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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. IV. Band.

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der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben. "Es ist endlich Zeit," bemerkt in
Bezug hierauf der Verfasser, "daß dies veraltete und gegen die ersten Grund¬
sätze der Finanzwirthschaft verstoßende Aversionalsystem, welches dem Volke nur
Pflichten auferlegt und keineRechte zuerkennt, dem rationellen einheitlichen Budget¬
system Platz mache. ... Das mecklenburgische Volk hat ein Recht darauf, daß
der über seine Finanzen ausgebreitete Schleier weggezogen, daß über das vom
Vermögen des Landesherrn zu trennende Staatsvermögen ohne seine Genehmi¬
gung nicht verfügt, daß ohne seine Zustimmung keine Steuern und Abgaben
erhoben und keine Staatsausgaben gemacht und daß die Steuern so geordnet
werden, daß keine Bevorzugung einzelner Stände und Güter stattfindet." Ohne
die Einführung des Budgetsysteins und die Voraussetzung davon, die Trennung
von Staatsgut und großherzoglichen Hausgut, ist auch die Herstellung wirth¬
schaftlicher Freiheit, welche für Mecklenburg eine Existenzfrage ist, eine Unmög¬
lichkeit..

Mecklenburg erfreute sich schon einmal, zu der Zeit, wo es ein constitutio-
neller Staat geworden war, aller jener Einrichtungen, welche es jetzt wieder
mühsam erkämpfen muß. Wäre die weitere Entwickelung derselben nicht durch
den wieder zur Herrschaft vorgedrungenen Feudalismus unterbrochen worden,
so hätte es in den seitdem verflossenen 16 Jahren schon eine weite Strecke auf
der Bahn des politischen und wirthschaftlichen Fortschritts zurücklegen können.
Es hat ihm so gut nicht werden sollen. Aber jetzt hat sich dem Lande in
dem Anschluß an das werdende Deutschland eine neue Aussicht eröffnet, den
Fesseln der mittelalterlichen Staatsform sich zu entwinden und mit den moder¬
nen Einrichtungen eine dauernde Verbindung einzugehen. Wird es, wie man
hoffen darf, mit dem neuen deutschen Bunde Ernst werden, wird derselbe nicht
eine verminderte Ausgabe des alten darstellen, sondern zu einer wahren Einigung
der Glieder in einem Bundesstaate sich gestalten, so hat damit auch die S.Mde
geschlagen, wo der feudale Staat Mecklenburg von der politischen und wirth¬
schaftlichen Schaubühne, auf welcher er zur Belustigung der Auswärtigen und
zum Schaden und zur Demüthigung seiner eigenen Bevölkerung nur zu lange
sich behauptet hat, definitiv verschwinden wird.




der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben. „Es ist endlich Zeit," bemerkt in
Bezug hierauf der Verfasser, „daß dies veraltete und gegen die ersten Grund¬
sätze der Finanzwirthschaft verstoßende Aversionalsystem, welches dem Volke nur
Pflichten auferlegt und keineRechte zuerkennt, dem rationellen einheitlichen Budget¬
system Platz mache. ... Das mecklenburgische Volk hat ein Recht darauf, daß
der über seine Finanzen ausgebreitete Schleier weggezogen, daß über das vom
Vermögen des Landesherrn zu trennende Staatsvermögen ohne seine Genehmi¬
gung nicht verfügt, daß ohne seine Zustimmung keine Steuern und Abgaben
erhoben und keine Staatsausgaben gemacht und daß die Steuern so geordnet
werden, daß keine Bevorzugung einzelner Stände und Güter stattfindet." Ohne
die Einführung des Budgetsysteins und die Voraussetzung davon, die Trennung
von Staatsgut und großherzoglichen Hausgut, ist auch die Herstellung wirth¬
schaftlicher Freiheit, welche für Mecklenburg eine Existenzfrage ist, eine Unmög¬
lichkeit..

