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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.

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werden, daß sich eine Fülle der bedeutendsten politischen Kräfte unter denen be¬
findet, die ohne Diäten nicht im Stande sein würden, jährlich mehre Monate
in Berlin zu verweilen. Soll man diese Kräfte durch Entziehung, nicht eines
Gewinnes (denn einen Gewinn wird niemand, als gelegentlich ein feudales
Blatt in den drei Thalern Diäten sehen), sondern einer Entschädigung principiell
vom Abgeordnetenhause ausschließen? es würde dies mit den traditionellen
preußischen Anschauungen in Widerspruch stehen. Jedenfalls wird die schlie߬
liche Entscheidung über diesen wichtigen Punkt einer späteren Periode unseres
Staatslebens vorbehalten bleiben.

In einer Verlängerung der Wahlperioden von drei auf sieben Jahre wür¬
den wir eine sehr wesentliche Verbesserung sehen. Die Argumentation des Ver¬
fassers scheint uns unwiderlegbar. Der Einwand, daß durch eine Verlänge¬
rung der Wahlperiode das politische Interesse im Volke abgestumpft werden
würde, ist unbegründet. Allerdings ist die Aufregung des Wahlkampfes eins
der Mittel, um das politische Interesse, zu erwecken oder aufzufrischen. Doch
ist die Wirkung dieser Aufregung nur eine vorübergehende, um so flüchtiger,
je häufiger sie wiederkehrt: es läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß eine
Verlängerung der Legislaturperiode die Bedeutung des Wahlactes und die leben¬
dige, gespannte Theilnahme an demselben nicht vermindern, sondern erhöhen
würde. Die Hauptgründe für die Verlängerung ergeben sich aber aus folgen¬
der Betrachtung. Die gesetzgeberische Thätigkeit soll eine innerlich zusammen¬
hängende sein;'sie bedarf daher, um sich frei und ungehindert zu entfalten, der
Gewißheit, auf längere Zeit in einheitlicher Richtung thätig sein zu können.
Kurze Perioden haben die Wirkung, der Gesetzgebung einen fragmentarischen
Charakter zu geben; zunächst, weil zwei Jah/e an sich ein zu kurzer Zeitraum zur
Entwickelung einer zusammenhängenden Politik sind; sodann aber ist wohl zu beach¬
ten, daß auf die volle" drei Jahre gar nicht einmal zu rechnen ist. Denn die Noth¬
wendigkeit zwischen seiner Ueberzeugung und der Rücksicht auf die zur Wiederwahl
nothwendige Popularität eine Wahl zutreffen, tritt lange vor Ablauf der Wahl¬
periode an den Abgeordnete" heran. Und während so die Wirkung der öffentlichen
Meinung aus das Parlament eine dauernde, ununterbrochene wird, so daß jedes
Schwanken derselben sich sofort bis in die höchsten Kreise des Staates fortpflanzt,
sinkt die Gegenwirkung des Parlamentes, da es gar nicht die Zeit gehabt hat,
sich durch Thaten zu bewähren, auf den Nullpunkt herab. Die Folge davon
ist, daß die wirkliche Kraft der öffentlichen Meinung und die des Abgeordneten¬
hauses auf gleiche Weise geschwächt werden. Ersterer wird die für ihre dauernde
Macht unerläßliche Arbeit erspart, sich in dem Kampfe gegen alle Gegenströ¬
mungen durchzuarbeiten, zu läutern, zu befestigen, und dadurch in den Kreisen
des Volkes die Probe ihrer Berechtigung abzulegen, ehe sie ihren unmittel¬
baren Einfluß auf die constitutionellen Factoren des Staatslebens ausübt. Das
Abgeordnetenhaus aber, welches die Leitung nach Unten in dem Grade verliert,
daß es von allen Regungen, die jederzeit, und oft sehr geräuschvoll, das Publicum
durchzucken, bestimmt wird, mußunfehlbar auch nach Oben hin an Ansehen einbüßen.

Wenn wir den edlen Absichten, die der Verfasser verfolgt, im Ganzen beistimmen
können, glauben wir doch, daß auf dem von ihm vorgeschlagenen Wege die¬
selben nicht werden erreicht werden. Die Prüfung seines wohldurchdachten
Planes hat in uns nur die alte Ueberzeugung befestigt, daß jeder vor Einfüh¬
rung einer auf den Grundsätzen des Selfgovernments beruhenden Kreis- und
Gemeindeordnung unternommene Versuch einer Wahlreform scheitern oder re¬
Z. sultatlos bleiben würde.___________




Veramwvniicher Redacreur: or. Moritz Busch.
Verlag von F. L, Herbig. -- Druck von C. E. Klbcrt in Leipzig.

