Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.als er wieder fest im Sattel saß, seinen braven Kriegern, die ihn bei der Rück¬ Wilhelmshöhe d. 6. July 1816. An die Chefs der sämtlichen Brigaden. Die Orärv v. 3. dieses hat sattsam bewiesen, daß Ich nun alles gethan habe, 1. ) Müssen sie die genauste Aufficht in ihrer anvertrauten Li-igaälz in den 2. ) Der Oavits,in soll von allem in seiner OomMgriie der Lsttr. Lomman- 3. ) Keine geheime Verbindungen geheime Versammlungen oder ge¬ 4. ) Kein vtüoir darf sich zu Bewürkung oder zur Erkentniß in einer als er wieder fest im Sattel saß, seinen braven Kriegern, die ihn bei der Rück¬ Wilhelmshöhe d. 6. July 1816. An die Chefs der sämtlichen Brigaden. Die Orärv v. 3. dieses hat sattsam bewiesen, daß Ich nun alles gethan habe, 1. ) Müssen sie die genauste Aufficht in ihrer anvertrauten Li-igaälz in den 2. ) Der Oavits,in soll von allem in seiner OomMgriie der Lsttr. Lomman- 3. ) Keine geheime Verbindungen geheime Versammlungen oder ge¬ 4. ) Kein vtüoir darf sich zu Bewürkung oder zur Erkentniß in einer <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0158" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/282399"/> <p xml:id="ID_378" prev="#ID_377"> als er wieder fest im Sattel saß, seinen braven Kriegern, die ihn bei der Rück¬<lb/> kehr mit jubelnden Herzen empfingen, dankte.</p><lb/> <p xml:id="ID_379" next="#ID_380"> Wilhelmshöhe d. 6. July 1816.</p><lb/> <note type="salute"> An die Chefs der sämtlichen Brigaden.</note><lb/> <p xml:id="ID_380" prev="#ID_379"> Die Orärv v. 3. dieses hat sattsam bewiesen, daß Ich nun alles gethan habe,<lb/> was man von meiner besondern Gnade und Liebe für mein Armee Lorps er¬<lb/> warten möge, der empörende Vorgang einer beyspiellosen, strafbaren Verbindung<lb/> sämtlicher sudalterv ot'üewrs aller L-LAiwentei' und lüorxs ist nun beendigt.<lb/> Aber nie darf ein gleicher und ähnlicher Auftritt wieder statt finden.<lb/> Alle sträfliche Verbindungen zu einem solchen Endzweck dürfen weder unter den<lb/> OMiors eines lieZimonts vielweniger mehreren, vorfallen; Ich würde sonst<lb/> furchtbare Maßregeln und die strengsten Strafen anwenden müssen. Der Ruhm<lb/> der hessischen Nilitair Disciplin war sonst ausgezeichnet! leider hat sich jetzt<lb/> eine Ausartung desselben gezeugt, sie liegt in Hsvrpatvrischen Westfä¬<lb/> lischen Grundsätzen oder in verderblichen Modischen Gesinnungen der Einzelnen<lb/> die aus so verschiedenen Ständen zum Wlitair kommen, oder, und vieleicht<lb/> größtenteils in dem Mangel einer so nothwendigen Aufsicht, ohne welche ein<lb/> Armee Lorxs ja dem (sie) Staat selbst in die größte Gefahr kommen kann.<lb/> Ich hege nunmehro das Vertrauen zu Meinen LriMäe (ütiöts daß sie als die<lb/> ersten Befehlshaber meines Lorvs, gewarnt durch einen Vorgang den ich selbst<lb/> in meiner langen nunmehr 63jährigen Nilitair Oari6rL nie erfahren hatte,<lb/> jetzt alle ihre Bemühungen anstrengen werden, um für immer Thatsachen zu<lb/> verhindern die für die hessische Militair Geschichte sonst unauslöschliche Flekken<lb/> bleiben. Zu dem Ende fordere Ich sie auf sich nunmehro nach folgender in-<lb/> struction püncktlichst und unter ihrer persönlichen Verantwortung für deren<lb/> Beobachtung zu richten.</p><lb/> <p xml:id="ID_381"> 1. ) Müssen sie die genauste Aufficht in ihrer anvertrauten Li-igaälz in den<lb/> Regimentern Lattl. u. lüorvs derselben halten, und ebenso auch die Lvinmim-<lb/> Äeurs, Lg.Ms.ius u. Lubiiltsi'n Okries: überhaupt.</p><lb/> <p xml:id="ID_382"> 2. ) Der Oavits,in soll von allem in seiner OomMgriie der Lsttr. Lomman-<lb/> ckeur eben so in dem unterhabenden Lattl, der tutet' oder Lowmanäeur von<lb/> allen in seinem Kssiinent und der Lrigaäier von allen Vorfällen in seiner<lb/> Li-iMÄö unterrichtet sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_383"> 3. ) Keine geheime Verbindungen geheime Versammlungen oder ge¬<lb/> heime Oorresvonäensen und Verschickungen von einigen oder mehreren (M-<lb/> eiren dürfen nicht statt finden, sie müssen wen sie nun endeckt sind sogleich<lb/> der Militair Behörde und Mir angezeigt werden, und haben in dieser Rücksicht<lb/> die LriMäiers selbst mit ein ander zu Oomunieiren.</p><lb/> <p xml:id="ID_384" next="#ID_385"> 4. ) Kein vtüoir darf sich zu Bewürkung oder zur Erkentniß in einer</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0158]
als er wieder fest im Sattel saß, seinen braven Kriegern, die ihn bei der Rück¬
kehr mit jubelnden Herzen empfingen, dankte.
