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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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Na'cbdem Preußen sich später in kläglicher Zeit bereit erklärt hatte, diese
Aenderung der Succession unter gewissen Bedingungen zu fördern, gewann ein
Auospruch an Bedeutung, den Herr von Schleinitz am 29, Juni in amtlicher
Eigenschaft that. Er sagte: "Der König von Preußen hat zwar in seinem
Schreiben an den Herzog von Augustenburg vom 24. März d. I. das Erbrecht
des Mannsstammes anerkannt, aber er bat sich nicht bestimmt darüber aus¬
gesprochen, wer dann der nächstberechtigte Agnot sei."

Man siebt, wenn man gewisse Artikel der inspirirter preußischen Blätter
und manches Andere, z. B. die neuesten Andeutungen der "Presse" in Betreff
einer Abfindung des Herzogs Friedrich mit diesem Auskunftsmittel vergleicht,
daß Rabbi Allda Recht hatte, wenn er meinte, daß es nichts Neues unter der
Sonne giebt. Fast alles, was man heute für eine Lösung der Schleswig-hol-
steinischen Frage zu Markte bringt, ist im Wesentlichen 1848 schon dagewesen.

Unterm 24. Juni beantwortete Bunsen die Vorschläge Palmcrstons, soweit
sie Friedensbedingungen betrafen, dahin, daß Deutschland hinsichtlich der auf¬
gestellten Alternative in dem ersten Falle nicht von dem Grundsatze abgehen
könne, daß N o,rd sah l es w i g nur nach freier Willenserklärung seiner
Bewohner von dem übrigen Herz-ogthum getrennt werden dürfe.
Also noch einmal die Abstimmung, das Recht des Volkes, über seine Zukunft
selbst zu entscheiden. In dem zweiten Falle aber müsse deutlich erklärt werden,
daß die Herzogtümer nicht nur durch gemeinsame Verwaltung, sondern auch
durch gemeinsame Stände für ewige Zeiten unter sich verbunden und jeder
gemeinsamen Verbindung mit dem Königreiche in einem jetzt oder später einzu¬
führenden Parlamente oder in Generalstaaten entzogen seien. Zugleich sei es
erforderlich, das Von den Herzogtümern behauptete Recht auf agnatische Erb¬
folge in bestimmter Weise anzuerkennen.

Hierauf erwiderte Lord Palmerston am 28. Juni: in der ersten als Friedens¬
basis aufgestellten Alternative werde Deutschland eine Vergrößerung des Bundes¬
gebiets zugesprochen, auf welche es an sich kein Recht habe, während die zweite
eine, wenn auch nicht grundsätzliche, so doch thatsächliche Befriedigung aller
Rechtsansprüche des deutschen Herzogtums enthalte. Es sei deshalb gerecht,
die Wahl zwischen den beiden "gleichbedeutenden Uebereinkommen" dem zunächst
dabei betheiligten König-Herzog allein zu überlassen. Eine definitive Ent¬
scheidung des Erbfolgestreits herbeizuführen, sei bis jetzt keine gebieterische Noth¬
wendigkeit vorhanden, und der Augenblick sei einer Erörterung dieser schwierigen
Frage nicht günstig.'

Wie Preußen denn von seinen Forderungen zurücktrat, gehört nicht hier¬
her. Es war hier in der Hauptsache zu zeigen, daß es eine Heit gab, wo das
berliner Cabinet das jetzt von Frankreich befürwortete Mittel der Lösung der
Schleswig-holsteinischen Frage selbst vorschlug und vertheidigte, und daß es des¬
halb durch seine Vergangenheit nicht abgehalten, sondern vielmehr angehalten
wird, das Princip der Selbstbestimmung der Völker über ihre politische Stel¬
lung anzuerkennen, dem "Wunsch der Bevölkerung" Rechnung zu tragen.




