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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band.

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Dagegen sind wir entschieden berechtigt, die directe Prägravation, welche die
Herzogthümer einmal durch die oben angeführte ungerechte Pofiinmg der Ein¬
nahmen, dann durch falsche Postirung der Ausgaben erlitten haben, und welche
in ersterer Beziehung während jener zehn Jahre einem Schaden von 8,324,739,
in letzterer einen von 2,900.700 Thlr. verursachte, in die Gcgenrechnung auf
zunehmen, welche die Herzogthümer den Dänen bei Auflösung ihrer Geschäfts¬
verbindung machen können.

Die Rechnung beider Theile wird sich, wenn jene Transaction eintritt,
nach dem Gesagten folgendermaßen stellen:

Die Staatsschuld der dänischen Monarchie be¬
trug zu Ende des Finanzjahres 1862
zu 1863......... 95.734.337 Tdlr, Ren.
Hiervon hätten die Herzogtümer 37 Procent
zu übernehmen, also.....35,421.704 " "

Sie haben aber nach dem Obigen in Gegenrech¬
nung zu stellen:

1) Die Benachtheiligung durch die Bankhaft
von 1813........ . 14,500.000 "
2) Den dänischen Antheil an der holsteinischen
Zettelschuld........ 1,629.180 ., "
3) Den Antheil Schleswig-Holsteins an den
Staatsactiven....... 19,098.871 "
4) Die Prägravation in den letzten zehn
Finanzjahren....... 11.225,439 .,
Summa: 46^453,490 Thlr. Ren.

Unser Endresultat lautet demnach:

1) Dänemark hat die gesammte Staatsschuld für sich zu be¬
halten;

2) den H erzogthüm ern noch elf Millionen, oder wenn es ge¬
nau genommen werden soll, 11,031,786 Thlr. herauszuzahlen;

3) sind die Materialien der activen Armee und der Marine,
die Sammlungen und aller sonstige gemeinschaftliche Besitz, so¬
weit dies derNatur derSache nach in öglich, pro rata zu vertheilen,
wobei den Herzogthümern 37 Procent zufallen müssen.

So die Rechnung des Kaufmanns. Ob die Politiker so rechnen werden,
ist eine andere Frage, die hier natürlich nicht beantwortet werden kann, ovwohl
es nicht einzusehen sein würde, wenn man wesentlich anders verführe. Auf
alle Fälle würde man nur auf die obige Weise alle gerechten Forderungen er¬
füllen; doch mag die Billigkeit und Großmuth des Siegers die von den Dänen
M fordernden elf Millionen in den Schornstein schreiben wollen, und so wollen


Dagegen sind wir entschieden berechtigt, die directe Prägravation, welche die
Herzogthümer einmal durch die oben angeführte ungerechte Pofiinmg der Ein¬
nahmen, dann durch falsche Postirung der Ausgaben erlitten haben, und welche
in ersterer Beziehung während jener zehn Jahre einem Schaden von 8,324,739,
in letzterer einen von 2,900.700 Thlr. verursachte, in die Gcgenrechnung auf
zunehmen, welche die Herzogthümer den Dänen bei Auflösung ihrer Geschäfts¬
verbindung machen können.

Die Rechnung beider Theile wird sich, wenn jene Transaction eintritt,
nach dem Gesagten folgendermaßen stellen:

Die Staatsschuld der dänischen Monarchie be¬
trug zu Ende des Finanzjahres 1862
zu 1863......... 95.734.337 Tdlr, Ren.
Hiervon hätten die Herzogtümer 37 Procent
zu übernehmen, also.....35,421.704 „ „

Sie haben aber nach dem Obigen in Gegenrech¬
nung zu stellen:

1) Die Benachtheiligung durch die Bankhaft
von 1813........ . 14,500.000 „
2) Den dänischen Antheil an der holsteinischen
Zettelschuld........ 1,629.180 ., „
3) Den Antheil Schleswig-Holsteins an den
Staatsactiven....... 19,098.871 „
4) Die Prägravation in den letzten zehn
Finanzjahren....... 11.225,439 .,
Summa: 46^453,490 Thlr. Ren.

