Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. IV. Band.war die ganze Partei einig. Nur über den Modus des Widerstrebens herrschte Der außerordentliche Landtag wurde unter großer Feierlichkeit im Thron¬ Hierauf wurde die beiderseitige Landtagsproposition von den Landtags- war die ganze Partei einig. Nur über den Modus des Widerstrebens herrschte Der außerordentliche Landtag wurde unter großer Feierlichkeit im Thron¬ Hierauf wurde die beiderseitige Landtagsproposition von den Landtags- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0233" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/286381"/> <p xml:id="ID_667" prev="#ID_666"> war die ganze Partei einig. Nur über den Modus des Widerstrebens herrschte<lb/> Differenz, indem eine Minderheit von einer Betheiligung Mecklenburgs an<lb/> dem norddeutschen Bundesstaat überhaupt nichts wissen wollte, eine Mehrheit<lb/> dagegen die Sachlage so auffaßte, daß man dem Zwange weichen müsse und<lb/> nur darauf ausgehen könne, durch allerlei Vorbehalte und Clauseln so viel<lb/> als möglich von den bestehenden feudalen Institutionen zu retten und aufreckt<lb/> zu erhalten.</p><lb/> <p xml:id="ID_668"> Der außerordentliche Landtag wurde unter großer Feierlichkeit im Thron¬<lb/> saale des Schlosses zu Schwerin vom Großherzog Friedrich Franz in eigener<lb/> Person eröffnet. Derselbe richtete eine kurze Ansprache an die versammelten<lb/> Stände, in welcher er auf die Rückwirkungen hinwies, die sich aus dem Kriege<lb/> zwischen Preußen und Oestreich und die daraus hervorgegangene allgemeine<lb/> Lage für die Stellung Mecklenburgs ergeben hätten, und die Mitwirkung der<lb/> Stände, so weit dieselbe verfassungsmäßig erforderlich sei. für die Begründung<lb/> des neues Verhältnisses in Anspruch nahm. Er knüpfte daran den Ausdruck<lb/> der Erwartung, daß die Stände, vermöge ihres oft bewährten Patriotismus,<lb/> ihm vertrauensvoll auf dem Wege folgen würden, den er nach bestem Gewissen<lb/> zum Wohle seines Landes einschlagen zu müssen geglaubt habe. Die Worte<lb/> wurden in einem Tone und einer Haltung gesprochen, welche auf die Anwesen¬<lb/> den den Eindruck einer fast militärischen Bestimmtheit machte.</p><lb/> <p xml:id="ID_669" next="#ID_670"> Hierauf wurde die beiderseitige Landtagsproposition von den Landtags-<lb/> commissarien verlesen. In der schwerinschen Proposition wurde von den bis¬<lb/> herigen Verhandlungen mit Preußen über den Bündnißvertrag, unter Anfügung<lb/> der darüber geführten diplomatischen Korrespondenz, Mittheilung gemacht, welche<lb/> sich jedoch auf die unmittelbar zwischen dem König von Preußen und den bei¬<lb/> den Großherzogen von Mecklenburg getroffenen Verabredungen nicht erstreckte.<lb/> Es handle sich, so bemerkte die Vorlage, nicht mehr um die Grundzüge der<lb/> neuen politischen Gestaltung Deutschlands, sondern nur noch um die noth¬<lb/> wendigen Folgen bereits feststehender Thatsachen, auf welche entscheidend ein¬<lb/> zuwirken die mindermächtigen Staaten nicht in der Lage gewesen seien. Die<lb/> Macht der Führung und der Initiative liege jetzt in der Hand des Königs von<lb/> Preußen. Der Großherzog sei den auf die Neugestaltung Deutschlands bezüg¬<lb/> lichen Aufforderungen dieses erhabenen Monarchen, wenn auch theilweise nicht<lb/> ohne erhebliche Bedenken, doch im Wesentlichen mit vollem und rückhaltlosen<lb/> Vertrauen offen entgegengekommen. Derselbe lasse den Bündnißvertrag vom<lb/> 21. August mit besonderer Hinweisung auf § 6 — welcher die ständische Zu¬<lb/> stimmung zur Betheiligung Mecklenburgs an dem Parlament vorbehält — zur<lb/> verfassungsmäßigen Berathung und Erklärung den Ständen vorlegen und<lb/> habe zugleich befohlen, zu demselben Zwecke auch den Entwurf eines Wahl¬<lb/> gesetzes vorzulegen, „welcher nach Maßgabe des Artikel 5 des Bündnisvertrages</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0233]
war die ganze Partei einig. Nur über den Modus des Widerstrebens herrschte
Differenz, indem eine Minderheit von einer Betheiligung Mecklenburgs an
dem norddeutschen Bundesstaat überhaupt nichts wissen wollte, eine Mehrheit
dagegen die Sachlage so auffaßte, daß man dem Zwange weichen müsse und
nur darauf ausgehen könne, durch allerlei Vorbehalte und Clauseln so viel
als möglich von den bestehenden feudalen Institutionen zu retten und aufreckt
zu erhalten.
