Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, I. Semester. I. Band.oder anderer Staatsverbrechen und Vergehen verhaftet und überführt sind." Diese Bestimmungen sind wenig eingehend und überlassen sehr vieles dem Wie erwähnt wird aller Wahrscheinlichkeit nach erst der kommende Kongreß oder anderer Staatsverbrechen und Vergehen verhaftet und überführt sind." Diese Bestimmungen sind wenig eingehend und überlassen sehr vieles dem Wie erwähnt wird aller Wahrscheinlichkeit nach erst der kommende Kongreß <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0105" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/190264"/> <p xml:id="ID_317"> oder anderer Staatsverbrechen und Vergehen verhaftet und überführt sind."<lb/> Art. I, Tit. 1 und 3: „Das Haus der Repräsentanten soll allein das Recht<lb/> der Verhaftung haben, der Senat allein soll in solchen Fällen entscheiden, in<lb/> diesem Falle sollen die Mitglieder speciell vereidigt werden. Ist der Präsident<lb/> der Vereinigten Staaten angeklagt, so soll der Oberrichter (Odiet justice) Prä¬<lb/> sidiren, niemand soll ohne eine Majorität von zwei Drittel der anwesenden<lb/> Stimmen verurtheilt werden können. Das Urtheil soll nur gehen auf Amts-<lb/> entsetzung und Unfähigkeit, irgendeinen Ehren«, Vertrauens- oder einträglichen<lb/> Posten in den Vereinigten Staaten zu bekleiden, doch bleibt die verurtheilte<lb/> Partei haftbar für andre Anklage, Proceß, Verurteilung und Bestrafung nach<lb/> dem Gesetze."</p><lb/> <p xml:id="ID_318"> Diese Bestimmungen sind wenig eingehend und überlassen sehr vieles dem<lb/> Ermessen des Hauses der Repräsentanten, sowohl hinsichtlich der Vergehen,<lb/> wegen derer ein Beamter verhaftet werden soll, als hinsichtlich der Formen,<lb/> nach denen man vorzugehen hat, die Urheber der Verfassung haben offenbar<lb/> vorhergesehen, daß, da eine Verhaftung des Präsidenten etwas ganz Abnormes<lb/> ist, auch jeder Generation ein gewisser Spielraum gelassen werden muß, nach<lb/> bewandten Umständen zu verfahren. So scheint es diesmal die Absicht, den<lb/> Präsidenten während des Processes von seinen Functionen zu suspendiren, was<lb/> in der Verfassung nicht vorgesehen, aber dadurch begründet wird, daß Johnson<lb/> gedroht, sich seiner Verhaftung mit allen Mitteln zu widersetzen. Es würde<lb/> dies der erste Fall eines Hochverrathsprocesses gegen einen Präsidenten sein,<lb/> nur fünf Fälle gegen andere Beamte sind überhaupt vorgekommen, merkwür¬<lb/> digerweise ist Johnson selbst der Urheber der letzten Verhaftung, indem er als<lb/> militärischer Gouverneur von Tcnessee den Richter Humphries anklagte, daß er<lb/> in öffentlicher Rede das Secessionsrecht von der Union vertheidigt.</p><lb/> <p xml:id="ID_319" next="#ID_320"> Wie erwähnt wird aller Wahrscheinlichkeit nach erst der kommende Kongreß<lb/> eine Entscheidung in dieser merkwürdigen Frage bringen, aber auch die übrigen<lb/> sachlich weit gewichtigeren Maßregeln, namentlich die Rcconstruction des Südens,<lb/> die Zulassung der Farbigen zum Stimmenrecht und Aemtern und die Finanz¬<lb/> politik, scheinen bis zum Frühjahr vertagt werden zu sollen. Das einzige Ge¬<lb/> setz, was bis jetzt zu Stande gekommen, ist die vistriet ot Liowmdig, LuttraZL<lb/> Lili, welche den Farbigen in dem Washingtoner Regierungsbezirk Stimmrecht<lb/> verleiht. Dies weist auf gleiche Maßregeln hinsichtlich der Südstaaten, welche<lb/> die Majorität des Kongresses zu Territorien degradiren will; ob es möglich ist,<lb/> die 5—6 Millionen Weiße im Süden in permanenter Unterwerfung zu halten,<lb/> wird die Zeit lehren, aber augenblicklich haben die Radicalen Macht, alles<lb/> durchzusetzen. Das merkwürdigste politische Resultat des Krieges ist überhaupt<lb/> die ungeheure Vermehrung der Macht des Congresses und die ihr entsprechende<lb/> Verminderung der Macht des Präsidenten, bisher waren die begrenzten Functio-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0105]
oder anderer Staatsverbrechen und Vergehen verhaftet und überführt sind."