werden, daß sich eine Fülle der bedeutendsten politischen Kräfte unter denen be¬
findet, die ohne Diäten nicht im Stande sein würden, jährlich mehre Monate
in Berlin zu verweilen. Soll man diese Kräfte durch Entziehung, nicht eines
Gewinnes (denn einen Gewinn wird niemand, als gelegentlich ein feudales
Blatt in den drei Thalern Diäten sehen), sondern einer Entschädigung principiell
vom Abgeordnetenhause ausschließen? es würde dies mit den traditionellen
preußischen Anschauungen in Widerspruch stehen. Jedenfalls wird die schlie߬
liche Entscheidung über diesen wichtigen Punkt einer späteren Periode unseres
Staatslebens vorbehalten bleiben.

In einer Verlängerung der Wahlperioden von drei auf sieben Jahre wür¬
den wir eine sehr wesentliche Verbesserung sehen. Die Argumentation des Ver¬
fassers scheint uns unwiderlegbar. Der Einwand, daß durch eine Verlänge¬
rung der Wahlperiode das politische Interesse im Volke abgestumpft werden
würde, ist unbegründet. Allerdings ist die Aufregung des Wahlkampfes eins
der Mittel, um das politische Interesse, zu erwecken oder aufzufrischen. Doch
ist die Wirkung dieser Aufregung nur eine vorübergehende, um so flüchtiger,
je häufiger sie wiederkehrt: es läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß eine
Verlängerung der Legislaturperiode die Bedeutung des Wahlactes und die leben¬
dige, gespannte Theilnahme an demselben nicht vermindern, sondern erhöhen
würde. Die Hauptgründe für die Verlängerung ergeben sich aber aus folgen¬
der Betrachtung. Die gesetzgeberische Thätigkeit soll eine innerlich zusammen¬
hängende sein;'sie bedarf daher, um sich frei und ungehindert zu entfalten, der
Gewißheit, auf längere Zeit in einheitlicher Richtung thätig sein zu können.
Kurze Perioden haben die Wirkung, der Gesetzgebung einen fragmentarischen
Charakter zu geben; zunächst, weil zwei Jah/e an sich ein zu kurzer Zeitraum zur
Entwickelung einer zusammenhängenden Politik sind; sodann aber ist wohl zu beach¬
ten, daß auf die volle» drei Jahre gar nicht einmal zu rechnen ist. Denn die Noth¬
wendigkeit zwischen seiner Ueberzeugung und der Rücksicht auf die zur Wiederwahl
nothwendige Popularität eine Wahl zutreffen, tritt lange vor Ablauf der Wahl¬
periode an den Abgeordnete» heran. Und während so die Wirkung der öffentlichen
Meinung aus das Parlament eine dauernde, ununterbrochene wird, so daß jedes
Schwanken derselben sich sofort bis in die höchsten Kreise des Staates fortpflanzt,
sinkt die Gegenwirkung des Parlamentes, da es gar nicht die Zeit gehabt hat,
sich durch Thaten zu bewähren, auf den Nullpunkt herab. Die Folge davon
ist, daß die wirkliche Kraft der öffentlichen Meinung und die des Abgeordneten¬
hauses auf gleiche Weise geschwächt werden. Ersterer wird die für ihre dauernde
Macht unerläßliche Arbeit erspart, sich in dem Kampfe gegen alle Gegenströ¬
mungen durchzuarbeiten, zu läutern, zu befestigen, und dadurch in den Kreisen
des Volkes die Probe ihrer Berechtigung abzulegen, ehe sie ihren unmittel¬
baren Einfluß auf die constitutionellen Factoren des Staatslebens ausübt. Das
Abgeordnetenhaus aber, welches die Leitung nach Unten in dem Grade verliert,
daß es von allen Regungen, die jederzeit, und oft sehr geräuschvoll, das Publicum
durchzucken, bestimmt wird, mußunfehlbar auch nach Oben hin an Ansehen einbüßen.

Wenn wir den edlen Absichten, die der Verfasser verfolgt, im Ganzen beistimmen
können, glauben wir doch, daß auf dem von ihm vorgeschlagenen Wege die¬
selben nicht werden erreicht werden. Die Prüfung seines wohldurchdachten
Planes hat in uns nur die alte Ueberzeugung befestigt, daß jeder vor Einfüh¬
rung einer auf den Grundsätzen des Selfgovernments beruhenden Kreis- und
Gemeindeordnung unternommene Versuch einer Wahlreform scheitern oder re¬
Z. sultatlos bleiben würde.___________




