Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, II. Semester. III. Band.nationalen Wünsche in nie gehoffter Schnelle zu realisiren, und daß auch unter ' Da liegt es denn recht nah. zurückzugreifen auf die Zeit, in welcher Das Ergebniß des Vergleichs fällt nicht zu Gunsten der Gegenwart aus. Kaum war man aus der Unordnung, die die große Völkerschlacht noth¬ Publicandum, die Anordnung des obersten Verwaltungsdepar¬ Die hohen Verbündeten Mächte wollen, stets eingedenk ihres erhabenen Sie haben zu dem Ende für die Verwaltung der eroberten Länder in der Leipzig, den 23. October 1813. Oberstes Verwaltungsdepartement. K. Freiherr vom Stein. Diesem Publicandum war das nachstehende Patent des Fürsten Repnin 57"
nationalen Wünsche in nie gehoffter Schnelle zu realisiren, und daß auch unter ' Da liegt es denn recht nah. zurückzugreifen auf die Zeit, in welcher Das Ergebniß des Vergleichs fällt nicht zu Gunsten der Gegenwart aus. Kaum war man aus der Unordnung, die die große Völkerschlacht noth¬ Publicandum, die Anordnung des obersten Verwaltungsdepar¬ Die hohen Verbündeten Mächte wollen, stets eingedenk ihres erhabenen Sie haben zu dem Ende für die Verwaltung der eroberten Länder in der Leipzig, den 23. October 1813. Oberstes Verwaltungsdepartement. K. Freiherr vom Stein. Diesem Publicandum war das nachstehende Patent des Fürsten Repnin 57"
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nationalen Wünsche in nie gehoffter Schnelle zu realisiren, und daß auch unter
den sächsischen Beamten — wer dürfte daran zweifeln? — so mancher ist, welcher
in seinem Innersten die deutsche Einheit ehrlich ersehnt, dann wird es nicht
schwer fallen, sich ein Bild zu machen, wie es einem.sächsischen Beamten jetzt
zu Muthe sein muß. der im Herzen ein ehrlicher Patriot ist.
' Da liegt es denn recht nah. zurückzugreifen auf die Zeit, in welcher
Sachsen schon einmal im Interesse Deutschlands unter fremdem Gouvernement
stand, und zu sehen, welche Stellung damals den sächsischen Beamten beschic¬
ken war.
Das Ergebniß des Vergleichs fällt nicht zu Gunsten der Gegenwart aus.
Kaum war man aus der Unordnung, die die große Völkerschlacht noth¬
wendig im Gefolge hatte, einigermaßen heraus und wieder zu Athem gekommen,
so erließ Freiherr vom Stein in Ur. 20S der Leipziger Zeitung vom Jahre
, 1813 folgendes
Publicandum, die Anordnung des obersten Verwaltungsdepar¬
tements und der Generalgouverneurs betreffend.
Die hohen Verbündeten Mächte wollen, stets eingedenk ihres erhabenen
und festen Vorsatzes, Deutschland von seinem bisherigen Joche zu befreie», die
Kräfte der von ihren siegreichen Armeen eroberten Länder zu keinem andern,
als diesem Zwecke benutzen, mit welchem die Herzen aller Deutschen einver¬
standen sind.
Sie haben zu dem Ende für die Verwaltung der eroberten Länder in der
Person des unterzeichneten Staatsministers und Ritters des hohen Andreasordens
Freiherrn Vom Stein ein oberstes Verwaltungsdepartement angeordnet, dessen
Bestimmung und Bestreben es sein wird, die Hilfsquellen der verschiedenen
Länder zu dem angegebenen militärisch-politischen Zwecke zu benutzen. Den
Ländern weiden Generalgouverneurs vorgesetzt werden, als die höchste Behörde
und der Vereinigungspunkt aller Militär- und Civiladministration. Von den
Einwohnern wird Treue und feste Anhänglichkeit an jenen erhabenen Zweck
erwartet, dem sich die Bessere» bisher schon anschlössen, und strenger Gehorsam
gegen die vom .obersten Verwaltungsdepartement und dem Generalgouvemeur
zu treffenden Anordnungen. Für die bisherigen Behörden der eroberten Länder
ist dieses doppelte Pflicht. Sie werde» durch einen ihnen besonders vorzulegenden
Revers diesen Gehorsam angelobe», oder aus ihrem Dienstverhältnisse ausscheiden
und sich dadurch für Gegner der guten und gerechten Sache erklären müssen.
Leipzig, den 23. October 1813.
Oberstes Verwaltungsdepartement.
K. Freiherr vom Stein.
Diesem Publicandum war das nachstehende Patent des Fürsten Repnin
sofort beigefügt:
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