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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.

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Gegenstand vorgelegt worden. Nach den bisherigen Bestimmungen sollen alle
in dem Umkreise von 8 Meilen um Rostock aufkommenden Leichname von Per¬
sonen, welche wegen Capitalverbrechen verhaftet sind und im Gefängnisse sterben,
von verhafteten Verbrechern, welche sich selbst entleihen, von Personen, welche
aus Armenkassen verpflegt wurden, wenn sie sich selbst entleihen, und von Per¬
sonen, die an dem Orte, wo sie sterben oder todt gefunden werden, unbekannt
sind und deren Nachlaß zur Bestreitung der Beerdigungs- und Untersuckungs-
kosten unzureichend ist, an die Anatomie abgeliefert werden. -- Es bestehen
ferner ein Institut für vergleichende Anatomie und Physiologie, ein patholo-
gisches Institut, ein naturhistorisches Museum (in zwei Abtheilungen: einer
zoologisch-botanischen und einer mineralogischen), ein chemisches Laboratorium
(1833 gegründet), ein physikalisches Cabinet und ein mathematisches Cabinet
und Observatorium. -- Die Universitätsbibliothek bestand zu der Zeit
der Wiedervereinigung der Universitäten Rostock und Bützow, im Jahre 1789,
nur aus 4699 Bänden und 94 Handschriften, wurde aber damals mit den zu
Bützow befindlich gewesenen großen Sammlungen mehrer mecklenburgischen
Herzoge ansehnlich bereichert. Seitdem hat sich dieselbe bedeutend vermehrt,
hauptsächlich durch Erwerbung mehrer großen Privatbibliotheken, so daß sie jetzt
etwa 120,000 Bände zählt. Für ihre Vermehrung kommen jährlich gegen
2900 Thlr. und für Gehalte der Bibliotheksbeamten 1700 Thlr. zur Verwen¬
dung. Die Kataloge entsprechen den Anforderungen noch nicht und eine schon
vor Jahrzehnten begonnene Katalogisirungsarbeit scheint aus Mangel an ge¬
nügenden Kräften oder wegen dabei befolgter unrichtiger Grundsätze nicht zu
Ende kommen zu können. Den Professoren ist zu Gunsten der Bibliothek eine
merkwürdige Naturalstcuer auferlegt. Sie "haben von jedem Buche, welches sie
zum Druck befördern, auch dann, wenn der Druck nicht in Rostock geschehen
sollte, ein Exemplar an die Universitätsbibliothek abzugeben". -- In dem Saal
der Bibliothek befindet sich auch ein Münzcabinet.

Bis gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts war, ungeachtet der sich
mehrenden deutschen Universitäten, die Zahl der Studirenden in Rostock doch
noch immer eine ganz ansehnliche. Man zählte deren noch gegen 600. Seit¬
dem übte die im Jahre 1737 eingeweihte Universität Göttingen eine An¬
ziehungskraft, welche nicht blos die Fremden vom Besuche Rostocks zurückhielt,
sondern auch viele Mecklenburger der einheimischen Universität abwandte. Später
kam noch Berlin hinzu und in den letzten Jahrzehnten that auch die vermehrte
Leichtigkeit in der Erreichung entfernterer Universitäten das Ihrige zur Ab-
minderung der Frequenz. Eine Zeit lang wirkte zwar die (durch Verordnungen
von 1793, 1819, 1826 und 1827) eingeführte Zwangsmaßregel, wonach in-
ländische Theologen, sofern sie in Mecklenburg zu einem Schul- oder Pfarramt
befördert werden wollten, wenigstens zwei Jahre, und inländische Juristen


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Gegenstand vorgelegt worden. Nach den bisherigen Bestimmungen sollen alle
in dem Umkreise von 8 Meilen um Rostock aufkommenden Leichname von Per¬
sonen, welche wegen Capitalverbrechen verhaftet sind und im Gefängnisse sterben,
von verhafteten Verbrechern, welche sich selbst entleihen, von Personen, welche
aus Armenkassen verpflegt wurden, wenn sie sich selbst entleihen, und von Per¬
sonen, die an dem Orte, wo sie sterben oder todt gefunden werden, unbekannt
sind und deren Nachlaß zur Bestreitung der Beerdigungs- und Untersuckungs-
kosten unzureichend ist, an die Anatomie abgeliefert werden. — Es bestehen
ferner ein Institut für vergleichende Anatomie und Physiologie, ein patholo-
gisches Institut, ein naturhistorisches Museum (in zwei Abtheilungen: einer
zoologisch-botanischen und einer mineralogischen), ein chemisches Laboratorium
(1833 gegründet), ein physikalisches Cabinet und ein mathematisches Cabinet
und Observatorium. — Die Universitätsbibliothek bestand zu der Zeit
der Wiedervereinigung der Universitäten Rostock und Bützow, im Jahre 1789,
nur aus 4699 Bänden und 94 Handschriften, wurde aber damals mit den zu
Bützow befindlich gewesenen großen Sammlungen mehrer mecklenburgischen
Herzoge ansehnlich bereichert. Seitdem hat sich dieselbe bedeutend vermehrt,
hauptsächlich durch Erwerbung mehrer großen Privatbibliotheken, so daß sie jetzt
etwa 120,000 Bände zählt. Für ihre Vermehrung kommen jährlich gegen
2900 Thlr. und für Gehalte der Bibliotheksbeamten 1700 Thlr. zur Verwen¬
dung. Die Kataloge entsprechen den Anforderungen noch nicht und eine schon
vor Jahrzehnten begonnene Katalogisirungsarbeit scheint aus Mangel an ge¬
nügenden Kräften oder wegen dabei befolgter unrichtiger Grundsätze nicht zu
Ende kommen zu können. Den Professoren ist zu Gunsten der Bibliothek eine
merkwürdige Naturalstcuer auferlegt. Sie „haben von jedem Buche, welches sie
zum Druck befördern, auch dann, wenn der Druck nicht in Rostock geschehen
sollte, ein Exemplar an die Universitätsbibliothek abzugeben". — In dem Saal
der Bibliothek befindet sich auch ein Münzcabinet.

