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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.

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Abgeordneter in irgendeinem Punkte von dem Parteiprogramme abzuweisen
sich in seinem Gewissen gedrungen fühlt, jedoch eingedenk der eingegangenen
Verpflichtung sich vor selbständigem Handeln scheut,' und sich deshalb an die
Wahlmänner mit der Bitte "in Indulgenz wendet, so kann man mit großer
Wahrscheinlichkeit annehmen, basi diese die ganze Schale ihres Zorns und Mi߬
trauens über den schwankenden und unzuverlässige" Abgeordneten ausschütten
werden. Denn sie sind ja unter allen Umständen (und würden es auch unter
dem Wahlgesetze des Herrn Verfassers sein) die Quintessenz der Partei, haben
also ihre nächste" Beziehungen nicht mit den gemäßigten, sondern mit den
extremen Parteigenossen unter den Urwählern, So ist die Mittelstufe recht
eigentlich der Sitz nicht der gemäßigten und vermittelnden, sondern der extre¬
men Meinungen; sie hindert vor allem, daß die Entwickelung des berechtigten
Parteiwesens in das Parlament selbst gelegt werde, d. h. daß die Parteiströ¬
mungen des Landes sich der Leitung der parlamentarischen Parteien unterordnen;
wie es doch bis zu einem gewissen Grade sein muß. wenn die Parteigegensätze
schrittweise zu einer Ausgleichung gelangen sollen. Im Parlament soll sich der.
Parteimann zum Staatsmann, soll sich die Partei zu einem schöpferischen Factordes
Staatswesens erheben; die parlamentarischen Parteien sollen die Träger der großen
Ideen sein, deren Kampf das Leben, deren ununterbrochene Wechselbewirkung die
Geschichte der freien Staaten ist; sie sollen zugleich die Leiter der Nation sein, die
ihre politische Reife nur dadurch bewähren kann, daß sie die staatsmännische Ueber-
legenheit ihrer Führer anerkennt und sich ihnen anzuvertrauen fähig ist; die aber
nicht blos empfängt, sondern was sie empfängt? zur öffentlichen Meinung
ausbildet, und dadurch selbst zum Träger und zur Stütze ihrer Führer wird.
In diesem Sinne ist die öffentliche Meinung eine ehrfurchtgeiuetende, gewal-
tige Macht, in jedem anderen Sinne ist sie nur eine unsichere Strömung, die
mit jedem Windstoß wechselt. Diese Wechselwirkung zwischen Volk und Abge¬
ordneten soll und muß, um in ihrer ganzen Kraft und Reinheit sich zu ent¬
wickeln, eine unmittelbare sein; sie wird durch vermittelnde Wahlmännercollegien
nur gestört und verfälscht, woraus mit Nothwendigkeit folgt, daß die indirecte
Wahl nicht zu modificiren, sondern ganz zu verwerfen ist. Bei dem Dreiclas-
scnsystem ist dies allerdings nicht möglich, und dies sehen wir als einen der
größten Mängel dieses Systems an. Die Solidität, die der Verfasser in die
Wahlmannscollegien zu legen wünscht, soll in den Urwcihlerkörpern ihren Sitz
haben. Der Verfasser verlangt für die Urwählerqualisicativn keine Garantie,
wohl aber für die Wahlmannsqualification; wenn aber die Urwähler keine
Garantie bieten, so giebt es überhaupt keine Garantie; bieten sie aber
Garantie, so ist gar nicht das Bedürfniß vorhanden nach einer Mittelstufe
zwischen Urwählern und Abgeordneten.

Der Verfasser nimmt eine Unverträglichkeit der militärischen Pflichten mit
der freien Ausübung des Wahlrechts an. So lange man für unentbehrliche
Hilfsmittel der Disciplin und der militärischen Loyalität hält, daß in den Ka¬
sernen und am Officiertiscd jede liberale Aeußerung niedergehalten werde, so
lange man politischen Liberalismus als einen lauernden Gegner der Dynastie
und der Staatswohlfahrt haßt, mag man das Abstimmen der Militärs für
zweckwidrig oder unvereinbar mit den Pflichten ihres Berufes betrachten.
Dauernd aber und richtig ist solche Auffassung militärischer Disciplin nicht.

