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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band.

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für ganz Preußen in gleichem Verhältnisse öffentliche Mittel ! disponibel zu
machen sein sollten, vorab mindestens die Summen dauernd belassen werden, die
nach dem letzten hannoverischen Budget pro 1864/66 für das. Volksschulwesen
bestimmt waren. Diese betragen abgesehen por den hier nicht mit in Rechnung
gezogenen 28.000 Thalern für Schullchrerseminare:

1) Zur Verbesserung von Vollsschulstellen :c.......53,420 Thlr.
2) Zu persönlichen Zulagen an verdiente Volksschullehrer . . 25,000 .
I^sZ. Die Bewilligungen aus dieser Position sind bei den !i>!>'
obigen Angaben über die festen Einnahmen der Schul- !ii,?es
stellen nicht mit berücksichtigt. >-.u...-i u.--'.!?'. i^I^it 00S ?,-j>>
3) Behufs Emeritirung von Volksschullehrern . ... . . 6,W0etui.i!.!l
4) Beihilfen zu Schullchrerwittwenkassen . . . . . . . . 5.00Ol'^dit
5) Beihilfen zu Schulbänken . . ... . . . . . . . 2 500 -
6) Für niedere Kirchendicnste, mit Schulstellen verbunden . . 2,100 'i>"^!
(et. xaF. 62--67, 70 und 73 des Budgets.)
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Dazu kommen noch die aus dem sogenannten allgemeinen Klosterfonds
(einem besondern durch frühere Einziehung geistlicher Güter gebildeten Fonds,
dessen Erträge verfassungsmäßig nur für Kirchen- und Schulzwecke verwandt
werden dürfen) jährlich für das Volksschulwesen verausgabten xlus wenns
20,000 Thaler; also im Ganzen . . . . . . . >-j! 1,14,020 Thaler.

Da von der Lud 1) aufgeführten Summe factisch etwa 8,000 Thaler noch
nicht verwandt sind, und bei einzelnen Schulen die früher bewilligten Beihilfen,
wenn sonst eine erhebliche Verbesserung durch Land :c. eingetreten ist, zurück"
gezogen werden können, so läßt sich, wenn die oben erwähnten Summen auch
ohne Erhöhung nur nach wie vor der Provinz Hannover verbleiben, mit der
Verbesserung der Schulstellen in erwünschter Weise fortfahren.^

Eine Entziehung auch nur eines Theiles dieser Gelder aber würde im
ganzen Lande schmerzlich empfunden werden. ,^ jm,,!iijs>v.i 115^ sjchöuuz

Wir hoffen deshalb zuversichtlich, daß unser neues Heimathsland uns^ die¬
sen von vielen Tausenden sehnlich gehegten Wunsch erfüllt und unser. Volks-,
Schulwesen auf der betretenen Bahn weiter führt, daß der Grundsah:, >,Die
Schule ist Gemeindesache; der Staat gewährt nur soweit nöthig seine Unter-
stüiumg", nicht verlassen werde, und daß wir nicht in das von der berliner
Staatsbürgerzeilung eifrig verfvchtenc Experiment, sämmtliche Volksschulen in
Siaatsanstaiten und die Lehrer in Staatsdiener zu verwandeln, hineingezogen
werden. Praktisch sind diese Principien unseres Wissens noch nirgends in großem
Maßstabe durchgeführt. In Amerika und England giebt es bekanntlich keines
Staatsschulen, ja es existirt weder eine allgemeine Pflicht der Gemeinden,


für ganz Preußen in gleichem Verhältnisse öffentliche Mittel ! disponibel zu
machen sein sollten, vorab mindestens die Summen dauernd belassen werden, die
nach dem letzten hannoverischen Budget pro 1864/66 für das. Volksschulwesen
bestimmt waren. Diese betragen abgesehen por den hier nicht mit in Rechnung
gezogenen 28.000 Thalern für Schullchrerseminare:

1) Zur Verbesserung von Vollsschulstellen :c.......53,420 Thlr.
2) Zu persönlichen Zulagen an verdiente Volksschullehrer . . 25,000 .
I^sZ. Die Bewilligungen aus dieser Position sind bei den !i>!>'
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4) Beihilfen zu Schullchrerwittwenkassen . . . . . . . . 5.00Ol'^dit
5) Beihilfen zu Schulbänken . . ... . . . . . . . 2 500 -
6) Für niedere Kirchendicnste, mit Schulstellen verbunden . . 2,100 'i>"^!
(et. xaF. 62—67, 70 und 73 des Budgets.)
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Dazu kommen noch die aus dem sogenannten allgemeinen Klosterfonds
(einem besondern durch frühere Einziehung geistlicher Güter gebildeten Fonds,
dessen Erträge verfassungsmäßig nur für Kirchen- und Schulzwecke verwandt
werden dürfen) jährlich für das Volksschulwesen verausgabten xlus wenns
20,000 Thaler; also im Ganzen . . . . . . . >-j! 1,14,020 Thaler.