Bis gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts war, ungeachtet der sich
mehrenden deutschen Universitäten, die Zahl der Studirenden in Rostock doch
noch immer eine ganz ansehnliche. Man zählte deren noch gegen 600. Seit¬
dem übte die im Jahre 1737 eingeweihte Universität Göttingen eine An¬
ziehungskraft, welche nicht blos die Fremden vom Besuche Rostocks zurückhielt,
sondern auch viele Mecklenburger der einheimischen Universität abwandte. Später
kam noch Berlin hinzu und in den letzten Jahrzehnten that auch die vermehrte
Leichtigkeit in der Erreichung entfernterer Universitäten das Ihrige zur Ab-
minderung der Frequenz. Eine Zeit lang wirkte zwar die (durch Verordnungen
von 1793, 1819, 1826 und 1827) eingeführte Zwangsmaßregel, wonach in-
ländische Theologen, sofern sie in Mecklenburg zu einem Schul- oder Pfarramt
befördert werden wollten, wenigstens zwei Jahre, und inländische Juristen


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[0537] Gegenstand vorgelegt worden. Nach den bisherigen Bestimmungen sollen alle in dem Umkreise von 8 Meilen um Rostock aufkommenden Leichname von Per¬ sonen, welche wegen Capitalverbrechen verhaftet sind und im Gefängnisse sterben, von verhafteten Verbrechern, welche sich selbst entleihen, von Personen, welche aus Armenkassen verpflegt wurden, wenn sie sich selbst entleihen, und von Per¬ sonen, die an dem Orte, wo sie sterben oder todt gefunden werden, unbekannt sind und deren Nachlaß zur Bestreitung der Beerdigungs- und Untersuckungs- kosten unzureichend ist, an die Anatomie abgeliefert werden. — Es bestehen ferner ein Institut für vergleichende Anatomie und Physiologie, ein patholo- gisches Institut, ein naturhistorisches Museum (in zwei Abtheilungen: einer zoologisch-botanischen und einer mineralogischen), ein chemisches Laboratorium (1833 gegründet), ein physikalisches Cabinet und ein mathematisches Cabinet und Observatorium. — Die Universitätsbibliothek bestand zu der Zeit der Wiedervereinigung der Universitäten Rostock und Bützow, im Jahre 1789, nur aus 4699 Bänden und 94 Handschriften, wurde aber damals mit den zu Bützow befindlich gewesenen großen Sammlungen mehrer mecklenburgischen Herzoge ansehnlich bereichert. Seitdem hat sich dieselbe bedeutend vermehrt, hauptsächlich durch Erwerbung mehrer großen Privatbibliotheken, so daß sie jetzt etwa 120,000 Bände zählt. Für ihre Vermehrung kommen jährlich gegen 2900 Thlr. und für Gehalte der Bibliotheksbeamten 1700 Thlr. zur Verwen¬ dung. Die Kataloge entsprechen den Anforderungen noch nicht und eine schon vor Jahrzehnten begonnene Katalogisirungsarbeit scheint aus Mangel an ge¬ nügenden Kräften oder wegen dabei befolgter unrichtiger Grundsätze nicht zu Ende kommen zu können. Den Professoren ist zu Gunsten der Bibliothek eine merkwürdige Naturalstcuer auferlegt. Sie „haben von jedem Buche, welches sie zum Druck befördern, auch dann, wenn der Druck nicht in Rostock geschehen sollte, ein Exemplar an die Universitätsbibliothek abzugeben". — In dem Saal der Bibliothek befindet sich auch ein Münzcabinet. Bis gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts war, ungeachtet der sich mehrenden deutschen Universitäten, die Zahl der Studirenden in Rostock doch noch immer eine ganz ansehnliche. Man zählte deren noch gegen 600. Seit¬ dem übte die im Jahre 1737 eingeweihte Universität Göttingen eine An¬ ziehungskraft, welche nicht blos die Fremden vom Besuche Rostocks zurückhielt, sondern auch viele Mecklenburger der einheimischen Universität abwandte. Später kam noch Berlin hinzu und in den letzten Jahrzehnten that auch die vermehrte Leichtigkeit in der Erreichung entfernterer Universitäten das Ihrige zur Ab- minderung der Frequenz. Eine Zeit lang wirkte zwar die (durch Verordnungen von 1793, 1819, 1826 und 1827) eingeführte Zwangsmaßregel, wonach in- ländische Theologen, sofern sie in Mecklenburg zu einem Schul- oder Pfarramt befördert werden wollten, wenigstens zwei Jahre, und inländische Juristen 64*

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240/537>, abgerufen am 23.07.2024.