Wilhelmshöhe d. 6. July 1816.
An die Chefs der sämtlichen Brigaden.
Die Orärv v. 3. dieses hat sattsam bewiesen, daß Ich nun alles gethan habe,
was man von meiner besondern Gnade und Liebe für mein Armee Lorps er¬
warten möge, der empörende Vorgang einer beyspiellosen, strafbaren Verbindung
sämtlicher sudalterv ot'üewrs aller L-LAiwentei' und lüorxs ist nun beendigt.
Aber nie darf ein gleicher und ähnlicher Auftritt wieder statt finden.
Alle sträfliche Verbindungen zu einem solchen Endzweck dürfen weder unter den
OMiors eines lieZimonts vielweniger mehreren, vorfallen; Ich würde sonst
furchtbare Maßregeln und die strengsten Strafen anwenden müssen. Der Ruhm
der hessischen Nilitair Disciplin war sonst ausgezeichnet! leider hat sich jetzt
eine Ausartung desselben gezeugt, sie liegt in Hsvrpatvrischen Westfä¬
lischen Grundsätzen oder in verderblichen Modischen Gesinnungen der Einzelnen
die aus so verschiedenen Ständen zum Wlitair kommen, oder, und vieleicht
größtenteils in dem Mangel einer so nothwendigen Aufsicht, ohne welche ein
Armee Lorxs ja dem (sie) Staat selbst in die größte Gefahr kommen kann.
Ich hege nunmehro das Vertrauen zu Meinen LriMäe (ütiöts daß sie als die
ersten Befehlshaber meines Lorvs, gewarnt durch einen Vorgang den ich selbst
in meiner langen nunmehr 63jährigen Nilitair Oari6rL nie erfahren hatte,
jetzt alle ihre Bemühungen anstrengen werden, um für immer Thatsachen zu
verhindern die für die hessische Militair Geschichte sonst unauslöschliche Flekken
bleiben. Zu dem Ende fordere Ich sie auf sich nunmehro nach folgender in-
struction püncktlichst und unter ihrer persönlichen Verantwortung für deren
Beobachtung zu richten.
1. ) Müssen sie die genauste Aufficht in ihrer anvertrauten Li-igaälz in den
Regimentern Lattl. u. lüorvs derselben halten, und ebenso auch die Lvinmim-
Äeurs, Lg.Ms.ius u. Lubiiltsi'n Okries: überhaupt.
2. ) Der Oavits,in soll von allem in seiner OomMgriie der Lsttr. Lomman-
ckeur eben so in dem unterhabenden Lattl, der tutet' oder Lowmanäeur von
allen in seinem Kssiinent und der Lrigaäier von allen Vorfällen in seiner
Li-iMÄö unterrichtet sein.
3. ) Keine geheime Verbindungen geheime Versammlungen oder ge¬
heime Oorresvonäensen und Verschickungen von einigen oder mehreren (M-
eiren dürfen nicht statt finden, sie müssen wen sie nun endeckt sind sogleich
der Militair Behörde und Mir angezeigt werden, und haben in dieser Rücksicht
die LriMäiers selbst mit ein ander zu Oomunieiren.
4. ) Kein vtüoir darf sich zu Bewürkung oder zur Erkentniß in einer
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