Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.zur Verhandlung kommenden Punkte eine Verbindlichkeit, solche unter allen Der Großherzog von Baden äußert, der Artikel berühre tiefe staatsrecht¬ Kommt Artikel 2 an die Reihe, der die neuen Organe des Bundes, Direc- Artikel 3 scheint irgendwie Bedenken erregt zu haben. Das Protokoll sagt, zur Verhandlung kommenden Punkte eine Verbindlichkeit, solche unter allen Der Großherzog von Baden äußert, der Artikel berühre tiefe staatsrecht¬ Kommt Artikel 2 an die Reihe, der die neuen Organe des Bundes, Direc- Artikel 3 scheint irgendwie Bedenken erregt zu haben. Das Protokoll sagt, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0608" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/284435"/> <p xml:id="ID_1755" prev="#ID_1754"> zur Verhandlung kommenden Punkte eine Verbindlichkeit, solche unter allen<lb/> Umständen anzunehmen, nicht zu folgern sei, eine definitive Erklärung über<lb/> Ablehnung des ganzen Entwurfs vielmehr erst dann abgegeben werden könne,<lb/> wenn die Gestalt, welche derselbe durch etwaige Abänderungen oder durch Nicht-<lb/> berücksichtigung beantragter Modificationen schließlich erhalten, vorliegen werde.<lb/> Der Fürst von Waldeck sprach sich in ähnlicher Weise aus. Auch der König<lb/> von Sachsen bemerkte, es entspreche der Natur einer Berathung wie die vor¬<lb/> liegende, daß nach den Abstimmungen über die einzelnen Punkte zuletzt eine<lb/> Gesammtabstimmung vorgenommen werde, womit der Kaiser unter der Voraus¬<lb/> setzung, daß man wenigstens der Schlußabstimmung eine vollkommen bindende<lb/> Wirkung beilegen wolle, einverstanden war. Diese Voraussetzung wurde nicht<lb/> discutirt, sondern „S. K. K. Apost. Majestät schlössen hierauf die Berathung<lb/> über die formelle Geschäftsbehandlung mit der Bemerkung, daß Sie Ihrerseits<lb/> die Ansichten des Königs von Sachsen theilten, auch für sich keinen Anstand<lb/> nehmen würden, Sich nach der Meinung der Majorität zu richten." Dann<lb/> ging man „auf die Sache" ein, indem der Kaiser die Versammlung ersuchte,<lb/> sich über den Artikel 1 des Entwurfs auszusprechen, der bekanntlich den Zweck<lb/> des Bundes definirt und denselben beträchtlich erweitert.</p><lb/> <p xml:id="ID_1756"> Der Großherzog von Baden äußert, der Artikel berühre tiefe staatsrecht¬<lb/> liche Fragen, habe auch nicht auf der Tagesordnung gestanden, daher sei er<lb/> nicht vorbereitet, sich über denselben zu erklären. Die Uebrigen billigen den<lb/> Artikel ohne Debatte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1757"> Kommt Artikel 2 an die Reihe, der die neuen Organe des Bundes, Direc-<lb/> torium, Delegirtenversammlung, Bundesgericht u. s. w. nennt, Bayern, Sachsen,<lb/> Hannover und Würtemberg sofort für Annahme. Baden behält sich wieder<lb/> Prüfung und Ueberlegung vor, Hessen und Altenburg diesmal gleichfalls. Weimar<lb/> wünscht ein Oberhaus bei der Gesammtvertretung am Bunde. Sonst wieder<lb/> nichts von Debatte über den Inhalt des Artikels. Koburg belehrt Baden,<lb/> „daß nach den Gebräuchen berathender Versammlungen die Erklärung, auf<lb/> einen Gegenstand nicht vorbereitet zu sein, von selbst die Enthaltung an der<lb/> Berathung und Abstimmung über diesen speciellen Gegenstand nach sich ziehe",<lb/> wogegen Baden sich verwahrt, natürlich schon deshalb mit Recht, weil es an<lb/> einer gehörigen Tagesordnung mangelt. Der Kaiser hat, wie von Anfang an<lb/> Eile, er scheint verdrießlich zu sein über den wiederholten Aufenthalt, den ihm<lb/> das badische Gewissen bereitet. Er „wünscht zu erfahren, wann (denn endlich<lb/> einmal, so möchten wir fast hinzusetzen) der Augenblick für die Erklärung des<lb/> Großherzogs eintreten werde, und ob der Vorbehalt als Nichtzustimmung auf¬<lb/> zufassen sei", was Baden verneint. Sachsen und Hannover beVorworten dringend,<lb/> die Berathung nicht auszusetzen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1758" next="#ID_1759"> Artikel 3 scheint irgendwie Bedenken erregt zu haben. Das Protokoll sagt,</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0608]
zur Verhandlung kommenden Punkte eine Verbindlichkeit, solche unter allen
Umständen anzunehmen, nicht zu folgern sei, eine definitive Erklärung über
Ablehnung des ganzen Entwurfs vielmehr erst dann abgegeben werden könne,
wenn die Gestalt, welche derselbe durch etwaige Abänderungen oder durch Nicht-
berücksichtigung beantragter Modificationen schließlich erhalten, vorliegen werde.