Veramwvniicher Redacreur: or. Moritz Busch.
Verlag von F. L, Herbig. — Druck von C. E. Klbcrt in Leipzig.
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[0298] werden, daß sich eine Fülle der bedeutendsten politischen Kräfte unter denen be¬ findet, die ohne Diäten nicht im Stande sein würden, jährlich mehre Monate in Berlin zu verweilen. Soll man diese Kräfte durch Entziehung, nicht eines Gewinnes (denn einen Gewinn wird niemand, als gelegentlich ein feudales Blatt in den drei Thalern Diäten sehen), sondern einer Entschädigung principiell vom Abgeordnetenhause ausschließen? es würde dies mit den traditionellen preußischen Anschauungen in Widerspruch stehen. Jedenfalls wird die schlie߬ liche Entscheidung über diesen wichtigen Punkt einer späteren Periode unseres Staatslebens vorbehalten bleiben. In einer Verlängerung der Wahlperioden von drei auf sieben Jahre wür¬ den wir eine sehr wesentliche Verbesserung sehen. Die Argumentation des Ver¬ fassers scheint uns unwiderlegbar. Der Einwand, daß durch eine Verlänge¬ rung der Wahlperiode das politische Interesse im Volke abgestumpft werden würde, ist unbegründet. Allerdings ist die Aufregung des Wahlkampfes eins der Mittel, um das politische Interesse, zu erwecken oder aufzufrischen. Doch ist die Wirkung dieser Aufregung nur eine vorübergehende, um so flüchtiger, je häufiger sie wiederkehrt: es läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß eine Verlängerung der Legislaturperiode die Bedeutung des Wahlactes und die leben¬ dige, gespannte Theilnahme an demselben nicht vermindern, sondern erhöhen würde. Die Hauptgründe für die Verlängerung ergeben sich aber aus folgen¬ der Betrachtung. Die gesetzgeberische Thätigkeit soll eine innerlich zusammen¬ hängende sein;'sie bedarf daher, um sich frei und ungehindert zu entfalten, der Gewißheit, auf längere Zeit in einheitlicher Richtung thätig sein zu können. Kurze Perioden haben die Wirkung, der Gesetzgebung einen fragmentarischen Charakter zu geben; zunächst, weil zwei Jah/e an sich ein zu kurzer Zeitraum zur Entwickelung einer zusammenhängenden Politik sind; sodann aber ist wohl zu beach¬ ten, daß auf die volle» drei Jahre gar nicht einmal zu rechnen ist. Denn die Noth¬ wendigkeit zwischen seiner Ueberzeugung und der Rücksicht auf die zur Wiederwahl nothwendige Popularität eine Wahl zutreffen, tritt lange vor Ablauf der Wahl¬ periode an den Abgeordnete» heran. Und während so die Wirkung der öffentlichen Meinung aus das Parlament eine dauernde, ununterbrochene wird, so daß jedes Schwanken derselben sich sofort bis in die höchsten Kreise des Staates fortpflanzt, sinkt die Gegenwirkung des Parlamentes, da es gar nicht die Zeit gehabt hat, sich durch Thaten zu bewähren, auf den Nullpunkt herab. Die Folge davon ist, daß die wirkliche Kraft der öffentlichen Meinung und die des Abgeordneten¬ hauses auf gleiche Weise geschwächt werden. Ersterer wird die für ihre dauernde Macht unerläßliche Arbeit erspart, sich in dem Kampfe gegen alle Gegenströ¬ mungen durchzuarbeiten, zu läutern, zu befestigen, und dadurch in den Kreisen des Volkes die Probe ihrer Berechtigung abzulegen, ehe sie ihren unmittel¬ baren Einfluß auf die constitutionellen Factoren des Staatslebens ausübt. Das Abgeordnetenhaus aber, welches die Leitung nach Unten in dem Grade verliert, daß es von allen Regungen, die jederzeit, und oft sehr geräuschvoll, das Publicum durchzucken, bestimmt wird, mußunfehlbar auch nach Oben hin an Ansehen einbüßen. Wenn wir den edlen Absichten, die der Verfasser verfolgt, im Ganzen beistimmen können, glauben wir doch, daß auf dem von ihm vorgeschlagenen Wege die¬ selben nicht werden erreicht werden. Die Prüfung seines wohldurchdachten Planes hat in uns nur die alte Ueberzeugung befestigt, daß jeder vor Einfüh¬ rung einer auf den Grundsätzen des Selfgovernments beruhenden Kreis- und Gemeindeordnung unternommene Versuch einer Wahlreform scheitern oder re¬ Z. sultatlos bleiben würde.___________ Veramwvniicher Redacreur: or. Moritz Busch. Verlag von F. L, Herbig. — Druck von C. E. Klbcrt in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240/298>, abgerufen am 23.07.2024.