Unser Endresultat lautet demnach:

1) Dänemark hat die gesammte Staatsschuld für sich zu be¬
halten;

2) den H erzogthüm ern noch elf Millionen, oder wenn es ge¬
nau genommen werden soll, 11,031,786 Thlr. herauszuzahlen;

3) sind die Materialien der activen Armee und der Marine,
die Sammlungen und aller sonstige gemeinschaftliche Besitz, so¬
weit dies derNatur derSache nach in öglich, pro rata zu vertheilen,
wobei den Herzogthümern 37 Procent zufallen müssen.

So die Rechnung des Kaufmanns. Ob die Politiker so rechnen werden,
ist eine andere Frage, die hier natürlich nicht beantwortet werden kann, ovwohl
es nicht einzusehen sein würde, wenn man wesentlich anders verführe. Auf
alle Fälle würde man nur auf die obige Weise alle gerechten Forderungen er¬
füllen; doch mag die Billigkeit und Großmuth des Siegers die von den Dänen
M fordernden elf Millionen in den Schornstein schreiben wollen, und so wollen


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[0381] Dagegen sind wir entschieden berechtigt, die directe Prägravation, welche die Herzogthümer einmal durch die oben angeführte ungerechte Pofiinmg der Ein¬ nahmen, dann durch falsche Postirung der Ausgaben erlitten haben, und welche in ersterer Beziehung während jener zehn Jahre einem Schaden von 8,324,739, in letzterer einen von 2,900.700 Thlr. verursachte, in die Gcgenrechnung auf zunehmen, welche die Herzogthümer den Dänen bei Auflösung ihrer Geschäfts¬ verbindung machen können. Die Rechnung beider Theile wird sich, wenn jene Transaction eintritt, nach dem Gesagten folgendermaßen stellen: Die Staatsschuld der dänischen Monarchie be¬ trug zu Ende des Finanzjahres 1862 zu 1863......... 95.734.337 Tdlr, Ren. Hiervon hätten die Herzogtümer 37 Procent zu übernehmen, also.....35,421.704 „ „ Sie haben aber nach dem Obigen in Gegenrech¬ nung zu stellen: 1) Die Benachtheiligung durch die Bankhaft von 1813........ . 14,500.000 „ 2) Den dänischen Antheil an der holsteinischen Zettelschuld........ 1,629.180 ., „ 3) Den Antheil Schleswig-Holsteins an den Staatsactiven....... 19,098.871 „ 4) Die Prägravation in den letzten zehn Finanzjahren....... 11.225,439 ., Summa: 46^453,490 Thlr. Ren. Unser Endresultat lautet demnach: 1) Dänemark hat die gesammte Staatsschuld für sich zu be¬ halten; 2) den H erzogthüm ern noch elf Millionen, oder wenn es ge¬ nau genommen werden soll, 11,031,786 Thlr. herauszuzahlen; 3) sind die Materialien der activen Armee und der Marine, die Sammlungen und aller sonstige gemeinschaftliche Besitz, so¬ weit dies derNatur derSache nach in öglich, pro rata zu vertheilen, wobei den Herzogthümern 37 Procent zufallen müssen. So die Rechnung des Kaufmanns. Ob die Politiker so rechnen werden, ist eine andere Frage, die hier natürlich nicht beantwortet werden kann, ovwohl es nicht einzusehen sein würde, wenn man wesentlich anders verführe. Auf alle Fälle würde man nur auf die obige Weise alle gerechten Forderungen er¬ füllen; doch mag die Billigkeit und Großmuth des Siegers die von den Dänen M fordernden elf Millionen in den Schornstein schreiben wollen, und so wollen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_188560/381>, abgerufen am 23.07.2024.