Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, II. Semester. I. Band.buntes, wie etwa Preußen oder Kurhessen, mit einem souveränen Fürsten an Ist von Schleswig-Holstein als halbsvuveränem Staate die Rede, so ver¬ Es fragt sich, wie werden sich in beiden Fällen die Kosten der Staats¬ Nimmt man die drei Elbherzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg buntes, wie etwa Preußen oder Kurhessen, mit einem souveränen Fürsten an Ist von Schleswig-Holstein als halbsvuveränem Staate die Rede, so ver¬ Es fragt sich, wie werden sich in beiden Fällen die Kosten der Staats¬ Nimmt man die drei Elbherzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0260" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/283613"/> <p xml:id="ID_706" prev="#ID_705"> buntes, wie etwa Preußen oder Kurhessen, mit einem souveränen Fürsten an<lb/> der Spitze, einer landständischen Verfassung und denjenigen Rechten und Pflichten<lb/> gegenüber dem deutschen Bunde, welche dessen Grundgesetze ihm gewähren oder<lb/> auferlegen. Dabei kann für Schleswig-Holstein ein Unterschied eintreten. Ent¬<lb/> weder wird Schleswig, das sich bekanntlich außerhalb des deutschen Bundes<lb/> befindet, nicht in diesen aufgenommen, dann haben wir in Schleswig-Holstein, oder<lb/> eigentlich Holstein-Schleswig, einen Bundesstaat, dessen Fürst zugleich Souverän<lb/> eines nicht zum deutschen Bund gehörenden Gebietes ist, wie die Souveräne<lb/> von Preußen oder Oesterreich, — oder Schleswig wird in den deutschen Bund<lb/> aufgenommen, dann haben wir den einfachern Fall, reines Bundesgebiet, wie<lb/> etwa in Kurhessen. Dieser politische Unterschied muß hervorgehoben werden,<lb/> weil er auch einen finanziellen Unterschied im Gefolge hat, schon deshalb, weil<lb/> ein nicht zum Bund gehöriges Schleswig an den Bundesmatrikularbeiträgen<lb/> und den Kosten der Bundesversammlung keinen Theil hat.</p><lb/> <p xml:id="ID_707"> Ist von Schleswig-Holstein als halbsvuveränem Staate die Rede, so ver¬<lb/> stehen wir darunter einen deutschen Bundesstaat mit einem eigenen Fürsten,<lb/> der gewisse Hoheitsrechte, wie etwa vie Oberanführung der Land- und See¬<lb/> macht, die diplomatische Vertretung des Landes, die Verwaltung einzelner<lb/> Zweige des Staatswesens an einen andern Bundesstaat abgetreten hat, wie<lb/> Liechtenstein ein gemeinschaftliches Zollgebiet mit Oesterreich bildet und seine<lb/> letzte Gerichtsinstanz in einem österreichischen Obergerichte findet, wie Waldeck<lb/> die Anführung seiner Truppen, seine diplomatische Vertretung, die Oberverwal¬<lb/> tung seiner Post und seiner Finanzen an Preußen abgetreten hat und seine<lb/> letzte Gerichtsinstanz in Berlin findet.</p><lb/> <p xml:id="ID_708"> Es fragt sich, wie werden sich in beiden Fällen die Kosten der Staats¬<lb/> verwaltung stellen? Um diese Frage zu beantworten, werden wir zunächst, weil<lb/> Schleswig-Holstein in modernen Zeiten, deren Verwaltungsart für unsere Unter¬<lb/> suchung allein in Betracht kommt, auf die Dauer keinen Staat für sich gebildet<lb/> hat. feststellen müssen, welchen andern deutschen Staat wir mit ihm in gleiche<lb/> Linie setzen können, um die Lücken, welche das Budget Schleswig-Holsteins an-<lb/> noch für Civilliste, auswärtige Vertretung, Krieg, verschiedene Ministerien bietet,<lb/> nach den Budgets in gleichen Verhältnissen stehender Staaten auszufüllen.</p><lb/> <p xml:id="ID_709" next="#ID_710"> Nimmt man die drei Elbherzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg<lb/> zusammen, so ergiebt sich eine Bodenfläche von etwa 341 Quadratmeilen mit<lb/> 1.004,000 Einwohnern, so groß, der Bodenfläche nach, etwa wie Würtemberg<lb/> mit 354 Quadratmeilen. Bei dieser Vergleichung stimmt aber die Bevölke¬<lb/> rungszahl zu schlecht; denn Würtemberg zählte 1861 1,720,708 Einwohner,<lb/> 1864 sogar 1,748,328 Einwohner. In der Bevölkerungszahl stimmt aber eben<lb/> kein deutscher Staat mit den drei Elbhcrzogthümern; selbst das in der Boden¬<lb/> fläche bedeutend unter ihnen stehende Baden hat ca. 300,000 Einwohner mehr</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0260]
