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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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dringend bedarf, sofort in verfassungsmäßige Thätigkeit treten zu lassen. Endlich
kann es für die Bundesversammlung selbst nicht gleichgiltig sein, ob in ihr die
Bundesstaaten, welche nun einmal ein bundesgrundverfassungsmäßiges Recht haben
in ihr durch Bevollmächtigte ihrer Regierungen vertreten zu sein, darin wirklich
vertreten sind oder nicht. Die Einnahme des Sitzes in der Bundesversammlung
ist nicht blos ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Von einer Untersuchung über
den jüngsten Besitzstand und einer Zurückführung der Sachlage auf denselben kann
unter den dermaligen Verhältnissen nicht die Rede sein, und ein austrügalgcrichtlichcS
Verfahren ist bei der jetzt schwebenden holsteinischen und lauenburgischen Successions¬
sache an sich unzulässig. -- Dann Bremer "Geschichte Schleswig-Holsteins
bis zum Jahr 1848" (Kiel, Schröder und Comp.). Der Verfasser, früher
AppcllatiousgcrichtSsccretär in Lübeck, jetzt Bürgermeister in Flensburg, behandelt hier
die Geschichte in der alten Manier, wo hauptsächlich von den Haupt- und Staatsactionen
die Rede ist. Neues hat er nicht zu sagen, auch die Gruppirung der Thatsachen
und sei" Deutsch könnte besser sein. Dagegen ist er ein guter Patriot, und so mag
sein Werk in Ermangelung eines sür das große Publicum bestimmten von berufe¬
nerer Hand empfohlen sein. -- Recht instructiv ist ferner G. Majers Schrift: "Die
dänisch-deurschc Verwickelung nach ihren Entstehungsgründen und
ihrem Verlauf dargestellt nebst einer genealogischen Beleuchtung der dänischen
"Erbfolgesrage". -- Ferner sei noch erwähnt E. Pirazzis an die Mitglieder des
englischen Unterhauses gerichtete ziemlich umfängliche Denkschrift "Ein Wort an
England von Schleswig-Holsteins Recht und Deutschlands Ehre", die
mit viel Wärme und nicht ohne gute Kenntnisse das deutsche Recht und Interesse
gegenüber der Unwissenheit und Brutalität der Negierung, des Parlaments und der
Presse Englands zu vertheidigen sucht, damit aber freilich bei der Adresse, an die
sie gerichtet ist, irgendwelchen Erfolg so wenig erzielen wird, als frühere auf gründ¬
lichere Sachkunde basirte Vorstellungen. England will uns nicht hören; vielleicht
wird es einmal fühlen müssen, wie viel ein gutes Einvernehmen mit Deutschland
werth ist. -- Von besonderem Interesse ist endlich die erste Lieferung eines in Kiel er¬
scheinenden Sammelwerks, welches unter dem Titel "Schwarz duch über die
dänische Mißregierung im Herzoge!) u in Schleswig in verbürgten Beispielen
eine thatsächliche Widerlegung der Behauptung, es sei durch Wcgjagung der dänischen
Beamten in Schleswig lin schreiendes Unrecht verübt worden, enthalten wird. Diese
erste Lieferung bringt den von Dr. Rüppell und I)r. Bockendahl den Eivileommissären
erstatteten "Pflichtmäßigen Bericht über das Mcdicinalwesen des Herzogthums Schles¬
wig" unter dem Regiment des berüchtigten Schleisncr und giebt in ihren An¬
merkungen den schlagenden Beweis, daß das 1852 geschaffene Medicinalinspcctorat,
so wenig man dies bei einer Behörde dieses Wirkungskreises erwarten sollte, eines
der kräftigsten Mittel zur Verfolgung deutscher Gesinnung und zur Danisirnug
Schleswigs gewesen ist. Schleisncr hat beim Einrücken der Preußen in Flensburg
einen Theil seines Archivs, jedenfalls nicht den unschuldigsten, vernichtet. Aber was
man noch vorfand, reicht vollständig hin, seine Absetzung zu rechtfertigen, und die
beiden Herren, die daraus ihre Charaktenfiruug dieses Individuums zusammen¬
stellten, haben sich ein entschiedenes Verdienst um die Geschichte der Leidensjahre