Anders ist das Verhältniß, in dem die Mehrzahl der Civilbeamten steht.
Wenn diejenigen Beamten, die ihrer Stellung nach politische Organe des Mi¬
nisteriums sind, beiden Wahlen oppositionell stimmen, so beweisen sie dadurch
allerdings, daß sie nicht die geeigneten Organe für die Politik des Ministe¬
riums sind. Was aber die übrigen zahlreichen Beamten betrifft, die an be-


Abgeordneter in irgendeinem Punkte von dem Parteiprogramme abzuweisen
sich in seinem Gewissen gedrungen fühlt, jedoch eingedenk der eingegangenen
Verpflichtung sich vor selbständigem Handeln scheut,' und sich deshalb an die
Wahlmänner mit der Bitte »in Indulgenz wendet, so kann man mit großer
Wahrscheinlichkeit annehmen, basi diese die ganze Schale ihres Zorns und Mi߬
trauens über den schwankenden und unzuverlässige» Abgeordneten ausschütten
werden. Denn sie sind ja unter allen Umständen (und würden es auch unter
dem Wahlgesetze des Herrn Verfassers sein) die Quintessenz der Partei, haben
also ihre nächste» Beziehungen nicht mit den gemäßigten, sondern mit den
extremen Parteigenossen unter den Urwählern, So ist die Mittelstufe recht
eigentlich der Sitz nicht der gemäßigten und vermittelnden, sondern der extre¬
men Meinungen; sie hindert vor allem, daß die Entwickelung des berechtigten
Parteiwesens in das Parlament selbst gelegt werde, d. h. daß die Parteiströ¬
mungen des Landes sich der Leitung der parlamentarischen Parteien unterordnen;
wie es doch bis zu einem gewissen Grade sein muß. wenn die Parteigegensätze
schrittweise zu einer Ausgleichung gelangen sollen. Im Parlament soll sich der.
Parteimann zum Staatsmann, soll sich die Partei zu einem schöpferischen Factordes
Staatswesens erheben; die parlamentarischen Parteien sollen die Träger der großen
Ideen sein, deren Kampf das Leben, deren ununterbrochene Wechselbewirkung die
Geschichte der freien Staaten ist; sie sollen zugleich die Leiter der Nation sein, die
ihre politische Reife nur dadurch bewähren kann, daß sie die staatsmännische Ueber-
legenheit ihrer Führer anerkennt und sich ihnen anzuvertrauen fähig ist; die aber
nicht blos empfängt, sondern was sie empfängt? zur öffentlichen Meinung
ausbildet, und dadurch selbst zum Träger und zur Stütze ihrer Führer wird.
In diesem Sinne ist die öffentliche Meinung eine ehrfurchtgeiuetende, gewal-
tige Macht, in jedem anderen Sinne ist sie nur eine unsichere Strömung, die
mit jedem Windstoß wechselt. Diese Wechselwirkung zwischen Volk und Abge¬
ordneten soll und muß, um in ihrer ganzen Kraft und Reinheit sich zu ent¬
wickeln, eine unmittelbare sein; sie wird durch vermittelnde Wahlmännercollegien
nur gestört und verfälscht, woraus mit Nothwendigkeit folgt, daß die indirecte
Wahl nicht zu modificiren, sondern ganz zu verwerfen ist. Bei dem Dreiclas-
scnsystem ist dies allerdings nicht möglich, und dies sehen wir als einen der
größten Mängel dieses Systems an. Die Solidität, die der Verfasser in die
Wahlmannscollegien zu legen wünscht, soll in den Urwcihlerkörpern ihren Sitz
haben. Der Verfasser verlangt für die Urwählerqualisicativn keine Garantie,
wohl aber für die Wahlmannsqualification; wenn aber die Urwähler keine
Garantie bieten, so giebt es überhaupt keine Garantie; bieten sie aber
Garantie, so ist gar nicht das Bedürfniß vorhanden nach einer Mittelstufe
zwischen Urwählern und Abgeordneten.

Der Verfasser nimmt eine Unverträglichkeit der militärischen Pflichten mit
der freien Ausübung des Wahlrechts an. So lange man für unentbehrliche
Hilfsmittel der Disciplin und der militärischen Loyalität hält, daß in den Ka¬
sernen und am Officiertiscd jede liberale Aeußerung niedergehalten werde, so
lange man politischen Liberalismus als einen lauernden Gegner der Dynastie
und der Staatswohlfahrt haßt, mag man das Abstimmen der Militärs für
zweckwidrig oder unvereinbar mit den Pflichten ihres Berufes betrachten.
Dauernd aber und richtig ist solche Auffassung militärischer Disciplin nicht.

Anders ist das Verhältniß, in dem die Mehrzahl der Civilbeamten steht.
Wenn diejenigen Beamten, die ihrer Stellung nach politische Organe des Mi¬
nisteriums sind, beiden Wahlen oppositionell stimmen, so beweisen sie dadurch
allerdings, daß sie nicht die geeigneten Organe für die Politik des Ministe¬
riums sind. Was aber die übrigen zahlreichen Beamten betrifft, die an be-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240/296>, abgerufen am 23.07.2024.