Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.von Schwerin versetzen würde, einzugehen, Er Sich vielmehr in der Nothwen¬ Baden hat (in der fünften Sitzung) "ausführlich den Anspruch des badischen Weit weniger Ernst und Eifer wird bei der Discussion der eigentlichen Auf den Antrag Badens, die Bewilligung der Matricularbeiträge durch Ueber die Erklärung Badens in Betreff der Zusammensetzung der Ver¬ von Schwerin versetzen würde, einzugehen, Er Sich vielmehr in der Nothwen¬ Baden hat (in der fünften Sitzung) „ausführlich den Anspruch des badischen Weit weniger Ernst und Eifer wird bei der Discussion der eigentlichen Auf den Antrag Badens, die Bewilligung der Matricularbeiträge durch Ueber die Erklärung Badens in Betreff der Zusammensetzung der Ver¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0610" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/284437"/> <p xml:id="ID_1764" prev="#ID_1763"> von Schwerin versetzen würde, einzugehen, Er Sich vielmehr in der Nothwen¬<lb/> digkeit befinden würde, gegen diesen Vorschlag, falls demselben Folge gegeben<lb/> werden wollte, den entschiedensten Protest einzulegen/'</p><lb/> <p xml:id="ID_1765"> Baden hat (in der fünften Sitzung) „ausführlich den Anspruch des badischen<lb/> Staates, in der von Sachsen und Nassau beantragten fünften Gruppe eine<lb/> seiner Bedeutung und Volkszahl angemessene Vorzugsstellung zu erhalten be¬<lb/> gründet", und „dieser Anspruch in der hohen Versammlung vielseitige Aner¬<lb/> kennung gefunden", obwohl er gegen das Princip verstößt, nach welchem Preu¬<lb/> ßen und Bayern im Directonum gleichgestellt sind. Dagegen legt die hannö-<lb/> versche Majestät den kräftigsten Protest ein, indem sie erklärt: daß Sie Sich<lb/> nicht davon Rechenschaft zu geben wüßten, warum in einer einzelnen Gruppe<lb/> den Größenverhältnissen und dem Bevölkerungsmaßstabe eine so große Be¬<lb/> deutung beigelegt werden solle, nachdem dieses Princip doch nicht im Ganzen<lb/> und Allgemeinen dem sächsischen Antrage zu Grunde gelegt sei. vielmehr für<lb/> die Anordnung dieses Antrages die Rangverhältnisse den Anhaltepunkt darge¬<lb/> boten hätten. S. M. hätten die Hand zur Einigung gereicht, wenn aber jetzt<lb/> zu Gunsten Badens auf Grund der Bevölkerungszahl eine bevorzugte Stellung<lb/> innerhalb einer der Gruppen beansprucht werde, so könnten S. M. nicht darüber<lb/> hinwegsehen, daß der sächsische Antrag die drei Königreiche innerhalb des ganzen<lb/> deutschen Bundes nicht nach diesem Maßstab behandle. In diesem Falle glaubten<lb/> Sie es vielmehr Ihrem Hause und Lande schuldig zu sein, zu verlangen, daß<lb/> drei Königen zwei Stellen im Directonum zugestanden, somit eine siebente<lb/> Directorialstclle errichtet würde, und Sie müßten Sich vorbehalten, hieraus<lb/> Ihren Schlußantrag zu richten".</p><lb/> <p xml:id="ID_1766"> Weit weniger Ernst und Eifer wird bei der Discussion der eigentlichen<lb/> Haupt- und Lebensfragen des Neformprojects sichtbar; und wo dies der Fall,<lb/> tritt der illiberale und particularistische Geist der Majorität nur stärker hervor.</p><lb/> <p xml:id="ID_1767"> Auf den Antrag Badens, die Bewilligung der Matricularbeiträge durch<lb/> die Versammlung der Bundesabgeordneten als „nothwendiges Attribut der<lb/> letzteren und dringend gebotene Ergänzung des in allen Bundesstaaten geltenden<lb/> constitutionellen Systems", mit den sichersten Garantien zu umgeben, geht<lb/> niemand in der Versammlung der Fürsten ein, ja Oldenburg macht vielmehr<lb/> aufmerksam, „daß es nöthig sei, gegen den Mißbrauch des Bewilligungsrechts<lb/> der Bundesabgeordneten eine Garantie zu schaffen".