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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.

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stimmte Verwaltungsnormen gebunden, amtlich mit der Politik nichts zu thun
haben, so gestehen wir zu. daß ihr ein vielen Orten überwiegender Einfluß
auf den Ausfall der Wahlen eine unerfreuliche und auch für die B'eamtendisciplm
immerhin bedenkliche Erscheinung ist. Es ist aber ein Irrthum zu glauveu.
daß man den Einfluß, der feinen tiefsten Grund in der überlegenen geistig
hervorragenden Stellung des preußischen Beamtenthums hat, durch Entziehung
des Wahlrechts würde brechen können. Will man etwa auch die Agitation
verhindern, die von der Ausübung des Wahlrechtes ganz unabhängig ist? Der
Einfluß wird abnehmen mit der' weiteren Verbreitung praktischer politischer
Bildung; vor allem also nurddic Organisation des SeisgvvenimentS geeignet sein,
ihn zu neutralisiren. Die Entziehung des Wahlrechts wird nicht dazu beitragen, das
Ansehen des Beamtenstandes zu heben, wenn sie auch immerhin dem Zwange,
in bestimmter Richtung zu wählen, bei dem die Integrität des Standes
untergraben würde, vorzuziehen ist.

Auch die übermäßige Vertretung des BcamtenclemcntS im Abgeordneten¬
hause sehen wir mit dem Verfasser als einen Mißstand an; wir wünschen weder
eine Landrathskcunmer noch eine Kreisrichterkaminer. Aber man darf auch hier
nicht vergessen, was schon oben erwähnt wurde, daß der Beamtenstand seit
länger als einem Jahrhundert der einzige Träger politischer Bildung in Preußen
gewesen ist, und daß es daher nicht nur natürlich, sondern auch gewissermaßen
berechtigt ist, wenn die Augen der Wähler sich vielfach auf die Mitglieder dieses
Standes richten; und wenn die Eonservativen ihre Vertreter in der spe"
cisisch conservativen, die Liberale" in der specifisch liberalen und am unabhängig¬
sten gestellten Bcamtenclasse suchen. Wir behaupten natürlich nicht, daß nicht
hinreichend viele politisch befähigte Privatmänner in Preußen vorhanden sind,
um mit ihnen die sämmtlichen Plätze des Abgeordnetenhauses zu besetzen. Wo
aber haben sie bisher, außer etwa in städtischen Verwaltungen. Gelegenheit
gehabt, sich hervorzuthun und die Aufmerksamkeit der Wählerkrcise auf sich zu
ziehen? Ein Privatmann, der nicht in ganz besonderem Grade das Talent be¬
sitzt, seine Persönlichkeit im öffentlichen Verkehr zur Geltung zu bringen, wird
in den Augen der meisten Wähler hinter dem tüchtigen, im praktischen Staats¬
dienst geübten Beamten zurückstehen. Wir meinen. daß man die Beamtenfrage
am besten so lange ruhen läßt, bis ein zweckmäßiges System des Selfgovern-
ment uns einen politischen Stand geschaffen haben wird, zu dem der Stoff
bei uns in reichem Maße, aber noch formlos, vorhanden ist. Sobald ein
öffentlicher Stand sich gebildet haben und aus ihm ein Kreis berufsmäßiger
Politiker hervorgegangen sein wird, wird auch die Beamtenfcage factisch ent¬
schieden sein. Ehe dieser Zustand eintritt, wird und muß das Bcamtenelement
neben den politischen Notabilitäten, die von der Eröffnung des vereinigten
Landtags an bis auf die Gegenwart sich zu dauernder Geltung emporgearbeitet
haben, in der zweiten Kammer eine hervorragende Rolle spielen.

Nun die Diätenfrage! Wenn ein Staatsmann, sagt der Verfasser und wer
wollte ihm hierin widersprechen, wußte, wie man die Freiheit gründet, so war
es Cavvur. Seine Abgeordneten beziehen keine Diäten. Die Frage hat aber
doch zwei Seiten. Daß ein Amt. welches als Ehrenamt verwaltet'wirb, dem
Inhaber ein größeres Ansehn giebt, als ein besoldetes Amt, ist unbestreitbar.
Und daß namentlich die gesellschaftliche Stellung der einzelnen Abgeordneten für
die Geltung deS Hauses nach Oben hin nicht ohne Bedeutung ist, wird eben¬
falls nicht in Abrede gestellt werden können. Dennoch ist ein 'ernstes Bedenken
nicht abzuweisen. Preußens Kraft liegt zum großen Theil in seinem Mittel¬
stande. Ein sehr bedeutender und zwar vorzugsweise gebildeter Theil des
Mittelstandes ist aber in Preußen ohne Vermögen. Jedenfalls muß zugegeben


