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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band.

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bete, für das eine Menge guter Muster und Kunstgegenstände durch Ankauf aus
der Industrieausstellung erworben wurden, um damit den Grund für das spätere
Kenfingtonmuseum zu lege". Da^u kündete die Thronrede vo" 1853 bereits
dem Parlament eine Vorlage an. den wissenschaftlichen und künstlerischen Unter¬
richt der industriellen Classen betreffend. Aus dem mil Verwendung der hierfür
bewilligten Gelder betrauten "Oexui'wmcmt, ot practical ^Vrt" entwickelte sich
"um durch eine umfassende Reorganisation das "Deiiiu.rtvmout, ok Lcioirecz iruä
^re", das die Leitung und Durchführung des wissenschaftlich- und tünstlcrisch-
technischen Unterrichts in sich vereinigen sollte. Durch Cabinetsordre vom
25. Februar 1856 ist dasselbe von dem "Lcxrrä ot trg.ä"z" getrennt und mit
dem Erjiehungsausschuß verbunden worden, welchem ursprünglich nur die Sorge
für das gewöhnliche Elementarschulwesen zugefallen war.

Von den deutschen Verwaltungsbehörden ist der Charakter dieses "Gcwerb-
schulamts" grundverschieden. Es will nicht d>ctatvnsch die ihm untergeordneten
Provinzialschulen auf bestimmten Punkten des Staats etablrrcn, sondern seine
Thätigkeit will anregend, die Städte des Landes zu eigener selbständiger Action
leitend und, ist diese einmal erwacht, dieselbe fördernd und unterstützend wirken.
Zu diesem Zweck gründete es vor allem ein hauptstädtisches Ccntralinstitut,
dessen Hauptbestimmung darin bestehen sollte, "Muster, Modelle und sonstige
künstlerisch-wissenschaftliche Erscheinungen anzuschaffen, auszustellen und unter
den Provinzialinstituten zu vertheilen. Dasselbe sollte dem Publikum im All¬
gemeinen zugänglich sein, doch sollten in erster llieihe Personen berücksichtigt
werden, die irgendwo im Lande ein Glied der großen Kette der Erziehung
bilden, so Lehrer, Schüler, Seminaristen. Eine Schule, zugleich genügend den
Ansprüchen auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Kunst sollte mit diesem
hauptstädtischen Institut verbunden werden und von ihr aus und durch sie das
Beste und Neueste der Theorie und Praxis an die Provinzialschulen gelangen."

Diese Grundsätze sind seitdem in der umfassendsten und zweckentsprechendsten
Weise durch die Operationen des Gewcrbschulamts durchgeführt worden. Die¬
selben schlagen zwar verschiedne Richtungen ein, nach der wissenschaftlichen und
nach der künstlerischen Ausbildung. Nach beiden Seiten hin tritt die staatliche
Beihilfe hinzu. Dort durch Prämien für die Lehrer, Unterstützungen beim An¬
kauf der Unterrichtsmittel, Ehreiipreisen bei den Prüfungen und die Prüfungen
für Lehrer selbst. Für die künstlerische Förderung aber entfaltet das Gewerb.-
schulamt weit großartigere Mittel. Der Verfasser ordnet dieselben in gedrängter
Uebersicht in vierzehn Kategorien. 1) Die nationale Kunstschule in Südken-
sington mil dem Seminar zur Heranbildung von Lehrern. 2) Die Museen
und Sammlungen in Südkensington. 3) Errichtung von Kunstschulen. 4) Ge¬
währung von Hilfe zu Bauten für Kunstschulen. 6) Gewährung von Geld¬
mitteln an Vereine zum Unterricht in der Kunst. 6) Gewährung von Geld-


bete, für das eine Menge guter Muster und Kunstgegenstände durch Ankauf aus
der Industrieausstellung erworben wurden, um damit den Grund für das spätere
Kenfingtonmuseum zu lege». Da^u kündete die Thronrede vo» 1853 bereits
dem Parlament eine Vorlage an. den wissenschaftlichen und künstlerischen Unter¬
richt der industriellen Classen betreffend. Aus dem mil Verwendung der hierfür
bewilligten Gelder betrauten „Oexui'wmcmt, ot practical ^Vrt" entwickelte sich
»um durch eine umfassende Reorganisation das „Deiiiu.rtvmout, ok Lcioirecz iruä
^re", das die Leitung und Durchführung des wissenschaftlich- und tünstlcrisch-
technischen Unterrichts in sich vereinigen sollte. Durch Cabinetsordre vom
25. Februar 1856 ist dasselbe von dem „Lcxrrä ot trg.ä«z" getrennt und mit
dem Erjiehungsausschuß verbunden worden, welchem ursprünglich nur die Sorge
für das gewöhnliche Elementarschulwesen zugefallen war.