buntes, wie etwa Preußen oder Kurhessen, mit einem souveränen Fürsten an
der Spitze, einer landständischen Verfassung und denjenigen Rechten und Pflichten
gegenüber dem deutschen Bunde, welche dessen Grundgesetze ihm gewähren oder
auferlegen. Dabei kann für Schleswig-Holstein ein Unterschied eintreten. Ent¬
weder wird Schleswig, das sich bekanntlich außerhalb des deutschen Bundes
befindet, nicht in diesen aufgenommen, dann haben wir in Schleswig-Holstein, oder
eigentlich Holstein-Schleswig, einen Bundesstaat, dessen Fürst zugleich Souverän
eines nicht zum deutschen Bund gehörenden Gebietes ist, wie die Souveräne
von Preußen oder Oesterreich, — oder Schleswig wird in den deutschen Bund
aufgenommen, dann haben wir den einfachern Fall, reines Bundesgebiet, wie
etwa in Kurhessen. Dieser politische Unterschied muß hervorgehoben werden,
weil er auch einen finanziellen Unterschied im Gefolge hat, schon deshalb, weil
ein nicht zum Bund gehöriges Schleswig an den Bundesmatrikularbeiträgen
und den Kosten der Bundesversammlung keinen Theil hat.
Ist von Schleswig-Holstein als halbsvuveränem Staate die Rede, so ver¬
stehen wir darunter einen deutschen Bundesstaat mit einem eigenen Fürsten,
der gewisse Hoheitsrechte, wie etwa vie Oberanführung der Land- und See¬
macht, die diplomatische Vertretung des Landes, die Verwaltung einzelner
Zweige des Staatswesens an einen andern Bundesstaat abgetreten hat, wie
Liechtenstein ein gemeinschaftliches Zollgebiet mit Oesterreich bildet und seine
letzte Gerichtsinstanz in einem österreichischen Obergerichte findet, wie Waldeck
die Anführung seiner Truppen, seine diplomatische Vertretung, die Oberverwal¬
tung seiner Post und seiner Finanzen an Preußen abgetreten hat und seine
letzte Gerichtsinstanz in Berlin findet.
Es fragt sich, wie werden sich in beiden Fällen die Kosten der Staats¬
verwaltung stellen? Um diese Frage zu beantworten, werden wir zunächst, weil
Schleswig-Holstein in modernen Zeiten, deren Verwaltungsart für unsere Unter¬
suchung allein in Betracht kommt, auf die Dauer keinen Staat für sich gebildet
hat. feststellen müssen, welchen andern deutschen Staat wir mit ihm in gleiche
Linie setzen können, um die Lücken, welche das Budget Schleswig-Holsteins an-
noch für Civilliste, auswärtige Vertretung, Krieg, verschiedene Ministerien bietet,
nach den Budgets in gleichen Verhältnissen stehender Staaten auszufüllen.
Nimmt man die drei Elbherzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg
zusammen, so ergiebt sich eine Bodenfläche von etwa 341 Quadratmeilen mit
1.004,000 Einwohnern, so groß, der Bodenfläche nach, etwa wie Würtemberg
mit 354 Quadratmeilen. Bei dieser Vergleichung stimmt aber die Bevölke¬
rungszahl zu schlecht; denn Würtemberg zählte 1861 1,720,708 Einwohner,
1864 sogar 1,748,328 Einwohner. In der Bevölkerungszahl stimmt aber eben
kein deutscher Staat mit den drei Elbhcrzogthümern; selbst das in der Boden¬
fläche bedeutend unter ihnen stehende Baden hat ca. 300,000 Einwohner mehr
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