Recht spreche und
Verwaltung treibe, die freiwillige Gerichtsbarkeit leite und Steuerkataster auf¬
stelle, Hypothekcnbüchcr führe und alle und jede Leistung an den Staat oder
Von dem Staat einnehme, ausgebe und verrechne. Das ist manches Jahr so
gegangen und, wenn es auch oft mißlich war, die Beschwerde gegen das Ver¬
fahren in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ordnungsmäßig bei dem Amtmann
anzubringen, da der juäsx a puo und aä guha eine und dieselbe Person waren,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_190158/93>, abgerufen am 22.07.2024.