Der Fürst von Waldeck sprach sich in ähnlicher Weise aus. Auch der König
von Sachsen bemerkte, es entspreche der Natur einer Berathung wie die vor¬
liegende, daß nach den Abstimmungen über die einzelnen Punkte zuletzt eine
Gesammtabstimmung vorgenommen werde, womit der Kaiser unter der Voraus¬
setzung, daß man wenigstens der Schlußabstimmung eine vollkommen bindende
Wirkung beilegen wolle, einverstanden war. Diese Voraussetzung wurde nicht
discutirt, sondern „S. K. K. Apost. Majestät schlössen hierauf die Berathung
über die formelle Geschäftsbehandlung mit der Bemerkung, daß Sie Ihrerseits
die Ansichten des Königs von Sachsen theilten, auch für sich keinen Anstand
nehmen würden, Sich nach der Meinung der Majorität zu richten." Dann
ging man „auf die Sache" ein, indem der Kaiser die Versammlung ersuchte,
sich über den Artikel 1 des Entwurfs auszusprechen, der bekanntlich den Zweck
des Bundes definirt und denselben beträchtlich erweitert.
Der Großherzog von Baden äußert, der Artikel berühre tiefe staatsrecht¬
liche Fragen, habe auch nicht auf der Tagesordnung gestanden, daher sei er
nicht vorbereitet, sich über denselben zu erklären. Die Uebrigen billigen den
Artikel ohne Debatte.
Kommt Artikel 2 an die Reihe, der die neuen Organe des Bundes, Direc-
torium, Delegirtenversammlung, Bundesgericht u. s. w. nennt, Bayern, Sachsen,
Hannover und Würtemberg sofort für Annahme. Baden behält sich wieder
Prüfung und Ueberlegung vor, Hessen und Altenburg diesmal gleichfalls. Weimar
wünscht ein Oberhaus bei der Gesammtvertretung am Bunde. Sonst wieder
nichts von Debatte über den Inhalt des Artikels. Koburg belehrt Baden,
„daß nach den Gebräuchen berathender Versammlungen die Erklärung, auf
einen Gegenstand nicht vorbereitet zu sein, von selbst die Enthaltung an der
Berathung und Abstimmung über diesen speciellen Gegenstand nach sich ziehe",
wogegen Baden sich verwahrt, natürlich schon deshalb mit Recht, weil es an
einer gehörigen Tagesordnung mangelt. Der Kaiser hat, wie von Anfang an
Eile, er scheint verdrießlich zu sein über den wiederholten Aufenthalt, den ihm
das badische Gewissen bereitet. Er „wünscht zu erfahren, wann (denn endlich
einmal, so möchten wir fast hinzusetzen) der Augenblick für die Erklärung des
Großherzogs eintreten werde, und ob der Vorbehalt als Nichtzustimmung auf¬
zufassen sei", was Baden verneint. Sachsen und Hannover beVorworten dringend,
die Berathung nicht auszusetzen.
Artikel 3 scheint irgendwie Bedenken erregt zu haben. Das Protokoll sagt,
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