Art. I, Tit. 1 und 3: „Das Haus der Repräsentanten soll allein das Recht
der Verhaftung haben, der Senat allein soll in solchen Fällen entscheiden, in
diesem Falle sollen die Mitglieder speciell vereidigt werden. Ist der Präsident
der Vereinigten Staaten angeklagt, so soll der Oberrichter (Odiet justice) Prä¬
sidiren, niemand soll ohne eine Majorität von zwei Drittel der anwesenden
Stimmen verurtheilt werden können. Das Urtheil soll nur gehen auf Amts-
entsetzung und Unfähigkeit, irgendeinen Ehren«, Vertrauens- oder einträglichen
Posten in den Vereinigten Staaten zu bekleiden, doch bleibt die verurtheilte
Partei haftbar für andre Anklage, Proceß, Verurteilung und Bestrafung nach
dem Gesetze."
Diese Bestimmungen sind wenig eingehend und überlassen sehr vieles dem
Ermessen des Hauses der Repräsentanten, sowohl hinsichtlich der Vergehen,
wegen derer ein Beamter verhaftet werden soll, als hinsichtlich der Formen,
nach denen man vorzugehen hat, die Urheber der Verfassung haben offenbar
vorhergesehen, daß, da eine Verhaftung des Präsidenten etwas ganz Abnormes
ist, auch jeder Generation ein gewisser Spielraum gelassen werden muß, nach
bewandten Umständen zu verfahren. So scheint es diesmal die Absicht, den
Präsidenten während des Processes von seinen Functionen zu suspendiren, was
in der Verfassung nicht vorgesehen, aber dadurch begründet wird, daß Johnson
gedroht, sich seiner Verhaftung mit allen Mitteln zu widersetzen. Es würde
dies der erste Fall eines Hochverrathsprocesses gegen einen Präsidenten sein,
nur fünf Fälle gegen andere Beamte sind überhaupt vorgekommen, merkwür¬
digerweise ist Johnson selbst der Urheber der letzten Verhaftung, indem er als
militärischer Gouverneur von Tcnessee den Richter Humphries anklagte, daß er
in öffentlicher Rede das Secessionsrecht von der Union vertheidigt.
Wie erwähnt wird aller Wahrscheinlichkeit nach erst der kommende Kongreß
eine Entscheidung in dieser merkwürdigen Frage bringen, aber auch die übrigen
sachlich weit gewichtigeren Maßregeln, namentlich die Rcconstruction des Südens,
die Zulassung der Farbigen zum Stimmenrecht und Aemtern und die Finanz¬
politik, scheinen bis zum Frühjahr vertagt werden zu sollen. Das einzige Ge¬
setz, was bis jetzt zu Stande gekommen, ist die vistriet ot Liowmdig, LuttraZL
Lili, welche den Farbigen in dem Washingtoner Regierungsbezirk Stimmrecht
verleiht. Dies weist auf gleiche Maßregeln hinsichtlich der Südstaaten, welche
die Majorität des Kongresses zu Territorien degradiren will; ob es möglich ist,
die 5—6 Millionen Weiße im Süden in permanenter Unterwerfung zu halten,
wird die Zeit lehren, aber augenblicklich haben die Radicalen Macht, alles
durchzusetzen. Das merkwürdigste politische Resultat des Krieges ist überhaupt
die ungeheure Vermehrung der Macht des Congresses und die ihr entsprechende
Verminderung der Macht des Präsidenten, bisher waren die begrenzten Functio-
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