Verantwortlicher Redacteur: Dr. Moril., Busch.
Verlag von F. L. Herliig, -- Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

Na'cbdem Preußen sich später in kläglicher Zeit bereit erklärt hatte, diese
Aenderung der Succession unter gewissen Bedingungen zu fördern, gewann ein
Auospruch an Bedeutung, den Herr von Schleinitz am 29, Juni in amtlicher
Eigenschaft that. Er sagte: „Der König von Preußen hat zwar in seinem
Schreiben an den Herzog von Augustenburg vom 24. März d. I. das Erbrecht
des Mannsstammes anerkannt, aber er bat sich nicht bestimmt darüber aus¬
gesprochen, wer dann der nächstberechtigte Agnot sei."

Man siebt, wenn man gewisse Artikel der inspirirter preußischen Blätter
und manches Andere, z. B. die neuesten Andeutungen der „Presse" in Betreff
einer Abfindung des Herzogs Friedrich mit diesem Auskunftsmittel vergleicht,
daß Rabbi Allda Recht hatte, wenn er meinte, daß es nichts Neues unter der
Sonne giebt. Fast alles, was man heute für eine Lösung der Schleswig-hol-
steinischen Frage zu Markte bringt, ist im Wesentlichen 1848 schon dagewesen.

Unterm 24. Juni beantwortete Bunsen die Vorschläge Palmcrstons, soweit
sie Friedensbedingungen betrafen, dahin, daß Deutschland hinsichtlich der auf¬
gestellten Alternative in dem ersten Falle nicht von dem Grundsatze abgehen
könne, daß N o,rd sah l es w i g nur nach freier Willenserklärung seiner
Bewohner von dem übrigen Herz-ogthum getrennt werden dürfe.
Also noch einmal die Abstimmung, das Recht des Volkes, über seine Zukunft
selbst zu entscheiden. In dem zweiten Falle aber müsse deutlich erklärt werden,
daß die Herzogtümer nicht nur durch gemeinsame Verwaltung, sondern auch
durch gemeinsame Stände für ewige Zeiten unter sich verbunden und jeder
gemeinsamen Verbindung mit dem Königreiche in einem jetzt oder später einzu¬
führenden Parlamente oder in Generalstaaten entzogen seien. Zugleich sei es
erforderlich, das Von den Herzogtümern behauptete Recht auf agnatische Erb¬
folge in bestimmter Weise anzuerkennen.

Hierauf erwiderte Lord Palmerston am 28. Juni: in der ersten als Friedens¬
basis aufgestellten Alternative werde Deutschland eine Vergrößerung des Bundes¬
gebiets zugesprochen, auf welche es an sich kein Recht habe, während die zweite
eine, wenn auch nicht grundsätzliche, so doch thatsächliche Befriedigung aller
Rechtsansprüche des deutschen Herzogtums enthalte. Es sei deshalb gerecht,
die Wahl zwischen den beiden „gleichbedeutenden Uebereinkommen" dem zunächst
dabei betheiligten König-Herzog allein zu überlassen. Eine definitive Ent¬
scheidung des Erbfolgestreits herbeizuführen, sei bis jetzt keine gebieterische Noth¬
wendigkeit vorhanden, und der Augenblick sei einer Erörterung dieser schwierigen
Frage nicht günstig.'

Wie Preußen denn von seinen Forderungen zurücktrat, gehört nicht hier¬
her. Es war hier in der Hauptsache zu zeigen, daß es eine Heit gab, wo das
berliner Cabinet das jetzt von Frankreich befürwortete Mittel der Lösung der
Schleswig-holsteinischen Frage selbst vorschlug und vertheidigte, und daß es des¬
halb durch seine Vergangenheit nicht abgehalten, sondern vielmehr angehalten
wird, das Princip der Selbstbestimmung der Völker über ihre politische Stel¬
lung anzuerkennen, dem „Wunsch der Bevölkerung" Rechnung zu tragen.




Verantwortlicher Redacteur: Dr. Moril., Busch.
Verlag von F. L. Herliig, — Druck von C. E. Elbert in Leipzig.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/88>, abgerufen am 25.08.2024.