Mecklenburg erfreute sich schon einmal, zu der Zeit, wo es ein constitutio-
neller Staat geworden war, aller jener Einrichtungen, welche es jetzt wieder
mühsam erkämpfen muß. Wäre die weitere Entwickelung derselben nicht durch
den wieder zur Herrschaft vorgedrungenen Feudalismus unterbrochen worden,
so hätte es in den seitdem verflossenen 16 Jahren schon eine weite Strecke auf
der Bahn des politischen und wirthschaftlichen Fortschritts zurücklegen können.
Es hat ihm so gut nicht werden sollen. Aber jetzt hat sich dem Lande in
dem Anschluß an das werdende Deutschland eine neue Aussicht eröffnet, den
Fesseln der mittelalterlichen Staatsform sich zu entwinden und mit den moder¬
nen Einrichtungen eine dauernde Verbindung einzugehen. Wird es, wie man
hoffen darf, mit dem neuen deutschen Bunde Ernst werden, wird derselbe nicht
eine verminderte Ausgabe des alten darstellen, sondern zu einer wahren Einigung
der Glieder in einem Bundesstaate sich gestalten, so hat damit auch die S.Mde
geschlagen, wo der feudale Staat Mecklenburg von der politischen und wirth¬
schaftlichen Schaubühne, auf welcher er zur Belustigung der Auswärtigen und
zum Schaden und zur Demüthigung seiner eigenen Bevölkerung nur zu lange
sich behauptet hat, definitiv verschwinden wird.




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[0362] der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben. „Es ist endlich Zeit," bemerkt in Bezug hierauf der Verfasser, „daß dies veraltete und gegen die ersten Grund¬ sätze der Finanzwirthschaft verstoßende Aversionalsystem, welches dem Volke nur Pflichten auferlegt und keineRechte zuerkennt, dem rationellen einheitlichen Budget¬ system Platz mache. ... Das mecklenburgische Volk hat ein Recht darauf, daß der über seine Finanzen ausgebreitete Schleier weggezogen, daß über das vom Vermögen des Landesherrn zu trennende Staatsvermögen ohne seine Genehmi¬ gung nicht verfügt, daß ohne seine Zustimmung keine Steuern und Abgaben erhoben und keine Staatsausgaben gemacht und daß die Steuern so geordnet werden, daß keine Bevorzugung einzelner Stände und Güter stattfindet." Ohne die Einführung des Budgetsysteins und die Voraussetzung davon, die Trennung von Staatsgut und großherzoglichen Hausgut, ist auch die Herstellung wirth¬ schaftlicher Freiheit, welche für Mecklenburg eine Existenzfrage ist, eine Unmög¬ lichkeit.. Mecklenburg erfreute sich schon einmal, zu der Zeit, wo es ein constitutio- neller Staat geworden war, aller jener Einrichtungen, welche es jetzt wieder mühsam erkämpfen muß. Wäre die weitere Entwickelung derselben nicht durch den wieder zur Herrschaft vorgedrungenen Feudalismus unterbrochen worden, so hätte es in den seitdem verflossenen 16 Jahren schon eine weite Strecke auf der Bahn des politischen und wirthschaftlichen Fortschritts zurücklegen können. Es hat ihm so gut nicht werden sollen. Aber jetzt hat sich dem Lande in dem Anschluß an das werdende Deutschland eine neue Aussicht eröffnet, den Fesseln der mittelalterlichen Staatsform sich zu entwinden und mit den moder¬ nen Einrichtungen eine dauernde Verbindung einzugehen. Wird es, wie man hoffen darf, mit dem neuen deutschen Bunde Ernst werden, wird derselbe nicht eine verminderte Ausgabe des alten darstellen, sondern zu einer wahren Einigung der Glieder in einem Bundesstaate sich gestalten, so hat damit auch die S.Mde geschlagen, wo der feudale Staat Mecklenburg von der politischen und wirth¬ schaftlichen Schaubühne, auf welcher er zur Belustigung der Auswärtigen und zum Schaden und zur Demüthigung seiner eigenen Bevölkerung nur zu lange sich behauptet hat, definitiv verschwinden wird.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_286147/362>, abgerufen am 04.07.2024.