Von den deutschen Verwaltungsbehörden ist der Charakter dieses „Gcwerb-
schulamts" grundverschieden. Es will nicht d>ctatvnsch die ihm untergeordneten
Provinzialschulen auf bestimmten Punkten des Staats etablrrcn, sondern seine
Thätigkeit will anregend, die Städte des Landes zu eigener selbständiger Action
leitend und, ist diese einmal erwacht, dieselbe fördernd und unterstützend wirken.
Zu diesem Zweck gründete es vor allem ein hauptstädtisches Ccntralinstitut,
dessen Hauptbestimmung darin bestehen sollte, „Muster, Modelle und sonstige
künstlerisch-wissenschaftliche Erscheinungen anzuschaffen, auszustellen und unter
den Provinzialinstituten zu vertheilen. Dasselbe sollte dem Publikum im All¬
gemeinen zugänglich sein, doch sollten in erster llieihe Personen berücksichtigt
werden, die irgendwo im Lande ein Glied der großen Kette der Erziehung
bilden, so Lehrer, Schüler, Seminaristen. Eine Schule, zugleich genügend den
Ansprüchen auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Kunst sollte mit diesem
hauptstädtischen Institut verbunden werden und von ihr aus und durch sie das
Beste und Neueste der Theorie und Praxis an die Provinzialschulen gelangen."

Diese Grundsätze sind seitdem in der umfassendsten und zweckentsprechendsten
Weise durch die Operationen des Gewcrbschulamts durchgeführt worden. Die¬
selben schlagen zwar verschiedne Richtungen ein, nach der wissenschaftlichen und
nach der künstlerischen Ausbildung. Nach beiden Seiten hin tritt die staatliche
Beihilfe hinzu. Dort durch Prämien für die Lehrer, Unterstützungen beim An¬
kauf der Unterrichtsmittel, Ehreiipreisen bei den Prüfungen und die Prüfungen
für Lehrer selbst. Für die künstlerische Förderung aber entfaltet das Gewerb.-
schulamt weit großartigere Mittel. Der Verfasser ordnet dieselben in gedrängter
Uebersicht in vierzehn Kategorien. 1) Die nationale Kunstschule in Südken-
sington mil dem Seminar zur Heranbildung von Lehrern. 2) Die Museen
und Sammlungen in Südkensington. 3) Errichtung von Kunstschulen. 4) Ge¬
währung von Hilfe zu Bauten für Kunstschulen. 6) Gewährung von Geld¬
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[0236] bete, für das eine Menge guter Muster und Kunstgegenstände durch Ankauf aus der Industrieausstellung erworben wurden, um damit den Grund für das spätere Kenfingtonmuseum zu lege». Da^u kündete die Thronrede vo» 1853 bereits dem Parlament eine Vorlage an. den wissenschaftlichen und künstlerischen Unter¬ richt der industriellen Classen betreffend. Aus dem mil Verwendung der hierfür bewilligten Gelder betrauten „Oexui'wmcmt, ot practical ^Vrt" entwickelte sich »um durch eine umfassende Reorganisation das „Deiiiu.rtvmout, ok Lcioirecz iruä ^re", das die Leitung und Durchführung des wissenschaftlich- und tünstlcrisch- technischen Unterrichts in sich vereinigen sollte. Durch Cabinetsordre vom 25. Februar 1856 ist dasselbe von dem „Lcxrrä ot trg.ä«z" getrennt und mit dem Erjiehungsausschuß verbunden worden, welchem ursprünglich nur die Sorge für das gewöhnliche Elementarschulwesen zugefallen war. Von den deutschen Verwaltungsbehörden ist der Charakter dieses „Gcwerb- schulamts" grundverschieden. Es will nicht d>ctatvnsch die ihm untergeordneten Provinzialschulen auf bestimmten Punkten des Staats etablrrcn, sondern seine Thätigkeit will anregend, die Städte des Landes zu eigener selbständiger Action leitend und, ist diese einmal erwacht, dieselbe fördernd und unterstützend wirken. Zu diesem Zweck gründete es vor allem ein hauptstädtisches Ccntralinstitut, dessen Hauptbestimmung darin bestehen sollte, „Muster, Modelle und sonstige künstlerisch-wissenschaftliche Erscheinungen anzuschaffen, auszustellen und unter den Provinzialinstituten zu vertheilen. Dasselbe sollte dem Publikum im All¬ gemeinen zugänglich sein, doch sollten in erster llieihe Personen berücksichtigt werden, die irgendwo im Lande ein Glied der großen Kette der Erziehung bilden, so Lehrer, Schüler, Seminaristen. Eine Schule, zugleich genügend den Ansprüchen auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Kunst sollte mit diesem hauptstädtischen Institut verbunden werden und von ihr aus und durch sie das Beste und Neueste der Theorie und Praxis an die Provinzialschulen gelangen." Diese Grundsätze sind seitdem in der umfassendsten und zweckentsprechendsten Weise durch die Operationen des Gewcrbschulamts durchgeführt worden. Die¬ selben schlagen zwar verschiedne Richtungen ein, nach der wissenschaftlichen und nach der künstlerischen Ausbildung. Nach beiden Seiten hin tritt die staatliche Beihilfe hinzu. Dort durch Prämien für die Lehrer, Unterstützungen beim An¬ kauf der Unterrichtsmittel, Ehreiipreisen bei den Prüfungen und die Prüfungen für Lehrer selbst. Für die künstlerische Förderung aber entfaltet das Gewerb.- schulamt weit großartigere Mittel. Der Verfasser ordnet dieselben in gedrängter Uebersicht in vierzehn Kategorien. 1) Die nationale Kunstschule in Südken- sington mil dem Seminar zur Heranbildung von Lehrern. 2) Die Museen und Sammlungen in Südkensington. 3) Errichtung von Kunstschulen. 4) Ge¬ währung von Hilfe zu Bauten für Kunstschulen. 6) Gewährung von Geld¬ mitteln an Vereine zum Unterricht in der Kunst. 6) Gewährung von Geld-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_190158/236>, abgerufen am 25.07.2024.