Der außerordentliche Landtag wurde unter großer Feierlichkeit im Thron¬
saale des Schlosses zu Schwerin vom Großherzog Friedrich Franz in eigener
Person eröffnet. Derselbe richtete eine kurze Ansprache an die versammelten
Stände, in welcher er auf die Rückwirkungen hinwies, die sich aus dem Kriege
zwischen Preußen und Oestreich und die daraus hervorgegangene allgemeine
Lage für die Stellung Mecklenburgs ergeben hätten, und die Mitwirkung der
Stände, so weit dieselbe verfassungsmäßig erforderlich sei. für die Begründung
des neues Verhältnisses in Anspruch nahm. Er knüpfte daran den Ausdruck
der Erwartung, daß die Stände, vermöge ihres oft bewährten Patriotismus,
ihm vertrauensvoll auf dem Wege folgen würden, den er nach bestem Gewissen
zum Wohle seines Landes einschlagen zu müssen geglaubt habe. Die Worte
wurden in einem Tone und einer Haltung gesprochen, welche auf die Anwesen¬
den den Eindruck einer fast militärischen Bestimmtheit machte.
Hierauf wurde die beiderseitige Landtagsproposition von den Landtags-
commissarien verlesen. In der schwerinschen Proposition wurde von den bis¬
herigen Verhandlungen mit Preußen über den Bündnißvertrag, unter Anfügung
der darüber geführten diplomatischen Korrespondenz, Mittheilung gemacht, welche
sich jedoch auf die unmittelbar zwischen dem König von Preußen und den bei¬
den Großherzogen von Mecklenburg getroffenen Verabredungen nicht erstreckte.
Es handle sich, so bemerkte die Vorlage, nicht mehr um die Grundzüge der
neuen politischen Gestaltung Deutschlands, sondern nur noch um die noth¬
wendigen Folgen bereits feststehender Thatsachen, auf welche entscheidend ein¬
zuwirken die mindermächtigen Staaten nicht in der Lage gewesen seien. Die
Macht der Führung und der Initiative liege jetzt in der Hand des Königs von
Preußen. Der Großherzog sei den auf die Neugestaltung Deutschlands bezüg¬
lichen Aufforderungen dieses erhabenen Monarchen, wenn auch theilweise nicht
ohne erhebliche Bedenken, doch im Wesentlichen mit vollem und rückhaltlosen
Vertrauen offen entgegengekommen. Derselbe lasse den Bündnißvertrag vom
21. August mit besonderer Hinweisung auf § 6 — welcher die ständische Zu¬
stimmung zur Betheiligung Mecklenburgs an dem Parlament vorbehält — zur
verfassungsmäßigen Berathung und Erklärung den Ständen vorlegen und
habe zugleich befohlen, zu demselben Zwecke auch den Entwurf eines Wahl¬
gesetzes vorzulegen, „welcher nach Maßgabe des Artikel 5 des Bündnisvertrages
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