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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band.

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gegenwärtig nur sechs auf Preußen. Dies sind: Hofgeismar, Nenndorf. Wil¬
helmsbad, Ems und Wiesbaden; aus Hessen-Darmstadt überkommen: Homburg.

Das nichtpreußische norddeutsche Bundesgebiet zählt fünf: Doberan, Trave-
münde, Pyrmont, Wildungen und Nauheim. Letzteres liegt nämlich in der
darmstädtischen Provinz Oberhessen, die. weil nördlich vom Main gelegen, dem
norddeutschen Bunde einverleibt ist.

Von den zwölf in Deutschland noch ihr Dasein fristenden Spielbanken
gehört sonach die Hälfte zu Preußen; alle, bis auf eine, zum norddeutschen
Bundesgebiet. Dieser einzigen in Baden ist der Tag ihres Verhängnisses be¬
reits unwiderruflich fixirt. Die Frage der Spielbanken ist also gegenwärtig
nicht mehr die Sache des Bundestags und sieben verschiedener Territorialgesetz¬
gebungen souveräner Länder und Ländchen, sondern nur noch eine preußische
Frage, oder was so ziemlich dasselbe ist, eine Frage des norddeutschen Bundes.

Die zu letzterem Bunde bis jetzt nicht gehörigen süddeutschen Staaten,
nämlich Bayern, Würtemberg und Hessen-Darmstadt mit seiner Rheinprovinz
und seiner Provinz Starkenburg, haben keine Spielbanken und das Hazardspiel
ist dort mit strengen Strafen bedroht.

Dasselbe ist der Fall in dem bisherigen Preußen. Die preußische Re¬
gierung hat schon vor langen Jahren die einzige Spielbank, welche innerhalb
der Grenzen ihres Reiches existirte, nämlich die in Aachen, aufgehoben. Sie
hat vor wie nach 1848 wiederholt Schritte bei der Bundesbehörde gethan, um
die Aufhebung aller Spielbanken in ganz Deutschland herbeizuführen. Bei dem
Bundestag hatte alles das begreiflicherweise keinen Erfolg. Das deutsche Par¬
lament dagegen beschloß, trotz des Widerspruchs von Jacob Venedey, welcher die
seltsame Laune hatte, sich der homburger Spielbank anzunehmen, am 8. Januar
1849: "Alle öffentlichen Spielbanken sind vom 1. Mai 1849 an in ganz
Deutschland geschlossen und die Spielpachtverträge aufgehoben;" und der Reichs-
verweser verkündigte den Beschluß als Gesetz. Leider war es damals schon
schlecht bestellt mit dem Vollzug der Beschlüsse des Parlaments und der Befehle
des Reichsverwesers und seiner Reichsministcr. Der Spielpächter Blanc in
Homburg spöttelte: "Mein Spielreich in Homburg wird länger halten als das
deutsche Reich in Frankfurt." Er widersetzte sich der Reichsgewalt. Diese
schickte ihm ein paar Compagnien "Reichstruppen" auf den Hals. Allein Herr
Blanc wußte sich zu helfen. Er sagte: "Das Reichsgesetz verbietet das öffent¬
liche Spiel, aber nicht das geheime", und stellte einen Portier an die Thür
des Spielsaals, der nur Leute zuließ, die Eintrittskarten hatten. Eine solche
Eintrittskarte zum Spielsaal bekam aber jeder, der sie begehrte. Sogar die
Offiziere der Reichsexecutivnsarmee sollen solche begehrt, erhalten und darauf
mitgespielt haben. So verhöhnte ein französischer Spielpächter das deutsche
Reich, das eine Centralgewalt, ein halb Dutzend Neichsmimster und ein großes


gegenwärtig nur sechs auf Preußen. Dies sind: Hofgeismar, Nenndorf. Wil¬
helmsbad, Ems und Wiesbaden; aus Hessen-Darmstadt überkommen: Homburg.

Das nichtpreußische norddeutsche Bundesgebiet zählt fünf: Doberan, Trave-
münde, Pyrmont, Wildungen und Nauheim. Letzteres liegt nämlich in der
darmstädtischen Provinz Oberhessen, die. weil nördlich vom Main gelegen, dem
norddeutschen Bunde einverleibt ist.

Von den zwölf in Deutschland noch ihr Dasein fristenden Spielbanken
gehört sonach die Hälfte zu Preußen; alle, bis auf eine, zum norddeutschen
Bundesgebiet. Dieser einzigen in Baden ist der Tag ihres Verhängnisses be¬
reits unwiderruflich fixirt. Die Frage der Spielbanken ist also gegenwärtig
nicht mehr die Sache des Bundestags und sieben verschiedener Territorialgesetz¬
gebungen souveräner Länder und Ländchen, sondern nur noch eine preußische
Frage, oder was so ziemlich dasselbe ist, eine Frage des norddeutschen Bundes.

Die zu letzterem Bunde bis jetzt nicht gehörigen süddeutschen Staaten,
nämlich Bayern, Würtemberg und Hessen-Darmstadt mit seiner Rheinprovinz
und seiner Provinz Starkenburg, haben keine Spielbanken und das Hazardspiel
ist dort mit strengen Strafen bedroht.