Da von der Lud 1) aufgeführten Summe factisch etwa 8,000 Thaler noch
nicht verwandt sind, und bei einzelnen Schulen die früher bewilligten Beihilfen,
wenn sonst eine erhebliche Verbesserung durch Land :c. eingetreten ist, zurück«
gezogen werden können, so läßt sich, wenn die oben erwähnten Summen auch
ohne Erhöhung nur nach wie vor der Provinz Hannover verbleiben, mit der
Verbesserung der Schulstellen in erwünschter Weise fortfahren.^

Eine Entziehung auch nur eines Theiles dieser Gelder aber würde im
ganzen Lande schmerzlich empfunden werden. ,^ jm,,!iijs>v.i 115^ sjchöuuz

Wir hoffen deshalb zuversichtlich, daß unser neues Heimathsland uns^ die¬
sen von vielen Tausenden sehnlich gehegten Wunsch erfüllt und unser. Volks-,
Schulwesen auf der betretenen Bahn weiter führt, daß der Grundsah:, >,Die
Schule ist Gemeindesache; der Staat gewährt nur soweit nöthig seine Unter-
stüiumg", nicht verlassen werde, und daß wir nicht in das von der berliner
Staatsbürgerzeilung eifrig verfvchtenc Experiment, sämmtliche Volksschulen in
Siaatsanstaiten und die Lehrer in Staatsdiener zu verwandeln, hineingezogen
werden. Praktisch sind diese Principien unseres Wissens noch nirgends in großem
Maßstabe durchgeführt. In Amerika und England giebt es bekanntlich keines
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[0186] für ganz Preußen in gleichem Verhältnisse öffentliche Mittel ! disponibel zu machen sein sollten, vorab mindestens die Summen dauernd belassen werden, die nach dem letzten hannoverischen Budget pro 1864/66 für das. Volksschulwesen bestimmt waren. Diese betragen abgesehen por den hier nicht mit in Rechnung gezogenen 28.000 Thalern für Schullchrerseminare: 1) Zur Verbesserung von Vollsschulstellen :c.......53,420 Thlr. 2) Zu persönlichen Zulagen an verdiente Volksschullehrer . . 25,000 . I^sZ. Die Bewilligungen aus dieser Position sind bei den !i>!>' obigen Angaben über die festen Einnahmen der Schul- !ii,?es stellen nicht mit berücksichtigt. >-.u...-i u.--'.!?'. i^I^it 00S ?,-j>> 3) Behufs Emeritirung von Volksschullehrern . ... . . 6,W0etui.i!.!l 4) Beihilfen zu Schullchrerwittwenkassen . . . . . . . . 5.00Ol'^dit 5) Beihilfen zu Schulbänken . . ... . . . . . . . 2 500 - 6) Für niedere Kirchendicnste, mit Schulstellen verbunden . . 2,100 'i>"^! (et. xaF. 62—67, 70 und 73 des Budgets.) Il^e.mi??riz Dazu kommen noch die aus dem sogenannten allgemeinen Klosterfonds (einem besondern durch frühere Einziehung geistlicher Güter gebildeten Fonds, dessen Erträge verfassungsmäßig nur für Kirchen- und Schulzwecke verwandt werden dürfen) jährlich für das Volksschulwesen verausgabten xlus wenns 20,000 Thaler; also im Ganzen . . . . . . . >-j! 1,14,020 Thaler. Da von der Lud 1) aufgeführten Summe factisch etwa 8,000 Thaler noch nicht verwandt sind, und bei einzelnen Schulen die früher bewilligten Beihilfen, wenn sonst eine erhebliche Verbesserung durch Land :c. eingetreten ist, zurück« gezogen werden können, so läßt sich, wenn die oben erwähnten Summen auch ohne Erhöhung nur nach wie vor der Provinz Hannover verbleiben, mit der Verbesserung der Schulstellen in erwünschter Weise fortfahren.^ Eine Entziehung auch nur eines Theiles dieser Gelder aber würde im ganzen Lande schmerzlich empfunden werden. ,^ jm,,!iijs>v.i 115^ sjchöuuz Wir hoffen deshalb zuversichtlich, daß unser neues Heimathsland uns^ die¬ sen von vielen Tausenden sehnlich gehegten Wunsch erfüllt und unser. Volks-, Schulwesen auf der betretenen Bahn weiter führt, daß der Grundsah:, >,Die Schule ist Gemeindesache; der Staat gewährt nur soweit nöthig seine Unter- stüiumg", nicht verlassen werde, und daß wir nicht in das von der berliner Staatsbürgerzeilung eifrig verfvchtenc Experiment, sämmtliche Volksschulen in Siaatsanstaiten und die Lehrer in Staatsdiener zu verwandeln, hineingezogen werden. Praktisch sind diese Principien unseres Wissens noch nirgends in großem Maßstabe durchgeführt. In Amerika und England giebt es bekanntlich keines Staatsschulen, ja es existirt weder eine allgemeine Pflicht der Gemeinden,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_190158/186>, abgerufen am 26.07.2024.