dringend bedarf, sofort in verfassungsmäßige Thätigkeit treten zu lassen. Endlich
kann es für die Bundesversammlung selbst nicht gleichgiltig sein, ob in ihr die
Bundesstaaten, welche nun einmal ein bundesgrundverfassungsmäßiges Recht haben
in ihr durch Bevollmächtigte ihrer Regierungen vertreten zu sein, darin wirklich
vertreten sind oder nicht. Die Einnahme des Sitzes in der Bundesversammlung
ist nicht blos ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Von einer Untersuchung über
den jüngsten Besitzstand und einer Zurückführung der Sachlage auf denselben kann
unter den dermaligen Verhältnissen nicht die Rede sein, und ein austrügalgcrichtlichcS
Verfahren ist bei der jetzt schwebenden holsteinischen und lauenburgischen Successions¬
sache an sich unzulässig. — Dann Bremer „Geschichte Schleswig-Holsteins
bis zum Jahr 1848" (Kiel, Schröder und Comp.). Der Verfasser, früher
AppcllatiousgcrichtSsccretär in Lübeck, jetzt Bürgermeister in Flensburg, behandelt hier
die Geschichte in der alten Manier, wo hauptsächlich von den Haupt- und Staatsactionen
die Rede ist. Neues hat er nicht zu sagen, auch die Gruppirung der Thatsachen
und sei» Deutsch könnte besser sein. Dagegen ist er ein guter Patriot, und so mag
sein Werk in Ermangelung eines sür das große Publicum bestimmten von berufe¬
nerer Hand empfohlen sein. — Recht instructiv ist ferner G. Majers Schrift: „Die
dänisch-deurschc Verwickelung nach ihren Entstehungsgründen und
ihrem Verlauf dargestellt nebst einer genealogischen Beleuchtung der dänischen
„Erbfolgesrage". — Ferner sei noch erwähnt E. Pirazzis an die Mitglieder des
englischen Unterhauses gerichtete ziemlich umfängliche Denkschrift „Ein Wort an
England von Schleswig-Holsteins Recht und Deutschlands Ehre", die
mit viel Wärme und nicht ohne gute Kenntnisse das deutsche Recht und Interesse
gegenüber der Unwissenheit und Brutalität der Negierung, des Parlaments und der
Presse Englands zu vertheidigen sucht, damit aber freilich bei der Adresse, an die
sie gerichtet ist, irgendwelchen Erfolg so wenig erzielen wird, als frühere auf gründ¬
lichere Sachkunde basirte Vorstellungen. England will uns nicht hören; vielleicht
wird es einmal fühlen müssen, wie viel ein gutes Einvernehmen mit Deutschland
werth ist. — Von besonderem Interesse ist endlich die erste Lieferung eines in Kiel er¬
scheinenden Sammelwerks, welches unter dem Titel „Schwarz duch über die
dänische Mißregierung im Herzoge!) u in Schleswig in verbürgten Beispielen
eine thatsächliche Widerlegung der Behauptung, es sei durch Wcgjagung der dänischen
Beamten in Schleswig lin schreiendes Unrecht verübt worden, enthalten wird. Diese
erste Lieferung bringt den von Dr. Rüppell und I)r. Bockendahl den Eivileommissären
erstatteten „Pflichtmäßigen Bericht über das Mcdicinalwesen des Herzogthums Schles¬
wig" unter dem Regiment des berüchtigten Schleisncr und giebt in ihren An¬
merkungen den schlagenden Beweis, daß das 1852 geschaffene Medicinalinspcctorat,
so wenig man dies bei einer Behörde dieses Wirkungskreises erwarten sollte, eines
der kräftigsten Mittel zur Verfolgung deutscher Gesinnung und zur Danisirnug
Schleswigs gewesen ist. Schleisncr hat beim Einrücken der Preußen in Flensburg
einen Theil seines Archivs, jedenfalls nicht den unschuldigsten, vernichtet. Aber was
man noch vorfand, reicht vollständig hin, seine Absetzung zu rechtfertigen, und die
beiden Herren, die daraus ihre Charaktenfiruug dieses Individuums zusammen¬
stellten, haben sich ein entschiedenes Verdienst um die Geschichte der Leidensjahre


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/447>, abgerufen am 23.07.2024.