</p><lb/> <p xml:id="ID_1768" next="#ID_1769"> Ueber die Erklärung Badens in Betreff der Zusammensetzung der Ver¬<lb/> sammlung dieser Abgeordneten, nach welcher das einzig den gegebenen Verhält¬<lb/> nissen Entsprechende sein sollte, dieselbe aus directen Volkswahlen hervorgehen<lb/> zu lassen, geht man mit Schweigen hinweg. Der Vorschlag des Herzogs von<lb/> Koburg. die Versammlung solle aus 300 Mitgliedern bestehen, von denen der<lb/> östreichische Reichsrath 7S zu wählen habe, während die übrigen zur Hälfte aus</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0610]
von Schwerin versetzen würde, einzugehen, Er Sich vielmehr in der Nothwen¬
digkeit befinden würde, gegen diesen Vorschlag, falls demselben Folge gegeben
werden wollte, den entschiedensten Protest einzulegen/'
Baden hat (in der fünften Sitzung) „ausführlich den Anspruch des badischen
Staates, in der von Sachsen und Nassau beantragten fünften Gruppe eine
seiner Bedeutung und Volkszahl angemessene Vorzugsstellung zu erhalten be¬
gründet", und „dieser Anspruch in der hohen Versammlung vielseitige Aner¬
kennung gefunden", obwohl er gegen das Princip verstößt, nach welchem Preu¬
ßen und Bayern im Directonum gleichgestellt sind. Dagegen legt die hannö-
versche Majestät den kräftigsten Protest ein, indem sie erklärt: daß Sie Sich
nicht davon Rechenschaft zu geben wüßten, warum in einer einzelnen Gruppe
den Größenverhältnissen und dem Bevölkerungsmaßstabe eine so große Be¬
deutung beigelegt werden solle, nachdem dieses Princip doch nicht im Ganzen
und Allgemeinen dem sächsischen Antrage zu Grunde gelegt sei. vielmehr für
die Anordnung dieses Antrages die Rangverhältnisse den Anhaltepunkt darge¬
boten hätten. S. M. hätten die Hand zur Einigung gereicht, wenn aber jetzt
zu Gunsten Badens auf Grund der Bevölkerungszahl eine bevorzugte Stellung
innerhalb einer der Gruppen beansprucht werde, so könnten S. M. nicht darüber
hinwegsehen, daß der sächsische Antrag die drei Königreiche innerhalb des ganzen
deutschen Bundes nicht nach diesem Maßstab behandle. In diesem Falle glaubten
Sie es vielmehr Ihrem Hause und Lande schuldig zu sein, zu verlangen, daß
drei Königen zwei Stellen im Directonum zugestanden, somit eine siebente
Directorialstclle errichtet würde, und Sie müßten Sich vorbehalten, hieraus
Ihren Schlußantrag zu richten".
Weit weniger Ernst und Eifer wird bei der Discussion der eigentlichen
Haupt- und Lebensfragen des Neformprojects sichtbar; und wo dies der Fall,
tritt der illiberale und particularistische Geist der Majorität nur stärker hervor.
Auf den Antrag Badens, die Bewilligung der Matricularbeiträge durch
die Versammlung der Bundesabgeordneten als „nothwendiges Attribut der
letzteren und dringend gebotene Ergänzung des in allen Bundesstaaten geltenden
constitutionellen Systems", mit den sichersten Garantien zu umgeben, geht
niemand in der Versammlung der Fürsten ein, ja Oldenburg macht vielmehr
aufmerksam, „daß es nöthig sei, gegen den Mißbrauch des Bewilligungsrechts
der Bundesabgeordneten eine Garantie zu schaffen".
Ueber die Erklärung Badens in Betreff der Zusammensetzung der Ver¬
sammlung dieser Abgeordneten, nach welcher das einzig den gegebenen Verhält¬
nissen Entsprechende sein sollte, dieselbe aus directen Volkswahlen hervorgehen
zu lassen, geht man mit Schweigen hinweg. Der Vorschlag des Herzogs von
Koburg. die Versammlung solle aus 300 Mitgliedern bestehen, von denen der
östreichische Reichsrath 7S zu wählen habe, während die übrigen zur Hälfte aus
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