Dasselbe ist der Fall in dem bisherigen Preußen. Die preußische Re¬
gierung hat schon vor langen Jahren die einzige Spielbank, welche innerhalb
der Grenzen ihres Reiches existirte, nämlich die in Aachen, aufgehoben. Sie
hat vor wie nach 1848 wiederholt Schritte bei der Bundesbehörde gethan, um
die Aufhebung aller Spielbanken in ganz Deutschland herbeizuführen. Bei dem
Bundestag hatte alles das begreiflicherweise keinen Erfolg. Das deutsche Par¬
lament dagegen beschloß, trotz des Widerspruchs von Jacob Venedey, welcher die
seltsame Laune hatte, sich der homburger Spielbank anzunehmen, am 8. Januar
1849: „Alle öffentlichen Spielbanken sind vom 1. Mai 1849 an in ganz
Deutschland geschlossen und die Spielpachtverträge aufgehoben;" und der Reichs-
verweser verkündigte den Beschluß als Gesetz. Leider war es damals schon
schlecht bestellt mit dem Vollzug der Beschlüsse des Parlaments und der Befehle
des Reichsverwesers und seiner Reichsministcr. Der Spielpächter Blanc in
Homburg spöttelte: „Mein Spielreich in Homburg wird länger halten als das
deutsche Reich in Frankfurt." Er widersetzte sich der Reichsgewalt. Diese
schickte ihm ein paar Compagnien „Reichstruppen" auf den Hals. Allein Herr
Blanc wußte sich zu helfen. Er sagte: „Das Reichsgesetz verbietet das öffent¬
liche Spiel, aber nicht das geheime", und stellte einen Portier an die Thür
des Spielsaals, der nur Leute zuließ, die Eintrittskarten hatten. Eine solche
Eintrittskarte zum Spielsaal bekam aber jeder, der sie begehrte. Sogar die
Offiziere der Reichsexecutivnsarmee sollen solche begehrt, erhalten und darauf
mitgespielt haben. So verhöhnte ein französischer Spielpächter das deutsche
Reich, das eine Centralgewalt, ein halb Dutzend Neichsmimster und ein großes


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[0038] gegenwärtig nur sechs auf Preußen. Dies sind: Hofgeismar, Nenndorf. Wil¬ helmsbad, Ems und Wiesbaden; aus Hessen-Darmstadt überkommen: Homburg. Das nichtpreußische norddeutsche Bundesgebiet zählt fünf: Doberan, Trave- münde, Pyrmont, Wildungen und Nauheim. Letzteres liegt nämlich in der darmstädtischen Provinz Oberhessen, die. weil nördlich vom Main gelegen, dem norddeutschen Bunde einverleibt ist. Von den zwölf in Deutschland noch ihr Dasein fristenden Spielbanken gehört sonach die Hälfte zu Preußen; alle, bis auf eine, zum norddeutschen Bundesgebiet. Dieser einzigen in Baden ist der Tag ihres Verhängnisses be¬ reits unwiderruflich fixirt. Die Frage der Spielbanken ist also gegenwärtig nicht mehr die Sache des Bundestags und sieben verschiedener Territorialgesetz¬ gebungen souveräner Länder und Ländchen, sondern nur noch eine preußische Frage, oder was so ziemlich dasselbe ist, eine Frage des norddeutschen Bundes. Die zu letzterem Bunde bis jetzt nicht gehörigen süddeutschen Staaten, nämlich Bayern, Würtemberg und Hessen-Darmstadt mit seiner Rheinprovinz und seiner Provinz Starkenburg, haben keine Spielbanken und das Hazardspiel ist dort mit strengen Strafen bedroht. Dasselbe ist der Fall in dem bisherigen Preußen. Die preußische Re¬ gierung hat schon vor langen Jahren die einzige Spielbank, welche innerhalb der Grenzen ihres Reiches existirte, nämlich die in Aachen, aufgehoben. Sie hat vor wie nach 1848 wiederholt Schritte bei der Bundesbehörde gethan, um die Aufhebung aller Spielbanken in ganz Deutschland herbeizuführen. Bei dem Bundestag hatte alles das begreiflicherweise keinen Erfolg. Das deutsche Par¬ lament dagegen beschloß, trotz des Widerspruchs von Jacob Venedey, welcher die seltsame Laune hatte, sich der homburger Spielbank anzunehmen, am 8. Januar 1849: „Alle öffentlichen Spielbanken sind vom 1. Mai 1849 an in ganz Deutschland geschlossen und die Spielpachtverträge aufgehoben;" und der Reichs- verweser verkündigte den Beschluß als Gesetz. Leider war es damals schon schlecht bestellt mit dem Vollzug der Beschlüsse des Parlaments und der Befehle des Reichsverwesers und seiner Reichsministcr. Der Spielpächter Blanc in Homburg spöttelte: „Mein Spielreich in Homburg wird länger halten als das deutsche Reich in Frankfurt." Er widersetzte sich der Reichsgewalt. Diese schickte ihm ein paar Compagnien „Reichstruppen" auf den Hals. Allein Herr Blanc wußte sich zu helfen. Er sagte: „Das Reichsgesetz verbietet das öffent¬ liche Spiel, aber nicht das geheime", und stellte einen Portier an die Thür des Spielsaals, der nur Leute zuließ, die Eintrittskarten hatten. Eine solche Eintrittskarte zum Spielsaal bekam aber jeder, der sie begehrte. Sogar die Offiziere der Reichsexecutivnsarmee sollen solche begehrt, erhalten und darauf mitgespielt haben. So verhöhnte ein französischer Spielpächter das deutsche Reich, das eine Centralgewalt, ein halb Dutzend Neichsmimster und ein großes

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_190158/38>, abgerufen am 22.07.2024.