stimmte Verwaltungsnormen gebunden, amtlich mit der Politik nichts zu thun
haben, so gestehen wir zu. daß ihr ein vielen Orten überwiegender Einfluß
auf den Ausfall der Wahlen eine unerfreuliche und auch für die B'eamtendisciplm
immerhin bedenkliche Erscheinung ist. Es ist aber ein Irrthum zu glauveu.
daß man den Einfluß, der feinen tiefsten Grund in der überlegenen geistig
hervorragenden Stellung des preußischen Beamtenthums hat, durch Entziehung
des Wahlrechts würde brechen können. Will man etwa auch die Agitation
verhindern, die von der Ausübung des Wahlrechtes ganz unabhängig ist? Der
Einfluß wird abnehmen mit der' weiteren Verbreitung praktischer politischer
Bildung; vor allem also nurddic Organisation des SeisgvvenimentS geeignet sein,
ihn zu neutralisiren. Die Entziehung des Wahlrechts wird nicht dazu beitragen, das
Ansehen des Beamtenstandes zu heben, wenn sie auch immerhin dem Zwange,
in bestimmter Richtung zu wählen, bei dem die Integrität des Standes
untergraben würde, vorzuziehen ist.

Auch die übermäßige Vertretung des BcamtenclemcntS im Abgeordneten¬
hause sehen wir mit dem Verfasser als einen Mißstand an; wir wünschen weder
eine Landrathskcunmer noch eine Kreisrichterkaminer. Aber man darf auch hier
nicht vergessen, was schon oben erwähnt wurde, daß der Beamtenstand seit
länger als einem Jahrhundert der einzige Träger politischer Bildung in Preußen
gewesen ist, und daß es daher nicht nur natürlich, sondern auch gewissermaßen
berechtigt ist, wenn die Augen der Wähler sich vielfach auf die Mitglieder dieses
Standes richten; und wenn die Eonservativen ihre Vertreter in der spe»
cisisch conservativen, die Liberale» in der specifisch liberalen und am unabhängig¬
sten gestellten Bcamtenclasse suchen. Wir behaupten natürlich nicht, daß nicht
hinreichend viele politisch befähigte Privatmänner in Preußen vorhanden sind,
um mit ihnen die sämmtlichen Plätze des Abgeordnetenhauses zu besetzen. Wo
aber haben sie bisher, außer etwa in städtischen Verwaltungen. Gelegenheit
gehabt, sich hervorzuthun und die Aufmerksamkeit der Wählerkrcise auf sich zu
ziehen? Ein Privatmann, der nicht in ganz besonderem Grade das Talent be¬
sitzt, seine Persönlichkeit im öffentlichen Verkehr zur Geltung zu bringen, wird
in den Augen der meisten Wähler hinter dem tüchtigen, im praktischen Staats¬
dienst geübten Beamten zurückstehen. Wir meinen. daß man die Beamtenfrage
am besten so lange ruhen läßt, bis ein zweckmäßiges System des Selfgovern-
ment uns einen politischen Stand geschaffen haben wird, zu dem der Stoff
bei uns in reichem Maße, aber noch formlos, vorhanden ist. Sobald ein
öffentlicher Stand sich gebildet haben und aus ihm ein Kreis berufsmäßiger
Politiker hervorgegangen sein wird, wird auch die Beamtenfcage factisch ent¬
schieden sein. Ehe dieser Zustand eintritt, wird und muß das Bcamtenelement
neben den politischen Notabilitäten, die von der Eröffnung des vereinigten
Landtags an bis auf die Gegenwart sich zu dauernder Geltung emporgearbeitet
haben, in der zweiten Kammer eine hervorragende Rolle spielen.

Nun die Diätenfrage! Wenn ein Staatsmann, sagt der Verfasser und wer
wollte ihm hierin widersprechen, wußte, wie man die Freiheit gründet, so war
es Cavvur. Seine Abgeordneten beziehen keine Diäten. Die Frage hat aber
doch zwei Seiten. Daß ein Amt. welches als Ehrenamt verwaltet'wirb, dem
Inhaber ein größeres Ansehn giebt, als ein besoldetes Amt, ist unbestreitbar.
Und daß namentlich die gesellschaftliche Stellung der einzelnen Abgeordneten für
die Geltung deS Hauses nach Oben hin nicht ohne Bedeutung ist, wird eben¬
falls nicht in Abrede gestellt werden können. Dennoch ist ein 'ernstes Bedenken
nicht abzuweisen. Preußens Kraft liegt zum großen Theil in seinem Mittel¬
stande. Ein sehr bedeutender und zwar vorzugsweise gebildeter Theil des
Mittelstandes ist aber in Preußen ohne Vermögen. Jedenfalls muß zugegeben


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240/297>, abgerufen am 23.07.2024.