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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band.

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?us xotanäi vorzüglich für Studenten zurecht legt, (oder wie der Verfasser sagt
,.s,ä xiÄxill ^.eg-äerriiearn aceommodiret") sei im Folgenden das Nothwendigste
mitgetheilt und zwar, so weit passend, mit den Worten des Autors selbst.

Derselbe erklärt in der Einleitung, sein Buch geschrieben zu haben "weil
unter uns nichts Gemeineres und nichts fast so täglich und so solenniter und
feierlich begangen wird als des dickschwülstigen Saufgottes Bansi seine Fraß-
und Quaasfeste. da man mit großen Lauxen und langen aufgethürmten Vier-
Humpen gar ritterlich einander zusetzt, und weil leider zu besorgen, es möchte
auch uns unter die Nase gestoßen werden, was der Römer Mutius zum
Servius sagte: "Es sei einem Deutschen ein großer Uebelstand und Schande,
des Gast- oder Saufrechts, damit er täglich umgeht, unkundig, unwissend und
unerfahren zu sein."

Paragraph 2 giebt dann eine kurzgefaßte Geschichte des Trinkens, aus der
Wir erfahren, daß dasselbe ein uralter Gebrauch aller Völker ist, daß es aber
"die gutherzigen Deutschen durch ihren besondern Fleiß dahin gebracht haben,
daß ihnen nunmehr von allen Nationen, wiewohl derselben gar viel ihre
Schnäbel auch meisterlich mit Bier zu begießen wissen, der Vorzug dargeboten
und übergeben worden ist. Welches Lob sie denn steif und fest erhalten und,
damit sie dessen nicht etwa von andern leichtlich entblößet würden, ganz ritter¬
lich zu desendiren und zu beschützen wissen."

Der dritte Paragraph definirt "das Saufen oder Zechen als ein tapferes ritter¬
mäßiges Scharmützel, welches mit Kannen, Gläsern und dergleichen Gefäßen,
damit man frisch auf einander zusegelt, vor die Hand genommen und verrichtet
wird. Das Zechrecht aber, welches sich dahero entspinnet, ist dasjenige, das
da in sich begreifet alle Gebräuche, Solennitäten und zu solchem Werk gehörige
Ceremonien und daneben hell und klar alles das, was einer dem andern nach
Statut und Satzungen zu leisten schuldig, vermeldet und anzeigt."

Weiter erklärt der gründliche Verfasser, wie es zu Gelagen komme. Man
wird von einem Wirth oder Kirmesvater zum Schmaus geladen, oder ein guter
Freund von der Studentenschaft thut desgleichen, oder ein Pennal muß sich
dazu bequemen; oft "erfordert es auch die Nothdurft." z. B. "das Wetter
giebt unverhoffterwcise Ursache und Gelegenheit dazu, die Bibel oder das Corpus
Juris wiederum ins Repositorium zu setzen, vom Studieren einen Feiertag und
dann dem freundlich anlandenden Gesellen Bacho ein nasses Fest anzustellen,"
"welches dann gemeiniglich geschiehet, wenn der Himmel gleichsam die Stirn
rümpfet, trübe und neblige Wolken uns die Augen dunkeln und ein Regen-
Wetter nach dem andern herzunahet, dadurch denn der arme Mensch gar ver¬
drossen und laß wird, und wenn er dann so allein sitzen und Grillen fangen
wollte, so dürfte er leicht in eine schädliche und uncurirbare Melancholie und
Taubenkram gerathen." Auch in den warmen Sommertagen, "wo einen die


?us xotanäi vorzüglich für Studenten zurecht legt, (oder wie der Verfasser sagt
,.s,ä xiÄxill ^.eg-äerriiearn aceommodiret") sei im Folgenden das Nothwendigste
mitgetheilt und zwar, so weit passend, mit den Worten des Autors selbst.

Derselbe erklärt in der Einleitung, sein Buch geschrieben zu haben „weil
unter uns nichts Gemeineres und nichts fast so täglich und so solenniter und
feierlich begangen wird als des dickschwülstigen Saufgottes Bansi seine Fraß-
und Quaasfeste. da man mit großen Lauxen und langen aufgethürmten Vier-
Humpen gar ritterlich einander zusetzt, und weil leider zu besorgen, es möchte
auch uns unter die Nase gestoßen werden, was der Römer Mutius zum
Servius sagte: „Es sei einem Deutschen ein großer Uebelstand und Schande,
des Gast- oder Saufrechts, damit er täglich umgeht, unkundig, unwissend und
unerfahren zu sein."

Paragraph 2 giebt dann eine kurzgefaßte Geschichte des Trinkens, aus der
Wir erfahren, daß dasselbe ein uralter Gebrauch aller Völker ist, daß es aber
„die gutherzigen Deutschen durch ihren besondern Fleiß dahin gebracht haben,
daß ihnen nunmehr von allen Nationen, wiewohl derselben gar viel ihre
Schnäbel auch meisterlich mit Bier zu begießen wissen, der Vorzug dargeboten
und übergeben worden ist. Welches Lob sie denn steif und fest erhalten und,
damit sie dessen nicht etwa von andern leichtlich entblößet würden, ganz ritter¬
lich zu desendiren und zu beschützen wissen."

Der dritte Paragraph definirt „das Saufen oder Zechen als ein tapferes ritter¬
mäßiges Scharmützel, welches mit Kannen, Gläsern und dergleichen Gefäßen,
damit man frisch auf einander zusegelt, vor die Hand genommen und verrichtet
wird. Das Zechrecht aber, welches sich dahero entspinnet, ist dasjenige, das
da in sich begreifet alle Gebräuche, Solennitäten und zu solchem Werk gehörige
Ceremonien und daneben hell und klar alles das, was einer dem andern nach
Statut und Satzungen zu leisten schuldig, vermeldet und anzeigt."

Weiter erklärt der gründliche Verfasser, wie es zu Gelagen komme. Man
wird von einem Wirth oder Kirmesvater zum Schmaus geladen, oder ein guter
Freund von der Studentenschaft thut desgleichen, oder ein Pennal muß sich
dazu bequemen; oft „erfordert es auch die Nothdurft." z. B. „das Wetter
giebt unverhoffterwcise Ursache und Gelegenheit dazu, die Bibel oder das Corpus
Juris wiederum ins Repositorium zu setzen, vom Studieren einen Feiertag und
dann dem freundlich anlandenden Gesellen Bacho ein nasses Fest anzustellen,"
»welches dann gemeiniglich geschiehet, wenn der Himmel gleichsam die Stirn
rümpfet, trübe und neblige Wolken uns die Augen dunkeln und ein Regen-
Wetter nach dem andern herzunahet, dadurch denn der arme Mensch gar ver¬
drossen und laß wird, und wenn er dann so allein sitzen und Grillen fangen
wollte, so dürfte er leicht in eine schädliche und uncurirbare Melancholie und
Taubenkram gerathen." Auch in den warmen Sommertagen, „wo einen die


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[0375] ?us xotanäi vorzüglich für Studenten zurecht legt, (oder wie der Verfasser sagt ,.s,ä xiÄxill ^.eg-äerriiearn aceommodiret") sei im Folgenden das Nothwendigste mitgetheilt und zwar, so weit passend, mit den Worten des Autors selbst. Derselbe erklärt in der Einleitung, sein Buch geschrieben zu haben „weil unter uns nichts Gemeineres und nichts fast so täglich und so solenniter und feierlich begangen wird als des dickschwülstigen Saufgottes Bansi seine Fraß- und Quaasfeste. da man mit großen Lauxen und langen aufgethürmten Vier- Humpen gar ritterlich einander zusetzt, und weil leider zu besorgen, es möchte auch uns unter die Nase gestoßen werden, was der Römer Mutius zum Servius sagte: „Es sei einem Deutschen ein großer Uebelstand und Schande, des Gast- oder Saufrechts, damit er täglich umgeht, unkundig, unwissend und unerfahren zu sein." Paragraph 2 giebt dann eine kurzgefaßte Geschichte des Trinkens, aus der Wir erfahren, daß dasselbe ein uralter Gebrauch aller Völker ist, daß es aber „die gutherzigen Deutschen durch ihren besondern Fleiß dahin gebracht haben, daß ihnen nunmehr von allen Nationen, wiewohl derselben gar viel ihre Schnäbel auch meisterlich mit Bier zu begießen wissen, der Vorzug dargeboten und übergeben worden ist. Welches Lob sie denn steif und fest erhalten und, damit sie dessen nicht etwa von andern leichtlich entblößet würden, ganz ritter¬ lich zu desendiren und zu beschützen wissen." Der dritte Paragraph definirt „das Saufen oder Zechen als ein tapferes ritter¬ mäßiges Scharmützel, welches mit Kannen, Gläsern und dergleichen Gefäßen, damit man frisch auf einander zusegelt, vor die Hand genommen und verrichtet wird. Das Zechrecht aber, welches sich dahero entspinnet, ist dasjenige, das da in sich begreifet alle Gebräuche, Solennitäten und zu solchem Werk gehörige Ceremonien und daneben hell und klar alles das, was einer dem andern nach Statut und Satzungen zu leisten schuldig, vermeldet und anzeigt." Weiter erklärt der gründliche Verfasser, wie es zu Gelagen komme. Man wird von einem Wirth oder Kirmesvater zum Schmaus geladen, oder ein guter Freund von der Studentenschaft thut desgleichen, oder ein Pennal muß sich dazu bequemen; oft „erfordert es auch die Nothdurft." z. B. „das Wetter giebt unverhoffterwcise Ursache und Gelegenheit dazu, die Bibel oder das Corpus Juris wiederum ins Repositorium zu setzen, vom Studieren einen Feiertag und dann dem freundlich anlandenden Gesellen Bacho ein nasses Fest anzustellen," »welches dann gemeiniglich geschiehet, wenn der Himmel gleichsam die Stirn rümpfet, trübe und neblige Wolken uns die Augen dunkeln und ein Regen- Wetter nach dem andern herzunahet, dadurch denn der arme Mensch gar ver¬ drossen und laß wird, und wenn er dann so allein sitzen und Grillen fangen wollte, so dürfte er leicht in eine schädliche und uncurirbare Melancholie und Taubenkram gerathen." Auch in den warmen Sommertagen, „wo einen die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_285025/375>, abgerufen am 28.07.2024.